Karlsruhe (dapd). Ein zentrales Instrument der deutschen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den internationalen Terrorismus muss beim Datenschutz voraussichtlich nachgebessert werden. Das wurde am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die umstrittene Antiterrordatei deutlich. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte in Karlsruhe, die 2007 gestartete Verbunddatei berge teilweise „verfassungsrechtliche Probleme“. Mehrere Richter des Ersten Senats stellten das Prozedere der Datenspeicherung äußerst kritisch in Frage. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht „erhebliche Kontrolldefizite“. In der Antiterrordatei sind nach Angaben des Gerichts derzeit mehr als 16.000 Personen gespeichert. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, verteidigten die Antiterrordatei gegen rechtliche Bedenken. Der Minister sagte in Karlsruhe, die Datensammlung sei „ein entscheidender Baustein in der deutschen Sicherheitsarchitektur“ und ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den internationalen islamistischen Terrorismus. In dieser Verbunddatei werden Informationen von 38 Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder vernetzt. Damit werde die Identifikation gesuchter Personen erleichtert. Von 2007 bis 2011 habe es 300.000 Suchabfragen gegeben, sagte Friedrich. Auf die Frage nach konkreten „Erfolgen“ blieb er aber eine Antwort weitgehend schuldig. Ziercke sieht „neue Qualität“ der Bewertung von Gefahren BKA-Chef Ziercke betonte, die Antiterrordatei ermögliche eine zeitnahe und schnelle Abwehr terroristischer Gefahren und sei damit „ein echter Sicherheitsgewinn“. Die Verbunddatei verhindere, „dass eine mögliche heiße Spur auf eine kalte Liste kommt“. Durch die Verdichtung des Informationsaustausches gebe es eine neue Qualität der Bewertung terroristischer Gefahrenlagen. Netzwerke des Terrors erforderten ein Netzwerk von Information und Analyse. Gegen das Antiterrordateigesetz (ATDG) vom Dezember 2006 hat ein ehemaliger Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Datensammlung sei verfassungswidrig, weil die Voraussetzungen der Datenspeicherung nicht klar geregelt seien, monierte der Kläger. Es könnten auch Kontaktpersonen erfasst werden, die selbst keine terroristischen Aktivitäten unterstützten. „Schon wegen der Gesinnung“ in der Antiterrordatei? Der Prozessbevollmächtigte des Klägers sagte, in der Antiterrordatei könnten „auch völlig unbescholtene Bürger erfasst“ werden. Dies gehe zu weit. Man könne „schon wegen der Gesinnung“ in die Antiterrordatei geraten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde damit verletzt. Zudem werde gegen das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verstoßen, weil die beteiligten Polizeibehörden Zugriff auf die von Geheimdiensten in die Antiterrordatei eingestellten Daten hätten. Der Senatsvorsitzende und Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte, der Kreis der in der Antiterrordatei aufgenommenen Personen berge „verfassungsrechtliche Probleme“. Das betreffe insbesondere die Frage, in welchen Fällen Daten von „Kontaktpersonen“ mutmaßlicher Terroristen gespeichert werden dürften. Kirchhof sagte, die Antiterrordatei erleichtere zwar eine „umfassende Aufklärung gegen Risiken des Terrorismus“ und diene damit dem wichtigen Ziel des Schutzes von Staat und Gesellschaft. „Sie erlaubt aber auch weitreichende und bundesweite Zugriffe auf persönliche Daten von Individuen, die oftmals nicht von der Speicherung ihrer Daten erfahren und deshalb kaum Rechtsschutz beantragen können“, sagte der Gerichtsvizepräsident. Zudem sei „zu erwägen, ob und inwieweit eine Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten zulässig ist“. Das Urteil des Ersten Senats wird voraussichtlich in drei Monaten verkündet. (Der vollständige Gesetzestext: http://url.dapd.de/xb3VSU ) dapd (Politik/Politik)
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Seehofer äußerst zufrieden mit Berliner Koalitionsbeschlüssen
München/Berlin (dapd). CSU-Chef Horst Seehofer bewertet die Einigung der Berliner Koalition in diversen Streitfragen als Signal der Handlungsfähigkeit von Union und FDP. Seehofer sagte am Dienstag in München, er sei „äußerst zufrieden“ mit den Ergebnissen des schwarz-gelben Koalitionsausschusses. Wichtig sei jetzt die Umsetzung der Beschlüsse vom Sonntag. So hoffe er, dass das Betreuungsgeld am Freitag endgültig vom Bundestag verabschiedet werde. Seehofer wies Kritik der Opposition am Betreuungsgeld zurück. Er bezeichnete den Vorwurf der SPD, das Vorhaben sei verfassungswidrig, als abenteuerlich. dapd (Politik/Politik)
Schaar kritisiert Antiterrordatei
Mainz/Karlsruhe (dapd). Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifelt, dass die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Bedenken gegen den Informationsaustausch von Polizei und Geheimdiensten seien auch fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht ausgeräumt, sagte Schaar dem ZDF-Nachrichtenportal „heute.de“ am Dienstag. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt seit Dienstag über die Vereinbarkeit der Antiterrordatei mit dem Grundgesetz. Schaar kritisierte, dass auch Kontaktpersonen von Verdächtigen ins Visier der Fahnder gerieten. „Die datenschutzrechtlichen Prüfungen auf Bundes- und auf Länderebene bestätigen meine Befürchtung, dass die Abgrenzung zwischen flüchtigen und für die Terrorbekämpfung relevanten Kontakten in der Praxis Schwierigkeiten bereitet“, sagte Schaar. Betroffene würden nur lückenhaft über Datenspeicherungen informiert, die Auskunftsrechte gegenüber den Nachrichtendiensten seien sehr begrenzt. dapd (Politik/Politik)
Schröder lässt nicht am Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung rütteln
Berlin (dapd). Trotz ernüchternder Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Betreuungsplätzen für Kleinkinder hält Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) die Ausbauziele weiter für umsetzbar. „Der Kita-Ausbau ist zu schaffen, wenn sich alle Ebenen anstrengen und zu ihren Zusagen von 2007 stehen“, sagte sie am Dienstag in Berlin mit Blick auf die damaligen Vereinbarungen von Bund, Länder und Kommunen. Ab August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen Kinder. „Am Rechtsanspruch wird nicht gerüttelt“, betonte Schröder. Die Zusage an die Eltern müsse eingehalten werden. Notwendig sei jetzt „deutlich mehr Druck“ beim Kita-Ausbau. Die Ministerin forderte die Länder auf, detailliert den Stand der Dinge offenzulegen und genau zu erklären, wie sie die noch fehlenden Betreuungsplätze schaffen wollen. Keinesfalls dürften bei Eltern Unsicherheit und Angst geschürt werden. Das Statistische Bundesamt hatte am Morgen bekannt gegeben, dass am 1. März 2012 noch etwa 220.000 Plätze fehlten, um im Sommer wie verabredet für 780.000 der unter Dreijährigen Betreuungsangebote anzubieten. dapd (Politik/Politik)
Finanzierung der Braunkohlesanierung ab 2013 steht
Berlin (dapd). Die Sanierung der ehemaligen ostdeutschen Braunkohlereviere ist bis 2017 finanziell abgesichert. Von 2013 bis 2017 stehen dafür 1,2 Milliarden Euro bereit, wie das Bundesfinanzministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Finanzminister Wolfgang Schäuble und Umweltminister Peter Altmaier (beide CDU) hatten dazu bereits im Oktober eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die in den kommenden Wochen auch von den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterschrieben werden soll. Seit 1990 flossen bereits 9,3 Milliarden Euro in die Sanierung der ehemaligen Abbaugebiete in der Lausitz und in Mitteldeutschland. Vielerorts sind bereis neue Seenlandschaften sowie Industrie- und Gewerbegebiete entstanden. Die Tagebau-Seen sollen bis 2015 geflutet sein. Die Aktivitäten in den nächsten Jahren konzentrieren sich daher auf die Sicherung der Gewässerqualität, die Stabilität der Uferböschungen sowie die Abwehr von Gefahren etwa für Gebäude durch den Anstieg des Grundwasserspiegels. Für letztgenannte Aufgabe stehen 460 Millionen Euro bereit, die sich Bund und Braunkohleländer zur Hälfte teilen. Für die anderen Maßnahmen (770 Millionen Euro) zahlt der Bund 75 Prozent, die Länder tragen 25 Prozent. dapd (Politik/Politik)
Abgeordnete wollen Klarheit über möglichen Bundeswehreinsatz in Mali
Berlin (dapd). Im Bundestag wächst die Besorgnis über einen möglichen Bundeswehreinsatz im westafrikanischen Mali. „Mir fehlt hinreichend Klarheit über einen solchen Einsatz“, sagte die FDP-Verteidigungsexpertin Elke Hoff dem Berliner „Tagesspiegel“. Der Grünen-Verteidigungspolitiker Omid Nouripour sieht eine ganze Reihe unbeantworteter Fragen. SPD-Wehrexperte Rainer Arnold kritisierte, bei der jüngsten Bundeswehrreform seien die Weichen falsch gestellt worden. Der Norden Malis wird derzeit von extremistischen Gruppen und Ablegern des Terrornetzwerkes Al-Kaida kontrolliert. Hinzu kommt ein Konflikt zwischen der Regierung in Bamako und Tuareg-Rebellen. Letztere kämpfen für einen unabhängigen Staat in Nordmali. Derzeit laufen Beratungen innerhalb der EU über einen Militäreinsatz. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) will die Beteiligung an einer solchen Mission nicht ausschließen. Auch der UN-Sicherheitsrat ist mit der Frage befasst. Wasserversorgung das größte Problem Das UN-Flüchtlingskommissariat berichtete am Dienstag, mittlerweile seien weit über 400.000 Menschen wegen des Konflikts in Mali auf der Flucht. Die Hilfsprogramme seien jedoch „deutlich unterfinanziert“. Neben der Sicherheitslage sei die Wasserversorgung der Flüchtlinge in der Sahel-Zone das größte Problem. Sorge bereite auch die Tatsache, dass in vielen Flüchtlingslagern bislang kein Schulbesuch möglich sei. UNHCR hat Hilfen in Höhe von 153,7 Millionen US-Dollar (119,7 Millionen Euro) in diesem Jahr für malische Flüchtlinge und Binnenvertriebene veranschlagt. Zu dem geplanten EU-Einsatz sagte Hoff: „Ich habe noch zahlreiche Fragen, erhalte aber bisher zu wenig Informationen über Art, Ziel, Dauer oder Umfang einer möglichen Mission.“ Frankreich bereite sich auf eine Militärintervention vor und führe auch Gespräche mit den USA über mögliche Kooperationen, während in Deutschland über eine Ausbildungsmission gesprochen werde. „Wobei bisher völlig im Dunkeln liegt, wen wir da wofür – für eine Stabilisierungsmission, für Aufstandsbekämpfung oder für den Anti-Terrorkampf – ausbilden wollen: die malische Armee oder Mitglieder der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS“, sagte Hoff. Ausbildungs- oder Kampfeinsatz? Nouripour machte eine Reihe von Unwägbarkeiten aus. „Zum Beispiel: Wie könnte eine politische Lösung aussehen, die einen Militäreinsatz überflüssig macht? Wie wird sichergestellt, dass ein Ausbildungs- nicht doch in einen Kampfeinsatz mündet? Und wo soll die Ausbildung stattfinden?“, fragte er in der Zeitung. Angesichts dieser Informationslage sehe er sich außerstande, seiner Fraktion eine Empfehlung zu geben. Arnold sagte, die Bundeswehr brauche nicht mehr Infanteristen. „Was wir stattdessen brauchen, sind mehr Hubschrauber, um etwa bei Katastrophen zu helfen; sind mehr statt weniger Militärpolizisten, etwa für Ausbildungsmissionen; und mehr statt weniger Logistiker und Fernmelder, weil Aufklärung und Kommunikation immer wichtiger wird“, sagte er. dapd (Politik/Politik)
Chef der Senioren-Union skeptisch bei Lebensleistungsrente
(dapd). Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Otto Wulff (CDU), hegt Zweifel an dem schwarz-gelben Konzept zur sogenannten Lebensleistungsrente. Er befürchte, dass ein Aufschlag von 10 bis 15 Euro im Monat auf Dauer nicht reichen wird. „Ich hätte mir mehr gewünscht“, sagte Wulff am Dienstag den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. „Die Lebensleistungsrente muss auf mittlere Sicht sicher nachgebessert werden.“ Wulff warnte davor, dass das berechtigte Sicherheitsbedürfnis der Menschen zerbreche, wenn die Lebensleistung nicht ausreichend anerkannt werde. Die Bekämpfung der Altersarmut müsse eine hohe Priorität haben. „Dabei müssen wir darauf achten, dass die Balance der Belastungen zwischen Jung und Alt stimmt“, sagte Wulff. Die Spitzen von Union und FDP hatten in der Nacht zum Montag auf dem Gipfeltreffen im Kanzleramt die Einführung einer sogenannten Lebensleistungsrente beschlossen. Voraussetzung für die Auszahlung sollen 40 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung sein und eine private Vorsorge. dapd (Politik/Politik)
Menschenrechtler kritisieren Merkels Aussage zu verfolgten Christen
Berlin (dapd). Menschenrechtler halten die Einschätzung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für abwegig, wonach das Christentum die am meisten verfolgte Religion der Welt ist. Es gebe keine Daten und Fakten, die dies belegen könnten, sagte der Deutschland-Direktor von Human Rights Watch, Wenzel Michalski, auf dapd-Anfrage am Dienstag in Berlin. Eine derartige Aussage sei „total sinnlos“, denn „wer Opfer von Verfolgung ist, der spürt die Qual immer gleich, egal, welcher Religionsgemeinschaft er angehört“. Er forderte die Bundesregierung und insbesondere die Union auf, sich für alle bedrohten Minderheiten gleich einzusetzen. Nicht nur die Christen im Irak und die Kopten in Ägypten würden verfolgt, sondern auch die Muslime in Burma, Falun Gong in China und die Juden praktisch weltweit. Auch Amnesty International hält Merkels Aussage für befremdlich. Dies sei kaum zu überprüfen, sagte ein Sprecher. Ein derartiges Ranking wäre auch „nicht sinnvoll“. Bundeskanzlerin Merkel hatte sich auf der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Timmendorfer Strand am Montag zur Verfolgung der Christen geäußert. dapd (Politik/Politik)
Innenminister Friedrich verteidigt die Antiterrordatei
Karlsruhe (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die 2007 gestartete Antiterrordatei gegen rechtliche Bedenken verteidigt. Der Minister sagte am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Antiterrordatei sei „ein entscheidender Baustein in der deutschen Sicherheitsarchitektur“ und ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den internationalen islamistischen Terrorismus. In dieser Verbunddatei werden Informationen von 38 Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder vernetzt. Gegen das entsprechende Gesetz vom Dezember 2006 hat ein ehemaliger Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Datensammlung sei verfassungswidrig, weil die Voraussetzungen der Datenspeicherung nicht klar geregelt seien, monierte der Kläger. Es könnten auch Kontaktpersonen erfasst werden, die selbst keine terroristischen Aktivitäten unterstützten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde verletzt. Außerdem würden erstmals Informationen der Geheimdienste und der Polizei verbunden. Das Urteil des Ersten Senats wird voraussichtlich in drei Monaten verkündet. (Der vollständige Gesetzestext: http://url.dapd.de/xb3VSU ) dapd (Politik/Politik)
Große Lücke beim Kita-Ausbau
Berlin (dapd). Der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze muss extrem beschleunigt werden. Um wie verabredet bis August 2013 Betreuungsangebote für 780.000 Ein- und Zweijährige zu schaffen, müssten noch rund 220.000 Plätze entstehen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Berlin mitteilte. „Der Zuwachs muss binnen 18 Monaten damit stärker ausfallen als in den letzten vier Jahren insgesamt“, sagte Behördendirektor Karl Müller. Der Städtetag räumte nach Bekanntgabe der Zahlen ein, dass das Ziel nicht überall erreicht werden könne. Kinder von ein bis unter drei Jahren haben vom 1. August 2013 an einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe, einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Der Anspruch gilt bundesweit. Insgesamt sollen für 39 Prozent der Kinder Plätze zur Verfügung stehen. Dabei gelten für Ost und West verschiedene Quoten: In den neuen Bundesländern werden 51 Prozent, für die alten 37 Prozent angestrebt. Sachsen-Anhalt vorn, NRW Schlusslicht Das Statistische Bundesamt präsentierte jetzt Zahlen, die sich auf den Stichtag 1. März 2012 bezogen. Zu diesem Zeitpunkt wurden 558.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Das waren 44.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Im März dieses Jahres wurden damit 27,6 Prozent aller Kinder unter drei Jahren außerhalb des Elternhauses betreut. Die regionalen Unterschiede sind allerdings enorm. Während 57,5 Prozent der unter Dreijährigen in Sachsen-Anhalt einen Betreuungsplatz haben, sind es in Nordrhein-Westfalen lediglich 18,1 Prozent. Sämtliche ostdeutschen Länder haben eine deutlich höhere Quote als die westdeutschen. Der weitere Ausbaubedarf konzentriert sich daher laut Müller „ausschließlich auf Westdeutschland“ – und das, obwohl dort seit dem Krippengipfel von Bund, Ländern und Gemeinden im Jahr 2007 zum Teil viele neue Plätze geschaffen wurden. Den höchsten Zuwachs gab es in Schleswig-Holstein: Hier stieg die Betreuungsquote binnen fünf Jahren um 16 Punkte auf 24,2 Prozent. Zu wenige neue Tagesmütter und -väter Nicht erfüllt wurden insgesamt die gesetzlich festgelegten Pläne für den Ausbau der Kindertagespflege. 30 Prozent der neuen Betreuungsplätze sollten bei Tagesmüttern und -vätern entstehen. Tatsächlich waren es laut der Statistik aber nur rund 20 Prozent. Der Deutsche Städtetag geht angesichts der Zahlen davon aus, dass die Ziele für den Ausbau der Betreuungsplätze zum Teil verfehlt werden. „In einer Reihe von Kommunen wird sich der Rechtsanspruch zum Sommer 2013 erfüllen lassen, doch trotz aller Anstrengungen werden in einem Teil der Städte Lücken bleiben“, sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Er warnte vor Klagen von Eltern ab dem kommenden Sommer, die keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder finden. „Bund und Länder stehen hier mit in der Pflicht, mögliche Klagewellen und Schadenersatzansprüche zu verhindern“, sagte er. Eine gute Nachricht hatten die Statistiker für die Betreuung der Drei- bis Fünfjährigen zu vermelden. Hier gebe es bundesweit „fast eine Vollversorgung“, sagte Müller. 93,4 Prozent aller Kinder von drei bis fünf Jahren gehen in eine Kita oder zur Tagesmutter. Die Unterschiede zwischen Ost und West sind dabei gering. dapd (Politik/Politik)
