Modernes Qualitätsmanagement (QM) wird durch die speziellen Unterrichtsmethoden des Fernunterrichtes kombiniert mit Nahunterrichtsphasen vermittelt. Im Gegensatz zu den Anfängen der QM-Norm DIN EN ISO 9001 Ende der 90er handelt es sich beim QM heutzutage eben nicht mehr um die Produktqualität, sondern vielmehr um die gesamte Qualität des Unternehmens im Sinne von Total Quality Management.
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Lernen ohne Grenzen
Räumliche und zeitliche Flexibilität durch Fernlehrgänge: Wer tatsächlich meint, das selbstgesteuerte Lernen (SGL) sei eine Erfindung der Neuzeit, täuscht sich gewaltig. Bereits im 16. Jahrhundert kam die Idee des zwangsfreien Lernens auf. Im 20. Jahrhundert, als neue Kommunikationsformen und -wege erschlossen und der Einsatz multimedialer Technik selbstverständlich wurden, eröffneten sich für Wissensdurstige neue facettenreiche Formen selbstorganisierten und selbstbestimmenden Lernens. Das ausschließlich fremdgesteuerte Lernen, z. B. der Frontalunterricht in Schulen, wird seitdem immer mehr zum „Auslaufmodell“.
Fachkräfte qualifizieren
Wer übernimmt im Handwerk Verantwortung? Ist es immer nur der Firmenchef? Eine klare Antwort dazu kommt vom Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) des Handwerks, dem führenden Anbieter handwerklicher Bildung im mittleren und südlichen Emsland sowie in der Grafschaft Bentheim: Fachkräfte, die vor Ort auch Führungsaufgaben übernehmen können, sind gerade für das Handwerk wichtig!
Schulneugründung
Private Sekundarschule Schloss Varenholz soll 2013 an den Start gehen: Vorgestellt wurde die neue Schulform erstmals im Rahmen eines Schulinformationstages auf einer öffentlichen schulpolitischen Podiumsdiskussion am 25.11.2012 auf Schloss Varenholz.
Gesetzte Grenzen
In aller Regel schließt der Verkäufer im notariellen Kaufvertrag seine Haftung für Mängel am Kaufobjekt dem Käufer gegenüber aus. Dem sind jedoch Grenzen gesetzt. Zum einen kann die Haftung für Vorsatz nicht im Vorhinein erlassen werden, so dass hierauf gegründete Schadenersatzansprüche nicht durch den vertraglichen Haftungsausschluss beseitigt werden können. Zum anderen ist ein solcher Haftungsausschluss des Verkäufers unwirksam, wenn er oder jemand, dessen Kenntnis er sich zurechnen lassen muss, den Mangel kennt und diesen dem Käufer gegenüber arglistig verschweigt. Dies kann durch aktives Tun oder durch Unterlassen trotz bestehender Aufklärungspflicht geschehen.
Überarbeitetes Insolvenzrecht
Zum 01.03.2012 ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Durch das ESUG soll die frühzeitige Sanierung von Unternehmen innerhalb eines Insolvenzverfahrens gefördert und somit mehr Unternehmen vor der Liquidation bewahrt werden.
Privatnutzung von betrieblichen PKW
Grundsätzlich muss die private Nutzung eines betrieblichen PKW sowohl vom Unternehmer als auch vom Arbeitnehmer versteuert werden. Die gesetzlichen Regeln finden sich in den §§ 6 (1) Nr.4 EStG und 8 (2) EStG. Hiernach kann die private Nutzung nach der sogenannten 1 Prozent-Methode (pauschaliertes Verfahren) oder aufgrund eines Fahrtenbuches (Einzelnachweis) ermittelt werden. Für die Anwendung der 1 Prozent-Methode ist beim Unternehmer zusätzlich nachzuweisen, dass die betriebliche Nutzung mehr als 50 Prozent beträgt. Dieser Nachweis ist grundsätzlich bei jeder neuen Anschaffung von PKW zu führen und soll einen repräsentativen Zeitraum von mindestens 3 Monaten umfassen.
E-Bilanz: Ein Weckruf
Das Bundesfinanzministerium bewirbt die E-Bilanz als Mittel zur Entbürokratisierung
Bankvollmacht ist unverzichtbar
In einer Notsituation ist eine Bankvollmacht absolut wichtig. Bei der Vollmacht über das Konto des Inhabers handelt es sich um einen Fall der Stellvertretung. Es gelten hier die §§ 164 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ohne eine besondere Kontovollmacht sind nur die gesetzlichen Vertreter des Kontoinhabers über das Konto verfügungsberechtigt.
Herausforderung für alle Unternehmer
Die Steuerbilanz in Papierform wird zukünftig durch die sogenannte E-Bilanz, abgelöst. Damit müssen bilanzierende Unternehmer demnächst ihre Bilanz in elektronischer Form an das Finanzamt übermitteln und zwar erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 im Jahr 2014.