Leitfaden für eine erfolgreiche Einführung der E-Bilanz in Unternehmen: Bereits im Jahr 2008 wurde durch das Steuerbürokratieabbaugesetz gesetzlich festgelegt, dass Steuerpflichtige, die Ihren Gewinn nach Bestandsvergleich (§ 4 I , § 5 oder § 5a EstG) ermitteln, verpflichtet sind, den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz bereit zustellen und per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
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Corporate Finance
Herausforderungen des Mittelstandes in Finanzierungsfragen: Aktuell sind es gerade viele Themen, die mit den finanziellen Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen zu tun haben. Hier sind nicht nur Fragen der Fremdfinanzierung, sondern auch der Optimierung der Eigenkapitalposition gemeint.
Papierloses Büro – Kopfsache?
Im Oktober 2012 wurde die Iron Mountain-Studie zum Papierloses Büro veröffentlicht: Demnach ist das papierlose Büro in vielen Unternehmen derzeit nicht realisierbar, eine papiereffiziente Umgebung sei aber erreichbar. Die Europäische Kommission beziffert das Einsparpotential durch E-Rechnungen europaweit auf jährlich 40 Milliarden Euro, die IHK Koblenz die Einsparung pro Rechnung auf bis zu 11,60 EUR/Rechnung. Insbesondere der Wegfall der Pflicht zur elektronischen Signatur hat die E-Rechnung gestärkt, die Einführung des neuen Standards PDF/A3, der die Übermittlung der Rechnungsinformationen deutlich rationalisiert, wird ein Übriges tun, um die E-Rechnung immer weiter zu verbreiten.
Mittelstand und Export
Steuerkonzepte bei Auslandsgeschäften: Die Region Ostwestfalen/Münsterland ist mit ihren innovativen Mittelstandsunternehmen und gut ausgebildeten Fachkräften ein starker Wirtschaftsmotor in Nordrhein Westfalen. Insbesondere der heimische Maschinenbau und auch andere prosperierende Branchen sorgen mit einem hohen Exportanteil und weltmarktfähigen Innovationen für eine gute Beschäftigungslage und Wohlstand in der Region.
Anspruch auf Rückforderungen
Schweizer Banken müssen Rückvergütungen herausgeben: Schweizer Banken dürfen Rückvergütungen (sog. Kick-Backs), die sie im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats für den Vertrieb von Anlageprodukten erhalten haben, nicht mehr selber behalten, sondern müssen diese an ihren Kunden herausgeben. Das hat das Schweizer Bundesgericht mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Oktober 2012 (4A_127/2012) entschieden. Damit stehen auch deutschen Anlegern, die ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon von Schweizer Banken verwalten lassen, Rückforderungsansprüche in beträchtlicher Höhe zu.
Stiftungsmanagement
Das Stiftungswesen mit seiner langen Tradition in Deutschland hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen: Vermögen heißt Verantwortung. Immer mehr Kunden machen sich Gedanken, wie Sie eine sinnvolle Verwendung Ihres Vermögens nach dem Tod sicherstellen können. Dabei wird das Thema „Stiftung“ immer häufiger in die Überlegungen einbezogen. Wir sprachen mit Björn Schreck, Stiftungsmanager (EBS) im Private Banking der Sparkasse Herford.
Die steuerliche Selbstanzeige
Die Zeiten, in denen Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt war, sind endgültig vorbei: Die Reaktion der Medien auf den Steuerfall Hoeneß hat offenbart, dass die Zeiten, als die Nichtangabe von ausländischen Einkünften in der Steuererklärung als Kavaliersdelikt angesehen wurde, endgültig vorbei sind. Dies geht einher mit der in den letzten Jahren zu beobachtenden Intensivierung des Verfolgungsdrucks gegenüber Steuerpflichtigen, die im Ausland Einkünfte am deutschen Fiskus vorbei erzielen.
Herausforderung Compliance
Lösungen für den Mittelstand: Das Thema Compliance gewinnt auch im Mittelstand zunehmend an Dynamik. Wörtlich übersetzt bedeutet der englische Begriff sowohl Regelkonformität, als auch Regelüberwachung. Damit wird zugleich deutlich, worum es bei Compliance geht: einerseits um die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und freiwilligen Richtlinien, die sich ein Unternehmen gegeben hat, andererseits um deren ständige Überprüfung.
Die Luft wird dünner, der Druck wächst!
Der automatische Informationsaustausch zwischen der Finanzverwaltung und den Banken von (vermeintlichen) Steueroasen rückt stetig näher. Mit der Schweiz wurde beispielsweise bereits ein Doppelbesteuerungsabkommen mit weit reichenden Möglichkeiten für den deutschen Fiskus abgeschlossen. Demnächst starten ganz offizielle Anfragen über die Grenzen. Und sie werden beantwortet, denn viele benachbarte Staaten verfolgen schon die sogenannte „Weisgeld-Strategie“.
Due Diligence und Datenschutz
Bei dem Erwerb eines Unternehmens ist es von größter Wichtigkeit, im Vorfeld möglichst viel über das zu erwerbende Unternehmen in Erfahrung zu bringen. Hierzu werden im Vorfeld der eigentlichen Verhandlungen von dem Zielunternehmen regelmäßig umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt, damit der potentielle Erwerber die Situation des Unternehmens einschließlich etwaiger Risiken und Chancen abschätzen kann. In einem Datenraum, der physisch oder virtuell eingerichtet werden kann, werden alle Informationen zur Prüfung hinterlegt, die von den Interessenten im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung angefragt werden.