Vitalij Mierau. - Bildquelle: HLB Klein Mosenstermann
Vitalij Mierau. - Bildquelle: HLB Klein Mosenstermann

Nach der Kurzarbeit kommt die Nachzahlung

Viele Menschen in Deutschland befinden sich aktuell in Kurzarbeit. In der Krise machen sie sich mehr Sorgen um ihren Job als um Steuererklärungen. Doch bei der Einkommenssteuer holt sie das ein: Es drohen zum Teil hohe Nachzahlungen. Die Osnabrücker Kanzlei HLB | Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner mbB Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte informiert.

Während einer Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum einen den geminderten Arbeitslohn ihres Arbeitgebers und zum anderen das Kurzarbeitergeld, das die Bundesagentur für Arbeit finanziert. Der Arbeitgeber muss für den geminderten Arbeitslohn entsprechend weniger Lohnsteuer zahlen.

Und das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei? Allein betrachtet schon. „Allerdings rechnen die Finanzämter bei der Prüfung der Einkommensteuererklärung für die Ermittlung des persönlichen Steuersatzes des Arbeitnehmers das Kurzarbeitergeld fiktiv den Einkünften des Arbeitnehmers hinzu“, weiß Vitalij Mierau, Rechtsanwalt und Partner bei HLB Klein Mönstermann. Überschreite das zu versteuernde Einkommen unter fiktiver Hinzurechnung des Kurzarbeitergeldes die Grenze zur nächsten Progressionsstufe, erhöhe sich der persönliche Steuersatz, so Mierau weiter. Dem so ermittelten Steuersatz wird das zu versteuernde Einkommen des Arbeitsnehmers unterworfen. Diese Berücksichtigung des Kurzarbeitergelds bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes wird Progressionsvorbehalt genannt. Durch den erhöhten Steuersatz kann es zu einer höheren Steuerbelastung kommen. Das Kurzarbeitergeld selbst ist aber steuerfrei, unterliegt damit nicht der Lohnbesteuerung.

Mit diesem erhöhten Steuersatz rechnen viele Arbeitnehmer nicht und werden nach der Prüfung ihrer Einkommensteuererklärung von Nachzahlungen überrascht. „Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld sowie das Kranken- oder Elterngeld können immer Auswirkungen auf den persönlichen Steuersatz haben“, informiert Mierau.

Steuererklärung bei Lohnersatzleistungen

Für einen Steuerzahler, der als Angestellter ganz oder teilweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, die dem Lohnsteuerabzug unterworfen sind, ist eine Steuererklärung nicht verpflichtend. „Erhält jedoch jemand dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen, die im Veranlagungsjahr 410 Euro überschreiten, wird die Steuererklärung zur Pflicht“, warnt Mierau vor Nachlässigkeiten. 

Hilfestellungen für Kurzarbeiter

Für etwaige Steuernachzahlungen ist es sinnvoll, sich vorher ein finanzielles Polster zu schaffen. Dies ist für Menschen in Kurzarbeit aber schlichtweg oft nicht möglich. Die Frist für die Steuererklärung für 2020 läuft bis zum 31. Juli 2021. Mit der Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Frist für das Abrechnungsjahr 2020 bis zum 28. Februar 2022. Es bleibt also noch Zeit, sich für die Nachzahlungen etwas zurückzulegen.

HLB | Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner mbB

Die HLB | Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner mbB Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, wurde 1932 in Osnabrück gegründet. Heute sind rund 120 Mitarbeiter, davon mehr als 30 Berufsträger, am Hauptsitz in Osnabrück sowie an den beiden Standorten Georgsmarienhütte und Berlin beschäftigt. Zu den Mandanten gehören mittelständische Unternehmen in verschiedensten Branchen, aber auch regional und international tätige Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Betreuung umfasst dabei alle steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen. HLB | Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner mbB ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.kmp-gruppe.de.

HLB ist ein globales Netzwerk aus unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in über 150 Ländern mit mehr als 25.000 Mitarbeitern. In Deutschland beraten 21 Mitgliedsfirmen mit mehr als 200 Partnern und über 1.800 Experten Entscheider und Unternehmen aller Unternehmensgrößen und -branchen. Mit einem Umsatz von über 200 Millionen Euro gehört HLB zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de

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