Daimler bringt Diskussion um Kältemittel wieder in Gang

Daimler bringt Diskussion um Kältemittel wieder in Gang Stuttgart (dapd). Die Ankündigung des Autohersteller Daimler, statt eines neuen umweltschonenden Kältemittels für Klimaanlagen weiterhin auf ein von der EU-Kommission verbotenes Mittel zu setzen, führt zu verstärkten Forderungen nach natürlichen Alternativen. Das Unternehmen will das neue Kältemittel mit der Bezeichnung „R1234yf“ aus Sicherheitsbedenken nicht verwenden, obwohl sich alle Autohersteller weltweit darauf geeinigt haben. „Es kann sich im Motorraum entflammen“, sagte ein Daimler-Sprecher der Nachrichtenagentur dapd nach einem Test des Unternehmens. „Das ist mit unseren Sicherheitsmaßstäben nicht zu vereinbaren.“ Laut EU-Richtlinie dürfen Kältemittel in Klimaanlagen von Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2011 zertifiziert sind, einen bestimmten Grenzwert zur Umweltverträglichkeit nicht überschreiten. Das neue Mittel hat vergleichsweise gute Umwelteigenschaften und wurde von der Industrie bislang als sicher eingestuft. Daimler befindet sich laut Sprecher derzeit in Gesprächen mit der EU-Kommission und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das Unternehmen wolle seine Fahrzeuge weiterhin mit dem bisherigen Kältemittel „R134a“ ausstatten. Doch was Daimler als Maßnahme im Interesse der Sicherheit verkauft, kritisieren Umweltverbände massiv. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) spricht von einem „offenen Rechtsbruch“. Statt auf natürliche Kältemittel wie Kohlendioxid (CO2) zurückzugreifen, wolle Daimler das wegen seiner verheerenden Klimaschäden seit 2011 verbotene Kältemittel „R134a“ verwenden. Deutsche Umwelthilfe wirft Industrie Untätigkeit vor Der Autoindustrie warf die DUH vor, zu lange untätig gewesen zu sein. Ihr seien seit vier Jahren „die inakzeptablen Gefahren“ des neuen Kältemittels bekannt gewesen, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die EU-Kommission müsse bei Einsatz des verbotenen Kältemittels Strafzahlungen verhängen, forderte Resch. Nach den derzeit gültigen Strafregelungen würden diese 665 Euro pro Fahrzeug betragen. Der ökologische Verkehrsclub VCD lobt Mercedes-Benz zwar. „Die Autoindustrie vertuscht seit langem die gefährliche Wirkung des Kältemittels R1234yf. Mercedes bricht nun endlich als erster aus dem Kartell aus“, sagte der verkehrspolitische Sprecher Gerd Lottsiepen. Das Unternehmen ziehe aber die falschen Schlüsse. Er forderte Daimler und die anderen Hersteller auf, beim Kältemittel auf CO2 umzurüsten. Der ADAC begrüßte die Entscheidung von Daimler und forderte wie auch die Umweltverbände den Einsatz von CO2. Kohlendioxid als Kältemittel sei „als besonders umweltfreundliche und sichere Alternative weiterzuentwickeln“. Ein KBA-Sprecher bestätigte dapd, dass das Bundesamt von Daimler informiert worden sei und nun seinerseits die Sicherheit untersuchen werde. Der Sprecher verwies darauf, dass die Autohersteller nicht zwingend „R1234yf“ einsetzen müssen. Die Industrie habe sich lediglich auf dieses Kältemittel festgelegt. Allerdings wird es weltweit auch nur von zwei Herstellern produziert, die bislang Lieferschwierigkeiten hatten. Das alte Kältemittel wird deswegen bei neuen Modellen noch bis Ende 2012 geduldet, in alten Modellen kann es gemäß Richtlinie noch bis Ende 2016 eingesetzt werden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) äußerte sich zunächst vorsichtig. Er wolle die Untersuchungsergebnisse von Daimler zusammen mit dem Unternehmen und den anderen Herstellern in seinen Gremien erörtern, sagte ein Sprecher. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Daimler will Rückwärtsgang bei Kältemitteln einlegen

Daimler will Rückwärtsgang bei Kältemitteln einlegen Stuttgart (dapd). Der Autohersteller Daimler will statt eines neuen umweltschonenden Kältemittels für Klimaanlagen weiterhin auf ein von der EU-Kommission verbotenes Mittel setzen. Das Unternehmen will das neue Kältemittel mit der Bezeichnung „R1234yf“ aus Sicherheitsbedenken nicht verwenden, obwohl sich alle Autohersteller weltweit darauf geeinigt haben. „Es kann sich im Motorraum entflammen“, sagte ein Daimler-Sprecher der Nachrichtenagentur dapd. „Das ist mit unseren Sicherheitsmaßstäben nicht zu vereinbaren.“ Laut EU-Richtlinie dürfen Kältemittel in Klimaanlagen von Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2011 zertifiziert sind, einen bestimmten Grenzwert zur Umweltverträglichkeit nicht überschreiten. Das neue Mittel hat gute Umwelteigenschaften und wurde von der Industrie bislang als sicher eingestuft. Daimler befindet sich laut Sprecher derzeit in Gesprächen mit der EU-Kommission und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das Unternehmen wolle seine Fahrzeuge weiterhin mit dem bisherigen Kältemittel „R134a“ ausstatten. Doch was Daimler als Maßnahme im Interesse der Sicherheit verkauft, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als „offenen Rechtsbruch“. Statt auf natürliche Kältemittel wie CO2 zurückzugreifen, wolle Daimler das wegen seiner verheerenden Klimaschäden seit 2011 verbotene Kältemittel „R134a“ verwenden. Deusche Umwelthilfe wirft Industrie Untätigkeit vor Der Autoindustrie warf die DUH vor, zu lange untätig gewesen zu sein. Ihr seien seit vier Jahren „die inakzeptablen Gefahren“ des neuen Kältemittels bekannt gewesen, sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Jetzt wird offensichtlich, dass die Autobauer nie ernsthaft eine Alternative zum billigen aber für das Weltklima verheerenden bisherigen Kältemittel gesucht haben“, kritisierte er. Die EU-Kommission müsse bei Einsatz des verbotenen Kältemittels Strafzahlungen verhängen, forderte Resch. Nach den derzeit gültigen Strafregelungen würden diese 665 Euro pro Fahrzeug betragen. Ein KBA-Sprecher bestätigte der dapd, dass das Bundesamt von Daimler informiert worden sei und nun seinerseits die Sicherheit untersuchen werde. Der Sprecher verwies darauf, dass die Autohersteller nicht zwingend „R1234yf“ einsetzen müssen. Die Industrie habe sich lediglich auf dieses Kältemittel festgelegt. Allerdings wird es weltweit auch nur von zwei Herstellern produziert, die bislang Lieferschwierigkeiten hatten. Das alte Kältemittel wird deswegen bei neuen Modellen noch bis Ende 2012 geduldet, in alten Modellen kann es gemäß Richtlinie noch bis Ende 2016 eingesetzt werden. Sollte ein Hersteller danach tatsächlich auf das alte Kältemittel zurückgreifen, müsse das KBA prüfen, inwiefern er von der vorgeschriebenen Produktion abweiche. Im schlimmsten Fall könnte ein Unternehmen dann die Genehmigung verlieren und das betroffene Modell nicht mehr verkaufen, erläuterte der Sprecher. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)