Datenschützer sieht Verantwortung für Datenpanne nicht bei Allianz

Datenschützer sieht Verantwortung für Datenpanne nicht bei Allianz Ansbach (dapd). Der Leiter des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, sieht in der Datenpanne bei der Allianz kein datenschutzrechtliches Versagen des Münchner Versicherungskonzerns. „Ausgehend von dem, was berichtet wurde“, sei die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch eine Versicherung an externe Ermittler „nicht zu beanstanden“, sofern ein begründeter Anfangsverdacht auf Versicherungsbetrug bestanden habe, sagte Kranig am Dienstag der Nachrichtenagentur dapd. Allerdings müsse sich die Allianz möglicherweise den Vorwurf gefallen lassen, bei der Auswahl ihrer Dienstleister nicht sorgfältig genug vorgegangen zu sein. Zuvor hatte der weltgrößte Versicherer eingeräumt, dass 120 Akten mit persönlichen Daten aus Ermittlungen zu fragwürdigen Versicherungsfällen der Jahre 2006 bis 2011 an die Öffentlichkeit gelangt seien. Die Dokumente seien „offenbar unerlaubterweise von einem ehemaligen Datenermittler weitergegeben worden“, sagte ein Konzernsprecher auf dapd-Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der „Financial Times Deutschland“. Der Zeitung waren nach eigenen Angaben unter anderem Bankschreiben mit Kontodaten unbeteiligter Dritter und polizeiliche Ermittlungsakte zugespielt worden. Rechtliche Schritte werden geprüft Die Zusammenarbeit mit dem Privatdetektiv sei bereits im Jahr 2011 beendet worden, teilte der Versicherer mit. Die Weitergabe von Akten an externe Privatermittler zur Überprüfung sogenannter Dubiosfälle sei an sich nichts Ungewöhnliches und „in legaler Weise“ erfolgt, sagte der Allianz-Sprecher. „Wir sind gehalten, Anhaltspunkten von Versicherungsbetrug nachzugehen“, fügte er hinzu. Als erste Konsequenz aus dem Vorfall kündigte der Sprecher eine Überprüfung der Qualitätskriterien an: „Wir nehmen das zum Anlass, die Qualitätsanforderungen an externe Dienstleister weiter zu verschärfen und die Zahl der Ermittler, mit denen wir zusammenarbeiten, zu reduzieren.“ Dem Verursacher der Datenpanne drohten nun rechtliche Schritte, sagte der Sprecher, weil er vertraglich zur Vernichtung oder Rückgabe des Materials verpflichtet gewesen sei. Das Unternehmen prüfe derzeit entsprechende „Anhaltspunkte“. Bayerns oberster Datenschützer begrüßte diesen Entschluss. Sollte sich der Verdacht gegen den Detektiv erhärten, drohten ihm ernste Konsequenzen. Selbst wenn es im Vertrag zwischen der Versicherung als Auftraggeber und dem Privatermittler keine dahingehende Klausel gegeben habe, hätte der Detektiv die Daten nicht aufheben oder gar an die Zeitung weitergeben dürfen, weil dies „für den geschäftlichen Betrieb“ nicht erforderlich gewesen sei, sagte Kranig. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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