Elterngeld bei Vätern immer beliebter

Elterngeld bei Vätern immer beliebter Wiesbaden/Berlin (dapd). Immer mehr Männer legen für ihren Nachwuchs eine mindestens zweimonatige Auszeit vom Job ein: Von den Kindern, die im zweiten Quartal 2011 geboren wurden, bezogen 27,3 Prozent der Väter Elterngeld. Das ist ein neuer Höchststand, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zum Vergleich: Von im ersten Quartal 2008 geborenen Kindern erhielten laut Destatis nur 19,2 Prozent der Väter Elterngeld. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) begrüßte die Entwicklung. „Immer mehr Väter entscheiden sich für das Elterngeld und nehmen sich so die gewünschte Zeit für ihr Kind und ihre Familie. Die neuen Zahlen bestätigen den Erfolg des Elterngeldes als unverzichtbaren Bestandteil moderner Familienpolitik“, erklärte sie. Das Elterngeld ermögliche es den Familien, in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes eng zusammenzuwachsen. Aus der Familienplanung vieler junger Eltern sei das Elterngeld somit nicht mehr wegzudenken. Auch Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) lobte die wachsende Zahl männlicher Elterngeldempfänger. Immer weniger Väter ließen sich allein auf das Geldverdienen reduzieren, erklärte sie in München. Sie fügte hinzu: „Familienväter sind auf dem Vormarsch.“ Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt, wenn die Eltern die Arbeit aussetzen. Es beträgt in der Regel 67 Prozent des monatlich durchschnittlichen Nettogehaltes im Jahr vor der Geburt des Kindes, und zwar mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Insgesamt erhielten den Angaben zufolge mehr als 152.000 Mütter und 43.000 Väter für ihr zwischen April und Juni 2011 geborenes Kind Elterngeld. Bei Müttern lag die Quote bei mehr als 95 Prozent. Die Väterbeteiligung bei im zweiten Quartal 2011 geborenen Kindern war in Sachsen (35,7 Prozent), Bayern (35,4 Prozent) und Thüringen (33 Prozent) am höchsten. Am geringsten war sie im Saarland (18,8 Prozent), Nordrhein-Westfalen (20,5 Prozent) und Bremen (21,2 Prozent). Immer mehr Mütter und Väter erwerbstätig Wie das Bundesamt weiter berichtete, sind immer mehr Mütter und Väter in den zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Danach beläuft sich der Anteil der zuvor erwerbstätigen Frauen, deren Kind zwischen April und Juni 2011 geboren wurde, auf knapp 66 Prozent und bei den Vätern auf 89 Prozent. Damit setze sich der Trend einer zunehmenden Erwerbsbeteiligung vor Geburt des Kindes fort, berichtet das Statistische Bundesamt. Der Anteil der Mütter, die Elterngeld bezogen haben und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag laut Destatis bei im Jahr 2008 geborenen Kindern noch bei 55 Prozent, bei im Jahr 2009 geborenen Kindern bei rund 59 Prozent und bei 61 Prozent im Jahr 2010. Bei Vätern lag der entsprechende Anteil bei im Jahr 2008 geborenen Kindern noch bei 82 Prozent und stieg auf 86 Prozent bei im Jahr 2010 geborenen Kindern. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Caren Marks, begrüßte, dass immer mehr Mütter vor der Geburt des Kindes erwerbstätig sind. „Die meisten Eltern wünschen sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte Marks der Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag in Berlin mit Blick auf die neue Zahlen. „Da ist ein ganz deutlicher Trend zu verzeichnen.“ Diese Entwicklung zeige aber auch, dass die Bundesregierung mit dem Betreuungsgeld „auf dem falschen Dampfer“ sei. Es spiegele nicht die Wünsche der Eltern wider und sei „genau gegenläufig“, sagte Marks. (Die Statistik zum Elterngeld: http://url.dapd.de/hr4ovS ) dapd (Politik/Politik)

Bundesrat entscheidet über das Steuerabkommen mit der Schweiz

Bundesrat entscheidet über das Steuerabkommen mit der Schweiz Berlin (dapd). Der Bundesrat entscheidet am Freitag über das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz. Die SPD versicherte vorab, die von ihr organisierte Ablehnungsfront in der Länderkammer stehe. Im Gegensatz zum Bundestag, der den Vertrag mit der Schweiz Ende Oktober billigte, hat die schwarz-gelbe Koalition in der Länderkammer keine Mehrheit. Deshalb ist es auch möglich, dass acht weitere Gesetze – wie von den Fachausschüssen verlangt – in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden. Bei dem Steuerabkommen mit der Schweiz ist eine Nachbesserung nicht möglich. Denn mit dem Gesetz wird ein völkerrechtlicher Vertrag umgesetzt. Er sieht vor, deutsches Schwarzgeld in der Schweiz rückwirkend pauschal mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Die Steuerhinterzieher bleiben anonym. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß erklärte am Donnerstag, trotz der „Lockangebote“ von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) würden die Länder den Vertrag ablehnen. „Das Steuerabkommen stellt auch nach den Änderungen immer noch einen starken Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit und ein zu großzügiges Entgegenkommen gegenüber Steuerkriminellen dar“, sagte Poß. Wenn das „völlig missratene Abkommen mit der Schweiz“ scheitere, sei das positiv, denn dann rücke Europa dem Ziel eines automatischen Informationsaustausches näher. Dem Bundesrat liegen insgesamt 29 Gesetze zur Entscheidung vor. In acht Fällen fordern die Ausschüsse der Länderkammer, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einzuschalten. Nicht einverstanden sind die Fachpolitiker mit der höheren Verdienstgrenze für Minijobs, der Senkung des Rentenbeitrags, dem Jahressteuergesetz sowie den neuen Regeln für Unternehmensbesteuerung und Finanzaufsicht. Bedenken haben die Ausschüsse auch gegen die Reform der Sicherungsverwahrung, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Änderungen der Gewerbeordnung. Da einige Gesetze bereits zum 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen, steht dem Vermittlungsausschuss eine Menge Arbeit ins Haus. Am 12. Dezember wollen die Vermittler zudem noch über eine ganze Liste von Gesetzen entscheiden, die ihnen seit Monaten vorliegen. Denn am Mittwochabend hatte der Vermittlungsausschuss erneut die Beratungen über steuerliche Anreize bei der Gebäudesanierung und das Gesetz zum Abbau der Kalten Progression vertagt. Und auch beim Meldegesetz konnten Bund und Länder keine Einigung erzielen. Vertreter der Koalition und der Opposition warfen sich anschließend gegenseitig vor, eine Einigung zu blockieren. dapd (Politik/Politik)

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Warnung vor Hartz-IV nach Kassenlage

Warnung vor Hartz-IV nach Kassenlage Nürnberg (dapd). Grüne, Linke und Gewerkschaften pochen auf eine Anhebung der Hartz-IV-Sätze. Ein Anstieg um 50 Euro würde den Bundeshaushalt aber um jährlich 7,4 Milliarden Euro belasten, wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit am Donnerstag in Nürnberg sagte und damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ bestätigte. Demnach hätten außerdem 460.000 Haushalte mit gut einer Million Menschen zusätzlich Anspruch auf Hartz IV. Zuletzt hatten die Grünen einen Anstieg des Regelsatzes für Erwachsene von derzeit 374 Euro auf 420 Euro gefordert. Fraktionschefin Renate Künast sagte am Donnerstag, die Studie zeige einmal mehr, „wie dringend wir einen gesetzlichen Mindestlohn brauchen“. „Läppische 5-Euro-Erhöhung“ Derzeit beziehen mehr als sechs Millionen Menschen die staatliche Grundsicherung. Vom 1. Januar 2013 an erhalten alleinstehende Hartz-IV-Empfänger 382 Euro. Ein um 50 auf 432 Euro erhöhter Regelsatz plus der daraus zum Teil abgeleiteten zusätzlichen Leistungen für Kinder und hilfsbedürftige Angehörige führt laut den Berechnungen zu Mehrausgaben von 7,4 Milliarden Euro im Jahr. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mahnte, dass das im Hartz IV-Regelsatz festgelegte sozio-kulturelle Existenzminimum Verfassungsrang habe und nicht nach Kassenlage bestimmt werden dürfe. Die Bundesregierung habe sich dagegen 2011 nur aus fiskalpolitischen Erwägungen zu der „läppischen 5-Euro-Erhöhung“ veranlasst gesehen, sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Denn auch die Grundfreibeträge von allen Steuerzahlern hingen von den Regelsätzen ab. Warnung vor Zusatzkosten Mit einer Anhebung des Regelsatzes um 50 Euro würde der Grundfreibetrag den Berechnungen der Bundesagentur zufolge um 600 Euro steigen. Dadurch müssten dann knapp 420.000 Haushalte keine Einkommensteuer mehr zahlen. Zugleich erhielten deutlich mehr nicht erwerbsfähige Erwachsene Anspruch auf Sozialhilfe. Linkechefin Katja Kipping warf der Bundesagentur vor, mit ihren Berechnungen die Grenze der Neutralität zu überschreiten. Das soziokulturelle Existenzminimum dürfe nicht nach Kassenlage bestimmt werden warnte sie. Denn dieses sei ein unverfügbares Grundrecht“. dapd (Politik/Politik)

Justizministerin verteidigt Gesetzespläne zu Beschneidungen

Justizministerin verteidigt Gesetzespläne zu Beschneidungen Berlin (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat im Bundestag die Pläne der Bundesregierung zur Beschneidung von Jungen verteidigt. Das Ritual müsse grundsätzlich erlaubt bleiben, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist, sagte sie am Donnerstag. Es gebe kein Land weltweit, dass die Beschneidung unter Strafe stelle. Für die Juden und Muslime hierzulande müsse wieder Rechtssicherheit hergestellt werden. Das Ziel der Bundesregierung, die Beschneidung unter Auflagen weiter zu erlauben, entspricht laut Leutheusser-Schnarrenberger auch der Vorgabe des Grundgesetzes. Danach sei die Pflege und Erziehung Sache der Eltern, und zwar frei von staatlichem Einfluss. Der Staat sei auf ein Wächteramt beschränkt. Die Ministerin erinnerte daran, dass die Legalität von Beschneidungen auch in Deutschland bis zum Frühjahr dieses Jahres kaum ernsthaft bezweifelt worden sei. Erst ein Urteil des Kölner Landgerichts habe dies anders eingestuft. Seitdem sähen sich Juden und Muslime in ihrer Religionsausübung gefährdet. „Wir müssen zur Normalität zurückfinden“, sagte sie. Jüdisches und muslimisches Leben müsse in Deutschland möglich bleiben. Dem Entwurf der Regierung zufolge dürfen Säuglinge in den ersten sechs Monaten auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. In einem Gegenantrag schlagen die Kinderbeauftragten der SPD, Marlene Rupprecht, sowie die kinderpolitischen Sprecherinnen Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) sowie rund 60 weitere Abgeordnete vor, dass die Entfernung der Vorhaut am Penis aus nicht-medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein sollen. Die jüdische Tradition sieht aber eine Beschneidung acht Tage nach der Geburt vor. dapd (Politik/Politik)

CDU/CSU im Bundestag verteidigt Gesetzespläne zu Beschneidungen

CDU/CSU im Bundestag verteidigt Gesetzespläne zu Beschneidungen Berlin (dapd). CDU und CSU im Bundestag verteidigen ihre Gesetzespläne zur Beschneidung von Jungen. Dieses weltweit akzeptierte Ritual müsse auch in Deutschland grundsätzlich zulässig bleiben, forderten die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff und die Religionsbeauftragte Maria Flachsbarth am Donnerstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse schnell Rechtssicherheit für Juden und Muslime schaffen. Anlass der Gesetzesinitiative ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das die religiöse Beschneidung von Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hat, selbst wenn die Eltern einwilligen. Am (heutigen) Donnerstag stand das Thema erstmals im Plenum des Bundestages auf der Tagesordnung. Voßhoff und Flachsbarth versicherten, der Gesetzentwurf der Regierung bewege sich „ganz auf dem Boden unserer Verfassung“. Nach dem Grundgesetz seien für die Erziehung primär die Eltern verantwortlich. „Sie dürfen entscheiden, was nach ihrem Verständnis gut für ihr Kind ist. Der Staat darf nur dann in dieses Erziehungsrecht eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.“ Dem Entwurf der Regierung zufolge dürfen Säuglinge in den ersten sechs Monaten auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. In einem Gegenantrag schlagen die Kinderbeauftragten der SPD, Marlene Rupprecht, sowie die kinderpolitischen Sprecherinnen Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) sowie rund 60 weitere Abgeordnete vor, dass Entfernung der Vorhaut am Penis aus nicht-medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein sollen. Die jüdische Tradition sieht aber eine Beschneidung spätestens acht Tage nach der Geburt vor. dapd (Politik/Politik)

Härtefallfonds für Opfer von Ärztepfusch gescheitert

Härtefallfonds für Opfer von Ärztepfusch gescheitert Berlin (dapd). Das Scheitern eines Härtefallfonds für die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler stößt auf Kritik. Damit sei das geplante Patientenrechtegesetz „nur ein Placebo“, sagte der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, am Donnerstag in Berlin. Die FDP wies den Vorwurf zurück, der Härtefallfonds sei an ihr gescheitert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun in der kommenden Woche weitgehend unverändert im Bundestag beschlossen werden. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet, die FDP habe einen Unions-Vorschlag, einen Härtefallfonds im geplanten Patientenrechtegesetz zu verankern, verhindert. Der Fonds wäre in den Fällen eingesprungen, in denen Ärztefehler wahrscheinlich, aber letztendlich nicht gerichtsfest nachweisbar sind. Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) argumentierten laut Bericht jedoch, ein Härtefall- oder Entschädigungsfonds unterlaufe das deutsche Haftungssystem, das eine individuelle Haftung mit der Verpflichtung zum Schadenersatz vorsehe. Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, nannte es nicht redlich, der FDP vorzuwerfen, einen Härtefallfonds verhindert zu haben. „Ein Härtefallfonds ist also nicht an der FDP gescheitert, sondern an sich selbst.“ Das müsse auch die Union zur Kenntnis nehmen. „Denn Tatsache ist, dass die Unionsfraktion mehrfach ein Konzept erarbeiten und vorstellen wollte, bis heute jedoch nichts vorgelegt hat“, erläuterte die Abgeordnete. FDP sieht Konflikt mit Grundprinzipien des Haftungssystems Ganz offensichtlich hätten auch in der Union die vielen offenen Punkte nicht geklärt werden können, „von der Finanzierung eines solchen Fonds bis hin zur Frage nach der Ausgestaltung einer geeigneten Bewilligungsinstanz“. Ein Härtefallfonds „würde die Grundprinzipien des deutschen Haftungssystems massiv unterlaufen und damit den Grundgedanken individueller Haftung für individuelles Verschulden ad absurdum führen“, unterstrich die FDP-Politikerin. Dagegen monierte Brysch: „Wenn es um Patientenrechte von Schwerkranken geht, dann ist es mit dem Einsatz für Bürgerrechte in der FDP schnell vorbei.“ Weder wolle sie die Beweislastumkehr, noch den Notnagel in Form des Härtefallfonds einführen. Dabei seien die 60 Millionen Euro, die für die Finanzierung gedacht waren, „lächerlich wenig“. Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung fügte hinzu: „Wollte sich die christlich-liberale Koalition noch am Anfang der Legislaturperiode auf den Weg machen, ein zukunftsweisendes ‚Patientenschutzgesetz‘ zu schaffen, bleibt heute nur eine Textsammlung aus bestehender Rechtsprechung übrig.“ Patientenrechte sollen übersichtlicher werden Die Bundesregierung strebt mit ihrem Gesetzentwurf an, die Patientenrechte übersichtlicher zu machen. Bislang sind sie im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreut. Nun soll der Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben werden. Definiert wird darin die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten. Patienten sollen umfassend und in verständlicher Sprache über Untersuchungen, Diagnose und Therapie informiert werden. Dies gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse diese nicht übernimmt. Patienten erhalten bei Streitigkeiten das Recht, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Ferner soll in gravierenden Fällen künftig der Arzt beweisen müssen, dass ein Schaden nicht auf einen Behandlungsfehler zurückgeht. Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Behandlungsfehler als Ursache für eine Schädigung nachweisen. dapd (Politik/Politik)

Bundestag gibt grünes Licht für Sozialetat

Bundestag gibt grünes Licht für Sozialetat Berlin (dapd). Über 118,7 Milliarden Euro kann Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im kommenden Jahr verfügen: Der Bundestag hat am Donnerstag grünes Licht für den Arbeitstetat 2013 gegeben. Er ist trotz massiver Kürzungen um 24,5 Milliarden Euro gegenüber dem ersten schwarz-gelben Haushalt immer noch mit Abstand der größte Einzelposten. „Wir machen mit weniger Geld die bessere Sozialpolitik als sie damals“, sagte FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb im Bundestag. Die Opposition kritisierte die Kürzungen dagegen scharf. Von der Leyen lobte die Reformen auf dem Arbeitsmarkt der letzten Jahre, darunter auch die von der früheren rot-grünen Regierung angeschobene Agenda 2010 sowie die jüngste Hartz-IV-Reform und das Bildungspaket. Als oberstes Ziel der Bundesregierung bezeichnete von der Leyen den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Der Haushalt sei darauf ausgerichtet, pro Kopf stünden genauso viele Mittel zur Verfügung wie vor der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass im vergangenen Jahr 900.000 Menschen den Sprung aus der Grundsicherung in den ersten Arbeitsmarkt geschafft hätten. Die Sozialministerin warb noch einmal für die von der Bundesregierung geplante Lebensleistungsrente, mit der die Renten von Geringverdienern im Alter aufgestockt werden sollen. Wer jahrzehntelang den Generationenvertrag durch Beiträge oder Kindererziehung gesichert und privat vorgesorgt habe, „der muss im Alter auch eine Rente aus dem Rentensystem erhalten“, unterstrich von der Leyen. Orwell sorgt für Ärger Harsche Kritik musste sich von der Leyen von der Opposition gefallen lassen. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil warf von der Leyen vor, Geringverdiener mit ihren Plänen für die Lebensleistungsrente zu verhöhnen. „Altersarmut ist das Ergebnis von Erwerbsarmut“, betonte Heil und kritisierte, dass es von der Leyen nicht gelungen sei, „das zu tun, was notwendig ist: Nämlich den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland durchzusetzen“. Zugleich ging Heil von der Leyen auch persönlich an und warf ihr vor, im Sinne George Orwells eine „Meisterin des Neusprechs“ zu sein und mehr auf Show als auf Substanz zu setzen. „Schutzschirm für Arbeitnehmer und Rentner“ Linken-Chefin Gesine Lötzsch warf von der Leyen vor, Hungerlöhne zu finanzieren und verlangte die Einführung eines Mindestlohns und eine solidarische Mindestrente. „Wir brauchen dringend einen Schutzschirm für Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und Familien“, unterstrich Lötzsch. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer attestierte der Regierung ein fehlendes „Gerechtigkeits-Gen“ und warf von der Leyen „Theater“ vor. Kein Etat sei in den letzten Jahren so geschröpft worden wie der Arbeitsetat. „Die Langzeitarbeitslosen sind die großen Verlierer Ihrer Amtszeit“, entgegnete sie von der Leyen. Kolb kritisierte die Rhetorik der Opposition scharf. Es sei unerträglich, dass ein Mitglied der Regierung in Bezug zu George Orwells „1984“ gesetzt werde. „Wir sind keine Regierung von Big Brother oder Big Sister“, betonte er. Gleichzeitig verwies auch er auf die Erfolge der Regierung. Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gebe es derzeit einen Höchststand. Wenn dagegen die SPD regieren würde, wäre es mit dem Jobwunder vorbei. dapd (Politik/Politik)

Terre des Femmes kritisiert Regierungspläne zu Beschneidungen

Terre des Femmes kritisiert Regierungspläne zu Beschneidungen Berlin (dapd). Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes kritisiert die Gesetzespläne der Bundesregierung zur Beschneidung bei Jungen. Der Entwurf sei rechtswidrig, sagte Vorstandsvorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk am Donnerstag in Berlin. „Dieser Gesetzentwurf verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, wonach sich Deutschland verpflichtet hat, alle überlieferten Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“ Schewe-Gerigk kritisierte, dass der Regierungsentwurf „einen medizinisch nicht notwendigen, schmerzhaften und irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nichteinwilligungsfähiger männlicher Säuglinge und Kinder straffrei stellt“. Dem Entwurf der Regierung zufolge dürfen Säuglinge in den ersten sechs Monaten auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. In einem Gegenantrag schlagen die Kinderbeauftragten der SPD, Marlene Rupprecht, sowie die kinderpolitischen Sprecherinnen Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) sowie rund 60 weitere Abgeordnete vor, dass Beschneidungen aus nicht-medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein sollen. Die jüdische Tradition sieht aber eine Beschneidung spätestens acht Tage nach der Geburt vor. dapd (Politik/Politik)

SPD signalisiert Zustimmung zu Patriot -Einsatz in Türkei

SPD signalisiert Zustimmung zu Patriot -Einsatz in Türkei Berlin (dapd). Die SPD-Bundestagsfraktion will der Verlegung von „Patriot“-Luftabwehrraketen an die türkische Grenze zu Syrien offenkundig zustimmen. „Ich gehe davon aus, dass die SPD mitmacht“, sagte der Verteidigungsexperte der Sozialdemokraten im Bundestag, Hans-Peter Bartels, der „Mitteldeutschen Zeitung“. Er fügte hinzu, es gehe auch kaum anders, „wenn ein Bündnispartner um Hilfe bittet“. Bartels betonte: „Wenn wir es nicht täten, wäre das ein fatales Signal.“ Die Türkei hatte am Mittwoch bei der NATO um die Entsendung von „Patriot“-Raketen gebeten. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) kündigte danach im Bundestag an, er wolle bis spätestens Anfang Dezember eine Entscheidung der Abgeordneten über den Antrag des NATO-Partners Türkei herbeiführen. Es ist damit zu rechnen, dass Union und FDP nach der Prüfung der Anfrage für den Einsatz der Bundeswehr stimmen werden. Die Luftabwehrsysteme sollen an der türkisch-syrischen Grenze stationiert werden, um einen möglichen Raketenbeschuss aus dem Bürgerkriegsland zu verhindern. Neben der Bundesrepublik verfügen in der NATO nur die USA und die Niederlande über den neuesten Typ der „Patriot“-Luftabwehrraketen. Kujat fordert schnelles Verfahren Der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Omid Nouripour, äußerte sich unterdessen weiter skeptisch zu einer Verlegung der Raketen. Die Linkspartei lehnte einen Bundeswehreinsatz in der Türkei kategorisch ab. Dem Sender MDR Info sagte Nouripour, es sei klar, dass es eine Beistandsverpflichtung zwischen den NATO-Staaten gebe. Für ihn laute aber die zentrale Frage, wo die Raketen stationiert werden: „Wenn die Bundeswehr in der Nähe der Grenze stationiert ist und dann mit Mörsergranaten, die sie nicht abwehren kann, beschossen wird, dann muss sie natürlich zurückschießen. Aber das wäre eine Rutschbahn in den Konflikt in Syrien selbst.“ Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Harald Kujat, forderte eine schnellere Entscheidung über den Einsatz in der Türkei. Kujat sagte MDR Info, der politische Entscheidungsprozess „dauert viel viel länger als die eigentliche Verlegung des Systems. Wir müssen in der Lage sein, schneller politisch zu reagieren in Krisen.“ Es könne nicht sein, „dass es Wochen dauert, bis eine Entscheidung des Bundestages gefällt wird, die ich im Übrigen für unbedingt erforderlich halte“. dapd (Politik/Politik)

Deutschland unterstützt Palästinenser in Gaza mit 1,5 Millionen Euro

Deutschland unterstützt Palästinenser in Gaza mit 1,5 Millionen Euro Berlin (dapd). Die Bundesregierung hat den Palästinensern 1,5 Millionen Euro zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im Gazastreifen zugesagt. „Damit wollen wir einen Beitrag dazu leisten, für die Menschen im Gazastreifen eine echte Lebensperspektive zu entwickeln, die ein friedliches Miteinander erst möglich macht“, teilte Außenminister Guido Westerwelle (FDP) am Donnerstag in Berlin mit. Westerwelle begrüßte, dass die am Vortag verkündete Waffenruhe zwischen der Hamas und der israelischen Armee über Nacht gehalten hat. Ein erster Schritt sei getan, weitere müssten folgen, damit ein dauerhafter Waffenstillstand erreicht werden könne, sagte er. Insgesamt hat die Bundesregierung 2012 laut Angaben des Ministeriums 7,3 Millionen Euro an humanitärer Hilfe für die Menschen im Gazastreifen zur Verfügung gestellt. dapd (Politik/Politik)