SEPA Ante Portas

Für die Beschäftigung mit dem Euro-Zahlungsverkehrsraum ist es höchste Zeit: Die Enddaten für die Umstellung auf den Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA stehen fest. Die Gremien der Europäischen Union haben eine Verordnung zur Ablösung des nationalen Zahlungsverkehrs erlassen (EU-Verordnung 260/2012). Diese Verordnung legt das Migrationsdatum für Überweisungen und Lastschriften auf den 1. Februar 2014 fest. Doch einige Unternehmen haben noch nicht realisiert, dass sie um eine Umstellung ihrer Zahlungsverkehrsformate und -prozesse nicht umhinkommen werden. Die Single Euro Payments Area (SEPA) verändert Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften im nationalen und europäischen Zahlungsverkehr. Bei Überweisungen und Lastschriften wird künftig die Kontonummer durch die International Bank Account Number (IBAN) ersetzt, die Bankleitzahl durch den Business Identifier Code (BIC). Diese Daten müssen Unternehmen bei ihren Geschäftspartnern erfragen oder das Konvertierungstool des Bank-Verlags nutzen.
Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind eine Gläubigeridentifikationsnummer und ein gültiges Mandat. Unternehmen müssen eine entsprechende Vorlaufzeit einplanen, um ihre internen Finanzbuchhaltungssysteme rechtzeitig auf SEPA umzustellen. Bereits heute kann man von den Vorteilen von SEPA profitieren, wie etwa dem grenzüberschreitenden Lastschrifteinzug.

Wie können die Spezialisten der UniCredit ihren Kunden bei der Umstellung helfen?
Die UniCredit bietet ihren Kunden zu den SEPA-Produkten ergänzende Services an. SEPA? Das ist für uns kein Thema, sagen viele Unternehmer. Die Single Euro Payments Area (SEPA) und ihre Formate seien doch nur für Unternehmen mit Auslandsgeschäft wichtig. Das ist ein  Trugschluss. Wir bieten den Unternehmern individuelle Workshops mit allen betroffenen Fachbereichen an. Gemeinsam mit den Spezialisten der UniCredit für CashManagement und eBanking werden dabei die Handlungsfelder konkret herausgearbeitet. So entstehen Lösungsansätze, die genau auf die Bedürfnisse der jeweiligen Kunden zugeschnitten sind. Denn auch wenn sie den Großteil ihres Zahlungsverkehrs im Inland tätigen, sollen sie nach den  Plänen der EU bis spätestens 01. Februar 2014 ihre Überweisungen und Lastschriften auf das europaweit einheitliche Format umstellen. In Deutschland stehen dann die bisherigen durch SEPA ersetzten Zahlungsverkehrsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung. Wird das Thema auf die lange Bank geschoben, kann das zu Problemen führen.

Für welche Unternehmen ist SEPA eine Herausforderung?
Besonders für Unternehmen mit Massen- und Lastschriftzahlungsverkehr ist die Umstellung eine echte Herausforderung. Die Kernfrage dabei ist: Müssen diese Kunden eine neue Einzugsermächtigung – im SEPA-Sprachgebrauch Mandat – erteilen, wenn die Gelder demnächst über die SEPA-Lastschrift und nicht mehr über das nationale Verfahren eingezogen werden? Klar ist, dass die Kunden über die Änderung informiert werden müssen. Eine Umdeutung der Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat (für die Basislastschrift) wurde mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zum 09.Juli 2012 realisiert. Für Unternehmen mit Massenzahlungsverkehr ist es höchste Zeit, sich mit SEPA zu befassen, daher liegt unser Beratungsfokus derzeit auf der aktiven Kommunikation und der individuellen Begleitung unserer Kunden bei diesem Thema.

Welche technischen Probleme sind zu bewältigen?
Auch technisch ist die SEPA-Migration keinesfalls nebenbei zu bewältigen. So müssen beispielsweise im FIBU-System eines Unternehmens Updates vorgenommen werden. Das SEPA-Format etwa wird ständig weiterentwickelt, die deutschen Banken müssen aber nur die beiden jeweils aktuellen Varianten unterstützen. Viele warten noch auf technische Updates von Seiten der Systementwickler. Die Zeit läuft also nicht nur bei den Unternehmern, sondern auch bei Softwareentwicklern, Dienstleistern – und auch bei den Spezialisten. Auch diese haben keine unendlichen Kapazitäten.

Wir haben die Befürchtung, dass manche Kunden sich erst im letzten Moment mit der Umstellung beschäftigen.

Was geschieht mit den bestehenden Daten?
Die Umstellung ist mit Kosten verbunden. Um problemlos mit SEPA-Formaten arbeiten zu können, muss das Unternehmen seinen Bestand an Kundendaten auf Vordermann bringen. Wo bislang Bankleitzahl und Kontonummer angegeben wurden, sind künftig die internationalen Codes BIC und IBAN gefragt. Bei der Konvertierung unterstützen Spezialisten der UniCredit, damit die Umstellung rechtzeitig vollzogen ist.

www.hypovereinsbank.de

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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