Bundesweit Demonstrationen gegen Anti-Islam-Film geplant

Bundesweit Demonstrationen gegen Anti-Islam-Film geplant Berlin (dapd). Auch in Deutschland wollen Muslime gegen das Anti-Islam-Video auf die Straße gehen. Unter anderem sind am Freitag in Freiburg und Münster Demonstrationen geplant, am Samstag soll es in Karlsruhe und Dortmund Veranstaltungen geben. Vertreter der Muslime riefen vor den Freitagsgebeten zu Besonnenheit auf. Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnte eine Verschärfung der Gesetze gegen Gotteslästerung erneut ab. Außenminister Guido Westerwelle deutete an, dass deutsche Botschaften in islamischen Ländern am Freitag geschlossen bleiben, um sich vor möglichen Demonstrationen zu schützen. In Freiburg hat ein von den Behörden nicht genannter Veranstalter 800 Teilnehmer zu einer Demonstration angemeldet. Die Stadt verlangt von ihm den Einsatz von 20 Ordnern, es gilt ein Vermummungsverbot und mitgeführte Transparente dürfen beim Marsch durch die Innenstadt keine strafbaren Parolen zeigen. In Karlsruhe erwarte der Veranstalter etwa 1.000 Teilnehmer, sagte ein Sprecher der Stadt. Der islamfeindliche Film hatte bisher in mehr als 20 Ländern Ausschreitungen ausgelöst. Am vergangenen Freitag wurde die deutsche Botschaft im Sudan gestürmt und teilweise in Flammen gesetzt. Westerwelle schloss nicht aus, „dass zusätzlich zur denen am morgigen islamischen Feiertag ohnehin geschlossenen Botschaften weitere deutsche Botschaften in der islamischen Welt geschlossen bleiben.“ Der Vorsitzende des Koordinierungsrats der Muslime in Deutschland, Ali Kizilkaya, rief die Muslime in Deutschland zu Besonnenheit auf. Er sei irritiert über „die massiven Beleidigungen, mit denen wir in jüngster Zeit konfrontiert werden“, sagte Kizilkaya der in Essen erscheinenden „Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung“. Die Reaktion darauf dürfe nur mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln erfolgen. Geteilte Meinungen über Gesetzesverschärfungen Die Kanzlerin lehnte es erneut ab, die bestehenden Gesetze gegen Gotteslästerung zu verschärfen. Merkel sagte in einem Interview mit dem Sender Sat1: „Wir haben ja rechtliche Grundlagen, zum Beispiel den Paragraphen 166 des Strafgesetzbuchs, der gilt für alle Religionen.“ Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bekräftigte ihre Ablehnung einer Strafrechtsverschärfung. Die Gesellschaft müsse „auch gewisse Dinge ertragen“. Schließlich gelte in Deutschland Meinungsfreiheit, sagte sie im Deutschlandfunk. Es sei gleichwohl sinnvoll, im Einzelfall zu prüfen, ob die Vorführung des Films verboten werden könne. Dagegen regte CSU-Chef Horst Seehofer die Prüfung einer Gesetzesverschärfung an: „Wenn das vorhandene Recht solche Provokationen nicht beherrscht, dann muss man überlegen, wie man es beherrschbar macht.“ Er bekräftigte, eine öffentliche Vorführung des Videos in Deutschland müsse verboten werden. Seehofer fügte hinzu, er selbst wolle als Christ auch nicht in seinem Glauben „verletzt werden“. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) lehnt eine Verschärfung des Strafrechts zum Schutz religiöser Gefühle ebenfalls ab. „Ich glaube nicht, dass man das Problem solcher Provokationen durch eine strafrechtliche Verschärfung lösen kann“, sagte der theologische Vizepräsident des EKD-Kirchenamts, Thies Gundlach, der Tageszeitung „Die Welt“. dapd (Politik/Politik)

Innenministerium verschiebt Plakataktion Vermisst

Innenministerium verschiebt Plakataktion Vermisst Berlin (dapd). Wegen der angespannten Sicherheitslage durch den jüngsten Anti-Islam-Film aus den USA hat das Innenministerium den Start der Plakataktion der Öffentlichkeitskampagne „Vermisst“ verschoben. Hintergrund sei eine „aktuelle Gefährdungsbewertung des Bundeskriminalamtes“, teilte das Ressort am Donnerstag in Berlin mit. Die Kampagne werde ansonsten planmäßig fortgesetzt. Mit den Plakaten, die ab Freitag ausgehängt werden sollten, wollte der Innenminister im Stil von Vermisstenanzeigen für seine Anlaufstelle gegen islamistische Radikalisierung werben. Die Aktion war nicht nur bei Muslimen umstritten. dapd (Politik/Politik)

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Post muss NPD-Zeitschrift verteilen

Post muss NPD-Zeitschrift verteilen Karlsruhe (dapd). Die Deutsche Post muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Publikation der rechtsextremen NPD verteilen. In dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil heißt es, das Gesetz verpflichte die Post zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen. Die Pressefreiheit verbiete dem Staat jede Differenzierung nach Meinungsinhalten. Nur bei strafbaren oder rassendiskriminierenden Inhalten sei die Beförderung ausgeschlossen. Die Post bedauerte das Urteil, kündigte jedoch die Verteilung des NPD-Materials an. Mit dem Urteil hatte die Klage der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag in letzter Instanz Erfolg. Die Fraktion will die Informationsschrift „Klartext“ in einer Auflage von 200.000 Exemplaren an alle Haushalte in Leipzig als Postwurfsendung verteilen lassen. Die Druckschrift soll über die Fraktionsarbeit der NPD und politische Themen berichten. Die Deutsche Post verweigerte den Abschluss eines Rahmenvertrags, woraufhin die NPD klagte. Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden gaben der Post recht. Dagegen legte die NPD-Fraktion in Sachsen Revision vor dem BGH ein. Dieser verurteilte nun die Post rechtskräftig zur Beförderung und hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Parteiwerbung kein Kriterium für BGH Der BGH ließ das Argument nicht gelten, Postwurfsendungen ohne Adresse fielen nicht unter den Beförderungszwang. Bei „Klartext“ handele es sich „um eine periodisch erscheinende Druckschrift, die zu dem Zweck herausgegeben wird, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse … durch presseübliche Berichterstattung zu unterrichten.“ Damit gehöre sie zu den „Universaldienstleistungen“, die die Post laut Postdienstleistungsverordnung erbringen müsse. Dass die Zeitschrift der Werbung für die Partei diene, dürfe „auf die Entscheidung keinen Einfluss haben“, so die Urteilsbegründung. Ein Sprecher der Deutschen Post sagte: „Wir bedauern diese Entscheidung des BGH. Da es eine letztinstanzliche Entscheidung ist, haben wir sie zu respektieren. Wir werden die Publikation jetzt verteilen.“ Der Verband der Postbenutzer erklärte, der Post bleibe noch, sich vor dem Europäische Gerichtshof oder mit einer Änderungen am Postgesetz gegen rechtsextreme Sendungen zu wehren. Der Chef des Deutschen Verbandes für Post und Telekommunikation, Elmar Müller, sagte dem Sender MDR: „Ich kann mir durchaus denken, dass dieses Urteil aus Karlsruhe jetzt zum Anlass genommen wird, in das neue Postgesetz eine solche Möglichkeit für die Post einzufügen.“ Der Verbandschef betonte, der Postkunde könne sich mit einem Aufkleber am Briefkasten gegen Werbesendungen wehren. Außerdem habe er die Möglichkeit, eine Sendung zurückzuschicken. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di erklärte, das Urteil sei für die NPD „kein Freibrief für Volksverhetzung“. Vielmehr müsse die Post nun jede Sendung sorgfältig daraufhin prüfen, ob „strafrechtliche Inhalte oder rassendiskriminierendes Gedankengut“ enthalten sei. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis rief die Post dazu auf, „weiterhin Courage zu zeigen“. Dies sei auch im Sinne der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Linke fordert entschlossenes Vorgehen der Innenminister Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, erklärte: „Nur ein NPD-Verbot könne verhindern, dass ihre rechte Hetze auch noch von der Post verbreitet werden muss.“ Beim Bundesinnenminister lägen 1.200 Seiten mit Material für einen Verbotsantrag. Die Innenminister von Bund und Ländern müssen bei ihrer Tagung am 5. Dezember dieses Jahres zu einem gemeinsamen und entschlossenen Vorgehen gegen die NPD gelangen, forderte Jelpke. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 116/11) dapd (Politik/Politik)

Schavan fördert kulturelle Bildung mit bis zu 230 Millionen Euro

Schavan fördert kulturelle Bildung mit bis zu 230 Millionen Euro Berlin (dapd). Zusätzliche Bildungschancen für benachteiligte Kinder und Jugendliche: 35 Bundesverbände erhalten zur Finanzierung kultureller Projekte in den kommenden fünf Jahren bis zu 230 Millionen Euro, wie Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) am Donnerstag bekannt gab. Mit dem Geld sollen sie lokale Bündnisse unterstützen, in denen unter anderem Chöre, Musik- oder Theatergruppen, Bibliotheken, Kindergärten oder Schulen vertreten sein können. Ziel ist, so vor allem benachteiligte junge Menschen zu fördern. Um die Mittel des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ hatten sich 163 bundesweit tätige Verbände und Initiativen der außerschulischen Bildung beworben. 2013 stellt das BMBF dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Folgejahre ist eine Steigerung auf bis zu je 50 Millionen Euro geplant. „Mit den Bündnissen für Bildung bieten wir benachteiligten Kindern und Jugendlichen zusätzliche Bildungschancen“, erklärte Schavan. Die kulturelle Bildung stehe im Vordergrund, „weil sich junge Menschen dadurch neue Ausdrucksformen erschließen können, die ihrer individuellen Entwicklung und ihrem Bildungserfolg entscheidend zugutekommen“. 20 Millionen Euro für Verband der Musikschulen Gefördert werden laut Deutschem Kulturrat unter anderem mit jeweils bis zu 20 Millionen Euro die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, der Verband deutscher Musikschulen sowie der Deutsche Volkshochschul-Verband. Der Deutsche Bühnenverein wird gefördert mit bis zu 10 Millionen Euro, die Stiftung Lesen mit bis zu sechs Millionen Euro, die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren mit bis zu sechs Millionen Euro und der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler mit bis zu drei Millionen Euro. Der Verband deutscher Musikschulen begrüßte die Entscheidung. Musikalische Bildung unterstütze die Persönlichkeitsbildung, das Ausdrucksvermögen, die Wahrnehmungs- und Gestaltungskompetenz ebenso wie die Ausprägung von Verantwortungsbereitschaft. Der Verband vertritt die rund 950 öffentlichen Musikschulen in Deutschland, an denen 1,3 Million Schüler unterrichtet werden. ( Internet: Die Gewinner des Förderprogramms: www.buendnisse-fuer-bildung.de. ) dapd (Politik/Politik)

Schlechte Chancen für Schavans Vorstoß zur Grundgesetzänderung

Schlechte Chancen für Schavans Vorstoß zur Grundgesetzänderung Berlin (dapd). Auf absehbare Zeit zeichnet sich keine Mehrheit für eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich ab. Zwar forderte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) am Donnerstag die Länder auf, einer Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Kooperationsverbots nicht im Wege zu stehen. Aber von SPD und Grünen wurde ihr Vorstoß erneut abgelehnt. Der Bundesrat befasst sich am Freitag zum ersten Mal mit diesem Thema. Sollte das Kooperationsverbot fallen, könnte der Bund gemeinsam mit den Ländern überregional bedeutsame Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen in der gleichen Weise unterstützen, wie bereits jetzt die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Doch die dafür nötige Grundgesetzänderung erfordert Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. „Wenn wir hier nicht handeln, schwächen wir die Hochschulen“, sagte Schavan der Zeitung „Die Welt“. Die Schranken, die das Grundgesetz errichtet habe, hätten dazu geführt, dass immer mehr hochkarätige Forschung aus den Hochschulen in außeruniversitäre Institute abgewandert sei. „Wer sich neuen Wegen verschließt, riskiert Stillstand“, sagte Schavan. SPD: Vorschlag geht in die falsche Richtung SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann kritisierte: „Schavans Vorschlag geht in die völlig falsche Richtung und verhindert dringend notwendige Programme für Ganztagsschulen und gegen Schulabbruch.“ Kanzlerin Angela Merkel müsse den „Irrweg“ ihrer Ministerin stoppen. Die von der SPD und den Grünen geführten Länder wollen das Kooperationsverbot generell abschaffen und deshalb Schavans Vorschlag blockieren. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sagte: „Schavan zielt mit ihrem Vorschlag im Bundesrat, das Kooperationsverbot nur in der Wissenschaft aufzuheben, am Problem vorbei. Es ist Zeit, das Kooperationsverbot in der Bildung, insbesondere bei Schulen, endlich abzuschaffen.“ Die Menschen interessiere nicht, welche staatliche Ebene zuständig ist. Sie erwarteten zurecht, dass der Staat insgesamt sich der Verantwortung für gute Bildung annehme. Die FDP-Bildungsexperten Martin Neumann und Heiner Kamp erklärten: „Sollte der Bundesrat der lauthals proklamierten Haltung von SPD und Grünen wirklich folgen, dann wäre dies ein Desaster für die Entwicklungsfähigkeit des deutschen Hochschul- und Forschungssystems.“ Das Kooperationsverbot werde so von SPD und Grünen auf unbestimmte Zeit fest einbetoniert. Die von Hochschulen und Wissenschaftsrat geforderte Lockerung wäre damit für lange Zeit vom Tisch. dapd (Politik/Politik)

Merkel: Deutschland steht im Atomstreit mit Teheran an Israels Seite

Merkel: Deutschland steht im Atomstreit mit Teheran an Israels Seite Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat im Atomstreit mit Teheran die Unterstützung Israels durch die Bundesrepublik bekräftigt. Das iranische Atomprogramm sei „nicht nur eine Bedrohung für Israel, sondern für die gesamte Welt“, sagte Merkel am Donnerstag dem Fernsehsender Sat.1. Auf die Frage, ob diese Unterstützung so weit gehe, dass Deutschland im Falle eines israelisch-iranischen Krieges auch militärisch zugunsten Israels eingreifen würde, fügte Merkel hinzu: „Spekulationen sind hier überhaupt nicht angebracht.“ Ausdrücklich bekräftigte die Kanzlerin die deutsche Position, im iranischen Atomkonflikt noch zu einer Lösung am Verhandlungstisch zu kommen. „Wir glauben, dass die politischen Möglichkeiten genutzt werden sollen, dass das der beste Weg ist“, sagte sie. Doch sei Deutschland auch bereit, über weitere Sanktionen zu reden. Klar sei: „Die Sicherheit Israels gehört zur deutschen Staatsräson.“ dapd (Politik/Politik)

Bundeskriminalamt senkt Zahl der NSU-Sonderermittler

Bundeskriminalamt senkt Zahl der NSU-Sonderermittler Berlin (dapd). Das Bundeskriminalamt hat die Zahl der Sonderermittler zur Aufklärung der Morde des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ deutlich gesenkt. Die bislang mit dem Fall befasste Besondere Aufbauorganisation „BAO TRIO“ sei durch eine kleinere Ermittlungsgruppe ersetzt worden, sagte eine BKA-Sprecherin der Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag auf Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der Zeitung „Die Welt“. Mit den Untersuchungen betraut ist demnach seit dem 1. September die Ermittlungsgruppe „EG TRIO“. Dort arbeiten rund hundert Mitarbeiter des BKA und 20 Beamte aus den Länderpolizeien. Der „BAO TRIO“ hatten Anfang dieses Jahres noch 361 Ermittler angehört, davon rund 140 aus den Bundesländern. „Die Zahl wurde verringert, weil die Ermittlungen zum NSU schon weit voran geschritten sind“, sagte ein BKA-Ermittler der Zeitung. Deshalb würden nicht mehr so viele Ermittler wie bisher benötigt. Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), wollte die Personalreduzierung nicht kritisieren. Es sei „nicht unplausibel, dass weite Teile des Ermittlungsaufwandes bereits geleistet worden seien“, sagte er der dapd. Diese Frage müsse das BKA selber bewerten. Opferanwalt sieht Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert Abseits dieser aktuellen Umstrukturierung äußerte der Anwalt der Familien einiger der NSU-Opfer, Mehmet Daimagüler, heftige Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden. Er sagte im Deutschlandradio Kultur, die Versäumnisse bei der Aufklärung der NSU-Mordserie erschütterten das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Es werde gelogen, verheimlicht und vertuscht. Aufklärung sehe anders aus. Anfänglich habe er noch an Pannen glauben können, sagte der Anwalt. „Aber irgendwann reicht dieses Wort ‚Panne‘ nicht mehr. Irgendwann muss man schon davon ausgehen, dass Teile des Apparats das konterkarieren, was die Bundeskanzlerin sehr, sehr eindrucksvoll versichert hat“, sagte er. Berliner Grüne vermissen „ungefilterte Informationen“ Neue Kritik an den Behörden wurde auch in Berlin laut. Über die Treffen des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) mit einem mutmaßlichen NSU-Unterstützer gebe es zwar „Gesprächsvermerke“, aber „keine vollständigen ungefilterten Informationen“, sagte der Grüne Benedikt Lux der dapd nach Einsichtnahme in die Akten. Er forderte das LKA auf, zu prüfen, ob noch weitere Unterlagen vorhanden seien und diese gegebenenfalls nachzuliefern. Erst in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass ein mutmaßlicher NSU-Helfer mehr als ein Jahrzehnt Informant der Berliner Polizei war und ab 2002 zumindest indirekte Hinweise auf den Aufenthaltsort des Terror-Trios gegeben hat. dapd (Politik/Politik)

Koalition streitet über Armuts- und Reichtumsbericht

Koalition streitet über Armuts- und Reichtumsbericht Berlin (dapd). Kaum ist die Empörung über die geplante Zuschussrente ein wenig abgeebbt, sorgt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für neuen Zündstoff in der Koalition: Stein des Anstoßes ist ein Passus im Armuts- und Reichtumsbericht der Ministerin, der als Forderung nach Steuererhöhungen ausgelegt wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) distanzierten sich am Donnerstag von der Analyse. Der 535-seitige Berichtsentwurf enthält unter anderem einen Prüfauftrag, „ob und wie über die Progression in der Einkommensteuer hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann“. Von der Leyen hatte ihn Anfang der Woche in die Ressortabstimmung gegeben. Nach ihrem Terminplan soll das Bundeskabinett den Bericht am 14. November beschließen. Merkel sprach sich deutlich gegen zusätzliche Abgaben aus. „Ich halte von Vermögensabgaben nichts“, sagte sie dem Sender Sat.1. Die Kanzlerin erinnerte daran, „dass zehn Prozent der Wohlhabendsten immerhin 55 Prozent der Steuereinnahmen generieren“. Zugleich verwies Merkel darauf, dass der Bericht und seine Maßnahmen würden nun in der Bundesregierung abgestimmt würden- „da ist noch nicht einmal die erste Runde gelaufen“. Arbeitsministerium wehrt sich Kritik Rösler sagte während seiner Fernostreise in Bangkok, er halte neue Umverteilungsvorschläge „ausdrücklich für falsch“. Zuvor hatte das Wirtschaftsministerium in einer Stellungnahme via „Handelsblatt“ klar gemacht, dass der aktuelle Berichtsentwurf „nicht ressortabgestimmt“ sei und daher „auch nicht der Meinung der Bundesregierung“ entspreche. Vor allem „Forderungen nach höheren Steuern für die, die den Sozialstaat finanzieren“, lehne das Ministerium ab. Der FDP-Sozialexperte Heinrich Kolb forderte eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. „Wir kommen zu anderen Schlüssen als die Bundesarbeitsministerin“, sagte Kolb der „Saarbrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). Korrekturbedarf attestierte er vor allem bei den Passagen zum Mindestlohn und zur Bekämpfung der Altersarmut. Das Arbeitsministerium wies die Kritik umgehend zurück. Bei der Prüfaussage gehe es „ausschließlich und allein um das Thema der gesellschaftlichen Verantwortung und des Engagements im Rahmen von freiwilligen Spenden- und Stiftertätigkeiten“. Es gebe im Bericht dagegen „keinerlei Hinweise auf neue Umverteilungen über das Steuersystem“. „Die Prüfaussage in diesen Zusammenhang zu stellen, ist absolut konstruiert. Ableitungen dieser Art nimmt der Bericht an keiner Stelle vor.“ SPD spricht von „Schmierenkomödie“ Der Bundesverband Deutscher Stiftungen attestierte der Ministerin, dass das stifterische Engagement der Vermögenden in Deutschland von vorbildlichen Ausnahmen abgesehen „ausbaufähig“ sei. Laut Bericht engagieren sich Reiche vor allem in Sportvereinen, Berufsverbänden, Heimat- und Bürgervereinen sowie privaten Klubs. Der Generalsekretär des Verbands, Hans Fleisch, forderte die Regierung daher auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen weiter zu verbessern. „Ich hoffe, die Bundesregierung macht Ernst mit ihrer Ankündigung, unnötige Bürokratie für Engagementwillige zu verringern“, betonte er. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Hubertus Heil, sprach angesichts der Unstimmigkeiten in der Bundesregierung von einer „Schmierenkomödie“. „Während Frau von der Leyen soziale Ungerechtigkeit beklagt, ohne als zuständige Ministerin tatsächlich etwas zu ändern, will sich der angeschlagene FDP-Vorsitzende in seine Partei als Kämpfer gegen vermeintliche Umverteilung in Szene setzen“, kritisierte Heil. Beiden gehe es nicht um die Sache. dapd (Politik/Politik)

Mehrheit im Bundesrat für Frauenquote scheint sicher

Mehrheit im Bundesrat für Frauenquote scheint sicher Saarbrücken (dapd). Im Bundesrat scheint eine Mehrheit für die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten sicher. Die von CDU und SPD gemeinsam geführten Regierungen von Sachsen-Anhalt und dem Saarland wollen eine Gesetzesinitiative der Länder Hamburg und Brandenburg unterstützen. Zusammen mit den von SPD, Grünen und Linken geführten Ländern wäre damit eine Mehrheit in der Länderkammer erreicht. Wenn der Bundesrat am Freitag dem Vorhaben zustimmt, muss sich auch der Bundestag mit dem Vorschlag befassen. Der Antrag sieht vor, dass eine feste Quote für Frauen in Aufsichtsräten in zwei Stufen eingeführt wird: Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann mindestens 40 Prozent. Für Sonderfälle ist eine Härtefallklausel vorgesehen. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) lobte die Initiative. Eine gesetzliche Quote sorgt dafür, dass sich die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz verändern – beispielsweise durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch flexiblere Arbeitszeiten oder durch verstärkte Fortbildungsmaßnahmen“, sagte Kramp-Karrenbauer der „Welt“. Nach Angaben einer Regierungssprecherin hatte das Landeskabinett bereits in der vergangenen Woche grünes Licht für die Initiative gegeben. Auch eine Sprecherin der sachsen-anhaltischen Justizministerin Angela Kolb (SPD) bestätigte, dass das Land den Vorstoß in der Länderkammer unterstützen will. Von der Leyens Ministerium erfreut Das Bundesarbeitsministerium begrüßte die Initiative des Bundesrats. „Die Position der Ministerin ist klar: Die Präsenz von Frauen in Führungspositionen muss sich deutlich und mit klaren Zeitzielen verbessern“, sagte ein Sprecher von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf dapd-Anfrage. Diese Position sei unverändert. Im Gegensatz zu ihrer Kabinettskollegin, Familienministerin Kristina Schröder (CDU), hatte von der Leyen mehrfach für die Einführung einer festen Frauenquote für Unternehmen geworben. Schröder setzt hingegen auf eine Selbstverpflichtung der Unternehmen, die sogenannte Flexiquote. Diese ist auch Bestandteil des Leitantrags der CDU-Spitze, der auf dem nächsten Parteitag Anfang Dezember verabschiedet werden soll. Auch der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer lehnt eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte weiterhin ab. Seehofer sagte nach einer Klausur der CSU-Fraktion im oberfränkischen Kloster Banz, er sei zwar für „Frauenförderung“. Er halte aber nichts davon, alle Ziele mit Paragrafen zu regeln. Grünen-Chefin Renate Künast wertete die voraussichtliche Zustimmung des Bundesrates zu einer gesetzlichen Frauenquote als klare Niederlage der schwarz-gelben Koalition. „Die Bundesregierung fällt mit verstaubten Gesellschaftsbildern völlig aus der Zeit und muss vom Bundesrat mühsam angetrieben werden“, sagte Künast in Berlin. „Das Saarland beweist: Selbst CDU-Ministerpräsidentinnen fühlen sich von einer CDU-Frauenministerin Schröder nicht mehr vertreten.“ Doch auch bei Zustimmung im Bundesrat sind die Chancen für die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote aus Sicht der SPD-Abgeordneten Christel Humme weiterhin schlecht. Sie „würde sich wundern“, wenn der Gesetzentwurf im Plenum verabschiedet würde, sagte die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Die Entscheidung des Bundestags hänge davon ab, wie die CDU- und FDP-Frauen abstimmen, „die sich mit der Berliner Erklärung aus dem Fenster lehnen“, sagte Humme. dapd (Politik/Politik)

CDU-Politiker kritisieren Streit um NSU-Absprachen als müßig

CDU-Politiker kritisieren Streit um NSU-Absprachen als müßig Berlin (dapd-bln). Berliner CDU-Politiker haben den Streit zwischen hauptstädtischen Behörden und der Bundesanwaltschaft über die Deutung interner Absprachen zur NSU-Affäre kritisiert. Die Diskussion habe sich in eine „kontraproduktive Richtung“ entwickelt, sagten am Donnerstag die Innen- und Verfassungsschutzexperten Robbin Juhnke und Stefan Lenz. Zugleich bemängelten die Grünen die Berliner Akten zur NSU-Affäre als lückenhaft. Erst in der vergangenen Woche wurde bekannt, dass ein mutmaßlicher NSU-Helfer mehr als ein Jahrzehnt Informant der Berliner Polizei war und ab 2002 zumindest indirekte Hinweise auf den Aufenthaltsort des Terror-Trios gegeben hat. Er soll für seine Dienste nach dapd-Informationen insgesamt 3.000 Euro erhalten haben. Innensenator Frank Henkel (CDU) wusste von der Verbindung seit März und ließ die Bundesanwaltschaft, nicht jedoch den Untersuchungsausschuss des Bundestags und das Abgeordnetenhaus unterrichten. Ihm wird deshalb Vertuschung vorgeworfen. Henkel beruft sich dagegen auf Absprachen mit der Bundesanwaltschaft als ermittelnder Behörde, die seine Darstellung allerdings zurückweist. Es sei „müßig“, über das Bestehen einer Vereinbarung zwischen der Bundesanwaltschaft und der Berliner Polizei zu diskutieren, betonten die CDU-Politiker. Sie bezeichneten es als „üblich“, dass jede Informationsweitergabe durch die Polizei als Ermittlungsbehörde in einem Strafverfahren auch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, im konkreten Fall dem Generalbundesanwalt, abzustimmen sei. Späte Unterrichtung des Ausschusses Zu keinem Zeitpunkt habe außer Frage gestanden, dass die Informationen über die V-Person und die über sie gewonnenen Erkenntnisse an den Untersuchungsausschuss des Bundestages weitergegeben werden sollten, sagten Juhnke und Lenz weiter. Sie verwiesen darauf, dass sich die Bundesanwaltschaft nach dem Treffen mit der Berliner Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers vom 20. März 2012 entschieden habe, den Ermittlungsbeauftragten des Untersuchungsausschusses erst am 24. Juli zu unterrichten. Letztendlich gehe es aber nicht darum, „wie der angebliche Widerspruch der Aussagen aufzulösen ist, sondern es geht um die Aufklärung der Vorgänge der Vergangenheit“, betonten die CDU-Abgeordneten. Man müsse sich „den wesentlichen Fragen stellen und die Diskussion endlich wieder vom Kopf auf die Füße stellen“. Das sei man den Opfern der rechtsextremen Terrorgruppe NSU schuldig, die bundesweit zehn Menschen getötet haben soll. Aufzeichnungen nachliefern Der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux monierte, dass es über die Treffen des Landeskriminalamtes (LKA) mit dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer zwar „Gesprächsvermerke“, aber „keine vollständigen ungefilterten Informationen“ gebe. Damit sei eine Aufklärung der Vorgänge nicht möglich, sagte er der Nachrichtenagentur dapd. Lux hatte wie Abgeordnete anderer Fraktionen von seinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch gemacht, das den Landesparlamentariern jetzt gewährt wurde. Er forderte das LKA auf, zu prüfen, ob noch weitere Unterlagen vorhanden seien und sie gegebenenfalls nachzuliefern. dapd (Politik/Politik)