Berlin (dapd). Das Bundesfinanzministerium hält die Erbschaftssteuer trotz der gegenteiligen Einschätzung des Bundesfinanzhofs für grundgesetzkonform. „Wir sind der Auffassung, dass die Regelungen zur Erbschaftssteuer, wo bestimmte Teile des Unternehmensvermögens verschont werden, verfassungsgemäß sind“, sagte die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, Marianne Kothé, am Mittwoch in Berlin. Dies habe das Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt. Sie sei zuversichtlich, „dass die geltende Rechtslage Bestand haben wird“. Der Bundesfinanzhof hatte zuvor entschieden, dass die weitgehende steuerliche Verschonung beim Erben von Betriebsvermögen gegen das Grundgesetz verstößt. Die seit Januar 2009 geltende Regelung stelle eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“ dar. Das oberste deutsche Finanzgericht legte die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor, das nun endgültig entscheiden muss. dapd (Politik/Politik)