Berlin (dapd). Das Bundesjustizministerium hat in ersten Eckpunkten für ein Beschneidungsgesetz mehrere Anforderungen an den Eingriff vorgeschlagen. Das sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch auf dapd-Anfrage und bestätigte damit mehrere gleichlautende Zeitungsberichte. Der Eingriff muss nach Vorstellung des Ministeriums fachgerecht, möglichst schonend und mit effektiver Schmerzbehandlung vorgenommen werden. Auch müssten die Eltern umfassend aufgeklärt werden und den Kindeswillen berücksichtigen. Zudem wird eine Ausnahmeregelung vorgeschlagen, die greifen soll, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird, zum Beispiel bei gesundheitlichen Risiken bei Blutern. Die Eckpunkte wurden nach Angaben des Sprechers am Mittwoch an Länder und Verbände verschickt. Die gesetzliche Regelung solle „die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen“, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Das Gericht hatte die rituelle Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. dapd (Politik/Politik)