Berlin (dapd). Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gibt einheitliche Speicherfristen für Verbindungsdaten bei der Telefon- und Internetnutzung vor. Telekommunikationsanbieter sollten Daten zu Telefonaten von Kunden bis zu drei Monate speichern dürfen, nachdem sie die jeweilige Telefonrechnung verschickt hätten, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Leitfaden. Dazu zählen der Zeitpunkt des Anrufs, die gewählte Telefonnummer und unter Umständen auch der Standort des Handynutzers. Die Daten sollen allerdings nur zur Abrechnung und nicht zur Verfolgung von Straftaten verwendet werden. Die Frist von drei Monaten gilt zudem nicht für Flatrate-Verträge, bei denen ein bestimmter Datenumfang pauschal bezahlt wird. Hier müssen Anbieter die Daten sofort löschen, wenn diese nicht für die Abrechnung gebraucht werden. Der Leitfaden wurde laut Schaar auf Anregung der Telefonanbieter erstellt und soll zu einer „datenschutzgerechten und einheitlichen Auslegung des Telekommunikationsgesetzes führen“. (Leitfaden: http://url.dapd.de/Og8wAI ) dapd (Politik/Politik)
politik
Draghi besucht den Bundestag
Berlin (dapd). Der Präsident der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, wird am 24. Oktober den Bundestag besuchen. Ein Auftritt im Plenum soll es aber nicht geben. „Es bietet sich an, insbesondere Mitglieder des Haushaltsausschusses, des Europaausschusses und des Finanzausschusses zu dem Gespräch zu laden“, erklärte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am Donnerstag in Berlin. Dem Vorschlag Lammerts hat der Ältestenrat des Bundestages einvernehmlich zugestimmt. Draghi hatte zuvor die Erklärungsbedürftigkeit seiner Krisenpolitik in Deutschland eingeräumt und angeboten, dem Bundestag seinen Kurs bei der Euro-Rettung zu erläutern. dapd (Politik/Politik)
Ich sage mehr als Dankeschön
New York (dapd). Es ist das letzte Mal, das Bundesaußenminister Guido Westerwelle eine Sitzung des UN-Sicherheitsrates in New York geleitet hat. In wenigen Tagen übergibt Deutschland die rotierende Präsidentschaft an Guatemala. Doch kann Westerwelle mit der 6.841ste Sitzung des mächtigsten UN-Gremiums durchaus zufrieden sein: Die 15 Mitglieder bestätigten in der Nacht zum Donnerstag die von Westerwelle vorgeschlagene und in Dutzenden Gesprächen und Konsultationen vorbereitete vertiefte Kooperation der UN mit der Arabischen Liga. Am Ende der fast dreistündigen Sitzung im Saal des Sicherheitsrates am East River verliest Westerwelle die Einigung. 15 Absätze hat sein Erklärung als Ratspräsident. Dann meldet sich – entgegen den diplomatischen Gepflogenheiten – der marokkanische Außenminister Saad-Eddine El Othmani noch einmal zu Wort und sagt zum deutschen Minister auf Deutsch „Dankeschön“. Es ist ein kleiner persönlichen Sieg von Westerwelle, der enttäuscht ist von der Sprachlosigkeit des Sicherheitsrates. Für ihn hat die Arabische Liga seit eineinhalb Jahren „die Meinungsführerschaft“ in der Region übernommen. Durch den „Arabischen Frühling“ und insbesondere mit Blick auf die Konflikte in Libyen und Syrien hatte sie Ansehen und Bedeutung gewinnen können. Zuletzt setzte die Regionalorganisation im November 2011 die Mitgliedschaft Syriens wegen der blutigen Niederschlagung des Volksaufstandes aus und belegte Damaskus mit politischen und wirtschaftlichen Sanktionen. „Tote Papiere“ Damit ist auf der Sicherheitsratssitzung nicht zu rechnen. Offiziell trägt sie deswegen den allgemeinen Titel „Die Lage im Nahen Osten“. Und auch in dieser Sitzung bleiben sich Russland und China treu. Beide Länder betonen die Prinzipien der UN-Charta: Souveränität der Staaten, Unverletzlichkeit der Grenzen, Nichteinmischung in innere Angelegenheiten sowie Verzicht auf Gewaltandrohung und Gewaltanwendung. Übersetzt heißt das: Jede neue Resolution gegen das Assad-Regime bekommt ein Veto. Es ist der Generalsekretär der Arabischen Liga, Nabil Elarabi, der als Gast den Sicherheitsratsmitgliedern ihr Versagen ins Stammbuch schreibt. „Ich bedauere es sagen zu müssen: Es sind tote Papiere“, erregt sich der Ägypter mit Blick nicht nur auf drei gescheiterte Syrien-Resolutionen. „Dabei eskaliert die Lage Tag für Tag. Jetzt werden auch schwere Waffen und Flugzeuge eingesetzt.“ Das ist aus seiner Sicht eine regionale und eine internationale Katastrophe. Kurz darauf macht es der französische Außenminister Laurent Fabius plastisch. Als er sich auf diese Sitzung vorbereitet habe, seien 27.000 Tote zu beklagen gewesen. „Jetzt sind es 30.000 – eine schockierende Zahl“, sagt er und fügt hinzu: „Ohne einen Fingerzeig auf jemanden zu richten, es ist schockierend, dass bisher keine Verständigung im Sicherheitsrat möglich war.“ Der russische Außenminister Sergej Lawrow und sein chinesischer Kollege Yang Jiechi lassen sich keine Gemütsregung anmerken. Ban: Keine militärische Lösung Diese beiden Vetomächte sind im Sicherheitsrat weitgehend isoliert. Mehrere Außenminister – allen voran die US-Spitzendiplomatin Hillary Clinton – sprechen sich für eine politische Lösung ohne Assad aus. Doch manch einem Sicherheitsratsmitglied geht das zu weit. Sie fürchten wohl, dies könnte letztlich als Aufforderung zur Intervention verstanden werden. Ihnen versucht UN-Generalsekretär Ban Ki Moon die Ängste zu nehmen, indem er sagt: „Es gibt keine militärische Lösung für diese Krise.“ Jetzt also ruhen viele Hoffnungen auf der Arabischen Liga. Mit ihr, so empfiehlt es der Sicherheitsrat, soll in der Syrien-Frage enger zusammengearbeitet werden. Aber auch im festgefahrenen Nahost-Friedensprozess oder im Atomstreit mit dem Iran wäre eine helfende Hand gut zu gebrauchen. „Der Nahe Osten zeigt, keine Organisation allein kann Konflikte lösen“, sagt etwa die südafrikanische Außenministerin Maite Nkoana-Mashabane. Mit der Afrikanischen Union haben die Vereinten Nationen ja bereits Erfahrungen in einer vertieften regionalen Zusammenarbeit gemacht. Persönlicher Dank an Westerwelle Am Ende der Sitzung kann Westerwelle eine tiefe Zustimmung aller Ratsmitglieder für den Vorstoß verbuchen, solche Art von Kooperation künftig auch auf die Arabische Liga auszudehnen. Das veranlasst Elarabi – und das dürfte ein Novum in dem Gremium sein – nach dem Dank des Marokkaners auch noch einmal das Wort zu ergreifen. Er wendet sich ebenfalls direkt an Westerwelle und lobt ihn für seinen persönlichen Einsatz: „Ich sage mehr als Dankeschön. Ich sage vielen, vielen Dank.“ Eigentlich müsste Westerwelle danke sagen: Denn jetzt muss die Arabische Liga in Syrien etwas schaffen, was dem UN-Gremium seit Monaten nicht gelingt. dapd (Politik/Politik)
Längster Bundeswehreinsatz endet nach 17 Jahren
Berlin (dapd). Der längste Einsatz in der Geschichte der Bundeswehr ist abgeschlossen. Nach mehr als 17 Jahren endet das Engagement der Truppe in Bosnien-Herzegowina. Die letzten drei Soldaten ziehen bis zum Wochenende ab, wie die Bundeswehr am Donnerstag mitteilte. Seit 1996 waren rund 63.500 deutsche Soldaten im Auftrag der EU zur Friedenssicherung eingesetzt. 18 deutsche Soldaten verloren in dieser Zeit ihr Leben. Kern der Operation „Althea“ war es, das Friedensabkommen von Dayton aus dem Jahr 1995 zu sichern. Der Vertrag sollte die Region, in der von 1992 bis 1995 ein Bürgerkrieg zwischen ethnischen Minderheiten geführt wurde, dauerhaft befrieden. Bereits seit 2012 war die deutsche Beteiligung auf fünf Soldaten reduziert. Zuletzt lag der Schwerpunkt auf dem Aufbau bosnischer Sicherheitskräfte. Die drei Soldaten waren im EUFOR-Hauptquartier im Camp Butmir bei Sarajevo eingesetzt. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe zollte den Soldaten Respekt und Anerkennung. Zugleich dankte er ihnen „für ihr unermüdliches Engagement für Frieden“ in dem Land. Sie hätten dazu beigetragen, „dass Bosnien-Herzegowina nach den Gräueln des Bürgerkriegs wieder die Chance auf eine gute Zukunft hat“. Zuletzt hatte der Bundestag das Mandat Anfang Dezember 2011 verlängert. Es lässt den Einsatz von bis zu 800 Soldaten zu. Die Mission „Althea“ hatte Ende 2004 begonnen. Bereits im März 2011 hatte die letzte größere Einheit der Bundeswehr mit mehr als 100 Soldaten endgültig das Land verlassen. dapd (Politik/Politik)
Notheis entschuldigt sich für rüden Ton in E-Mails zum EnBW-Deal
Stuttgart (dapd). Der ehemalige Deutschland-Chef der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, hat sich in einem Brief für seinen rüden Ton in internen E-Mails bei der Vorbereitung des umstrittenen EnBW-Deals entschuldigt. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des baden-württembergischen Landtages zur Aufklärung der EnBW-Affäre, Ulrich Müller (CDU), bestätigte am Donnerstag auf dapd-Anfrage den Eingang des Schreibens. Zum Inhalt konnte er keine näheren Angaben machen. Wie die „Stuttgarter Nachrichten“ vorab berichten, schreibt Notheis: „Ich bitte um Entschuldigung für die unangemessene und unprofessionelle Sprache, die ich persönlich in verschiedenen E-Mails im Zuge des EnBW-Beratungsmandats verwendet habe.“ Notheis beriet den damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) bei dem im Nachhinein für verfassungswidrig erklärten Aktienkauf. Das Land Baden-Württemberg hatte im Dezember 2010 für 4,7 Milliarden Euro 45 Prozent der EnBW-Anteile vom französischen Energieversorger EdF erworben. Notheis bezeichnete die Kanzlerin als „Mutti“ In seinem bekannt gewordenen E-Mail-Schriftverkehr bezeichnete Notheis beispielsweise Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als „Mutti“, die für Mappus ein Treffen mit Frankreichs damaligem Präsidenten Nicolas Sarkozy arrangieren solle. Auch forderte Notheis seinen Jugendfreund Mappus auf, keine konkurrierenden Banken zur Überprüfung des Kaufpreises einzuschalten. Den Kaufpreis von 41,50 Euro pro Aktie, den Baden-Württemberg dem französischen Staatskonzern zahlte, nannte der Investmentbanker in einer E-Mail „mehr als üppig“. Wegen der Höhe des Kaufpreises hat das Land Baden-Württemberg vor einem Schiedsgericht auf Rückzahlung von 834 Millionen Euro geklagt. Im Zuge der Affäre hat Notheis seinen Posten als Deutschland-Chef von Morgan Stanley im Juli aufgegeben. Gegen ihn sowie zwei Ex-Kabinettsmitglieder wird wegen des Anfangsverdachts der Beihilfe zu Untreue ermittelt. Mappus ist wegen des Anfangsverdachts der Untreue ins Visier der Ermittler geraten. Bank kritisiert Bericht des Landesrechnungshofes Bislang hat Morgan Stanley zu dem Milliardendeal, dessen Abwicklung mit 12,8 Millionen Euro honoriert wurde, geschwiegen. Die Bank sagte aber umfassende Aufklärung zu und stellte E-Mails zu dem Deal bereit. Am Mittwoch ging die Bank jedoch aus der Deckung und übte scharfe Kritik an einem Bericht des Rechnungshofs. Die Kontrolleure hatte in ihrem Ende Juni vorgelegten Gutachten zur EnBW-Affäre zahlreiche Rechtsverstöße durch Mappus sowie eine unzureichende Wirtschaftlichkeitsprüfung durch seine Berater gerügt. Morgan Stanley hält dem Rechnungshof unter anderem vor, „die Erkenntnisquellen beliebig und sachwidrig beschränkt“ zu haben. Der Untersuchungsausschuss des Landtages zur EnBW-Affäre setzt am Freitag (28. September) seine Zeugenvernehmung fort. Gehört werden sollen neben Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sowie Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) auch die Direktorin des Landesrechnungshofes, die an der Erstellung des Berichts maßgeblich beteiligt war. dapd (Politik/Politik)
Sonderermittler soll Berliner NSU-Affäre überprüfen
Berlin (dapd). Der Berliner Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg soll als Sonderermittler die Informationspannen in der Hauptstadt im Zusammenhang mit der Terrorzelle NSU aufklären. Das gab Innensenator Frank Henkel (CDU) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus bekannt. Feuerberg, der seit November 2011 die Abteilung für Organisierte Rauschgiftkriminalität leitet, werde Montag zunächst für drei Monate seine Arbeit aufnehmen, sagte Henkel. Mitte September war bekannt geworden, dass ein mutmaßlicher NSU-Helfer mehr als ein Jahrzehnt als Informant mit der Berliner Polizei zusammengearbeitet und ab 2002 zumindest indirekte Hinweise auf den Aufenthaltsort der Rechtsterroristen gegeben hat. Zudem hat er eingeräumt, dem Trio Sprengstoff besorgt zu haben. Nach eigenen Angaben wusste Henkel davon seit März, hatte aber nur die Bundesanwaltschaft, nicht jedoch den Untersuchungsausschuss des Bundestages und das Abgeordnetenhaus informiert. Als Grund gab er eine Absprache mit der Bundesanwaltschaft an, die das aber bestreitet. Der von Henkel eingesetzte Sonderermittler soll nun insbesondere prüfen, ob die Berliner Sicherheitsbehörden seit 2002 Fehler gemacht haben und alle Erfordernisse bei der Anwerbung und der Führung von V-Leuten richtig beachtet worden seien. Zugleich solle er Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft ähnliche Pannen vermieden werden könnte. Henkel sieht keine Konkurrenz Bei den rechtsextremistischen NSU-Verbrechen handele es sich um eine der „größten Tragödien der deutschen Nachkriegsgeschichte“, sagte Henkel. Dabei sei viel Vertrauen in die Sicherheitsbehörden verspielt worden. Vor diesem Hintergrund sicherte der Senator erneut eine vollständige Aufklärung zu. Der neue Sonderermittler stehe nicht in Konkurrenz zu anderen Aufklärungsgremien und werde das Abgeordnetenhaus regelmäßig informieren. Für die Dauer seiner neuen Aufgabe wurde Feuerberg von der Justizbehörde abgeordnet. Er sei von der Anfrage „überrascht“ gewesen, sagte er. Dennoch traue er sich die Arbeit zu, nachdem er seit über 20 Jahren als Staatsanwalt tätig sei. In dieser Zeit arbeitete er unter anderem mehrere Jahre im Bereich des Staatsschutzes. So fungierte er zudem auch als Ansprechpartner für die Bundesbehörden für Fragen des islamischen Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft. dapd (Politik/Politik)
Honorarstreit nimmt kein Ende
Berlin (dapd). Der Honorarstreit zwischen Medizinern und Krankenkassen geht in eine neue Runde. Die freien Ärzteverbände planen wieder Praxisschließungen. „Wir haben Hinweise darauf, dass ein für die Ärzte positives Ergebnis bei den anstehenden Verhandlungen unwahrscheinlich wird“, sagte der Sprecher der Allianz deutscher Ärzteverbände, Dirk Heinrich, am Donnerstag in Berlin an. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verlangte von den Medizinern, „ihren Kampf um noch höhere Honorare nicht auf dem Rücken der Patienten auszutragen“. GKV-Spitzenverband und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ringen seit Wochen um die Honorarsteigerungen fürs kommende Jahr. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte per Schlichterspruch entschieden, die Zuweisungen um 270 Millionen Euro zu erhöhen. Die Ärzte verlangen ein Plus von 3,5 Milliarden Euro. Inzwischen hat die KBV auch ein auf 900 Millionen Euro aufgestocktes Angebot abgelehnt. Am 4. Oktober sollen die Verhandlungen im Bewertungsausschuss fortgesetzt werden. Auftakt für weitere Protestaktionen Ungeachtet dessen planen die freien Ärzteverbände bereits jetzt für den 10. Oktober einen „flächendeckenden Aktionstag“. „Eine ganze Reihe von Ärzten hat auch angekündigt, ihre Praxen ganz zu schließen“, hieß es in einer Mitteilung. Zudem seien Demonstrationen vor den Zweigstellen von gesetzlichen Krankenkassen geplant. Dies sei nur der Auftakt für weitere Protestaktionen, drohte Heinrich. Das Bündnis repräsentiere mehr als 100.000 Ärzte in Deutschland. Die Krankenkassen verwiesen darauf, dass in den Verhandlungen derzeit ein Honorarplus von rund einer Milliarde Euro im Gespräch sei. „Gerade vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es angemessen ist, jetzt schon wieder Praxisschließungen anzukündigen“, sagte ein GKV-Sprecher der Nachrichtenagentur dapd. dapd (Politik/Politik)
Großelternzeit: FDP stellt der Familienministerin Bedingungen
Berlin (dapd). Nach dem Betreuungsgeld sucht die FDP bei einem weiteren familienpolitischen Reformprojekt die Konfrontation mit der Union: Die Liberalen stellen Bedingungen für ihre Zustimmung zu den Plänen von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) zur Einführung einer Elternzeit für Omas und Opas, die sich an der Erziehung von Kindern beteiligen. „Der Gesetzentwurf ist mit uns nicht abgestimmt. Die Finanzierbarkeit sowie der bürokratische Aufwand und die Kosten für Unternehmen sind nicht geklärt“, sagte die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Miriam Gruß der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). Die Liberalen würden ihre Zustimmung daher von der Klärung dieser Fragen abhängig machen. Ziel der Bundesfamilienministerin ist es, dass künftig neben Vätern und Müttern auch Großeltern von der Elternzeit profitieren. Zwar sollen die Großeltern nicht finanziell für Erziehungsleistungen entschädigt werden, doch will Schröder ihnen einen rechtlichen Anspruch auf berufliche Freistellung und Kündigungsschutz per Gesetz garantieren – ungeachtet von Alter und beruflicher Situation der Eltern. Die Bundes-CDU unterstützt die Initiative der Ministerin. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe), Schröder habe „bei ihrem Vorhaben die volle Unterstützung“. Es sei „für alle ein Gewinn, wenn sich Großeltern um ihre Enkelkinder kümmern – und damit auch deren Eltern ein Stück weit entlasten“. Die Großelternzeit stärke „auch das Miteinander der Generationen in unserer Gesellschaft“. Der Gesetzentwurf befindet sich gerade in der Abstimmung mit den anderen Bundesministerien. Am Donnerstag betonte ein Sprecher des Familienministeriums, das Bundeskabinett habe im Rahmen der sogenannten Demografiestrategie beschlossen, die Elternzeit „kontinuierlich an die sich ändernde Lebenswirklichkeit anzupassen“. Der Fokus liege hier „auf der zielgenauen Weiterentwicklung der Elternzeit, insbesondere durch eine Ausweitung der Großelternzeit sowie durch weitere Flexibilisierungen“. Es sei beabsichtigt, gegebenenfalls noch in dieser Legislatur gesetzgeberisch tätig zu werden, sagte der Sprecher weiter. „Wir setzen auch angesichts des für nächste Woche anberaumten Demografiegipfels im Bundeskanzleramt auf einen guten Fortgang der Beratungen.“ Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs wollte Schröders Sprecher noch keine Angaben machen. Nach einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Großelternzeit unabhängig davon genommen werden kann, ob sich die Eltern zeitgleich in Elternzeit befinden oder ob das Enkelkind im selben Haushalt mit den Großeltern lebt. Der Entwurf sehe auch eine Flexibilisierung der Elternzeit-Regelung vor. Bisher hat jedes Elternteil Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung seines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs. Zwölf Monate Elternzeit können zudem auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Das Familienministerium erwägt nun offenbar, die Begrenzung des übertragbaren Zeitraums von bisher 12 Monaten aufzuheben. Die Wirtschaftsjunioren Deutschland, ein Verband von Unternehmen und jungen Führungskräften, begrüßten die Pläne der Bundesfamilienministerin. „Die Großelternzeit ist eine Chance für junge Menschen, die Rushhour des Lebens zu entzerren“, sagt der Bundesvorsitzende Thomas Oehring. Von den Grünen hagelt es derweil Kritik: „Jetzt soll eine Großelternzeit kommen, also Familienzeit für arbeitende Opas und Omas – allerdings unentgeltlich“, sagte die Fraktionssprecherin für Kinder- und Familienpolitik, Katja Dörner, und fügte hinzu: „So ist diese Option leider nur für die allerwenigsten attraktiv und machbar.“ Für die Familien seien die von Schröder geplanten Neuerungen „zu wenig“. dapd (Politik/Politik)
Münchner Klinik unter Verdacht
München (dapd). Rund zwei Monate nach dem Bekanntwerden des Organspende-Skandals an deutschen Transplantationszentren gerät jetzt das Münchner Klinikum rechts der Isar ins Visier. Bei einer internen Überprüfung aller 163 Lebertransplantationen der vergangenen fünf Jahre wurden „einzelne Auffälligkeiten“ entdeckt, wie die Klinik am Donnerstag einräumte. Der Staatsanwaltschaft liegen bislang aber noch keine Hinweise auf einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht vor. Laut Wissenschaftsministerium gibt es bislang keine Hinweise auf absichtliche Manipulationen. Die Klinik entdeckte nach eigenen Angaben insbesondere „Unstimmigkeiten bei Angaben zur Dialyse sowie bei Laborwerten“. Um die Auffälligkeiten aufzuklären, seien die Informationen in Absprache mit dem bayerischen Wissenschaftsministerium am 24. August an die Bundesärztekammer sowie an die Staatsanwaltschaft München zur Prüfung weitergeleitet worden. Die Prüfungskommission der Bundesärztekammer sandte dem Klinikum am Donnerstagmorgen Fragen zu neun Transplantationsfällen zu. Die Klinik hatte als Reaktion auf den Organspende-Skandal in Göttingen und Regensburg bereits am 6. August eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit der Überprüfung der Lebertransplantationen seit 2007 beauftragt. Kein Skandal wie in Regensburg und Göttingen Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, sprach von einem Anfangsverdacht, der geprüft werden müsse. „Es geht in etwa in die Richtung wie in Göttingen und Regensburg.“ Dort soll ein Oberarzt, der an beiden Kliniken tätig war, Krankenakten manipuliert haben, um Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane ganz oben zu platzieren. Die Staatsanwaltschaft München kann nach „derzeitigen Feststellungen“ den Vergleich mit dem Skandal in Regensburg und Göttingen nicht bestätigen, wie Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch betonte. Bislang gibt es in München keine Hinweise auf einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht. Eine abschließende Bewertung des medizinischen Gutachters steht aber noch aus. Ins Rollen brachte die Ermittlungen ein anonymes Schreiben an das bayerische Wissenschaftsministerium mit Vorwürfen. Daraufhin erstattete das Klinikum Strafanzeige wegen übler Nachrede. Montgomery kritisiert Bayern Montgomery kritisierte in diesem Zusammenhang die bayerischen Behörden. „Mich irritiert sehr, dass aus der bayerischen Staatsregierung vor einiger Zeit vermeldet worden war, dass man die bayerischen Programme überprüft und nichts gefunden habe.“ Hier bewahrheite sich einmal mehr, dass eine unabhängige Prüfung durch eine Kommission der Selbstverwaltung gemeinsam mit den Ländern wahrscheinlich „genauer und besser prüft als eine reine Kommission der betroffenen Ministerien“. Bayerns Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) entgegnete, nicht die Bundesärztekammer habe die Verdachtsfälle aufgedeckt, sondern das Klinikum rechts der Isar habe sie selbst recherchiert und an das Ministerium gemeldet. „Die neu eingeführten Kontrollmechanismen in Bayern funktionieren also einwandfrei“, sagte Heubisch. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten „werden nunmehr einer intensiven Prüfung unterzogen“, sicherte er zu. Das Ministerium hatte nach den Vorkommnissen in Göttingen und Regensburg gemeinsam mit den Vertretern der sechs bayerischen Transplantationszentren die Einführung des Sechs-Augen-Prinzips beschlossen. Dabei sollen die Ärzte aus drei verschiedenen Fachbereichen stammen. Zudem werden künftig Transplantationen im Freistaat stichprobenartig durch unabhängige Experten überprüft. Der Skandal in Regensburg und Göttingen hatte in Deutschland eine heftige Debatte über die Organvergabe ausgelöst, in deren Folge sich Bund, Länder, Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte auf strengere Kontrollen verständigten. Die Prüfungs- und die Überwachungskommission von Krankenhausgesellschaft, gesetzlicher Krankenversicherung und Bundesärztekammer haben am Mittwoch Verfahren für schärfere Kontrollen in den 47 Transplantationszentren festgelegt. Dort sollen die unterschiedlichen Transplantationsprogramme mindestens einmal in 36 Monaten geprüft werden. dapd (Politik/Politik)
Deutsche Ärzte bekräftigen Ablehnung der Sterbehilfe
Berlin (dapd). Die deutschen Ärzte lehnen eine Lockerung des Sterbehilfeverbots weiter ab. Mit dem Entwurf der Bundesregierung, der eine Straffreiheit für Angehörige oder nahestehende Personen bei der Sterbehilfe vorsieht, werde ein falsches Signal gesetzt, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, am Donnerstag in einer Anhörung des Ethikrates in Berlin. Die Schwelle zum Suizid dürfe nicht herabgesetzt werden. Montgomery befürchtet zudem eine Zerstörung des Arztbildes, wenn die ärztliche Assistenz zum Suizid erlaubt würde. Dem widersprach das Vorstandsmitglied der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit, Marion Schafroth. Die Bundesregierung will den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch schaffen, um die „gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ zu verbieten, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Gemeint sind damit Vereine, bei denen Menschen, die sterben wollen, gegen Geld Unterstützung dazu bekommen. Enge Angehörige oder Freunde – auch wenn sie Ärzte sind – sollen hingegen nicht dafür belangt werden können, wenn sie den Betroffenen dabei unterstützen. Ärzte befürchten „Gesinnungsgerichtshöfe“ Während das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe von den Ärzten begrüßt wird, lehnt Montgomery den ergänzenden Passus ab. Der Begriff der nahestehenden Person, wie er im Gesetzentwurf auftaucht, könne auch auf langjährige Hausärzte und Pfleger ausgedehnt werden. Eine solche Beziehung sei jedoch schwer zu überprüfen. „Wir wollen bei den Ärztekammern keine Gefühls- und Gesinnungsgerichtshöfe einrichten“, sagte Montgomery. Eine ärztlich assistierte Beihilfe zum Suizid sei generell abzulehnen. Dies gelte auch für jede Art der organisierten Sterbehilfe. Auch nach Ansicht der Sterbehilfeorganisation Exit ist die Suizidhilfe keine ärztliche Aufgabe, sondern fällt in persönliche Verantwortung und Entscheidung der Ärzte. Schafroth wies jedoch Befürchtungen Montgomerys zurück, wonach die Bereitschaft zur Sterbehilfe das ärztliche Berufsethos zerstören würde. „Sterbehilfe kann der letzte, von Leiden erlösende und manchmal beste Dienst für einen Mitmenschen sein. Ein Akt von größter Humanität“, sagte Schafroth, die selbst Medizinerin ist. Ähnlich äußerte sich die Medizinethikerin Brigitte Tag von der Universität Zürich. Es gebe in keiner Weise Anhaltspunkte, dass Ärzte durch das Verabreichen tödlicher Medikamente in ihrem Berufsethos „verbogen“ würden. Bei Unklarheiten würden diese regelmäßig Rückfrage bei den verschiedenen Ethikkommissionen halten. Exit verweist auf strenge Kriterien Schafroth verwies darauf, dass Exit strenge Kriterien festgelegt habe, unter denen der Verein Sterbehilfe leiste. Zunächst würden ärztliche Zeugnisse eingeholt und intensive Gespräche mit den Patienten geführt, in denen auch Alternativen zum Selbstmord aufgezeigt würde. Die Urteils- und Handlungsfähigkeit des Patienten, der unter einer unheilbaren Erkrankung oder unzumutbaren Behinderung leide, müsse sichergestellt sein. Jeder Todesfall werde von den Behörden untersucht. In den rund 3.000 Fällen, in denen Exit seit seiner Gründung vor 30 Jahren Sterbehilfe geleistet habe, sei es nie zu einer Verurteilung des Begleiters oder der Organisation gekommen. Bislang ist Sterbehilfe in der Schweiz straffrei, wenn sie nicht aus „selbstsüchtigen“ Motiven angeboten wird. Eine Präzisierung des entsprechenden Artikels 115 des Strafgesetzbuches wurde im vergangenen Jahr vom Bundesrat abgelehnt, weil sich kein Konsens darüber erzielen ließ. (Der Gesetzenwurf der Bundesregierung: http://url.dapd.de/dYBPJK ; Homepage von Exit: http://www.exit.ch/ ) dapd (Politik/Politik)
