Osnabrück (dapd). Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Resolution des Bundestags zu einer schnellen rechtlichen Einordnung der Beschneidung begrüßt. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank: „Vordringlich ist eine strafrechtliche Neuregelung, damit Wertungswidersprüche ausgeräumt werden und Rechtssicherheit bei Betroffenen, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten hergestellt wird.“ Es werde jetzt zu prüfen sein, unter welchen genau zu definierenden Bedingungen im Strafrecht eine „konkrete Ausnahmeregelung“ für die Beschneidung von Jungen, insbesondere aus religiösen Gründen, geschaffen werden könne. Die Verabschiedung einer gesetzlichen Neuregelung sollte auch bei sorgfältiger Abwägung des Schutzes der widerstreitenden Rechtsgüter im Herbst möglich sein, betonte er. Der Bund der Kriminalbeamten (BDK) kritisierte die Resolution scharf. „Unsere Verfassung kann nicht durch ein einfaches Gesetz beschränkt werden, so wie es der Bundestag gerade panisch versucht“, sagte BDK-Chef André Schulz der Zeitung. Die Freiheit der Religionsausübung der Eltern werde durch das „viel schwerer wiegendere Recht des Kindes auf körperliche Selbstbestimmung“ begrenzt. dapd (Politik/Politik)