Bluttest auf Down-Syndrom laut Gutachten illegal

Bluttest auf Down-Syndrom laut Gutachten illegal Berlin (dapd). Der geplante „Praena-Test“ zur Erkennung eines Down-Syndroms während der Schwangerschaft ist einem Gutachten zufolge illegal, wird aber vermutlich trotzdem bald auf den Markt kommen. Der Bluttest sei kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz, erklärte der Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz am Donnerstag in Berlin. Ein Verbot liegt demnach in den Händen der Länder, allerdings könnte der Hersteller klagen. Das Konstanzer Unternehmen erhielt Fördermittel des Bundes. Unionspolitiker protestierten scharf gegen den Test. Gärditz kommt in seinem Gutachten auch zu dem Schluss, dass der „Praena-Test“ gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstößt. Der Staat müsse verhindern, „dass behinderte Menschen vorgeburtlich routinemäßig ausgesondert werden“. Das Gutachten hatte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, in Auftrag gegeben. Der Test diskriminiere Menschen mit Behinderung und ermögliche eine „Rasterfahndung“, erklärte Hüppe. Es gehe bei dem Test „fast ausschließlich um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom“. Hüppe und Gärditz mussten allerdings eingestehen, dass sie den Verkauf des Produkts in Deutschland direkt nicht verhindern können. Laut Gärditz müssten die Bundesländer den Verkauf des Tests stoppen. Dieser werde als Medizinprodukt angeboten, eine Zulassung wie bei Medikamenten sei nicht erforderlich. Was bedeutet: Die Behörden müssten ein Verbot prüfen, das Unternehmen könnte dagegen beim Verwaltungsgericht klagen. Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Jeanne Nicklas-Faust, verwies darauf, dass bei Gentests allgemein der Arztvorbehalt gelte, diese Tests also nur von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Zudem sei die Bundesrepublik durch die Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderung in besonderer Weise zu schützen und zu achten. „Und dagegen verstößt dieser Test auf jeden Fall.“ Nicklas-Faust kritisierte, die finanzielle Unterstützung des Forschungsministeriums für den Test verstoße „ganz stark“ gegen den Grundsatz, dass das Leben eines Menschen mit Behinderung genauso viel Wert sei wie das Leben eine Menschen ohne Behinderung. Das Ministerium gab bis Donnerstagnachmittag auf Anfrage keine Stellungnahme ab. Es hatte sich allerdings bereits im August letzten Jahres gegen Vorwürfe Hüppes gewehrt. Damals hieß es, es sei „ethisch unvertretbar, die Weiterentwicklung einer in Deutschland angewandten Untersuchungsmethode nicht fördern zu wollen, die das ungeborene Leben und die werdende Mutter besser schützen könnte“. Die mögliche Anwendung des Verfahrens entbinde im Übrigen alle Beteiligten nicht von der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Einem Medienbericht zufolge flossen 230.000 Euro Unterstützung. Das Unternehmen Lifecodexx in Konstanz gab auf Anfrage unmittelbar nach der Pressekonferenz keine Stellungnahme ab. „Praena-Test“ kostet den Angaben zufolge 1.249 Euro und soll ab der 12. Schwangerschaftswoche „bereits aus einer Blutprobe der Schwangeren eine Trisomie 21 zuverlässig ausschließen oder bestätigen“. Nach Einschätzung der Behindertenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, erhöht der Test den Druck auf Eltern behinderter Kinder. „Mit einem neuerlichen Testverfahren soll die Fahndung nach Kindern mit Behinderung im Mutterleib vorangetrieben werden“, erklärte die CDU-Politikerin. Es stehe außerdem zu befürchten, dass in Zukunft immer mehr Mütter, die ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt brächten, „in eine Rechtfertigungsschleife geraten, warum sie die entsprechende Diagnostik offenbar nicht genutzt haben“. Hüppe warnte, dass noch weitere Unternehmen mit anderen Tests auf dem Markt seien, „zeigt die Dimension auf, die in den nächsten Jahren auf uns zukommt“. Die stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Ingrid Fischbach (CDU) und Johannes Singhammer (CSU) erklärten, der Test leiste „der routinemäßigen Selektion menschlichen Lebens Vorschub“. Er sei ausschließlich auf Erkennung des Down-Syndroms ausgerichtet und ziele nicht auf therapeutische Maßnahmen zugunsten des Kindes, sondern auf den Abbruch der Schwangerschaft. „Dieses Aussortieren von Leben verstößt gegen die Menschenwürde. Der Druck auf werdende Eltern, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, wächst.“ Beide forderten die zuständigen Landesbehörden auf, den Verkauf des Tests zu unterbinden. ( www.behindertenbeauftragter.de/DE/Home/home_node.html ) ( http://www.lebenshilfe.de/de/index.php ) ( http://lifecodexx.com/lifecodexx-praenatest.html ) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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