Regierung plant besseren Schutz vor Abzocke mit Gewinnspielverträgen

Regierung plant besseren Schutz vor Abzocke mit Gewinnspielverträgen Berlin (dapd). Verbraucher sollen künftig besser vor der Abzockerei mit telefonisch verkauften Gewinnspielverträgen geschützt werden. Die Bundesregierung kündigte in einem Schreiben an den Bundestag an, derartige Verträge sollten künftig nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können, wie die Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichteten. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums werde so bald wie möglich ins Bundeskabinett eingebracht. Verbraucher sind sich beim Abschluss solcher Verträge oft gar nicht bewusst, welche Verpflichtungen sie damit eingehen. Es geht um Angebote am Telefon, sich in Listen zur Teilnahme an Gewinnspielen eintragen zu lassen. Während des Telefonats wird die Kontoverbindung abgefragt, oft unter Hinweis auf angeblich in Aussicht stehende Gewinnausschüttungen. Später werden Mitgliedsbeiträge abgebucht, die monatlich häufig 50 Euro und mehr betragen. Verbraucherschützern und der Opposition gehen die Pläne der Bundesregierung allerdings nicht weit genug. Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd: „Die derzeit diskutierte Lösung greift zu kurz. Nicht nur bei Gewinnspielverträgen, bei allen Verträgen, die im Rahmen eines unerlaubten Telefonanrufs zustande kommen, sollte für deren Wirksamkeit eine Bestätigung zumindest in Textform gesetzlich vorgeschrieben werden.“ Denn die Maschen der Betrüger änderten sich schnell. Aktuell gäben sich Werbeanrufer als Verbraucherschützer aus und versprächen ausgerechnet Schutz vor Telefonwerbung. Danach würden den Verbrauchern 20 bis 30 Euro im Monat in Rechnung gestellt, berichtete die Expertin. „Massenhaft Beschwerden über Telefonwerbung“ Die Bundesregierung hatte eine so weitreichende Lösung allerdings erst kürzlich in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen über den Kauf von Zeitungen, Mobilfunkverträgen oder Finanzdienstleistungen gebe es ein vergleichbares Schutzbedürfnis nicht. Hier habe die Erweiterung des Widerrufsrechts bereits geholfen, die Probleme einzudämmen. Verbraucherschützerin Semmler widersprach allerdings dieser Einschätzung. „Das Problem ist immer noch sehr aktuell. Bei uns gehen massenhaft Beschwerden über Telefonwerbung ein“, sagte sie. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, warf der Bundesregierung vor, das schon länger geplante „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ aus parteitaktischen Gründen auf die lange Bank geschoben zu haben. Die Union nehme hier Millionen Verbraucher in Deutschland „in politische Geiselhaft“, um Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu Zugeständnissen in anderen Bereichen zu zwingen. In dem Gesetz soll nicht nur die Schriftform für Gewinnspielverträge festgeschrieben werden. Darüber hinaus sollen auch die Kosten streng begrenzt werden, die Anwälte bei Abmahnungen wegen unerlaubter Downloads aus dem Internet in Rechnung stellen können. Doch sei dieser Punkt innerhalb der Koalition noch umstritten, hieß es im Bericht der WAZ-Mediengruppe. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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