Bei längerer Krankheit: Finanzlöcher durch Verdienstausfall vermeiden

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Bielefeld. Erkältung, Kopfweh, Magen-Darm-Infekt: Eine kurze Arbeitsunfähigkeit ist dank der Lohnfortzahlung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht dramatisch. Bei längeren Krankheiten kann jedoch eine finanzielle Versorgungslücke aufklaffen, die auch privat Versicherten, Selbständigen und Freiberuflern droht. Eine Krankentagegeldversicherung wendet in vielen Fällen finanzielle Krisen ab.

Eine schwere oder lange Krankheit ist belastend genug. Wer länger als sechs Wochen krank ist, sorgt sich jedoch nicht nur um seine Gesundheit, sondern oft auch ums Geld: Bin ich ausreichend geschützt? Welche Ersatzleistungen stehen mir zu? Wie viel Krankengeld zahlt die Krankenkasse und wie lange?

Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber steht gesetzlich Versicherten nur bis zur sechsten Krankheitswoche zu. Ab dem 43. Krankheitstag bekommen sie Krankengeld, das die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens zahlt, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens – der niedrigere Wert zählt. Zusätzlich gehen davon die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. So entsteht schnell eine finanzielle Lücke, die es unmöglich macht, den gewohnten Lebensstandard fortzuführen – die steigenden Lebenshaltungskosten sind mit dem verbliebenen Geld schlicht nicht mehr bezahlbar. Zusätzlich bleibt die Sorge, wie es weitergeht, wenn nach wochenlanger Krankheit keine Genesung eintritt. Denn nach 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld.

Die finanzielle Lücke bekommen Gutverdiener besonders deutlich zu spüren. Wer ein hohes Einkommen erzielt und sich freiwillig gesetzlich versichert hat, bekommt nämlich nicht die 70 Prozent des Bruttoeinkommens, sondern 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Derzeit sind das 3.176,25 Euro monatlich.

Es ist also auch für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sinnvoll, für den Fall einer längeren Krankheit rechtzeitig vorzusorgen: Ein Krankentagegeld, das mit einem privaten Versicherer in individueller Höhe vereinbart worden ist, kann die Versorgungslücke schließen, die ab der sechsten Krankheitswoche entsteht. Der Anspruch auf Zahlung des Krankentagegeldes endet nur, wenn eine Berufsunfähigkeit eintreten sollte. Ansonsten wird sie dem Versicherten während der gesamten Krankheitsdauer geleistet.

Ein Muss für Selbständige und Freiberufler

Wenn ihnen jegliche Einnahmen fehlen, kann eine längere Krankheit die Existenz von Selbständigen und Freiberuflern bedrohen. Für sie ist eine private Krankenversicherung ein Muss. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige können sich auch bei ihrer GKV extra absichern, um gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag zu bekommen. Dafür müssen sie einen höheren Beitrag zahlen. Bis zur siebten Woche sind sie jedoch ungeschützt und müssen die Zeit mit ihren Ersparnissen überbrücken. Gegen einen Zusatzbeitrag können sie mit einem Wahltarif den Basisschutz ergänzen und noch vor dem Beginn der Auszahlung des gesetzlichen Krankengeldes Leistungen erhalten.

Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung sind Selbständige und Freiberufler deutlich flexibler: Sie können die Höhe des Krankengeldes beim Vertragsabschluss vereinbaren und jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen. Zudem können sie den Zeitpunkt, ab dem die Leistung gezahlt wird, wesentlich flexibler wählen als mit einer GKV.

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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