Klage gegen Hipp wegen unlauterer Muttermilch-Werbung abgewiesen

Klage gegen Hipp wegen unlauterer Muttermilch-Werbung abgewiesen Ingolstadt (dapd). Der Babynahrungsmittelhersteller Hipp darf weiterhin das Wort Muttermilch in seiner Werbung verwenden. Die Handelskammer des Ingolstädter Landgerichts wies am Dienstag eine Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb auf Unterlassung eines Slogans für Baby-Folgenahrung ab. Der Verband hatte dem Unternehmen vorgeworfen, durch den Slogan „Nach dem Vorbild der Muttermilch“ sein Milchpulver mit echter Muttermilch gleichzusetzen. Der Richter argumentierte jedoch, Hipp orientiere sich bei der Produktentwicklung lediglich an Muttermilch. Daher sei die Werbung weder unlauter noch irreführend. Bereits vor der Verhandlung hatte Hipp den Slogan in „Nach dem Vorbild der Natur“ geändert. Die Klägerseite hatte angekündigt, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, falls die Klage am Landgericht abgewiesen werde. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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