Die Bekanntheit durch Messen und Events steigern

Messen funktionieren zuverlässig als Kommunikations- und Marketinginstrument. Kein Wunder also, dass sie in der B2B-Kommunikation zu den führenden Instrumenten gehören und auch die Zahl der Teilnehmer weiter steigt. Laut Berechnungen des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) haben 2012 zwei Prozent mehr Aussteller an den 160 überregionalen Messen teilgenommen. Dabei sind Messen nicht nur etwas für die „Großen“.

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Der perfekte Messeauftritt: Akzente setzen durch Grünpflanzen

Messen sind immer wieder ein Highlight für die Besucher. Es gilt viel zu sehen, Neuheiten zu bestaunen und wichtige Kontakte zu knüpfen. Oft ist der Andrang sehr groß. Dabei ist es für ein Unternehmen von besonderer Bedeutung, mit seinem Messestand das Augenmerk der Gäste auf sich zu ziehen. Denn auf Messen sind es die ersten drei Sekunden, die zählen. In dieser Zeit entscheidet sich ein Besucher an den Stand näher zu kommen oder weiter zu laufen.

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Augmented Reality im Unternehmensumfeld

Immer mehr Unternehmen besinnen sich ihrer Traditionen und arbeiten in eigenen Archiven und Ausstellungen ihre Historie auf oder präsentieren sich Besuchern in Führungen als moderner und offener Betrieb. In Präsentation und Methodik orientieren sie sich dabei an öffentlichen Museen und Ausstellungen. Diese haben in den letzten Jahren einen deutlichen Wandel hin zu „interaktiven Erlebniswelten“ vollzogen.

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Meet in OWL: Events im Herzen Deutschlands

Geschäftliche Veranstaltungen einfach planen, organisieren und buchen: Ein neues Portal macht Event-Planern ihre Tagesarbeit leichter – und führt auf die Spuren der Tagungsregion Ostwestfalen-Lippe. „Meet in OWL“ ist nicht nur der schlagkräftige Name dieses Portals, sondern auch eine Einladung, bei der Veranstaltungsplanung das planerische Augenmerk fokussiert in Richtung Hermannsdenkmal und Porta Westfalica zu richten.

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Meet in OWL: Events im Herzen Deutschlands

Geschäftliche Veranstaltungen einfach planen, organisieren und buchen: Ein neues Portal macht Event-Planern ihre Tagesarbeit leichter – und führt auf die Spuren der Tagungsregion Ostwestfalen-Lippe. „Meet in OWL“ ist nicht nur der schlagkräftige Name dieses Portals, sondern auch eine Einladung, bei der Veranstaltungsplanung das planerische Augenmerk fokussiert in Richtung Hermannsdenkmal und Porta Westfalica zu richten.

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Bereit für die E-Bilanz?

Leitfaden für eine erfolgreiche Einführung der E-Bilanz in Unternehmen: Bereits im Jahr 2008 wurde durch das Steuerbürokratieabbaugesetz gesetzlich festgelegt, dass Steuerpflichtige, die Ihren Gewinn nach Bestandsvergleich (§ 4 I , § 5  oder § 5a EstG) ermitteln, verpflichtet sind, den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz bereit zustellen und per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

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Papierloses Büro – Kopfsache?

Im Oktober 2012 wurde die Iron Mountain-Studie zum Papierloses Büro veröffentlicht: Demnach ist das papierlose Büro in vielen Unternehmen derzeit nicht realisierbar, eine papiereffiziente Umgebung sei aber erreichbar. Die Europäische Kommission beziffert das Einsparpotential durch E-Rechnungen europaweit auf jährlich 40 Milliarden Euro, die IHK Koblenz die Einsparung pro Rechnung auf bis zu 11,60 EUR/Rechnung. Insbesondere der Wegfall der Pflicht zur elektronischen Signatur hat die E-Rechnung gestärkt, die Einführung des neuen Standards PDF/A3, der die Übermittlung der Rechnungsinformationen deutlich rationalisiert, wird ein Übriges tun, um die E-Rechnung immer weiter zu verbreiten.

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Mittelstand und Export

Steuerkonzepte bei Auslandsgeschäften: Die Region Ostwestfalen/Münsterland ist mit ihren innovativen Mittelstandsunternehmen und gut ausgebildeten Fachkräften ein starker Wirtschaftsmotor in Nordrhein Westfalen. Insbesondere der heimische Maschinenbau und auch andere prosperierende Branchen sorgen mit einem hohen Exportanteil und weltmarktfähigen Innovationen für eine gute Beschäftigungslage und Wohlstand in der Region.

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Anspruch auf Rückforderungen

Schweizer Banken müssen Rückvergütungen herausgeben: Schweizer Banken dürfen Rückvergütungen (sog. Kick-Backs), die sie im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats für den Vertrieb von Anlageprodukten erhalten haben, nicht mehr selber behalten, sondern müssen diese an ihren Kunden herausgeben. Das hat das Schweizer Bundesgericht mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Oktober 2012 (4A_127/2012) entschieden. Damit stehen auch deutschen Anlegern, die ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon von Schweizer Banken verwalten lassen, Rückforderungsansprüche in beträchtlicher Höhe zu.

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