Anzeige: Arbeitsrecht: Abkühlung ist Chefsache

Your Popsicle's Melting
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Steigen im Sommer die Temperaturen auf Höchstwerte, leiden vor allem Mitarbeiter in nicht klimatisierten Räumen. Die Arbeitsstättenverordnung besagt, dass der Chef bei großer Hitze im Büro für Abkühlung sorgen muss. Je nach Temperatur sind verschiedene Vorkehrungen zu treffen.

Effizient und konzentriert – so wünscht sich jeder Arbeitgeber seine Mitarbeiter. Jenseits der 26 Grad gestaltet sich das aber schwierig, denn Hitze lähmt nicht nur die Konzentration und macht müde, sie drosselt auch die Arbeitsabläufe und kann daher zu zahlreichen Problemen im Unternehmen führen. Dass deshalb unbedingt Es ist daher sehr wichtig, dass Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden. Schon ab 26 Grad ist das Herz-Kreislauf-System stark beansprucht. Besonders gefährlich ist direkte Sonneneinstrahlung, die im schlimmsten Fall zu Hitzschlag, Sonnenstich oder Kreislauf-Kollaps führen kann. Für solche Gesundheitsschäden haftet der Arbeitgeber.

Klare Regelungen

Das Arbeitsschutzgesetz, insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, enthält klare Regeln für die Raumtemperaturen während der Arbeitszeit. Für normale Büro- und Geschäftstätigkeiten werden 21 bis 22 Grad empfohlen Ab bestimmten Schwellenwerten muss der Arbeitgeber Gegenmaßnahmen ergreifen. Außerdem haben Arbeitnehmer das Recht, den Arbeitsplatz zu verlassen, sollte die Temperatur dauerhaft die 35-Grad-Marke übersteigen. Diese Regelungen gelten für alle Mitarbeiter, nicht nur für besonders gefährdete Personengruppen wie werdende und stillende Mütter oder alte und gesundheitlich angegriffene Personen.

Sicherheitsvorkehrungen bei Temperatur-Schwellenwerten:

  • Ab 26 bis 30 Grad: Es sollte morgens ausgiebig gelüftet werden und ein Sonnenschutz an den Fenstern installiert sein. Nicht benötigte Geräte sollten ausgeschaltet werden. Für die Arbeitnehmer sollte ein Gleitzeit-Modus eingesetzt und die Kleiderordnung gelockert werden.
  • Ab 30 bis 35 Grad: Eine Nachtauskühlung sollte veranlasst, Sonnenschutz schon in den frühen Morgenstunden aktiviert und die nicht unbedingt benötigten Geräte ausgeschaltet werden.
  • Ab 35 Grad: Bei Temperaturen ab 35,1 Grad gilt die Arbeitsstätte als ungeeignet und darf verlassen werden.

Nicht nur bei großer Hitze sollte die Gesundheit der Mitarbeiter bei Arbeitsgebern höchste Priorität haben. Der Gesundheitsaspekt sollte intensiv und aktiv in die Führungsstrategie von Geschäftsführern einbezogen werden. Neuland&Partner, ein deutschlandweit tätiger Experte für Entwicklung und Training, bietet unter anderem spezielle Coachings zur gesundheitsorientierten Mitarbeiterführung an. In einem dreitägigem Seminar lernen Führungskräfte etwa, wie sie das Thema Gesundheit stärker in den Arbeitsalltag integrieren, mit gutem Beispiel vorangehen und damit die Mitarbeiter zur Eigenverantwortung motivieren können.

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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