Fluggäste können bald einen Schlichter einschalten

Fluggäste können bald einen Schlichter einschalten Berlin (dapd). Fluggäste sollen bei Streitigkeiten mit Fluggesellschaften künftig eine Schlichtungsstelle um Hilfe bitten können. Den zugehörigen Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg. Details stießen auf Kritik bei Opposition und Verbraucherverbänden. Auch die bayerische Justiz- und Verbraucherministerin Beate Merk bemängelte fehlende Klarheit für die Verbraucher. „Guter Verbraucherschutz sieht anders aus.“ Bei den erwarteten Fällen geht es im wesentlichen um Ärger über Flugausfälle, Überbuchungen, Verspätungen oder Gepäckprobleme. Die Kunden können die Schlichtungsstelle erst anrufen, wenn sie mit einer Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg hatten. Die Stelle sollen die Unternehmen auf freiwilliger Basis einrichten. Dazu kommt eine behördliche Schlichtungsmöglichkeit für Konflikte mit Unternehmen, die sich an der privaten Einrichtung nicht beteiligen. Die Kosten für die Fluggesellschaften werden mit jährlich etwa 1,2 Millionen Euro veranschlagt, die der behördlichen Schlichtung mit rund 377.000 Euro. Die Bundesregierung rechnet mit rund 6.500 Eingaben jährlich, von denen 20 Prozent auf die behördliche Schlichtung entfallen. Merk, die auch stellvertretende CSU-Vorsitzende ist, nannte die entstehende Lage „für den Fluggast unübersichtlich“. Die Freiwilligkeit führe auch dazu, dass für jedes Flugunternehmen eine andere Schlichtungsstelle zuständig ist. Der Fluggast „muss erst einmal herausfinden, an welche Stelle er sich wenden kann“, erklärte sie. Auch Kritiker aus den Reihen der Grünen monieren an dem Gesetzentwurf, dass den Unternehmen Freiwilligkeit zugestanden wurde. Außerdem seien Pauschalreisende teilweise und Personen ausgeschlossen, deren Reisen von Unternehmen oder Behörden gebucht wurden. Außerdem erinnerten sie an die Koalitionsvereinbarung, in der von einer gemeinsamen Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger die Rede ist. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, die Freiwilligkeit lasse erwarten, dass die Schlichtung ein Erfolgsmodell werde. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung „wäre zum Scheitern verurteilt gewesen, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann, Schlichtungsvorschläge zu akzeptieren“. Der verbraucherschutzpolitische Sprecher ihrer Fraktion, Erik Schweikert, nannte die künftige Schlichtungsstelle einen „Meilenstein für den Verbraucher“. Endlich bekämen Fluggäste eine Anlaufstelle, die ihnen außergerichtlich helfe. Die Fluggesellschaften würden so stärker angehalten, ihr Beschwerdemanagement zu verbessern. Ansprüche von weniger als zehn Euro regelt die Schlichtungsstelle nicht. Bei Forderungen von mehr als 5.000 Euro oder wegen Personenschäden soll in der Regel weiterhin der Weg zum Gericht eingeschlagen werden. Über die Schlichtungsstelle hinaus haben Bürger wie bisher die Möglichkeit, den Verdacht auf ordnungsrechtliche Verstöße beim Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. (Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/TTSz9G ) dapd (Politik/Politik)

Kritik an geplanter Schlichtungsstelle für Fluggäste

Kritik an geplanter Schlichtungsstelle für Fluggäste Berlin (dapd). Die Pläne der Bundesregierung für eine Schlichtungsstelle für Fluggäste stoßen auf breite Kritik. Vertreter der Opposition und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) halten die neue Einrichtung für unzureichend. Der vzbv urteilte am Dienstag, der Gesetzentwurf werde in vielen Punkten eher den Interessen der Anbieter gerecht als denen der Verbraucher. Am Mittwoch (4. Juli) befasst sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf des Bundesjustizministeriums. Das Papier, das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, sieht die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vor, an die sich Flugpassagiere wenden können, die Probleme mit einer Reise hatten. Dabei kann es etwa um Verspätungen, Flugausfälle und Gepäckschäden gehen – bis zu einem Zahlungsanspruch von 5.000 Euro. Ein Kunde kann die Schlichtungsstelle erst um Hilfe bitten, wenn er mit einer Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg hatte. Die Schlichtungsstelle soll von den Unternehmen selbst auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. Zudem soll es die Möglichkeit für eine behördliche Schlichtung geben, wenn ein Unternehmen bei der privatrechtlichen Einrichtung nicht dabei ist. Ausgeschlossen von der Möglichkeit, die Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen, sind Pauschalreisende, die sich an den Reiseveranstalter wenden müssen, und Reisende, deren Beförderungsvertrag von Unternehmen oder Behörden geschlossen wurde. Die Kosten der Schlichtungsstelle für die Branche werden auf jährlich rund 1,2 Millionen Euro geschätzt. Für die behördliche Schlichtung rechnet das Bundesjustizministerium mit Kosten von 377.000 Euro, die aber vollständig über die Erhebung einer Schlichtungsgebühr finanziert werden sollen. Die Opposition zeigte sich unzufrieden. „Man darf bei der bisherigen Ausarbeitung zweifeln, ob es hier verbraucherfreundliche Schlichtungssprüche geben wird“, sagte Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ (Dienstagausgabe). „Außerdem ist es ein Fehler, dass Geschäftsflüge und Pauschalreisen von der Schlichtung ausgenommen sind.“ SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber kritisierte, dass es keine einheitliche Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger geben solle. Diese war im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vorgesehen. Der Vorstand des vzbv, Gerd Billen, bezeichnete die Idee einer Schlichtungsstelle für den Flugverkehr als grundsätzlich sinnvoll. Problematisch sei aber, dass die Airlines freiwillig teilnehmen sollten. „Damit alle Verbraucher zu ihrem Recht kommen, muss die ganze Branche mitmachen“, sagte Billen in Berlin. Zudem solle sich die neue Einrichtung nicht um alle denkbaren Schwierigkeiten kümmern. So seien etwa fehlerhafte Buchungen oder Stornogebühren nicht für die Schlichtung vorgesehen. Das müsse geändert werden. dapd (Politik/Politik)

Opposition kritisiert geplante Schlichtungsstelle für Fluggäste

Opposition kritisiert geplante Schlichtungsstelle für Fluggäste Dortmund (dapd). Die Opposition im Bundestag kritisiert die von der Bundesregierung geplante Schlichtungsstelle für Fluggäste als unzureichend. „Man darf bei der bisherigen Ausarbeitung zweifeln, ob es hier verbraucherfreundliche Schlichtungssprüche geben wird“, sagte Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ (Dienstagausgabe) laut Vorabbericht. „Außerdem ist es ein Fehler, dass Geschäftsflüge und Pauschalreisen von der Schlichtung ausgenommen sind.“ SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber kritisierte, dass es keine einheitliche Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger geben solle. Die Regierung will spätestens bis zur Winterskisaison eine Schlichtungsstelle Luftverkehr einrichten, die helfen soll, in Schadensfällen langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. dapd (Politik/Politik)

Fluggäste bekommen bald eine Schlichtungsstelle

Fluggäste bekommen bald eine Schlichtungsstelle Passau/Berlin (dapd). Bei Streitigkeiten über Schadensersatz oder andere Forderungen können Flugpassagiere bald eine Schlichtungsstelle anrufen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch im Kabinett vorlegen, wie sie in der „Passauer Neuen Presse“ ankündigte. Sie entspricht damit sowohl einem Anliegen der Verbraucherschützer, geht aber auch auf Forderungen der Branche ein, die vor allem auf Freiwilligkeit gepocht haben. „Die neue Regelung ermöglicht es den Verbrauchern, ihre Schadenersatzansprüche einfach, unbürokratisch und vor allem kostengünstig bei der Schlichtungsstelle anzubringen“, zitierte das Blatt die FDP-Politikerin. Vor der Anrufung muss der Fluggast allerdings bei der Fluggesellschaft selbst erfolglos versucht haben, seine Forderung durchzusetzen. Die Schlichtungsstelle versucht dann gemeinsam mit den Beteiligten eine Einigung. „Der Streit wird dadurch meist schnell, unkompliziert und im Allgemeinen auch kostenlos beigelegt“, versprach Leutheusser-Schnarrenberger. Ausgeschlossen von der Möglichkeit, die Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen, sind Pauschalreisende, die sich an den Reiseveranstalter wenden müssen, und Reisende, deren Beförderungsvertrag von Unternehmen oder Behörden geschlossen wurde. Die Kosten der Schlichtungsstelle für die Branche werden auf jährlich rund 1,2 Millionen Euro geschätzt. Die Grünen im Bundestag kritisierten den Gesetzentwurf und warfen der Justizministerin vor, damit werde der Koalitionsvertrag gebrochen. Dieser sehe eine gemeinsame Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger vor. Dagegen hatten sich die Fluggesellschaften in der Tat stets gewehrt. dapd (Politik/Politik)

Regierung will Schlichtungsstelle für Flugpassagiere einrichten

Passau (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will eine Schlichtungsstelle für Passagiere einrichten, die bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen Ansprüche gegen Fluggesellschaften haben.

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