Jet-Tankstellenbetreiber muss Kartellamt Daten liefern

Jet-Tankstellenbetreiber muss Kartellamt Daten liefern Bonn (dapd). Das Bundeskartellamt hat in seinem Kampf um mehr Wettbewerb auf dem deutschen Tankstellenmarkt Rückendeckung vom Oberlandesgericht Düsseldorf bekommen. Das Gericht wies eine Beschwerde des Betreibers der Jet-Tankstellen, ConocoPhillips, gegen einen Auskunftsbeschluss der Aufsichtsbehörde zurück, wie das Kartellamt am Freitag mitteilte. Das Unternehmen habe nun noch bis zum 8. Oktober Zeit, der Behörde die angeforderten Daten zu liefern. Die Kartellwächter ermitteln wegen des Verdachts der Behinderung freier Tankstellen gegen die fünf großen Mineralökonzerne – Deutsche BP/Aral, Exxon/Esso, ConocoPhillips, Shell und Total. Die Marktführer sollen den freien Tankstellen Kraftstoff zu Preisen verkauft haben, die noch über denen lagen, die sie von ihren eigenen Endkunden an der Zapfsäule verlangten. ConocoPhillips war das einzige Unternehmen, das sich gegen die Herausgabe der Daten gesperrt hatte. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)