Frühere RAF-Terroristin Becker zu vier Jahren Haft verurteilt

Frühere RAF-Terroristin Becker zu vier Jahren Haft verurteilt Stuttgart (dapd-bwb). Wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 ist die frühere RAF-Terroristin Verena Becker zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Aufgrund einer früheren Verurteilung zu lebenslanger Haft gelten zweieinhalb Jahre bereits als vollstreckt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Freitag nach mehr als anderthalb Jahren Prozessdauer. Die Bundesanwaltschaft hatte wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die heute 59-Jährige gefordert. Zwei Jahre davon sollten wegen des früheren Urteils angerechnet werden. Von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft war die Bundesanwaltschaft abgerückt. Die Anklage hält Becker nicht für die Todesschützin. Becker hatte vor Gericht eine Beteiligung an dem Attentat bestritten. Bei dem Terroranschlag kamen damals Buback und seine beiden Begleiter ums Leben. Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, hatte keine Strafe für Becker gefordert. Er begründete dies unter anderem damit, dass ihr wahrer Tatbeitrag wegen „unfassbarer Ermittlungspannen“ nicht habe aufgeklärt werden können. Zudem vertrat er in dem Prozess die These, dass der Verfassungsschutz eine „schützende Hand“ über die frühere Terroristin gehalten habe. Buback geht davon aus, dass Becker die tödlichen Schüsse auf seinen Vater abfeuerte. Der Bruder des Mordopfers, der in dem Prozess ebenfalls als Nebenkläger auftrat, forderte eine lebenslange Haftstrafe für Becker. Sein Anwalt plädierte auf eine Verurteilung wegen Mittäterschaft. Mit dem Urteil ging der mehr als eineinhalb Jahre dauernde Mammutprozess zu Ende. Seit September 2010 wurde an fast 100 Sitzungstagen gegen die ehemalige Terroristin verhandelt. Es wurden 165 Zeugen vernommen. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

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