Foto von Sora Shimazaki / www.pexels.com
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Rechtliche Mindeststandards 2025: Was Unternehmen absichern müssen

Regulatorik verändert den Unternehmensalltag spürbar. Wer heute Produkte entwickelt, Daten nutzt oder KI einsetzt, muss eine wachsende Zahl konkreter Rechte von Kundinnen und Kunden, Beschäftigten und weiteren Stakeholdern aktiv sichern und damit rechtliche Risiken, Bußgelder und Reputationsschäden vermeiden. Dieser Überblick fokussiert sich auf Felder, in denen 2025 besonders viel Dynamik herrscht.

Marken- und Kennzeichenrechte – Schutz aufbauen, Kollisionen vermeiden

Marken sind häufig der wertvollste immaterielle Vermögensgegenstand eines Unternehmens. Deshalb sollte der eigene Rechtsschutz frühzeitig und systematisch aufgebaut werden. Dazu gehören gründliche Recherchen, eine fundierte Anmeldung sowie eine fortlaufende Überwachung der eingetragenen Zeichen.

Ebenso wichtig ist die Beachtung fremder Kennzeichenrechte. Eine sorgfältige Kollisionsprüfung vor der Nutzung neuer Namen, Logos oder Domains verhindert Abmahnungen und kostspielige Umstellungen. In der Praxis empfiehlt sich eine strategische Erstberatung, zum Beispiel durch einen Markenrecht Anwalt mit Fokus auf Schutz, Recherche und Durchsetzung.

Datenschutz- und Datenzugangsrechte – DSGVO plus Data Act

Neben klassischen Betroffenenrechten nach DSGVO gewinnen neue Datenzugangsrechte an Bedeutung. Der EU-Data-Act wird ab 12. September 2025 anwendbar. Er verpflichtet u. a. Hersteller vernetzter Produkte, den Nutzenden Zugriff auf die dabei generierten Daten zu ermöglichen. Für neue Produkte greifen zusätzliche Design-Pflichten ab 12. September 2026. Unternehmen sollten bereits heute Verträge, Produktdesigns und Service-Prozesse darauf ausrichten.

Foto von Pavel Danilyuk / www.pexels.com
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KI-Transparenz und Risikomanagement – AI Act tritt in Phasen an

Die EU-KI-Verordnung (AI Act) ist seit 1. August 2024 in Kraft. Verbote unzulässiger Praktiken gelten bereits nach sechs Monaten, weitere Pflichten folgen gestaffelt. Unternehmen müssen u. a. Kennzeichnung und Transparenz sicherstellen, z. B. KI-generierte Inhalte/Deepfakes. Für Hochrisiko-Systeme kommen strenge Dokumentations-, Governance- und Monitoring-Pflichten hinzu. Roadmaps und Produkthaftung sollten darauf ausgerichtet werden.

Cybersicherheit als Pflicht – NIS2 weitet den Kreis der Betroffenen

Cybersicherheit ist eine gesetzliche Pflicht. Mit der NIS2 Richtlinie steigen die Anforderungen an die Verantwortung des Managements für Risikoanalysen, Kontrollen in der Lieferkette und Meldeprozesse. In Deutschland hat die Bundesregierung am 30. Juli 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS2 Richtlinie beschlossen. Auch ohne abgeschlossene nationale Umsetzung sollten Unternehmen die Vorbereitung starten, weil Aufsichtsstrukturen und Mindestmaßnahmen absehbar sind. Erforderlich sind ein systematisches Risikomanagement, angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, verlässliche Prozesse zur Erkennung von Sicherheitsvorfällen sowie klare Zuständigkeiten und regelmäßige Schulungen.

Hinweisgeberschutz – Meldestellen und Schutz vor Repressalien

Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten, Vertraulichkeit sichern und Repressalien gegen Hinweisgebende verhindern. Bußgelder drohen bei Verstößen. Zentral sind ein dokumentierter Prozess, definierte Fristen, Schnittstellen zu Datenschutz und Arbeitsrecht sowie ein belastbares Case-Management.

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel – CSRD-Pflichten in Bewegung

Die CSRD stärkt vor allem Informationsrechte der Kapitalmärkte und der Öffentlichkeit auf nachvollziehbare, vergleichbare und digital zugängliche Nachhaltigkeitsdaten. Unternehmen müssen diese Rechte praktisch sicherstellen, indem sie fristgerecht nach ESRS berichten und ihre Angaben in einem maschinenlesbaren Format bereitstellen. Damit werden Vergleichbarkeit, Auffindbarkeit und die prüferische Durchdringung der Angaben.

Zugleich gilt es, das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf zutreffende und belegbare Umweltangaben zu wahren. Nachhaltigkeitsaussagen dürfen nicht irreführend sein und müssen belastbar untermauert werden. Unternehmen richten interne Prüfpfade und Evidenzspeicher ein, um Greenwashing zu vermeiden und die Anforderungen der jüngsten EU Regelungen zum Schutz vor unlauteren Umweltversprechen zu erfüllen.

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungen der Berichtsanforderungen ändern nichts daran, dass diese Informationsrechte bestehen bleiben. Organisationen sollten daher Prozesse, IT und Assurance so auslegen, dass Transparenz und Verlässlichkeit auch bei einem enger gefassten Anwendungsbereich gewährleistet sind.

Rechte konsequent sichern und operativ verankern

Rechte zu sichern heißt, sie operativ umsetzbar zu machen, in Produktarchitektur, Verträgen, Governance und Kultur. Wer Markenrechte, KI-Transparenz, Datenzugang, Cybersicherheit, Whistleblowing und Berichterstattung proaktiv verbindet, reduziert Haftungsrisiken und stärkt gleichzeitig Vertrauen in Marke und Geschäftsmodell.

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WIR Redaktion

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