Berlin (dapd). Der Deutsche Städtetag lehnt das neue Meldegesetz ab, das die Weitergabe von Meldedaten durch Kommunen bundeseinheitlich regelt. „Unser Interesse geht nicht dahin, mit Adressen zu handeln“, sagte der stellvertretende Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Süddeutschen Zeitung“. Für die deutschen Städte sei „der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger ein kostbares Gut“. Ein Entgegenkommen gegenüber den Adresshändlern im neuen Bundesmeldegesetz wäre „für uns problematisch“, sagte Dedy. Er verwies darauf, dass die kommunalen Meldebehörden schon jetzt gesetzlich verpflichtet sind, auf Anfrage Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Dafür erheben sie eine Aufwandsgebühr. Der Bundestag hatte das neue Meldegesetz am 28. Juni mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition gegen das Votum von SPD, Linke und Grünen ohne Aussprache verabschiedet. Das Gesetz war notwendig geworden, weil die Zuständigkeit für das Melderecht im Zuge der Föderalismusreform von den Ländern auf den Bund übergegangen war. dapd (Politik/Politik)