Dokumentenkontrolle (Foto: BSH)
Dokumentenkontrolle (Foto: BSH)

BSH-Präsident: „Regelungen zum Schutz der Umwelt wirken nur dann, wenn sie eingehalten werden“

Hamburg – Um auf die Bedeutung des Meeresumweltschutzes hinzuweisen, begleitet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ab heute die Wasserschutzpolizeien der Länder an Bord von Schiffen. Sie überprüfen flächendeckend die Einhaltungen von Umweltschutzbestimmungen durch die Schifffahrt. Die verstärkte Überprüfung ist eine Maßnahme im Rahmen der Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz (BAGU).

BSH-Präsident Helge Heegewaldt begrüßt die Aktion: „Umweltschutz gewinnt in unserer Gesellschaft zurecht immer mehr an Bedeutung. Gesetze und Vorgaben können aber nur wirken, wenn sie eingehalten werden. Und das muss kontrolliert werden“, erklärt er zum Auftakt der Aktionstage.

Abfälle, Ladungsrückstände oder Rückstände aus dem Bordbetrieb fallen auf Seeschiffen an. Sie müssen fachgerecht entsorgt werden. Mit der flächendeckenden Kontrolle wird die regelmäßige fachgerechte Entsorgung überprüft. Erkannte Verstöße gegen internationale und nationale Übereinkommen werden konsequent geahndet. Mit Informationen und Gesprächen an Bord der Schiffe wollen die beteiligten Behörden darüber hinaus die Sensibilität für die Bedeutung der Meere und ihren Schutz schärfen.

Die Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz (BAGU) finden 2023 zum zweiten Mal statt. Anlässlich der ersten Aktionstage 2022 führten die Behörden 782 Kontrollen an Bord von Schiffen durch. Sie stellten 283 Verstöße gegen internationale Übereinkommen und nationale Vorgaben durch die Schifffahrt fest und leiteten entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ein. “Im vergangenen Jahr haben wir damit gute Erfahrungen gemacht, die wir hoffentlich dieses Jahr wiederholen können. Letztes Jahr hatten wir bei gut einem Drittel der Kontrollen Auffälligkeiten, ich hoffe, dass es dieses Mal schon weniger sein werden“, erklärt Helge Heegewaldt das Ziel der Kontrollen. Das BSH ist verantwortlich für die Ahndung von Verstößen gegen nationale Verordnungen und internationale Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt.

An den Aktionstagen beteiligen sich neben dem (BSH) auch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt, die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Zoll, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg und das Maritime Sicherheitszentrum.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bsh.de.

Veröffentlicht von

WIR Redaktion

Die WIR-Redaktion freut sich auch auf Ihre Pressemitteilungen. Sprechen Sie uns an unter +49 5231 98100 0 oder per mail an redaktion@wirtschaft-regional.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.