Webinar: Frankreich – Entsendung & Erbringung von Dienstleistungen

Entsenden Unternehmen mit Sitz in Deutschland Mitarbeiter zur Arbeitsverrichtung nach Frankreich, müssen zuvor umfangreiche arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Formalitäten sowie Meldepflichten beachtet werden. Das Thema ist komplex und die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Richtlinien sind hart.

Dr. Christophe Kühl und Béatrice-Anne Kintzinger, beide Avocat au Barreau de Paris, Kanzlei QIVIVE, Köln, Paris, Lyon, informieren am 29. September 2020 von 10 bis 11 Uhr über folgende Themen:

  • Vorbereitung und Abwicklung einer Entsendung;
  • zwingende Vorschriften des französischen Rechts;
  • Besonderheiten bei der Erbringung von Dienstleistungen;
  • Spezial: die A1-Bescheinigung

Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung: https://www.ostwestfalen.ihk.de/veranstaltungen/anmeldung/register/result/reguid/hmac/webinar-frankreich-entsendung-erbringung-von-dienstleistungen/

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