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Ein Muss für Unternehmer: Informatives zur Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte fester Bestandteil des Versicherungsportfolios von Selbstständigen sein. Sie schützt vor unvorhersehbaren Kosten, die schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. In einigen Branchen ist sogar Pflicht. Nachfolgend werden Bedeutung und Leistung dieser Police thematisiert.

Gründe für eine Betriebshaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, kurz BHV, ist für jede Art von Unternehmen beziehungsweise alle Gewerbetreibende empfehlenswert. Egal ob Einzelunternehmer, Handwerksbetrieb, GbR, GmbH oder Freiberufler. Sie sichert Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (unechter Vermögensschaden) ab, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden und Schadensersatzansprüche Dritter auslösen. Vorwiegend sind Schäden abgesichert, die bei Kunden, auf dem Betriebsgelände oder unterwegs während Geschäftsreisen und Messen zustande kommen. Sind Forderungen berechtigt, entschädigt der Versicherer Anspruchsberechtigte bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherte ist somit finanziell abgesichert.

Beispielhafte Schadensfälle zur Verdeutlichung:

  • Durch Verschütten eines Kaffees löst ein Außendienstmitarbeiter einen Defekt an einem Kundencomputer aus.
  • Ein Handwerksbetrieb beschädigt während eines Auftrags das Gebäude eines Kunden.
  • Beim Sturz über ein herumliegendes Kabel bricht sich ein Verbraucher auf dem Betriebsgelände die Beine.
  • Bei Wartungsarbeiten beschädigt ein IT-Mitarbeiter den Kundenserver, wodurch der Auftraggeber mehrere Tage keinen Umsatz generieren kann. Hierbei handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden, der als Folge eines Sachschadens entstanden ist.

Derartige Schäden können ungeahnte Summen annehmen und das Aus für Unternehmen bedeuten. Schließlich haften sie mit ihrem Betriebsvermögen unbegrenzt. Besonders hart kann es Einzelunternehmer treffen, da sie darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen haften. Eine Deckungssumme von drei Millionen Euro ist in vielen Branchen das Minimum. Empfehlenswert sind jedoch mindestens fünf, besser zehn Millionen Euro, um das finanzielle Risiko einzudämmen.

Außerdem überprüft die BHV, ob Forderungen begründet sind, trägt die Kosten für diese Prüfung unabhängig von der Versicherungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Deshalb wird die Versicherung auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Ob Geschäftsführer, Inhaber oder Mitarbeiter schuld an einem Schaden sind, spielt bei der BHV keine Rolle. Der Versicherungsschutz umfasst alle Betriebsangehörigen (Belegschaft). Dahingehend ist die Berufshaftpflichtversicherung abzugrenzen. Sie sichert in der Regel eine einzige Person ab. Diese Police ist in vielen Branchen ein Muss. Das gilt unter anderem für Steuerberater und Anwälte. Bei derartigen Berufen ist die Berufshaftpflicht Voraussetzung für eine Zulassung. Damit einhergeht, dass viele Selbstständige sowohl eine BHV als auch die Berufshaftpflichtpolice abschließen müssen, um sich vollumfassend vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Subunternehmer sind in der Regel selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich und nicht von der BHV umfasst.

Ausgeschlossen bei vielen BHVs sind reine Vermögensschäden. Diese Lücke lässt sich mit einer kombinierten Berufshaftpflicht schließen, die vielerorts als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bekannt ist.

Individualität gefragt

Entscheidend beim Abschluss einer BHV ist, dass der Versicherungsschutz an die individuellen Risiken eines Unternehmens angepasst wird. Abhängig von der Branche sind sie enorm unterschiedlich, weshalb es keine pauschale Lösung geben kann. Das spiegelt sich auch in den Angeboten der Versicherungsunternehmen wider. Auf der Internetpräsenz des Spezialversicherers für Unternehmer und Freelancer Hiscox können Interessenten eine individuelle Betriebshaftpflichtversicherung für ihre Branche wählen und Tarife entsprechend kalkulieren lassen. Dabei wird beispielsweise zwischen Handwerker, Onlineshop, Unternehmensberater und Einzelhandel unterschieden. Von den zu versichernden Risiken hängen gleichzeitig die Kosten für den Versicherungsschutz ab. Je höher das Risiko, desto teurer die Police. Dementsprechend zahlt ein reiner Bürobetrieb weniger für eine BHV als ein Malerbetrieb, der täglich bei Kundschaft aufwändige Gerüstarbeiten durchführt. Zudem hat die Betriebsgröße Einfluss auf die Versicherungsbeiträge.

Die wesentlichen Einflussfaktoren auf einen Blick:

  • Betriebsart / Branche
  • Risiken
  • Deckungssumme
  • Mitarbeiteranzahl
  • höhe Selbstbeteiligung

Da Betriebe meistens durchaus in der Lage sind, kleinere Schäden ohne finanzielle Hilfe des Versicherers zu bezahlen, macht die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von bis zu 1.500 Euro durchaus Sinn. Sie senkt die Versicherungsprämien merkbar. Existenzgründer sind gut beraten beim Vergleichen von Policen potenzielle Rabatte einzubeziehen. Einige Versicherungsunternehmen präsentieren für Gründer besonders günstige Angebote. Allerdings ist ein kritischer Blick auf die Vertragsunterlagen ratsam, weil oft nach einigen Monaten eine deutlich höhere Versicherungsprämie fällig wird. Günstige Konditionen gelten womöglich nur vorübergehend. Ergänzende Tipps zur Vertragsgestaltung bei der BHV hat das Onlineportal für Gründer arrangiert. Um eine geeignete Versicherung zu finden, rät die Plattform unter anderem zur Kontaktaufnahme mit Berufsverbänden und Versicherungsberatern.

Wartezeiten, wie sie bei Krankenversicherungen üblich sind, gibt es bei der BHV nicht. Versicherungsschutz besteht ab dem ersten Tag.

Potenzielle Einschränkungen

Hinsichtlich Mitarbeitern greift die BHV nur für Schäden, die sich während der Arbeitszeit ereignen. Beschädigt die Belegschaft in ihrer Freizeit Eigentum Dritter oder verursacht sonstige Schäden, fällt das nicht in die Zuständigkeit der BHV. Außerdem ist die Schadensregulierung auf Schäden an Dritten beschränkt. Wird beispielsweise ein Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände verletzt, ist die Unfallversicherung gefragt. Fertigt ein Unternehmen Teile, die anderweitig für die Herstellung von Produkten Verwendung finden, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Verursacht das Endprodukt Schäden an Dritten aufgrund von Fehlern der entsprechenden Teile, greift die BHV häufig nicht. Die meisten Versicherer zahlen nur, wenn ein Produkt direkt für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Um in anderweitigen Fällen ausreichend Absicherung zu genießen, ist eine Produkthaftpflichtversicherung zu ergänzen. Sie ist für Zulieferer elementar.

Welche Versicherungen Unternehmer des Weiteren abschließen sollten und welche wiederum unnötig sind, lässt sich in diesem Beitrag nachlesen.

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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