Weiterbildung von Beschäftigten: Gebündelter Antrag reduziert Aufwand

Arbeitgeber haben seit dem 1.1.2021 die Möglichkeit, Leistungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung mehrerer Beschäftigter bei den Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe gebündelt zu beantragen. In einem solchen Sammelantragsverfahren werden die Förderleistungen als eine Gesamtleistung bewilligt.

Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizierungschancengesetz weiterentwickelt. Dieses regelt die Weiterbildung Beschäftigter. Der Gesetzgeber hat darin nochmals die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer verbessert, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

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