Türkei und NATO über Verlegung von Patriot -Raketen offenbar einig

Türkei und NATO über Verlegung von Patriot -Raketen offenbar einig Berlin/Ankara/Brüssel (dapd). Der Stationierung von „Patriot“-Raketen an der türkischen Grenze zu Syrien steht offenbar nichts mehr im Weg. Der offizielle Antrag war bis Dienstagnachmittag zwar noch nicht bei der NATO eingetroffen. Die Gespräche mit den Verbündeten hätten aber die letzte Phase erreicht und würden nicht mehr viel Zeit in Anspruch nehmen, sagte am Dienstag der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu. Die NATO hatte bereits am Montag zugesagt, einen Antrag zügig zu prüfen. Der Streit um eine deutsche Beteiligung an dem Einsatz hat sich unter dem Eindruck der offenbar erzielten Einigung zwischen Türkei und NATO verschärft. Die Opposition äußerte die Befürchtung, in den syrischen Bürgerkrieg verwickelt zu werden. SPD und Grüne monierten, die Flugabwehrraketen seien nicht geeignet, Mörserbeschuss abzuwehren. Das eigentliche Ziel sei offenbar die Errichtung einer Flugverbotszone über Syrien. Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) wies dies zurück. Der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Rainer Stinner, bezeichnete die Vorwürfe als „absurd“. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gernot Erler, verwies im SWR darauf, dass Ankara in der Vergangenheit bereits für eine Flugverbotszone über syrischem Bürgerkriegsgebiet plädiert habe, sodass zumindest Anlass zur Sorge bestehe, dass die Systeme zur Sicherung einer solchen Zone eingesetzt werden könnten. Er verlangte von der Türkei eine Klarstellung, dass sie „Patriot“-Abwehrsysteme nur zum Schutz des eigenen Landes braucht. Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, stellte in Frage, ob die Flugabwehrraketen überhaupt dem Schutz der Türkei dienen könnten. Die Türkei werde derzeit aus Syrien mit Mörsergranaten beschossen „und die ‚Patriots‘ helfen nichts dagegen“, sagte er im ARD-„Morgenmagazin“. Es sei „durchaus möglich“, mit „Patriot“-Raketen eine Flugverbotszone einzurichten. De Mazière nennt Spekulationen über Flugverbotszone abwegig Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Paul Schäfer, sprach angesichts der Absprache zwischen NATO und Türkei von einem „unverantwortlichen Schritt in die Eskalation“. Fundamentalkritik äußerte die Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen. Die Türkei biete bewaffneten syrischen Oppositionsgruppen ein Rückzugsgebiet und sei im Konflikt mit Syrien „eher Aggressor als Ziel des Angriffs“. NATO und Bundesregierung würden die Türkei mit einer Zusage zur Unterstützung der Luftabwehr in ihrem „Eskalationskurs“ bestärken. Verteidigungsminister de Maizière und sein Parlamentarischer Staatssekretär Christian Schmidt (CSU) wiesen die Spekulationen über das Errichten einer Flugverbotszone zurück. Überlegungen, dass eine Stationierung von „Patriot“-Raketen eine Vorstufe dazu seien oder eine Einmischung in den syrischen Bürgerkrieg, seien „vollständig abwegig“, sagte der Minister am Dienstag im rbb-Inforadio. Der FDP-Außenexperte Stinner verwies darauf, dass das einzige Ziel „die Sicherung des Territoriums unseres NATO-Partners Türkei“ sei. „Eine Beteiligung am syrischen Bürgerkrieg ist damit ausdrücklich ausgeschlossen“, sagte er und bezeichnete die Vorwürfe der Opposition als „absurd“. Diskussion um ein Mandat des Bundestags Für Diskussionen sorgt weiterhin die Frage, ob der Bundestag einer deutschen Beteiligung zustimmen muss. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, kritisierte, dass Minister de Maizière das Parlament bislang nicht informiert habe. Auch FDP, Grüne und Linke forderten, die Zustimmung des Bundestags einzuholen. Die Grünen hatten für Donnerstag Sondersitzungen der Bundestagsausschüsse für Auswärtiges und Verteidigung beantragt. Auch Unionspolitiker mahnten eine Befassung des Parlaments an. „Mit mir wird es keinen Einsatz ohne Mandat des Deutschen Bundestages geben“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Ernst Reinhard Beck, „Handelsblatt Online“. Der CDU-Politiker schloss sich auch der Warnung an, die Flugabwehrraketen für eine Flugverbotszone zu instrumentalisieren. „Wenn deutsche Patriot-Raketen an der türkisch-syrischen Grenze eingesetzt werden, dann zum Schutz türkischen Hoheitsgebietes und damit der NATO-Südgrenze“, sagte Beck. Der Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) sagte, die Abgeordneten gingen davon aus, „dass wir jedenfalls beteiligt werden“. Minister de Maizière versicherte, dass eine Notwendigkeit eines Bundestagsmandats weiter geprüft werde. Er vermute, dass dies der Fall sein werde. „Der Bundestag kann sich darauf verlassen, dass wir ihn in der einen oder anderen Weise in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen“, sagte er. Für eine Mandatierung eines Einsatzes durch das Parlament warb auch der Vorsitzende des Bundeswehrverbands, Ulrich Kirsch. Die Bundeswehr sei darauf angewiesen, „einen breiten Rückhalt in der Gesellschaft zu haben“, sagte Kirsch am Dienstag im Deutschlandfunk. „Das Ringen um den richtigen Weg muss doch im Parlament stattfinden“, betonte er. Dort säßen die Vertreter des Volkes. dapd (Politik/Politik)

FAZ : Gruner und Jahr stellt Financial Times Deutschland ein

FAZ : Gruner und Jahr stellt Financial Times Deutschland ein Hamburg (dapd). Der Hamburger Zeitschriftenverlag Gruner + Jahr (G + J) hat nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Einstellung der Wirtschaftszeitung „Financial Times Deutschland“ (FTD) beschlossen. Die Wirtschaftsblätter „Impulse“ und „Börse Online“ sollen verkauft werden, berichtet die „FAZ“ am Dienstag in einer Vorabmeldung und beruft sich auf einen Vorstandsbeschluss. Ausschlaggebend für den Rückzug aus den Wirtschaftsmedien sei die schlechte Ertragslage: Sinkende Anzeigenerlöse und fallende Auflagen dürften in diesem Jahr zu einem Verlust von rund 15 Millionen Euro führen, davon entfallen laut „FAZ“-Bericht gut 10 Millionen Euro auf die „FTD“. Ein Sprecher des Verlags Gruner + Jahr lehnte auf dapd-Anfrage einen Kommentar zur dem „FAZ“-Bericht ab. Am Mittwoch kommt der Aufsichtsrat des Verlags zusammen, um über die „FTD“ zu beraten. Die Börsen- und Finanzzeitung „FTD“ wurde im Jahr 2000 gegründet und schreibt seitdem rote Zahlen. Die tägliche verkaufte Auflage liegt bei 102.000 Stück. Zuletzt hatte Gruner + Jahr 2009 eine Sparrunde bei der Zeitung aufgelegt und die Redaktionen der „FTD“ sowie „Capital“ und „Impulse“ aus Köln und „Börse Online“ aus München in Hamburg zusammengelegt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Friedrich will Abwehrkraft des Staates gegen Terrorismus stärken

Friedrich will Abwehrkraft des Staates gegen Terrorismus stärken Berlin (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will die deutsche Sicherheitsarchitektur schlagkräftiger machen. Die Modernisierung und Effizienzsteigerung der Sicherheitsbehörden ziehe sich „wie ein roter Faden“ durch den Haushaltsentwurf für sein Ressort, sagte Friedrich am Dienstag im Bundestag. Der Minister hob etwa die Einrichtung des Abwehrzentrums gegen Extremismus und Terrorismus in Köln, die Neonazi-Verbunddatei und das Nationale Waffenregister hervor. Zudem verwies Friedrich auf die zusätzlichen 15 Millionen Euro, die die Bundespolizei 2013 erhalten soll. Nach dem Regierungsentwurf umfasst Friedrichs Haushalt im kommenden Jahr ein Ausgabevolumen von gut 5,84 Milliarden Euro und damit fast 355 Millionen Euro mehr als in 2012. SPD kritisiert fehlende Entschlossenheit Die SPD wirft Friedrich beim Umbau der Sicherheitsarchitektur Orientierungslosigkeit vor. So sei sein Agieren nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU „alles andere als glücklich“ gewesen, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann. Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zog knapp 14 Jahre unerkannt von Polizei und Verfassungsschutz durch die Bundesrepublik und wird für zehn Morde verantwortlich gemacht. Besonders kritisierte Hartmann die Einrichtung des Abwehrzentrums gegen Extremismus und Terrorismus, indem die unterschiedlichsten Bedrohungsbereiche „zusammen gerührt“ würden. Zudem warf er Friedrich vor, nach dem Auffliegen des NSU keinen Aktenvernichtungsstopp verordnet zu haben. Nur dadurch habe es zu der Schredder-Affäre im Bundesamt für Verfassungsschutz kommen können. Auch die Zusammenarbeit mit den Ländern funktioniere bei Friedrich nicht, monierte Hartmann. „Die Innenpolitik in Deutschland ist bei Ihnen in keinen guten Händen“, bilanzierte der SPD-Politiker an den Ressortchef gewandt. dapd (Politik/Politik)

Gewerkschaften fordern Streikrecht statt kollektives Betteln

Gewerkschaften fordern Streikrecht statt kollektives Betteln Erfurt (dapd-nrw). Die Vertreter der Gewerkschaften haben vor dem Bundesarbeitsgericht ihre Forderung nach einem Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bekräftigt. Es gehe schließlich nicht um die Verkürzung der Morgenandacht, sondern um die arbeitsvertragliche Gerechtigkeit, sagte ver.di-Anwalt Henner Wolter in der Verhandlung am Dienstag in Erfurt. Das Streikrecht für Mitarbeiter von Diakonie und Caritas sei notwendiges und zwingendes Mittel der Koalitionsfreiheit, weil sonst nichts anderes als „kollektives Betteln“ übrigbleibe. Die Beeinträchtigung der im Grundgesetz gewährleisteten Koalitionsfreiheit sei bei einem Streikverbot „wesentlich höher“ als die Nachteile, die die Kirche hinnehmen müsse, wenn gestreikt werde, sagte der ver.di-Anwalt. Die Kirche plädierte in dem Prozess hingegen weiter für ihr Modell der einvernehmlichen Konfliktlösung ohne Streik und Aussperrung, den sogenannten Dritten Weg. Es müsse ein Ausgleich gefunden werden, bei denen beide Positionen möglichst wenig eingeschränkt würden, sagte Kirchen-Anwalt Christian von Tiling. Er schlug vor, Tarifkonflikte mit einer verbindlichen Schlichtung durch einen neutralen und objektiven Schlichter zu lösen. Dem Arbeitnehmer entstünde dadurch auch kein Schaden, weil als Schlichtungsperson jemand ausgesucht werde, der keine Verbindung zur Kirche habe. Endgültige Entscheidung erst in Straßburg? Die Gewerkschaften wiesen ebenfalls die Möglichkeit zurück, sie in Tarifverhandlungen ohne Streikrecht einzubeziehen. Dies sei nicht ausreichend. Anwalt Wolter verwies darauf, dass ein Streik nicht religionsfeindlich sei und den Verkündungsauftrag der Kirche nicht berühre. Zudem sei das Streikrecht gesetzlich und vertraglich zum Beispiel durch die Friedenspflicht oder auch Notdienstvereinbarungen geregelt. Außerdem stelle es auch nur die Ultima Ratio dar. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist auch nach dem Urteil, das für den Nachmittag erwartet wurde, noch lange nicht das letzte Wort in dem Streit gesprochen. „Möglicherweise endet die Wegstrecke nicht in Erfurt oder Karlsruhe, sondern in Straßburg“, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt. Das Urteil werde zumindest eine „richtungsweisende Zwischenetappe“ sein. Vertreter beider Seiten haben bereits angekündigt, bei einer Niederlage in Erfurt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Danach wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg der nächste Schritt. Denn beim EGMR können auch nicht-staatliche Organisationen mit einer Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland – beziehungsweise gegen deren höchste Gerichte – vorgehen. Gerichte gaben Gewerkschaften recht Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits sind Warnstreiks, die ver.di und der Marburger Bund in den Jahren 2009 und 2010 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg organisierten. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm und dem Arbeitsgericht Hamburg wurde Anfang 2011 die Klagen der evangelischen Kirche abgewiesen. Nach Ansicht der Hammer Richter „rechtfertigt das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen jedenfalls keinen vollständigen Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich kirchlicher Einrichtungen“. Auch sei der Dritte Weg nicht geeignet, „der Arbeitnehmerseite vergleichbare Chancen zur Durchsetzung ihrer Forderungen zu vermitteln“, wie sie außerhalb der Kirche mit Tarifvertrag und Arbeitskampf zur Verfügung stünden. dapd (Politik/Politik)

Papst kämpft um den Zauber der Weihnachtsgeschichte

Papst kämpft um den Zauber der Weihnachtsgeschichte Rom/Würzburg (dapd). Kein Stall in Bethlehem und keine Krippe, keine Weisen aus dem Morgenland und auch kein heller Stern – viele Bibelwissenschaftler sprechen der neutestamentlichen Weihnachtsgeschichte ihren historischen Wahrheitsgehalt ab. Pünktlich zum Start der Vorweihnachtszeit verteidigt nun das Oberhaupt der katholischen Kirche die Erzählungen der Evangelisten Matthäus und Lukas über Jesu Geburt und Kindheit gegen Einwände von Theologen. Papst Benedikt XVI. kämpft im abschließenden Band seiner „Jesus“-Trilogie um den Zauber der biblischen Weihnachtsgeschichte. Am Mittwoch kommt sein Buch „Jesus von Nazareth – Die Kindheitsgeschichten“ in den Handel. Wie schon in den ersten beiden Bänden geht es dem Papst darum, den durch die Forschung der vergangenen Jahrhunderte herbeigeführten „Riss“ zwischen dem historischen Jesus und dem Christus des Glaubens zu kitten. Für Benedikt sind die biblischen Erzählungen über Jesu Kindheit keine theologischen Mythen, sondern „historisch glaubhaft“. „Matthäus und Lukas wollen in ihrer je eigenen Art nicht ‚Geschichten‘ erzählen, sondern Geschichte schreiben, wirkliche, geschehene Geschichte, freilich gedeutete und vom Wort Gottes her verstandene Geschichte“, betont der Papst. Beide Evangelisten hätten dabei aus Familientraditionen geschöpft, bei Lukas habe sogar Jesu Mutter Maria zu den Quellen gehört. „In Bethlehem geboren“ Die in der Bibel aufgeführten historischen Fakten zum christlichen Religionsstifter herauszustellen, ist eines der zentralen Anliegen des Buchs: „Jesus ist nicht im Irgendwann des Mythos geboren und aufgetreten. Er gehört einer genau datierbaren Zeit und einem genau bezeichneten geographischen Raum zu: Das Universale und das Konkrete berühren einander“, argumentiert der Papst. Entschieden wendet er sich gegen die These bedeutender Vertreter der modernen Bibelauslegung, wonach die Evangelisten die Geburt Jesu aus theologischen Gründen von Nazareth nach Bethlehem verlegt haben. „Ich sehe nicht, wie man diese Theorie wirklich quellengemäß begründen könnte.“ Denn über die Geburt Jesu gebe es nun einmal keine andere Quelle als das Neue Testament. „Wenn wir uns an die Quellen halten, bleibt klar, dass Jesus in Bethlehem geboren und in Nazareth aufgewachsen ist.“ Benedikt hält „ohne Einschränkung“ auch am Glauben an die jungfräuliche Geburt Jesu fest. Wie die Auferstehung Jesu aus dem Grab sei auch die Jungfrauengeburt wahr und ein Prüfstein des Glaubens. „Wenn Gott nicht Macht über die Materie hat, dann ist er eben nicht Gott.“ Aber Gott habe diese Macht. „Deswegen ist die Empfängnis und Geburt Jesu aus der Jungfrau Maria ein grundlegendes Element unseres Glaubens und ein Leuchtzeichen der Hoffnung.“ Brücke in die Gegenwart Egal ob die vom Kaiser angeordnete „Volkszählung“, die Hirten von Bethlehem, die Weisen aus dem Morgenland oder der helle Stern: Benedikt arbeitet die wesentlichen Elemente der Weihnachtsgeschichte ab, führt Argumente für ihre historische Glaubwürdigkeit an, analysiert sie aber auch theologisch. Er erläutert ferner, wie Ochs und Esel in die Weihnachtskrippen kamen, obwohl sie in den Evangelien nicht erwähnt werden, und wie aus den biblischen Magiern in der Überlieferung die heiligen drei Könige wurden. Der Papst belässt es aber nicht bei der historischen Rückschau, sondern schlägt von den Evangelien ausgehend immer wieder auch die Brücke in die Gegenwart. Denn zur rechten Auslegung der Bibel gehöre auch, sich zu fragen: „Geht es mich an? Und wenn, wie?“ Zwar ist Benedikts neues Buch ein theologisches Werk, dank der verständlichen Sprache und des umfangreichen Glossars des Verlags wendet es sich aber auch an ein breites Publikum. Der gelehrte Theologieprofessor Joseph Ratzinger wirbt dabei um einen einfachen Glauben. Er verweist auf die Grenzen der historisch-kritischen Bibelforschung und hebt stattdessen das Göttliche, das Geheimnisvolle im christlichen Glauben hervor. Der Papst lädt seine Leser ein, mit ihm die neutestamentliche Weihnachtsgeschichte in ihrer schlichten Schönheit wörtlich zu nehmen. Dabei gilt freilich auch für den dritten Band der Bestseller-Trilogie, was Benedikt XVI. im Vorwort zum ersten Teil betont hatte: Das Buch sei in keiner Weise ein lehramtlicher Akt, „sondern einzig Ausdruck meines persönlichen Suchens nach dem Angesicht des Herrn“. Das heißt: Hier spricht nicht in erster Linie der Papst, sondern der Theologe und Mensch Joseph Ratzinger. „Es steht daher jedermann frei, mir zu widersprechen.“ (Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.: „Jesus von Nazareth – Prolog: Die Kindheitsgeschichten“, Verlag Herder, 2012, 176 Seiten, 20 Euro, ISBN: 978-3-451-34999-7) dapd (Politik/Politik)

Ex-HSH-Chef kann Abfindungsmillionen endgültig einstreichen

Ex-HSH-Chef kann Abfindungsmillionen endgültig einstreichen Hamburg/München (dapd). Wegen Lücken im Vertrag kann der ehemalige Vorstandschef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, seine umstrittene Millionenabfindung wohl endgültig behalten. Auch eine Verurteilung in einem drohenden Strafprozess wegen windiger Geschäfte würde ihm dabei entgegen dem Willen der Bankeigentümer nicht mehr schaden. Denn die HSH kann die vier Millionen Euro nur bis zum 15. Dezember zurückfordern. Das Gerichtsverfahren gegen den Ex-Chef wird aber frühestens Anfang 2013 eröffnet. Verantwortlich für die Panne ist laut Berichten von „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) und NDR Info ein lax formulierter Aufhebungsvertrag. Allerdings könnte der frühere Topmanager aus einem anderen Grund doch noch Geld an seinen früheren Arbeitgeber zahlen müssen. Falls Nonnenmacher irgendwann verurteilt würde, will die Bank Schadenersatz für die missglückten Geschäfte von ihm fordern. „Der Aufsichtsrat wird den Verlauf eines etwaigen Strafverfahrens gegen ehemalige Vorstände der Bank aufmerksam verfolgen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder zu verhindern“, sagte der HSH-Aufsichtsratsvorsitzende Hilmar Kopper am Dienstag. Der Gesamtschaden für die Bank aus diesen Geschäften wird auf 150 Millionen Euro taxiert. Zu den Vorwürfen um den Aufhebungsvertrag äußerte Kopper sich nicht. „Der Aufsichtsrat kann aus rechtlichen Gründen weder zu Details von Aufhebungsverträgen noch zum Entscheidungsfindungsprozess innerhalb des Gremiums Stellung nehmen“, sagte er lediglich. Gegen Nonnenmacher und weitere ehemalige HSH-Manager hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue und Bilanzfälschung im Zusammenhang mit den sogenannten Omega-Geschäften erhoben. Das Hamburger Landgericht will demnächst festlegen, ob es zum Prozess kommt. „Die zuständige Kammer entscheidet Anfang des Jahres, sofern keine vorrangige Haftsache vorher eingeht“, sagte ein Gerichtssprecher. Zwtl.: „Bin doch kein Anfänger“ Nach den Berichten von NDR und „SZ“ hat es Kopper bei der Formulierung des Abfindungsvertrags versäumt, den Willen der Eigentümer zu berücksichtigen. So soll der damalige schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) im November 2010 Kopper schriftlich aufgefordert haben, „eine Regelung in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen, wonach mögliche Abfindungszahlungen zurückgezahlt werden müssen, wenn es im Nachhinein zu einer strafrechtlichen Verurteilung in Zusammenhang mit der Ausübung der Vorstandstätigkeit kommen sollte oder aktien- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverstöße nachgewiesen würden“. Kopper hatte damals erklärt, Nonnenmacher bekomme lediglich seinen bis Ende 2012 laufenden Vertrag ausbezahlt. Sollte ihm eine Schuld nachgewiesen werden können, müsse er „sicher“ etwas zurückzahlen. „Das steht alles im Abgeltungsvertrag. Ich bin doch kein Anfänger“, sagte Kopper im Dezember 2010 dem „Spiegel“. Warum der Aufsichtsratschef dem Willen der Bank-Eigentümer aber nicht nachkam, ist unklar. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Kieler Landtag, Wolfgang Kubicki, sagte laut NDR und „SZ“, er sehe angesichts des Vorgehens von Kopper einen „Anfangsverdacht der Untreue“. „Es kann nicht sein, dass die HSH Nordbank im Fall einer Verurteilung einem Arbeitnehmer Millionen zahlt, dem eine Straftat nachgewiesen worden ist“, sagte Kubicki. Nonnenmacher musste im Frühjahr 2011 seinen Posten als HSH-Chef räumen. Er hatte den Rückhalt der Haupteigentümer verloren, der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Bank soll Kritiker von Detektiven überwachen lassen und einen Topmanager mit unsauberen Methoden aus dem Amt gedrängt haben, zahlte trotz Milliardenverlusten aber auch an Nonnenmacher Millionen-Boni. Am Ende wurde es den Landesregierungen zu bunt und der Vorstandschef musste trotz ordentlicher Geschäftszahlen gehen. Angeklagt sind der Manager und seine Ex-Vorstandskollegen allerdings wegen anderer Vorwürfe: Sie sollen mit einem umstrittenen Kreislaufgeschäft namens Omega 55 zum Jahresende 2007 Verluste von 150 Millionen Euro verursacht haben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bundesgerichtshof kippt Zusatzgebühren für Pfändungskonten

Bundesgerichtshof kippt Zusatzgebühren für Pfändungskonten Karlsruhe (dapd). Banken und Sparkassen dürfen laut zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) keine zusätzlichen Gebühren für sogenannte Pfändungskonten mehr erheben. Mit den beiden Urteilen vom Dienstag hatten die Klagen von Verbraucherschutzverbänden Erfolg. Die Zusatzgebühren seien unwirksam, weil die Geldinstitute Kosten für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten auf die Bankkunden abwälzten, hieß es zur Begründung. Die Kreditwirtschaft kündigte an, die richterlichen Entscheidungen umsetzen zu wollen. Allerdings sei damit eine „verursachungsgerechte Verteilung“ der Kosten von Pfändungskonten nicht mehr möglich. Die Institute seien gezwungen, den Mehraufwand für die Führung solcher Konten auf alle Kunden umzulegen, teilte der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raffeisenbanken stellvertretend für die Branche mit. Auf Pfändungskonten – auch P-Konten genannt – besteht seit Juli 2010 ein gesetzlicher Anspruch. Bei Lohnpfändungen sichert die Bank dabei das monatliche Existenzminimum des Schuldners und gibt nur die über die Pfändungsgrenze hinaus gehenden Beträge frei. Damit soll dem Schuldner ohne aufwendige gerichtliche Verfahren Geld zur Sicherung seines Lebensunterhalts verbleiben. Der Gepfändete kann entweder sein herkömmliches Girokonto in ein P-Konto umwandeln oder aber ein Pfändungskonto neu eröffnen. Zahlreiche Banken und Sparkassen erheben bisher für P-Konten höhere Gebühren als für herkömmliche Girokonten. In letzter Instanz gab der BGH in Karlsruhe aber den von Verbraucherverbänden statt. Ein Fall betraf die Sparkasse Amberg-Sulzbach, die monatlich zehn Euro für ein Pfändungskonto verlangte und damit sieben Euro mehr als für ein übliches Girokonto. Auch die Sparkasse Bremen erhob Zusatzgebühren, wenn ein Kunde sein bestehendes Girokonto als P-Konto führen ließ. Der BGH entschied, dass die Klauseln als Preisnebenabreden der Inhaltskontrolle unterliegen. Diese gerichtliche Kontrolle führe zur Unwirksamkeit der Preisklauseln, denn die Geldinstitute wälzten „hierdurch Kosten für Tätigkeiten ab, zu deren Erbringung sie … gesetzlich verpflichtet sind“, heißt es in der Begründung des für das Bankenrecht zuständigen XI. Zivilsenats. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Kabinett erlaubt öffentliche Aussage von Beck im Nürburgring-Prozess

Kabinett erlaubt öffentliche Aussage von Beck im Nürburgring-Prozess Mainz/Koblenz (dapd). Im Nürburgring-Prozess werden der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) und weitere Regierungsmitglieder aus dem Jahr 2009 vermutlich öffentlich aussagen. Das hat das Landeskabinett am Dienstag in Mainz entschieden. Allerdings muss noch der Landtag für Beck und weitere Minister, die auch Abgeordnete sind, seine Zustimmungen geben. Dies wird voraussichtlich am 12. Dezember der Fall sein. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess vor dem Koblenzer Landgericht um die gescheiterte Privatfinanzierung der Erlebniswelt an der Rennstrecke die Aussagen beantragt. Darüber muss für Regierungsmitglieder das Kabinett und für Abgeordnete der Landtag entscheiden. Auf der Zeugenliste stehen neben dem scheidenden Regierungschef auch seine designierte Nachfolgerin Sozialministerin Malu Dreyer und Bildungsministerin Doris Ahnen (beide SPD). Zudem sollen aus dem Kabinett von 2009 auch der damalige Wirtschafts- und Verkehrsminister und heutige SPD-Fraktionschef Hendrik Hering sowie die damalige Umwelt- und jetzige Europaministerin Margit Conrad (SPD) gehört werden. Der Ministerrat hat nach Angaben der Staatskanzlei dem Landgericht nun den 18., 19. oder 21. Dezember als Termine vorgeschlagen. Zudem können die Minister auch außerhalb ihres Amtssitzes, also in Koblenz, vernommen werden. In dem Prozess muss sich unter anderem der damalige Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) wegen des Vorwurfs der Untreue verantworten. dapd (Politik/Politik)

Ärzte klagen weiter über zu geringe Bezahlung

Ärzte klagen weiter über zu geringe Bezahlung Berlin (dapd). Auch nach der Einigung über die Honorare für das kommende Jahr streiten Ärzte und Kassen weiter über die Höhe der Vergütungen für die Mediziner. „Die unzureichende Vergütung, die vielen Regularien und der hohe bürokratische Aufwand entsprechen nicht dem Sicherstellungsauftrag, für den die Ärzte jahrzehntelang gekämpft, und wie wir ihn 1955 übernommen haben“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, am Dienstag in Berlin. Die Krankenkassen wiesen dies entschieden zurück. „Ein durchschnittliches Brutto-Einkommen für niedergelassene Ärzte von rund 160.000 Euro als ‚unzureichend‘ zu bezeichnen, ist wirklich schwer nachvollziehbar“, sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) der Nachrichtenagentur dapd. Das Problem sei nicht die Höhe der Honorarsumme insgesamt, sondern die Verteilung zwischen den verschiedenen Arztgruppen. „Dieses interne Verteilungsproblem müssen die Ärzte allerdings selbst lösen“, sagte der Sprecher. Die KBV hatte sich mit dem GKV-Spitzenverband im Oktober auf eine Honorarsteigerung für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten von 1,15 bis 1,27 Milliarden Euro für das kommende Jahr geeinigt. Die genaue Höhe muss in den kommenden Wochen von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf Länderebene verhandelt werden. KBV startet Befragung Um ihre Argumentation zu untermauern, kündigte die KBV an, in dieser Woche eine Befragung der mehr als 153.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu starten. Im Auftrag der KBV solle das Meinungsforschungsinstitut infas herausfinden, „unter welchen Bedingungen“ die Ärzte und Psychotherapeuten „die ambulante Versorgung in Zukunft noch gewährleisten können“. Zu den Forderungen der KBV gehörten „die Wiederherstellung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit sowie feste und kostendeckende Preise für alle ärztlichen Leistungen“, hieß es weiter. Diese Rahmenbedingungen seien auch Teil der Befragung. Die Ärzte können angeben, wie wichtig ihnen diese Kernpunkte sind. Erste Ergebnisse will die KBV auf der Vertreterversammlung am 7. Dezember präsentieren. Der Abschlussbericht soll Ende des Jahres vorliegen. Nach dem Sicherstellungsauftrag sind die kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen. dapd (Politik/Politik)

Friedrich will Sicherheitsbehörden schlagkräftiger machen

Friedrich will Sicherheitsbehörden schlagkräftiger machen Berlin (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will die Abwehrkraft des Staates gegen Extremismus weiter stärken. Die Modernisierung und Effizienzsteigerung der Sicherheitsbehörden ziehe sich deshalb „wie ein roter Faden“ durch den Haushaltsentwurf für sein Ressort, sagte Friedrich am Dienstag im Bundestag. Der Minister hob etwa die Einrichtung des Abwehrzentrums gegen Extremismus und Terrorismus in Köln, die Neonazi-Verbunddatei und das Nationale Waffenregister hervor. Zudem verwies Friedrich auf die zusätzlichen 15 Millionen Euro, die die Bundespolizei 2013 erhalten soll. Nach dem Regierungsentwurf umfasst der Haushalt von Ressortchef Friedrich im kommenden Jahr ein Ausgabevolumen von gut 5,84 Milliarden Euro und damit fast 355 Millionen Euro mehr als in 2012. dapd (Politik/Politik)