IFA beschwört die eigene Stärke

IFA beschwört die eigene Stärke Berlin (dapd). Inmitten einer weltweit schwächelnden Konjunktur verbreiten Aussteller und Veranstalter kurz vor Beginn der IFA Optimismus. Sowohl die Elektronik- als auch die Hausgeräte-Branche rechnen für dieses Jahr mit Umsatzzuwächsen, die Messe Berlin selbst meldet für die am Freitag startende 52. Auflage der Schau unter dem Berliner Funkturm eine Rekord-Ausstellungsfläche und nur minimal weniger Aussteller als im vergangenen Jahr. Dominieren werden die IFA in diesem Jahr zwei große Trends: Sparen und Vernetzen. Alle Geräte sollen weniger Strom verbrauchen und über das Internet miteinander und mit ihrem Besitzer kommunizieren. Dabei seien neue Formen der Bedienung durch Bewegungen, Gesten, Sprache und Gesichtserkennung derzeit „ein absoluter Modetrend“, sagte der für das Mediengeschäft in Deutschland zuständige Manager der Unternehmensberatung Deloitte, Klaus Böhm, am Mittwoch. Gemeinsam mit dem IT-Branchenverband Bitkom stellte Deloitte eine Studie zur Zukunft der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik vor. Das Fazit: Der Kunde wird selbstbewusster. Statt wie bisher auf Funktionen zu warten, verlangten die Verbraucher über das Internet von den Herstellern zunehmend Produkte nach ihren Vorstellungen. Neben Bedienung und Vernetzung bestimmten dabei die Einbindung von sozialen Angeboten in alle Medienangebote sowie intelligente und auf den einzelnen Nutzer zugeschnittene Suchfunktionen die Entwicklung. Die ganz große technische Revolution dürfte auf der diesjährigen IFA allerdings ausbleiben. Was die Aussteller zeigen, ist vor allem der Feinschliff an den großen Trends. „Die eine große Innovation, die alle anderen in den Hintergrund stellt, werden wir nicht sehen – aber viele kleinere Innovationen“, hatte IFA-Direktor Jens Heithecker bereits bei einer Vorabpräsentation im Juli angekündigt. So wird im Wohnzimmer vor allem der Fernseher immer enger mit dem Internet verzahnt. Dafür arbeiten auch konkurrierende Hersteller im Hintergrund nicht gegen-, sondern miteinander, um etwa die Mediatheken der Sender abzurufen. Daneben wollen sie sich durch eigene Angebote wie Spieleplattformen von den Wettbewerbern abheben. Zugleich drehen sich die Überlegungen vieler Hersteller um Smartphones und Tablet-Computer. Mit ihnen als zentraler Schaltstelle soll der Nutzer über das Zweitgerät im Internet stöbern, das gefundene Video dann aber auf dem großen Bildschirm ansehen oder Staubsauger, Kühlschrank und Waschmaschine von unterwegs aus steuern. Angesichts der rasanten technischen Veränderungen brauche es aber auch eine moderne Regulierung, forderte der Aufsichtsratschef der Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu), Rainer Hecker. Netzfreiheit, die Transparenz von Suchmaschinen, Datenschutz und Medienkompetenz müssten gesichert werden, zudem das Urheberrecht. „Geistiges Eigentum zu schützen behindert das Internet nicht“, sagte Hecker. Insgesamt rechnet der Bitkom nach zwei Jahren schrumpfender Umsätze für 2012 wieder mit einem Plus bei der Unterhaltungselektronik in Deutschland. So sollen die Erlöse um 2,3 Prozent auf 12,9 Milliarden Euro zulegen und die Fernseh-Verkäufe erstmals die Marke von zehn Millionen knacken. Knapp die Hälfte davon soll „smart“, also internetfähig und vernetzt, sein. Zudem wird das Geschäft mit Smartphones laut Prognose mit 7,9 Milliarden Euro 2012 erstmals den TV-Markt mit einem Umsatz von 6,3 Milliarden Euro überflügeln. Vorsichtig zuversichtlich gaben sich auch die Hersteller von Haushaltsgeräten. Mit „Weißer Ware“ sei in Deutschland im ersten Halbjahr zwischen vier und fünf Prozent mehr erlöst worden als 2011, sagte der Vorstand des Branchenverbands ZVEI und Miele-Chef Reinhard Zinkann. Für das Gesamtjahr erwartet die gfu ein Umsatzplus von drei Prozent. „Angesichts des von drei Prozent. „Angesichts des wirtschaftlichen Klimas geht es der Haushaltsgeräte-Industrie relativ gut“, sagte Zinkann. (IFA-Webseite: http://b2c.ifa-berlin.de Bitkom/Deloitte-Studie: http://url.dapd.de/HEzRvF ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Gütliche Einigung im Prozess gegen Ex-MAN-Vorstand scheitert

Gütliche Einigung im Prozess gegen Ex-MAN-Vorstand scheitert München (dapd). Der Schmiergeldprozess gegen den früheren MAN-Vorstand Anton Weinmann vor dem Landgericht München ist nicht vorzeitig beendet worden. Eine gütliche Einigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung scheiterte am Mittwoch, wie der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Eckert im Anschluss an ein nichtöffentliches Gespräch mitteilte. Der Richter schloss eine mögliche Verständigung für die Zukunft aber nicht aus. Eckert erklärte, alle Interessen müssten abgewogen werden, und deshalb habe man sich bisher nicht einigen können. Dieses Gespräch signalisiere aber, dass „die Fronten nicht so verhärtet sind, dass man nicht mehr miteinander redet“. Die Verteidigung hatte das Treffen vorgeschlagen. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung von Gericht und Verteidigung vorläufig von der Erhebung der Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen wie Geldspenden oder Schadenswiedergutmachung erteilen. Erfüllt der Beschuldigte diese, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Weinmann vor, dass er von 2005 bis 2007 von Schmiergeldzahlungen in Höhe von 1,9 Millionen Euro nach Slowenien und Belgien gewusst und diese geduldet habe. Der Angeklagte hatte zu Verfahrensbeginn sämtliche Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Bisher befragte Zeugen hatten zwar über die langjährige Schmiergeldpraxis bei dem Bus- und Lastwagenhersteller berichtet. So erzählten Revisoren von verschiedenen Bestechungszahlungen, die über Scheinfirmen abgewickelt wurden. An Gespräche mit dem Angeklagten über diese Korruptionsfälle erinnerten sie sich jedoch nicht. Ein Revisor, der bis heute im MAN-Konzern arbeitet, erklärte am Mittwoch, dass er nach einer Prüfung in Slowenien an einem Aktenvermerk mitgearbeitet habe, in dem von Schmiergeld und Scheinfirmen die Rede war. Er gestand ein, dass er auf Anweisung seines Vorgesetzten den daraus entstandenen Bericht an den Vorstand anders formuliert habe. Darin sei dann nur noch von Provisionszahlungen und nicht mehr von Korruption die Rede gewesen. Was aus dem brisanten Aktenvermerk wurde, konnte er nicht sagen. Er könne nur davon ausgehen, dass sein Vorgesetzter den damaligen MAN-Vorstand Weinmann informiert habe, sagte er aus. Er habe aber nicht mehr darüber gesprochen. Auf diesen Vermerk stützt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage. Weinmann bestreitet, dass er von dieser Notiz wusste. Ein ehemaliger Controller der MAN Nutzfahrzeuge AG hatte zuvor von Schmiergeldfällen in Belgien berichtet. Ihm seien zwei Zahlungen an eine Firma über mehr als 400.000 und mehr als 300.000 Euro aufgefallen, dessen Zweck er nicht nachvollziehen konnte. Er habe dies seinem Vorgesetzten berichtet. Dieser habe ihm gesagt, es handele sich um Provisionszahlungen an einen Geschäftsmann in Belgien, der Geschäfte vermittele und Marketing für MAN betreibe. Die Zahlungen habe er daraufhin freigegeben. Mit einem Vorstandsmitglied habe er darüber nicht gesprochen. „Ich bedauere, dass ich das damals nicht gemacht habe“, sagte er. Der damalige Geschäftsführer der belgischen MAN-Vertriebsgesellschaft bestätigte als Zeuge, dass er Provisionszahlungen an einen Großkunden freigegeben habe. Für ihn sei dies aber kein Schmiergeld gewesen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Elterngeld für Ausländer wird neu geregelt

Elterngeld für Ausländer wird neu geregelt Karlsruhe/Berlin (dapd). Ausländer, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten haben, bekommen künftig leichter Elterngeld. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen, die diese Personengruppe unter bestimmten Umständen vom Elterngeld oder dem früheren Erziehungsgeld ausschloss, für verfassungswidrig erklärt. Die Normen seien mit sofortiger Wirkung nichtig, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluss aus Karlsruhe. Die Bundesregierung kündigte eine umgehende Neuregelung an. Die Karlsruher Entscheidung betrifft das seit 2007 geltende Bundeselterngeldgesetz und das vorher geltende Bundeserziehungsgeldgesetz. Die darin enthaltenen Regelungen, die die Gewährung der Gelder an eine Integration der Betroffenen am Arbeitsmarkt knüpften, verstießen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Zudem benachteiligten sie Frauen und verletzten damit das Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierung, betonte der Erste Senat. Das Bundesfamilienministerium begrüßte die „klare Entscheidung“ der Verfassungsrichter. Eine neue Ausgestaltung des Gesetzes werde bereits vorbereitet, sagte Sprecher Christoph Steegmans. Die Regierung werde „äußerst kurzfristig“ die Karlsruher Entscheidung umsetzen und den Kreis derjenigen ausweiten, die Elterngeld beziehen können. In drei vorliegenden Fällen hatten Kläger aus Kamerun, dem Kosovo und dem Kongo Asyl in Deutschland beantragt. Nachdem der Asylantrag abgelehnt worden war, erhielten sie aus humanitären Gründen eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Mit der Geburt ihrer Kinder beantragten sie Erziehungsgeld, dass ihnen verweigert wurde, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Demnach müssen Ausländer mit humanitären Aufenthaltstiteln entweder erwerbstätig sein, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Nur dann konnte Erziehungsgeld gewährt werden. Seit 2007 hat das Elterngeld das Erziehungsgeld abgelöst; die Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer wurden aber übernommen. Das Bundessozialgericht, das die Regelungen für verfassungswidrig hielt, hatte die Verfahren dem Verfassungsgericht vorgelegt. Der Erste Senat entschied nun, dass die Vorschriften die betroffenen ausländischen Eltern unzulässig benachteiligen. Der Gesetzgeber habe mit der Gewährung von Eltern- und Erziehungsgeld ja gerade das Ziel verfolgt, dass Eltern sich der Betreuung ihrer Kinder in den ersten Lebensmonaten ohne finanzielle Not selbst widmen könnten. Dem widerspreche es, eine Erwerbstätigkeit oder „Arbeitsmarktverfügbarkeit“ in den ersten Lebensmonaten eines Kindes zu verlangen. Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt. Laut Bundesfamilienministerium sollen es Mütter und Väter damit einfacher haben, vorübergehend ganz oder auch teilweise auf eine Arbeit zu verzichten. Das Verfassungsgericht stellte nun auch fest, dass die jetzt gekippten Regelungen beim Elterngeld für Ausländer Frauen im Vergleich zu Männern benachteiligen. Denn darin werde der Anspruch auf Elterngeld von arbeitsmarktbezogenen Voraussetzungen abhängig gemacht, „die Frauen schwerer erfüllen können als Männer“. Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen, begrüßte den Karlsruher Beschluss und kritisierte die Bundesregierung als „Integrationsverweigerer“. Zum wiederholten Mal kassiere das Bundesverfassungsgericht nun grundgesetzwidrige Gesetze der Bundesregierung, die Migranten betreffen – zuletzt beim Asylbewerberleistungsgesetz, nun beim Eltern- und Erziehungsgeld. Der Karlsruher Beschluss gilt ab sofort. Bereits bestandskräftig Bescheide bleiben davon unberührt. (AZ: BVerfG 1 BvL 2/10 1 BvL 3/10 1 BvL 4/10 1 BvL 3/11) dapd (Politik/Politik)

Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis

Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis Erfurt (dapd). Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einer Grundsatzentscheidung in Erfurt und wies damit die Klage einer 46-jährigen ehrenamtlichen Telefonseelsorgerin aus Chemnitz ab. Der zehnte Senat erklärte, dass ein Arbeitsverhältnis und in diesem Zusammenhang der Schutz vor fristloser mündlicher Kündigung mit Lohn verbunden sei. Die Tätigkeit der Frau hingegen sei ehrenamtlich als Auftrag erteilt worden und könne damit sofort beendet, ohne dass Kündigungschutzregelungen gelten. Es müssten weder Fristen eingehalten noch Gründe für eine Entlassung angegeben werden. Der Klägerin war im Januar 2010 nach achtjähriger Tätigkeit bei der Diakonie Stadtmission Chemnitz mündlich und ohne Angabe von Gründen gekündigt worden. Dagegen klagte sie. Ihr gehe es in den Prozessen nicht um Geld, sagte die Frau. Vielmehr wolle sie auf die fehlenden Schutzrechte für die zahlreichen ehrenamtlichen Beschäftigten in Deutschland aufmerksam machen. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 10 AZR 499/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Grüne kritisieren Verfassungsschutzreform

Grüne kritisieren Verfassungsschutzreform Berlin (dapd). Die geplante Neuausrichtung des Verfassungsschutzes greift aus Sicht der Grünen zu kurz. Im Hickhack von Bund und Ländern sei „die nötige umfassende Reform auf der Strecke geblieben“, sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast am Mittwoch in Berlin. Es gelte, „den Verfassungsschutz handlungsfähig zu machen mit neuem Personal, neuen Strukturen und einer klaren Aufgabenstellung“. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte sich am Dienstag mit seinen Länderkollegen auf eine Neuausrichtung geeinigt. Danach sollen die Verfassungsschutzbehörden aus Bund und Ländern zukünftig gesetzlich zum Informationsaustausch verpflichtet werden. dapd (Politik/Politik)

Frühere Familienministerinnen gegen Betreuungsgeld

Frühere Familienministerinnen gegen Betreuungsgeld Berlin/Hamburg (dapd). Vier ehemalige Bundesfamilienministerinnen warnen gemeinsam vor der Einführung des geplanten Betreuungsgeldes. „Wir melden uns zu Wort, weil wir besorgt sind“, schreiben die ehemaligen Ressortchefinnen Rita Süssmuth, Ursula Lehr (beide CDU), Christine Bergmann und Renate Schmidt (beide SPD) in der jüngsten Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“. Das Bundesfamilienministerium reagierte gelassen. In dem Aufruf der Ex-Ministerinnen heißt es, das Betreuungsgeld sei „strukturell unwirksam, beschämend und diskriminierend für die Frauen, denn es ist nicht mehr als ein monatliches Taschengeld“. Es bestehe die Gefahr, dass speziell Mütter mit niedrigem Bildungsgrad ihre Kinder nach der Einführung des Betreuungsgelds nicht mehr in den Kindertagesstätten anmeldeten. „Gerade vor dem Hintergrund des absehbar unzureichenden Ausbaus der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wäre es sinnvoller, die für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel in diesen Bereich zu investieren“, betonen die Ressortchefinnen in dem Aufruf. Die Regierung solle daher auf das geplante Betreuungsgeld „verzichten“. Der Sprecher von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), Christoph Steegmans, sagte in Berlin, in der Diskussion über das Betreuungsgeld „ist mittlerweile alles gesagt worden – und auch von allen“. Schröder habe immer wieder ihre „sehr differenzierte Haltung“ zu Betreuungsgeld und Kita-Ausbau deutlich gemacht. Klar sei, „dass das vor uns liegende Jahr auf jeden Fall zum Jahr des Kita-Ausbaus werden muss“. Die Regierungskoalition aus Union und FDP will das Betreuungsgeld Ende September im Bundestag verabschieden. Es soll ab 2013 Eltern von ein- und zweijährigen Kindern zugutekommen, die keine staatlich geförderte Betreuung einer Krippe oder einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Besonders die CSU macht sich für die Familienleistung stark, die in Teilen von FDP und CDU sehr umstritten ist. Die SPD lehnte die Beihilfe klar ab und will sie notfalls vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen. dapd (Politik/Politik)

IFA verpasst Aussteller-Rekord knapp

IFA verpasst Aussteller-Rekord knapp Berlin (dapd-bln). Die Elektronik- und Hausgerätemesse IFA schrammt in diesem Jahr knapp an einer neuen Bestmarke bei der Zahl der Aussteller vorbei. Auf der Schau unter dem Funkturm präsentieren sich ab Freitag 1.439 Aussteller dem Publikum und damit zwei weniger als im vergangenen Jahr, wie die Messe Berlin am Mittwoch mitteilte. 2011 hatte die IFA einen Rekord bei den Teilnehmern verzeichnet. Trotz der etwas geringeren Ausstellerzahl steigt aber die Fläche der Schau. Bereits vor einer Woche hatten die Veranstalter mitgeteilt, dass die IFA mit 142.200 Quadratmetern in diesem Jahr erneut wächst und damit einen Bestwert markiert. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Nutzer geben der Elektronik-Industrie zunehmend den Takt vor

Nutzer geben der Elektronik-Industrie zunehmend den Takt vor Berlin (dapd). Der Kunde wird selbstbewusster: Statt wie bisher auf neue Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik zu warten, verlangen die Verbraucher von den Herstellern einer Studie zufolge zunehmend Produkte nach ihren Vorstellungen. Getrieben werde die Entwicklung durch das Internet, mit dessen Hilfe die Ansprüche eine eigene Dynamik entwickelten, hieß es in der am Mittwoch kurz vor Start der Elektronikmesse IFA in Berlin vorgestellten Untersuchung des IT-Branchenverbands Bitkom und der Unternehmensberatung Deloitte. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stünden dabei im Moment neue Formen der Bedienung. Angeregt durch das Vorbild von Spielekonsolen wie Nintendos Wii oder Microsofts Kinnect-Zusatz sei die Steuerung durch Bewegungen, Gesten, Sprache und Gesichtserkennung derzeit „ein absoluter Modetrend“, sagte der für das Mediengeschäft in Deutschland zuständige Deloitte-Manager Klaus Böhm. Das gelte sowohl für mobile Geräte als auch Fernseher. Insgesamt benennt die Studie vier Haupttrends der Entwicklung: Neben der Steuerung stünden die Einbindung von sozialen Angeboten in alle Formen von Medienangeboten, intelligente und auf den einzelnen Nutzer zugeschnittene Suchfunktionen sowie die Vernetzung mit anderen Geräten im Fokus. Daneben gewinne auch die Suche nach gemeinsamen Standards für die Industrie an Bedeutung. „Wir erwarten, dass es hier eine Konsolidierung geben wird“, sagte Böhm. So bemühe sich die Branche um gemeinsame verbindliche Normen für die einzelnen Geräteklassen. Zudem setzten große Anbieter wie Apple und Google mit ihrer Marktmacht zunehmend eigene, informelle Standards. Für dieses Jahr rechnet der Bitkom mit einer neuen Rekordmarke beim Fernseher-Verkauf. Zum ersten Mal würden in Deutschland mehr als zehn Millionen Geräte verkauft, knapp die Hälfte davon soll „smart“, also internetfähig und vernetzt, sein. Zudem soll das Geschäft mit Smartphones mit 7,9 Milliarden Euro 2012 erstmals den Markt für TV-Geräte mit einem Umsatz von 6,3 Milliarden Euro überflügeln, prognostiziert der Verband. (Bitkom/Deloitte-Studie: http://url.dapd.de/HEzRvF ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Rätselraten um Beginn und Ausmaß des Flugbegleiter-Streiks

Rätselraten um Beginn und Ausmaß des Flugbegleiter-Streiks Frankfurt/Main (dapd). Kunden der Lufthansa tappen weiter im Dunkeln, ob sie ihre gebuchten Flugreisen nach der Streikankündigung des Kabinenpersonals tatsächlich antreten können. Einzelne Flughäfen könnten nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen zwischen der Lufthansa und der Flugbegleitergewerkschaft UFO ab Donnerstag mit mehrstündigen Ausständen belegt werden, kündigte der UFO-Vorsitzende Nicoley Baublies am Mittwoch in Interviews an. Allerdings lässt die Gewerkschaft ausdrücklich offen, ob tatsächlich am Donnerstag bereits gestreikt wird. Dies müsse nicht zwangsläufig so sein, sagte Baublies. „Wir haben nur angekündigt, dass ein Streik nicht vor morgen kommt“, ergänzte er. Die Flugbegleitergewerkschaft hatte am Dienstag die Tarifrunde mit der Lufthansa endgültig für gescheitert erklärt und ihre Mitglieder zum Streik aufgerufen. Die Flugbegleiter-Gewerkschaft setzt bei den anstehenden Arbeitsniederlegungen auf eine schrittweise Eskalation und richtet sich auf einen längeren Arbeitskampf ein. „Wir werden in den nächsten ein bis zwei Wochen nicht flächendeckend agieren“, sagte Baublies. Stattdessen würden zunächst immer nur „ein bis zwei Stationierungsorte von Flugpersonal“ von den Streiks betroffen sein. „Wir bereiten uns natürlich vor“ Eine konkrete Ankündigung, wo und wann gestreikt wird, soll es laut Gewerkschaft frühestens am Mittwochabend geben. Baublies warb zugleich bei den Passagieren um Verständnis. „Wir werden unsere Gäste mit mindestens sechs, sieben Stunden Vorlauf informieren, damit sie wissen, ob sie zum Flughafen fahren sollen oder nicht“, versprach er. Die Lufthansa demonstrierte derweil Gelassenheit. „Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir schnell auf mögliche außerplanmäßige Ereignisse reagieren können“, sagte eine Lufthansa-Sprecherin auf dapd-Anfrage. „Wir bereiten uns natürlich vor“, fügte sie hinzu. In welcher Weise das konkret geschehe und ob möglicherweise firmenfremdes Kabinenpersonal leihweise einspringen könnte, wollte sie nicht sagen. Passagieren, die nicht wissen, ob sie ihre Reise antreten können, rät die Lufthansa, auf der Internetseite der Fluggesellschaft den aktuellen Status ihres Fluges zu überprüfen. Wer dort seine Kontakt- und Flugdaten hinterlegt habe, werde „nach Möglichkeit“ per SMS oder E-Mail informiert. ( http://url.dapd.de/RN7dhU ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Ex-Familienministerinnen gegen Betreuungsgeld

Ex-Familienministerinnen gegen Betreuungsgeld Hamburg (dapd). In einem gemeinsamen Aufruf warnen vier ehemaligen Bundesfamilienministerinnen vor der Einführung des geplanten Betreuungsgeldes. „Wir melden uns zu Wort, weil wir besorgt sind“, schreiben die ehemaligen Bundesministerinnen Rita Süssmuth, Ursula Lehr (beide CDU), Christine Bergmann und Renate Schmidt (beide SPD) in der jüngsten Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“. Das Betreuungsgeld sei „strukturell unwirksam, beschämend und diskriminierend für die Frauen, denn es ist nicht mehr als ein monatliches Taschengeld“, heißt es in dem Aufruf. Es bestehe die Gefahr, dass speziell Mütter mit niedrigem Bildungsgrad ihre Kinder nach der Einführung des Betreuungsgelds nicht mehr in den Kindertagesstätten anmeldeten. „Gerade vor dem Hintergrund des absehbar unzureichenden Ausbaus der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wäre es sinnvoller, die für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel in diesen Bereich zu investieren“, betonen die Ressortchefinnen in dem Aufruf. Die Regierung solle daher auf das geplante Betreuungsgeld „verzichten“. Die Regierungskoalition aus Union und FDP will das Betreuungsgeld Ende September im Bundestag verabschieden. Es soll ab 2013 Eltern von ein- und zweijährigen Kindern zugutekommen, die keine staatlich geförderte Betreuung einer Krippe oder einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Besonders die CSU macht sich für die Familienleistung stark, die in Teilen von FDP und CDU sehr umstritten ist. Die SPD lehnte die Beihilfe klar ab und will sie notfalls vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen. dapd (Politik/Politik)