Sicherungsverwahrung wird grundlegend neu geregelt
Berlin (dapd). Der Bundesrat hat die Neuregelung der Sicherungsverwahrung gebilligt. Die Länderkammer erhob am Freitag keine Einwände gegen die Novelle. Sie soll vor allem sicherstellen, dass gefährliche Kriminelle in Sicherungsverwahrung anders untergebracht und behandelt werden als Strafgefangene. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt. …