Berlin (dapd). Die Einwanderung ausländischer Fachkräfte nach Deutschland wird erleichtert. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Einführung der „Blauen Karte EU“ zu. Sie sollen Ausländer erhalten, die einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und ein Arbeitsverhältnis haben, mit dem ein Bruttogehalt von mindestens 44.800 Euro erzielt wird. Damit wird die bisherige Gehaltsschwelle von 66.000 Euro deutlich gesenkt.
Für Mangelberufe ist die Gehaltsgrenze noch niedriger: Für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte beträgt sie knapp 35.000 Euro pro Jahr. Besteht ein Arbeitsvertrag nach drei Jahren fort, erhalten die Inhaber der „Blauen Karte EU“ eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, bei guten Deutschkenntnissen bereits nach zwei Jahren.
Ausländer, die einen Hochschulabschluss haben und eigenständig ihren Lebensunterhalt sichern können, dürfen sechs Monate lang auf Arbeitsplatzsuche gehen. Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen dürfen künftig 18 statt bisher 12 Monate nach einer Beschäftigung suchen.