Karin Korte. - Foto: HLB Stückmann
Karin Korte. - Foto: HLB Stückmann

Umsatzsteueränderungen auf einen Blick. HLB Stückmann informiert

Digital und trotzdem praxisnah: Das „Praxisforum Umsatzsteuer“, das die Kanzlei HLB Stückmann aus Bielefeld veranstaltete, fand in diesem Jahr erstmals digital statt. Die Kanzlei, Mitglied des deutschlandweiten Netzwerks HLB Deutschland, hatte den Schwerpunkt auf die anstehenden Umsatzsteueränderungen im kommenden Jahr und weitere aktuelle Themen gelegt.

Referentin Karin Korte sieht gerade vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Corona-Situation die weitreichende Neustrukturierung der Umsatzsteuer im Bereich E-Commerce als große Herausforderung an, da der Onlinevertrieb auch weiterhin für viele Unternehmen eine existenzielle Rolle spielen wird: „Ab dem 1. Juli 2021 beginnt die Umsetzung des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Dabei wird unter anderem das Verfahren Mini-One-Stop-Shop (MOSS) durch den One-Stop-Shop (OSS) ersetzt. Dann wird die bestehende MOSS-Regelung insbesondere auf innergemeinschaftliche Fernverkäufe und alle am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz in der EU erweitert“, erklärt sie. Tätigt ein Unternehmer Dienstleistungen, die er auf elektronischem Weg an Nichtunternehmer in der EU erbringt, kann er bereits heute schon seine Umsatzsteuererklärung zentral über das MOSS-Verfahren in jedem EU-Staat erklären; diese Regelung unterliegt ab 2021 insbesondere den genannten Ausweitungen.

Für Fernverkäufe von Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro aus einem Drittland, also aus Gebieten, die zu keinem EU-Staat gehören, wird ferner ein neuer sogenannter Import-One-Stop-Shop (IOSS) eingeführt – zusätzlich zum o. g. OSS. Außerdem werden künftig Betreiber von Online-Marktplätzen, Portalen oder Plattformen, die das Abwickeln derartiger Sendungen über eine elektronische Schnittstelle unterstützen, umsatzsteuerlich so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und (weiter-)geliefert hätten.

Hinweis zum Thema Organschaft: In Bezug auf das Thema Organschaft wurden insbesondere mehrere Vorlagefragen an den EuGH besprochen. Eine dieser Vorlagen beschäftigt sich mit der Frage, wer im Falle einer umsatzsteuerlichen Organschaft als Unternehmer anzusehen ist: der gesamte Organkreis als fiktiver Steuerpflichtiger oder – wie in der deutschen Praxis – das Unternehmen des Organträgers? Sollte der EuGH die deutsche Handhabung verneinen, wird eine grundlegend andere Betrachtung der umsatzsteuerlichen Organschaft erforderlich sein. Hier bleibt den Unternehmern also vorläufig nur das Abwarten.

Anhebung des Mehrwertsteuersatzes: Nicht vergessen! Zum 1. Januar 2021 steht für Unternehmen auch erneut die Änderung des Mehrwertsteuersatzes an – diesmal die Anhebung von reduzierten 5 bzw.16 auf die regulären 7 bzw. 19 Prozent. Das bedeutet für die Unternehmen zum zweiten Mal in diesem Jahr: Systeme umstellen, Vordrucke anpassen – ein entsprechendes BMF-Schreiben wurde veröffentlicht.

HLB Stückmann ist die führende selbstständige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Ostwestfalen-Lippe, die sich in der Beratungs- und Prüfungstätigkeit insbesondere auf mittlere und große Unternehmen des Mittelstandes konzentriert. Seit 1994 ist das Unternehmen Mitglied bei HLB, dem internationalen Netzwerk unabhängig tätiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Bei HLB Stückmann kümmern sich 19 Partner und mehr als 160 Mitarbeiter in Bielefeld um die Belange der Mandanten. Weitere Informationen unter www.stueckmann.de.

HLB ist ein globales Netzwerk aus unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in über 150 Ländern mit rund 30.000 Mitarbeitern. In Deutschland beraten 22 Mitgliedsfirmen mit mehr als 200 Partnern und über 1.800 Experten Entscheider und Unternehmen aller Unternehmensgrößen und -branchen. Mit einem Umsatz von über 200 Millionen Euro gehört HLB zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.

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