Telefonmarketing – aber rechtssicher

Verbraucher werden immer mehr geschützt und Unternehmen bewegen sich auf einem schmalen Grad: Verbotene Kaltakquise, unerlaubte Telefonwerbung, Belästigung von Verbrauchern und Bußgelder bei Verstößen – die Berichterstattung in den Medien sorgt für Unsicherheit und Verwirrung. Der Verbraucher wird immer mehr geschützt und die Unternehmen bewegen sich auf einem schmalen Grad.

Also lieber gar nicht mehr telefonieren? Nein, denn Telefonmarketing ist der direkteste, günstigste und persönlichste Kontakt zum (potenziellen) Kunden, der sich denken lässt. Ob Verkaufsgespräch, Kundenbetreuung oder Zufriedenheitsbefragung – sowohl das große Call-Center als auch der kleine Handelsvertreter müssen für ihre Arbeit die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Dann können die Vorteile des Telefonmarketings genutzt werden – und zwar ganz legal.

10 gute Gründe für Telefonmarketing

Grund 1 – schnellster Weg zum Kunden
Telefonmarketing ist der direkteste und einfachste Weg, mit potenziellen Kunden in Kontakt zu kommen und mit bestehenden Kunden guten Kontakt zu halten.

Grund 2 – der direkte Verkauf
Telefonmarketing eignet sich zur Akquise, aber besonders für den direkten Verkauf von Produkten und Dienstleistungen.

Grund 3 – der steigende Bekanntheitsgrad
Telefonmarketing steigert die Bekanntheit Ihres Unternehmens bei den richtigen Zielgruppen.

Grund 4 – die streuverlustfreie Marketingkampagne
Telefonmarketing erreicht Ihre Kunden 1:1 – ohne Streuverluste.

Grund 5 – die positive Erinnerung
Telefonmarketing bleibt in Erinnerung, denn der Ansprechpartner verbindet einen echten Menschen und eine freundliche Stimme mit Ihrem Unternehmen.

Grund 6 – die messbaren Ergebnisse
Telefonmarketing liefert Ihnen in kürzester Zeit messbare Ergebnisse und eine direkte Reaktion des Marktes.

Grund 7 – der steigende Response
Telefonmarketing steigert die Response auf Mailings, Messe-Einladungen etc. nachvollziehbar.

Grund 8 – die genauen Marktkenntnisse
Telefonmarketing ist Ihr Ohr am Markt, denn Sie erhalten wertvolles Feedback.

Grund 9 – das kostengünstige Kundenbindungsinstrument
Telefonmarketing hilft, Ihren Kundenservice und Ihre Kundenbindung deutlich zu verbessern – kostengünstig und effektiv.

Grund 10 – die Entlastung
Telefonmarketing durchgeführt vom professionellen Dienstleister entlastet Sie und Ihre Mitarbeiter.

Alles, was recht ist – im B2B und B2C
In den letzten Jahren wurden die Möglichkeiten, (potenzielle) Kunden telefonisch zu kontaktieren, immer weiter eingeschränkt.

So gelten im Telefonmarketing das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Telekommunikationsgesetzt (TKG) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im Jahr 2009 wurde das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ (BGBl I 2009, Nr. 49, S. 2413-2415) verabschiedet. Dies regelt u. a. folgende Leitplanken:

– Privatleute (B2C) dürfen nur nach vorheriger Einwilligung angerufen werden (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG), wobei es für die Einwilligungserklärung strenge Vorgaben gibt: sie darf nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt sein und muss vom Verbraucher persönlich unterschrieben werden
– Die Rufnummer darf weder im B2B- noch im B2C-Bereich beim Anruf unterdrückt werden (§ 102 Abs. 2 TKG)
– Ein Unternehmen (B2B) muss Telefonwerbung akzeptieren, wenn ein Interesse an einem Anruf zu Werbezwecken unterstellt werden kann. Dies ist der Fall, wenn sich der Anruf auf die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens bezieht und der – Anruf in engem sachlichen Zusammenhang damit steht (Urteil des BGH vom 5.2.2011, Az. I ZR 87/02).
– Telefonnummern, die über das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail bestätigt werden, dürfen nicht für Werbeanrufe verwendet werden. Grund: Es ist nicht sicherzustellen, dass E-Mail-Empfänger und Telefonanschlussinhaber diesselbe Person sind. Erst nach einer Telefonverifizierung durch einen automatisierten Rückruf und Eingabe einer bestimmten Tastenkombination durch den Kunden, wird seine Telefonnummer für Werbeanrufe freigegeben.

Sie sehen, es ist zwar nicht alles erlaubt, aber wenn Sie sich an den oben erläuterten Leitplanken orientieren, können Sie beruhigt – und sicher – weiter telefonieren. Am besten lassen Sie sich von einem Profi dabei unterstützen.

www.office-call.de

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.