Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht will am 25. Juli sein Urteil über das neue Wahlrecht verkünden. Den Termin gab das Gericht am Freitag bekannt. Das Wahlrecht war Ende 2011 geändert worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 Teile für verfassungswidrig erklärt hatte. Aus Sicht der Beschwerdeführer wurden die früheren Mängel aber nicht beseitigt. Das neue Wahlrecht soll eigentlich bei der Bundestagswahl 2013 greifen. SPD und Grüne argumentierten bei der mündlichen Verhandlung am 5. Juni, das neue Gesetz beseitige bei Bundestagswahlen weder die umstrittenen Überhangmandate noch das sogenannte negative Stimmgewicht. Das negative Stimmgewicht ist ein paradoxer Effekt, bei dem der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei bei dieser Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen kann – die Stimmen erhalten dann ein negatives Gewicht. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. dapd (Politik/Politik)