Niedersächsisches Förderprogramm für das Gaststättengewerbe

Gastronomiebetriebe, die in vorbeugende Hygieneschutzmaßnahmen (beispielsweise Trennwände) oder Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebes (beispielsweise Lüftungstechnik oder Outdoorheizkonzepte) investieren möchten, können dafür Zuschüsse von bis zu 80 Prozent von der NBank erhalten. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen des Gaststättengewerbes, die vor dem 01. März 2020 im Haupterwerb gegründet wurden und einen Umsatzrückgang durch die COVID-19 Pandemie in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hatten.

Förderfähig sind Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren zum Umbau, zur Erweiterung und zu sonstigen Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe. Nicht förderfähig hingegen sind u.a. Ausgaben für Fahrzeuge, Personalausgaben und Einzelbelege, deren Betrag unterhalb von 500 Euro liegt. Die Mindestförderhöhe beträgt 5.000 Euro, maximal erhalten Antragsberechtigte 100.000 Euro.

Die Antragstellung ist ab dem 25. November 2020 und bis spätestens 31. März 2021 über das Kundenportal der NBank möglich. Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Interessierte unter www.nbank.de oder auf den Corona-Hinweisseiten der Stadt Lingen (Ems) auf www.lingen.de. Dort erhalten Unternehmen ebenfalls Informationen zu weiteren Förderprogrammen wie der 2. Phase der Überbrückungshilfe und dem Programm „Neustart Niedersachsen Investition“. Bei weiteren Fragen steht die Wirtschaftsförderung der Stadt Lingen (Ems) unter der Telefonnummer 0591 9144-801 oder per Mail wirtschaftsfoederung@lingen.de zur Verfügung.

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