Insolvenzverwalter für Versandhändler Neckermann benannt

Insolvenzverwalter für Versandhändler Neckermann benannt Frankfurt/Main (dapd). Zwei Frankfurter Rechtsanwälte sind als vorläufige Insolvenzverwalter für den zahlungsunfähigen Versandhändler Neckermann benannt worden. Michael Frege wurde für Neckermann.de bestellt, Joachim Kühne für die Logistik, wie es am Donnerstag beim Amtsgericht Frankfurt am Main auf dapd-Anfrage hieß. Sie schauten sich nun die Verhältnisse im Unternehmen an und prüften etwa, wie viel Vermögensmasse noch vorhanden sei. Die Anwälte hätten vier Wochen Zeit, um ein Gutachten vorzulegen und den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Gewerkschaft ver.di begrüßte die schnelle personelle Entscheidung. Gewerkschaftssekretär Wolfgang Thurner hatte zuvor eine rasche Festlegung angemahnt, „damit die Firma Neckermann schnell wieder geschäftsfähig ist und die Geschäfte weiterlaufen können“. Eine Einschätzung zu den benannten Rechtsanwälte wollte er noch nicht abgeben. Auch Neckermann wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Das Unternehmen hatte am Mittwoch Insolvenzantrag gestellt. Zuvor waren Verhandlungen mit ver.di über einen Sanierungsplan gescheitert. Zwar waren sich Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung einig geworden. Eigentümer Sun Capital hielt das Ergebnis der Verhandlungen allerdings für nicht tragfähig und stellte keine weiteren Mittel für die Finanzierung zur Verfügung. In den Verhandlungen war es um den vom Management beabsichtigten Abbau von 1.380 der rund 2.400 Stellen in Deutschland gegangen. Unmittelbar nach dem Scheitern der Verhandlungen hatte Neckermann angekündigt: „Die Geschäftsführung wird alles daran setzen, das laufende Geschäft auch im vorläufigen Insolvenzverfahren aufrecht zu halten.“ Ver.di hatte sich enttäuscht von der Haltung des Eigentümers Sun Capital gezeigt. Zugleich kündigte Thurner an, den Insolvenzverwalter zu unterstützen. Das bekräftigte er am Donnerstag. Ver.di sei an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert, sagte er. „Wir unterstützen auch die Suche und Versuche, einen seriösen Investor zu finden.“ Sun Capital werde von ver.di abgelehnt. Die Gewerkschaft wollte rasch Kontakt zum Insolvenzverwalter aufnehmen, um ihr Fortführungskonzept für Neckermann vorzustellen. Sie hofft, Arbeitsplätze im Onlinebereich und der Logistiksparte retten zu können. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Straßburg tastet deutsche Sterbehilfe-Regelungen nicht an

Straßburg tastet deutsche Sterbehilfe-Regelungen nicht an Straßburg/Berlin/Zürich (dapd). Die restriktiven deutschen Sterbehilfe-Regelungen können in Kraft bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied am Donnerstag nicht inhaltlich über die Weigerung deutscher Behörden, einer gelähmten Patientin den Erwerb eines tödlichen Medikaments zu genehmigen. Eine dagegen gerichtete Beschwerde ihres Ehemanns wurde als „unzulässig“ verworfen. Der Kläger erzielte jedoch einen „verfahrensrechtlichen“ Erfolg und bekam eine Entschädigung zugesprochen. Die Bundesärztekammer begrüßte es, dass der EGMR „die in Deutschland gültigen Regelungen zum assistierten Suizid unangetastet“ ließ. Die umstrittene Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in der Schweiz kritisierte hingegen, der Gerichtshof schweige „zu konkreten Fragen der Beihilfe zum Suizid“. Der Mann aus Braunschweig klagte dagegen, dass die deutschen Behörden es seiner querschnittsgelähmten Ehefrau verweigert hatten, eine tödliche Medikamentendosis für einen Selbstmord zu erwerben. Dadurch habe Deutschland das Recht der Frau auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, insbesondere ihr Recht auf einen würdevollen Tod verletzt, argumentierte er. Der EGMR entschied jedoch, dass der Mann „nicht im Namen seiner Frau klagebefugt war“. Der Gerichtshof wies diesen Teil der Beschwerde als unzulässig zurück und „beschränkte“ sich nach eigenen Angaben „auf die Prüfung des Falles unter verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten“. Und hier sei der 1943 geborene Kläger in eigenen Rechten verletzt worden. Denn die deutschen Behörden hätten seine Beschwerde „in der Sache prüfen müssen“. Deutschland müsse ihm deshalb 2.500 Euro für den „erlittenen immateriellen Schaden“ und 26.736 Euro für die entstandenen Kosten zahlen. Der EGMR wies darauf hin, dass unter den 47 Mitgliedstaaten des Europarats „kein Konsens hinsichtlich der Zulässigkeit jeglicher Form der Beihilfe zur Selbsttötung besteht“. Ärzten sei es in nur vier von 42 untersuchten Staaten erlaubt, Patienten ein tödliches Medikament zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Die Frau des Klägers war nach einem Sturz vor dem eigenen Haus im Jahr 2002 querschnittsgelähmt und auf künstliche Beatmung angewiesen. Sie wollte daher ihrem Leben ein Ende setzen. Nach Weigerung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn, ihr die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis zu erteilen, nahm sie sich am 12. Februar 2005 mithilfe der Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in der Schweiz das Leben. Das Ehepaar war 25 Jahre verheiratet. Der Mann sah sein Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens dadurch verletzt, dass er gezwungen gewesen sei, in die Schweiz reisen, um es seiner Frau zu ermöglichen, Selbstmord zu begehen. Zudem war er der Ansicht, die deutschen Gerichte hätten sein Beschwerderecht verletzt, indem sie ihm das Recht absprachen, die Weigerung des Bundesinstituts anzufechten. Dem folgten die Straßburger Richter. Sie sahen wegen des „persönlichen Engagements“ des Mannes eine „Ausnahmesituation“ gegeben. Der Kläger sei daher von der Behörden-Weigerung „direkt“ betroffen. Zudem betreffe der Fall grundlegende Fragen von allgemeinem Interesse. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hatte anlässlich des Falles bereits betont, es gebe „aus guten Gründen kein Recht auf Tötung“. Deshalb sollten „Tötungsmittel in Deutschland auch weiterhin nicht frei verfügbar sein“. dapd (Politik/Politik)

Vorläufige Insolvenzverwalter für Neckermann bestellt

Vorläufige Insolvenzverwalter für Neckermann bestellt Frankfurt/Main (dapd). Für den zahlungsunfähigen Versandhändler Neckermann sind zwei vorläufige Insolvenzverwalter benannt worden. Zwei Frankfurter Rechtsanwälte wurden bestellt, wie es am Donnerstag beim Amtsgericht Frankfurt am Main hieß. Demnach ist Michael Frege für Neckermann.de zuständig, Joachim Kühne für die Logistik. Sie schauten sich nun die Verhältnisse im Unternehmen an und prüften etwa, wie viel Vermögensmasse noch vorhanden sei. Sie hätten vier Wochen Zeit, um ein Gutachten zu erstellen und den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, hieß es. Neckermann hatte am Mittwoch Insolvenzantrag gestellt. Zuvor waren Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di über einen Sanierungsplan gescheitert. Zwar waren sich Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung einig geworden. Eigentümer Sun Capital hielt das Ergebnis der Verhandlungen allerdings für nicht tragfähig und stellte keine weiteren Mittel für die Finanzierung zur Verfügung. In den Verhandlungen ging es um den vom Management beabsichtigten Abbau von 1.380 der rund 2.400 Stellen in Deutschland. Ver.di zeigte sich nach dem Scheitern am Mittwoch enttäuscht von der Haltung des Eigentümers. Zugleich kündigte Gewerkschaftssekretär Wolfgang Thurner an, den Insolvenzverwalter zu unterstützen. Das bekräftigte er am Donnerstag, noch bevor die beiden Frankfurter Rechtsanwälte bestellt wurden. Ver.di sei an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert, sagte er. „Wir unterstützen auch die Suche und Versuche, einen seriösen Investor zu finden.“ Sun Capital werde von ver.di abgelehnt. Die Gewerkschaft wollte rasch Kontakt zum Insolvenzverwalter aufnehmen, um ihr Fortführungskonzept für Neckermann vorzustellen. Sie hofft, Arbeitsplätze im Onlinebereich und der Logistiksparte retten zu können. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Spanien kann mit deutscher Unterstützung rechnen

Spanien kann mit deutscher Unterstützung rechnen Berlin (dapd). Im Bundestag zeichnet sich eine deutliche Mehrheit für die geplanten Spanien-Hilfen ab. Politiker von Koalition und SPD warben vor der Abstimmung am Donnerstagnachmittag für das Paket. Spanien soll aus dem Euro-Rettungsschirm EFSF bis zu 100 Milliarden Euro an Darlehen erhalten, um damit seine angeschlagenen Banken zu stützen. Im Gegenzug muss Madrid bestimmte Auflagen erfüllen. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle, verteidigte das Paket als dringend notwendig. Die Finanzhilfe sei erforderlich, „um die spanische Wirtschaft am Leben zu erhalten und damit auch negative Auswirkungen für uns zu vermeiden“, sagte der CDU-Politiker im dapd-Interview. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe betonte ebenfalls die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft und die deutschen Arbeitsplätze. Es gehe „um Solidarität und eigenes Interesse“, sagte er dem Fernsehsender n-tv. Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach lehnt das Hilfspaket jedoch ab. „Wir haben ein Rettungspaket nach dem anderen geschnürt, wir gehen immer höhere Haftungsrisiken ein und die Lage in der Eurozone ist nicht besser geworden, sondern sie wird tendenziell eher problematischer“, sagte der CDU-Politiker n-tv. Es gebe bei der Spanien-Hilfe zudem „ganz konkrete Fragen, die bis jetzt gar nicht beantwortet werden können“. Auch der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler, der schon mehrfach gegen Euro-Rettungsmaßnahmen gestimmt hat, äußerte sich kritisch. Er warnte vor weit höheren Risiken für den Steuerzahler als offiziell angegeben. Die geplante Rettung von spanischen Banken, die gar nicht systemrelevant seien, sei „ein schwarzes Loch, das Steuergelder ohne Ende aufsaugen wird“, sagte Schäffler. Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, rechnet trotz solcher Bedenken mit einer Mehrheit der Stimmen der Koalition. Sie mahnte zugleich in der „Rheinischen Post“: „Wir erwarten von den europäischen Institutionen eine wirksame Kontrolle dieser Hilfen im Hinblick auf eine Restrukturierung des spanischen Bankensektors.“ Der FDP-Finanzexperte Volker Wissing warb mit deutlichen Worten für eine Zustimmung. „Ich halte die Situation in der Eurozone für so instabil, dass wir ein Zusammenbrechen spanischer Banken nicht riskieren können“, sagte er dem Hörfunksender Radio Eins. Es gebe aber keine Blankoschecks. Spanien müsse zum einen haften und zum anderen einen „strengen Konsolidierungspfad gehen“. Der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider ging davon aus, dass auch seine Fraktion zustimmen wird unter den jetzigen Bedingungen, wonach der spanische Staat für etwaige Verluste haftet. Kritisch bewertete er, dass die Regierungskoalition voraussichtlich wieder auf Stimmen der Opposition angewiesen sein werde. Die Linksfraktion will das Paket ablehnen. Die Grünen waren am Donnerstagmittag noch unentschlossen. Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Gerhard Schick, sagte der WAZ-Mediengruppe: „Es ist notwendig, Spanien zu stützen. Aber jetzt das Geld im vollen Umfang von 100 Milliarden Euro freizugeben, wäre eine Generalvollmacht – ohne dass man weiß, was mit dem Geld wirklich passieren soll.“ Die Europakammer des Bundesrats forderte Spanien auf, sein Staatsdefizit zu verringern und weitere Reformen anzustoßen. Die Runde der zuständigen Landesminister verabschiedete am Vormittag eine Stellungnahme zu den geplanten europäischen Hilfen für den Bankensektor des Landes. Darin heißt es, der Bundesrat erkenne die Bemühungen zur Restrukturierung der spanischen Banken an. Diese müssten aber einhergehen „mit weiteren Strukturreformen und einer nachhaltigen Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung“. dapd (Politik/Politik)

Politik will gegen überhöhte Dispozinsen vorgehen

Politik will gegen überhöhte Dispozinsen vorgehen Berlin (dapd). Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat Banken und Sparkassen zur Senkung der Zinsen auf Dispokredite aufgefordert. Sie legte am Donnerstag in Berlin eine Studie vor, derzufolge die Kreditinstitute teils weit überhöhte Zinsen verlangen, anstatt ihre sinkenden Refinanzierungskosten an die Kunden weiterzugeben. Die SPD machte sich für eine gesetzliche Zinsobergrenze stark. Im Bundesrat will Baden-Württemberg eine solche Initiative starten. Aigner kündigte für den Herbst ein Spitzengespräch an. „Wollen die Banken den Kredit bei ihren Kunden nicht verspielen, müssen sie runter von überhöhten Dispozinsen.“ Laut Studie könnten die Geldhäuser schon mit Zinssätzen von zehn Prozent „profitabel arbeiten“. Verlangt würden derzeit aber mehr als 14 Prozent. Die Banken sollten für „faire Konditionen und volle Transparenz“ sorgen, verlangte sie. Es sei nicht vermittelbar, dass die Institute sich zu historisch niedrigen Zinsen Geld besorgen könnten, bei ihren Kunden aber zum Teil heftig zulangten, sagte die Ministerin. 80 Prozent der Bürger empfinden nach einer ebenfalls von Aigner in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage (vom 13. bis 16. Juli unter 1.001 Befragten) das durchschnittliche Dispozinsniveau als unangemessen. Etwa jeder vierte Verbraucher hat in diesem Jahr schon sein Girokonto überzogen. Jeder Dritte fühlt sich von seiner Bank über die Dispozinsen nicht gut informiert. Der Forsa-Umfrage zufolge kennt nicht einmal jeder zweite Bankkunde die Höhe seines persönlichen Dispozinses. Nach der vom Ministerium beauftragten Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung verfügen über 80 Prozent der Haushalte in Deutschland über einen Dispokredit-Rahmen. Jeder sechste Haushalt nimmt diesen regelmäßig in Anspruch. Nach früheren Untersuchungen der Stiftung Warentest schwanken die Dispozinsen bei Banken und Sparkassen in Deutschland zwischen 6 und 14,75 Prozent, der Durchschnitt liegt bei 11 bis 12 Prozent. Die Autoren der Studie ziehen die Begründungen der Geldhäuser für die hohen Zinsen in Zweifel: Weder habe sich der Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren erhöht, noch seien die Ausfallquoten mit im Schnitt höchstens 0,3 Prozent auffallend hoch. Es liege nahe, dass die Erträge „zur Quersubventionierung anderer Leistungen oder zur Gewinnsteigerung verwendet werden“. Die SPD will den Banken per Gesetz eine Zinsobergrenze für Dispokredite auferlegen. Parteichef Sigmar Gabriel sagte der „Bild“-Zeitung (Freitagausgabe): „Die Banken können sich für ein Prozent Zinsen Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) besorgen. Aber die Kunden in Deutschland müssen für ihren Dispo-Kredit im Durchschnitt über zehn Prozent zahlen. Das ist Abzocke.“ Das grün-rot regierte Baden-Württemberg kündigte eine Bundesratsinitiative an. Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte im selben Blatt, gemeinsam mit Landesverbraucherschutzminister Alexander Bonde (Grüne) werde er ein „Gesetz für eine Zinsobergrenze für Dispokredite auf den Weg bringen“. Der saarländische Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine sprach von „Wucherzinsen“ und forderte seinerseits ein Gesetz, nach dem der Jahreszinssatz für Überziehungskredite höchstens fünf Prozentpunkte über dem Basiszins der EZB liegen darf. Zu den Gesetzesinitativen äußerte sich Aigner kritisch: „Eine gesetzliche Obergrenze hätte das Risiko, dass es unterm Strich für alle Kunden teurer wird – weil auch bisher günstige Banken die Obergrenze voll ausschöpfen würden und sich teure Banken das entgangene Geld über Gebührenerhöhungen wieder hereinholen.“ (Studie und Forsa-Umfrage im Internet: www.bmelv.de/dispo ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)