Köln (dapd). 33 Prozent der Deutschen in erwerbsfähigem Alter hat Angst vor Altersarmut. Besonders Geringverdiener äußern diese Sorge, wie der am Donnerstag veröffentlichte neue ARD-„DeutschlandTrend“ ergab. Demnach fürchten 58 Prozent der künftigen Rentner mit einem Monatseinkommen von 1.500 Euro netto und weniger Armut im Alter. Bei Einkommensbeziehern zwischen 1.500 und 3.000 Euro netto sind es 40 Prozent, bei Befragten der Einkommensgruppe über 3.000 Euro netto noch 15 Prozent. Von den aktuellen Rentnern geben 69 Prozent an, sie hätten ihren „früheren Lebensstandard als Rentner in etwa halten“ können. 9 Prozent der Rentner beklagen hingegen Altersarmut. Als Mittel dagegen halten 33 Prozent die von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagene Zuschussrente für einen richtigen Weg. 40 Prozent sind für die Einführung einer Mindestrente, wie sie die SPD diskutiert. 23 Prozent der Befragten finden, „jeder sollte selbst für eine angemessene Rente sorgen“. Für den „DeutschlandTrend“ wurden im Auftrag der ARD-„Tagesthemen“ 1.003 Wahlberechtigte befragt. dapd (Politik/Politik)
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Regierung will Gesetz zu Beschneidung vorlegen
Berlin (dapd-bln). Die Bundesregierung will klare Regeln für religiöse Beschneidungen vorlegen. „Die entstandene Rechtsunsicherheit wird durch eine bundesgesetzliche Regelung schnell beseitigt werden“, versprach Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Donnerstag Juden und Muslimen. Viele Bundesländer warten auf die Bundesregelung, wie eine dapd-Umfrage ergab. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen – also die Entfernung der Vorhaut am Penis – als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen. Daraufhin war eine politische Debatte entbrannt, die auch international für Aufsehen sorgte. Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) stellte nun eine Übergangsregelung vor, mit der in dem Bundesland ab sofort die Beschneidung unter strengen Voraussetzungen straffrei ist. Juden und Muslimen reicht das Berliner Modell nicht aus. Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden, begrüßte den Schritt zwar als Signal zugunsten der Religionsfreiheit. „Aber die konkrete Zwischenlösung hilft uns nicht weiter“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“. Die jüdischen Beschneider könnten zwar beschneiden, müssten sich nach dieser Regelung aber im Anschluss einer Einzelfallprüfung und möglicherweise einem Ermittlungsverfahren unterziehen. „Ich frage mich also, worin für uns die Verbesserung liegt“, sagte Kramer. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, äußerte ebenfalls Kritik an der Berliner Übergangsregelung. „Man darf Religion nicht bürokratisieren“, sagte Mazyek der Nachrichtenagentur dapd. Die Berliner Regelung sieht vor, dass Eltern die religiöse Motivation der Beschneidung nachweisen müssen.“Gewissensprüfungen sind jedermanns eigene Sache, es ist problematisch, das über Verwaltungsregeln abzufragen. Das ist auch nicht Aufgabe des Staates“, kommentierte Mazyek. Gemeinsamer Appell für Religionsfreiheit Juden und Muslime verteidigten mit einem flammenden Appell für die Religionsfreiheit und gegen Kriminalisierung und Bevormundung ihre Tradition der Beschneidung von Jungen. Man sei entsetzt über eine von Vorurteilen und diffusen Ängsten geprägte Diskussion, „die teils hysterische Züge annimmt und antisemitische und antiislamische Stereotypen bemüht“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Aufruf zu einer Kundgebung am Samstag in Berlin. In der Erklärung heißt es: „Juden und Muslime stehen urplötzlich da als ‚Kinderquäler‘, als schlechte und lieblose Eltern, die an wehrlosen Kindern angeblich archaische und blutige Rituale vollführen.“ Dabei sei der Eingriff selbst „rein medizinisch weltweit akzeptiert“ und nicht zuletzt darum von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen, die die Vorteile der Praxis betone, etwa was das Risiko einer Krankheits-Übertragung oder Hygiene allgemein angehe. Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigte derweil die Zuständigkeit des Bundes und erklärte im dapd-Interview: „Wir müssen mit allen Mitteln verhindern, dass über die Beschneidungsdebatte Antisemitismus Vorschub geleistet wird. Wir brauchen lebendiges jüdisches Leben in Deutschland.“ Warten auf eine Bundesregelung Nach der Berliner Lösung warten die meisten Bundesländer auf eine Regelung auf Bundesebene. Die Landesregierungen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern betonten am Donnerstag, sie planten keine eigene Regelung. In Hessen und Sachsen soll weiterhin im Einzelfall entschieden werden, ob religiös motivierte Beschneidungen als Straftat verfolgt werden. Thüringen zeigte Interesse an der Berliner Übergangsregelung. „Wir finden den Berliner Standpunkt interessant, prüfen aber derzeit noch das weitere Vorgehen“, sagte ein Sprecher des Landesjustizministeriums am Donnerstag in Erfurt. dapd (Politik/Politik)
SPD kritisiert McAllister wegen Autogrammkarte
Hannover (dapd-nrd). Die niedersächsische Staatskanzlei verstößt nach Ansicht der SPD mit einer Autogrammkarte von Ministerpräsident David McAllister (CDU) gegen die Neutralitätspflicht. Auf der vom Steuerzahler bezahlten Karte werde auf die CDU-Seite von McAllister verwiesen, kritisierte der SPD-Landesgeschäftsführer Michael Rüter. „Die Staatskanzlei lässt vom Steuerzahler Material bezahlen, das eindeutig zum Vorteil der CDU in Niedersachsen verwendet wird. So machen sie sich zum Wahlhelfer des CDU-Spitzenkandidaten McAllister“, sagte er. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1976 dürften sich Staatsorgane aber nicht in Wahlkämpfe einmischen. Regierungssprecher Franz-Rainer Enste sagte, er habe selbst das Problem bereits erkannt, eine neue Autogrammkarte sei in Arbeit. „Ich gehe davon aus, dass wir in 14 Tagen diese dann fertig haben“, sagte er. dapd (Politik/Politik)
Landtag lehnt nächtliches Alkohol-Kaufverbot ab
Wiesbaden/Frankfurt (dapd-hes). Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol wird es in Hessen vorerst nicht geben. Der Landtag in Wiesbaden lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD mit den Stimmen von CDU, FDP und Linken ab, die Grünen enthielten sich. SPD-Gesundheitsexperte Thomas Spies begründete den Vorstoß seiner Partei mit der wachsenden Tendenz zum „Komasaufen“ bei Jugendlichen. Tatsächlich vermerken die Ersatzkrankenkassen in Hessen einen Anstieg beim „Rauschtrinken“. Die übrigen Fraktionen sagten hingegen, ein komplettes Kaufverbot helfe da nicht. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse wurden im vergangenen Jahr insgesamt 617 Teenager wegen eines akuten Rausches in hessische Krankenhäuser eingeliefert, in diesem Jahr seien es 306 gewesen. Das habe eine aktuelle Auswertung der Ersatzkassen in Hessen ergeben. 2010 mussten den Angaben zufolge 571 Heranwachsende wegen übermäßigen Alkoholkonsums behandelt werden, 2009 seien es 565 Heranwachsende gewesen. Die Techniker Krankenkasse wies zudem darauf hin, dass allein die Ersatzkassen in Hessen 2011 für die stationäre Behandlung der alkoholisierten 13- bis 19-Jährigen rund 368.000 Euro ausgaben. 2012 waren es 183.000 Euro. Spies betonte, übermäßiger und gefährlicher Alkoholkonsum stelle „ein wachsendes und zunehmend unterschätztes Problem“ dar. Die SPD hatte deshalb in ihrem Gesetzentwurf ein komplettes Verkaufsverbot von Alkohol zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr vorgesehen. Winzer und andere landwirtschaftliche Betriebe sollten davon ausgenommen werden. Grüne wollen Erfahrungen in Baden-Württemberg abwarten Spies sagte, auch die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) halte die Begrenzung des Zugangs zu Alkohol für entscheidend. Der SPD-Entwurf schaffe einen angemessenen Ausgleich zwischen maßvollem Genuss einerseits und der Vermeidung von Übermaß andererseits. Das sahen CDU und FDP allerdings nicht so: Die CDU-Landtagsabgeordnete Irmgard Klaff-Isselmann sprach von Bevormundung der Bürger und betonte, die Stärkung von Selbstverantwortung und Selbstwert bei Jugendlichen sei geeigneter, das Ziel zu erreichen. Verbote lösten das Problem nicht, bekräftigte FDP-Wirtschaftsexperte Jürgen Lenders. Auch sei die Abgabe von Alkohol an Personen unter 16 Jahren „ohnehin bereits verboten“, und das gelte rund um die Uhr. Die Linkspartei lehnte das SPD-Gesetz gemeinsam mit Schwarz-Gelb ab. Skeptisch zeigten sich auch die Grünen: Ob ausgerechnet ein verändertes Ladenöffnungsgesetz der Schlüssel zu einer Lösung sei, sei zweifelhaft, sagte die jugendpolitische Sprecherin der Grünen, Monne Lentz. Präventive Maßnahmen sowie ein Verbot von Alkoholwerbung seien im Kampf gegen Alkoholmissbrauch sinnvoller. Auch plädierte Lentz dafür, erst Erfahrungsberichte aus Baden-Württemberg abzuwarten. dapd (Politik/Politik)
Hamburger Piraten-Prozess vor dem Abschluss
Hamburg (dapd-nrd). Nach fast zwei Jahren Dauer neigt sich der Prozess gegen zehn mutmaßliche somalische Seeräuber vor dem Hamburger Landgericht dem Ende entgegen. Völlig überraschend hielt die Staatsanwaltschaft am Donnerstag ihr Plädoyer, forderte jeweils mehrjährige Haftstrafen und blieb damit weitgehend bei ihren Forderungen. Bereits im Januar 2012 hatte die Anklagebehörde ihr Plädoyer gehalten. Danach hatte es abermals diverse Beweisanträge der Verteidigung gegeben, gefolgt von einem Geständnis und neuen Erkenntnissen. Auch die Anwälte der zehn Somalier begannen am Donnerstag mit ihren Plädoyers. Laut Staatsanwaltschaft sollen die sieben erwachsenen Angeklagten für sechs bis zwölf Jahre ins Gefängnis. Für die drei angeklagten Jugendlichen und Heranwachsenden forderte die Anklagebehörde vier bis fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe. 20 Minuten hatte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft gedauert. Damit rückt das Urteil in dem Verfahren näher. Es ist der erste Piratenprozess seit Jahrhunderten in Hamburg. Vorgeworfen wird den zehn somalischen Staatsbürgern ein Angriff auf den Seeverkehr und erpresserischer Menschenraub. Beim Prozessauftakt im November 2010 umfasste die Anklageschrift 33 Seiten. Jeder der zehn Angeklagten lässt sich seither von jeweils zwei Anwälten vertreten. Plädoyer der Verteidigung Der älteste Angeklagte ist 1962 geboren, der jüngste etwa 1992. „Für acht der zehn Männer wurde das gleiche Strafmaß gefordert. Bei einem Angeklagten plädiert die Staatsanwaltschaft nun auf zwölf statt auf zehn Jahre, bei einem anderen auf sechs statt auf acht Jahre Freiheitsstrafe“, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dapd. Auch die Verteidigung begann am Donnerstag mit ihren Plädoyers. Darin forderte der Anwalt des jüngsten Angeklagten, Thomas Jung, erneut die Einstellung des Verfahrens gegen seinen angeblich 13 Jahre alten Mandanten. Ein Gutachten hatte den Beschuldigten auf ein Geburtsjahr von etwa 1992 geschätzt. „Es handelte sich bei dem Überfall auf die ‚Taipan‘ um eine Verzweiflungstat, die Menschen ohne Hoffnungslosigkeit und Lebensperspektive begangen haben“, sagte Jung und plädierte auf nicht mehr als zwei Jahre Jugendhaft, was unter Anrechnung der U- und Auslieferungshaft sowie des Arrests auf der „Tromp“ eine Freilassung zum Verfahrensende bedeuten würde. Bewaffnet mit Sturmgewehren Bewaffnet mit Sturmgewehren sollen die zehn Angeklagten am 5. April 2010 die „Taipan“ geentert haben, mehr als 530 Seemeilen (rund 980 Kilometer) vor dem somalischen Festland. Durch den Anti-Piraten-Einsatz eines Spezialkommandos der niederländischen Fregatte „Tromp“ war das 140 Meter lange Containerschiff der Reederei Komrowski wenig später wieder freigekommen. Die Piraten wurden nach einem kurzen Schusswechsel noch an Bord festgenommen, fünf Maschinengewehre und zwei Raketenwerfer samt Munition sowie zwei Enterhaken sichergestellt. Die „Taipan“, damals noch unter deutscher Flagge fahrend, war auf dem Weg von Haifa nach Mombasa und geriet vor der Küste Somalias in die Fänge der Seeräuber – in einem Gebiet, das zu den gefährlichsten der Weltmeere zählt. Die schwer bewaffneten Piraten operierten laut Staatsanwaltschaft von einem Mutterschiff im Seegebiet östlich des Horns von Afrika aus, wo sie die „Taipan“ unter Gewehrfeuer enterten. Die Piraten hätten in der Absicht gehandelt, die Besatzung gefangen zu nehmen und ein Lösegeld für deren Freilassung zu erpressen. In der Folge hatte das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen die zehn Seeräuber erlassen. Die Männer waren Anfang Juni 2010 nach Deutschland ausgeliefert worden und saßen dann in Untersuchungshaft. Drei der zehn Angeklagten waren Mitte April 2012 aus der U-Haft entlassen worden. Wann das Gericht die Urteile verkünden wird, war zunächst unklar. Der Prozess sollte am Freitag (7. September, 9.00 Uhr) fortgesetzt werden sowie am 12., 14. und 17. September. dapd (Politik/Politik)
Bahr würdigt Arbeit der Aids-Stiftung
Bonn (dapd-nrw). Die Deutsche Aids-Stiftung hat am Donnerstag ihr 25-jähriges Bestehen gefeiert. „Wir brauchen Institutionen wie die Deutsche Aids-Stiftung, die das Selbstvertrauen der Betroffenen stärkt und sie dabei unterstützt, ein selbstverantwortliches, sinnerfülltes und sozial akzeptiertes Leben zu führen“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) beim Festakt in Bonn. Im vergangenen Jahr erzielte die Stiftung eigenen Angaben zufolge Einnahmen von 3,86 Millionen Euro. Bundesweit leben laut Schätzungen des Robert Koch-Instituts 73.000 Menschen mit dem HI-Virus. Im vergangenen Jahr wurden 2.800 Neu-Infektionen gemeldet. dapd (Vermischtes/Politik)
Tillich: Besser Stromsteuer statt Rentenbeiträge senken
Hamburg/Dresden (dapd-lsc). Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) will statt der Rentenbeiträge lieber die Stromsteuer senken. „Wir reden gerade über eine Senkung der Rentenbeiträge um etwa sechs Milliarden Euro“, sagte er der „Financial Times Deutschland“ (Freitagausgabe). Besser wäre es, die Stromsteuer zu senken. Diese habe ebenfalls einen Umfang von sechs Milliarden Euro, die wiederum in die Rentenkasse flössen. Mit der Reduzierung könnten die Energiekosten für Industrie und Haushalte gesenkt werden. Angesichts der hohen Kosten „sollten wir endlich den hohen Steuer- und Abgabenanteil am Strompreis angehen“, sagte Tillich. Dass die Energiewende temporär die Preise steigen lasse, hätten alle gewusst. „Aber so langsam erreichen wir die Belastungsgrenze“, betonte der CDU-Politiker. dapd (Politik/Politik)
Urteil: Fehlende Verfassungstreue rechtfertigt Kündigung
Erfurt (dapd-bwb). Die Beteiligung an einem Newsletter mit verfassungsfeindlichem Inhalt rechtfertigt eine Kündigung. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt entschieden. Auch Beschäftigte, die keiner beamtenähnlichen Loyalitätspflicht unterlägen, dürften „nicht darauf ausgehen, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen“, teilte das Gericht mit. Geklagt hatte ein 29 Jahre alter Verwaltungsangestellter der Karlsruher Oberfinanzdirektion. Die Richter bestätigten damit das Urteil der Vorinstanzen. Der Verwaltungsangestellte hatte im Juni 2009 in seiner Freizeit einen Newsletter für eine Veranstaltung der Jungen Nationaldemokraten in Halle/Saale weitergeleitet. Dieser enthielt unter anderem einen Aufruf zur Revolution, bei der auch Tote in Kauf zu nehmen seien. Daraufhin hatte das Land Baden-Württemberg dem Mann gekündigt. Dem Senat zufolge hat der Angestellte das Mindestmaß an Loyalität unterschritten. Man könne kritisch sein und seine Meinung sagen, aber man dürfe nicht zur Bekämpfung des Staates aufrufen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Parteizugehörigkeit des Mannes habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt – denn es sei grundsätzlich verfassungsuntreu, zur Bekämpfung des Staates aufzurufen. Dabei spiele es keine Rolle, welcher Partei oder Religion der Angestellte angehöre. Kläger hatte sich auf Meinungsfreiheit berufen Der Anwalt des Landes hatte zuvor betont, dass der Mann für den staatlichen Dienst ungeeignet sei. Er habe mit seinen politischen Aussagen deutlich gemacht, dass er sich als Verfechter rechten Gedankengutes sehe, sagte der das Land vertretende Rechtsanwalt Klaus-Thomas Thomsen. Sein Auftreten für die NPD und die JN stünden im extremen Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Grundordnung. Dem hatte der Anwalt des Angestellten widersprochen. Zweifel an der Verfassungstreue, wie sie in der Kündigung formuliert worden seien, genügten nicht. Vielmehr müsse sich die fehlende Verfassungstreue ganz eindeutig im Arbeitsverhältnis auswirken, sagte Anwalt Ingmar Knop. Zudem betonte er, dass sein Mandant den Newsletter nur technisch weitergeleitet und nicht verfasst habe. Darüber hinaus verwies er auf die Meinungsfreiheit. Der Mann war laut Gericht in einem Versandzentrum für die Planung, Steuerung und Überwachung von Druckaufträgen zuständig und hatte dabei Zugriff auf personenbezogene Steuerdaten. Er engagiert sich seit 2007 in der rechtsextremen Partei. Zudem gründete er einen Stützpunkt der NPD-Jugendorganisation in Karlsruhe. Auch nach einer Abmahnung hatte er die Tätigkeit für die Partei fortgesetzt. Eine erste daraufhin erfolgte Kündigung war im Mai vergangenen Jahres vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt worden. ( BAG: 6. September 2012 – 2 AZR 372/11 ) dapd (Politik/Politik)
Oppositionsvertreter warnen vor Isolation der Jüdischen Gemeinde
Berlin (dapd-bln). Drei Mitglieder der Repräsentantenversammlung (RV) haben den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Berlin wegen dessen Untätigkeit kritisiert. Unter der Führung von Gideon Joffe drohe der Gemeinde das Abrutschen in die Bedeutungslosigkeit und die Isolation, weil sie sich derzeit aus der öffentlichen Debatte zu jüdischen Themen heraushalte, sagte Repräsentant Micha Guttmann am Donnerstag. Nach Ansicht der Oppositionsvertreter suche Joffe weder in der Beschneidungsdebatte das Gespräch mit dem Senat, noch habe die Führung hinsichtlich der jüngsten antisemitischen Vorfälle ihren Mitgliedern das Gefühl gegeben, für sie da zu sein. Joffes Vorschlag, eine Kippa lieber nicht öffentlich aufzusetzen, sei „kontraproduktiv“ für die Identität der Mitglieder. Stattdessen müssten Juden selbstbewusst auftreten. Ebenso unrühmlich sei Joffes Verhalten bezüglich der inneren Kommunikation mit den Repräsentantenvertretern und nach außen gegenüber der Presse. Beides finde kaum noch statt. Selbst an der bedenklichen Finanzlage der Gemeinde habe sich nichts geändert. Guttmann war zwischen 1988 und 1992 Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland. Unterstützt wird er in Berlin von den oppositionellen RV-Mitgliedern Michael Joachim und Tuvia Schlesinger. Gespaltene Gemeinde Die Jüdische Gemeinde ist seit Jahren tief gespalten. Der Graben verläuft vor allem zwischen ehemaligen Bürgern aus den Republiken der früheren Sowjetrepublik und sogenannten Alteingesessenen. Viele der alteingesessenen Mitglieder, darunter Guttmann, unterstellen den Bürgern mit sowjetischer Herkunft ein mangelndes oder auch „nur schlecht ausgebildetes“ Verhältnis zur Demokratie. Joffe hatte das Amt vor einem halben Jahr übernommen. Die Opposition beklagt seither, dass er und seine Unterstützer allein durch Manipulationen bei der Briefwahl gesiegt hätten. Zurzeit vertritt die Gemeinde etwa 11.000 Mitglieder. Weitere geschätzte 11.000 Juden leben ohne Gemeindebindung in Berlin, unter anderem aus Israel und den USA. Die drei Oppositionellen zeigten sich trotz aller Probleme „wild entschlossen“, nicht auszutreten. Vielmehr hätten sie bereits mehrfach zweifelnde Mitglieder bei der Stange gehalten. „Dass es keine Austrittswelle gab, ist unser Verdienst“, sagte Guttmann. Weitere Angriffe auf Juden befürchtet Zu den jüngsten antisemitisch motivierten Angriffen auf Juden in Berlin sagten die drei: „Wir müssen damit rechnen, dass es weitere Vorfälle gibt.“ Zwar habe es in der Bundesrepublik schon immer Übergriffe gegeben, aber die jüngste Attacke auf einen Rabbiner habe eine andere Qualität gezeigt. Gerade für junge Juden sei das „ein Schock“. Denn sie hätten sich bislang in Sicherheit gewiegt. Die Alten wiederum hätten das Problem weitestgehend überwunden geglaubt. Nun kämen alte Ängste wieder. Gerade weil die Übergriffe mutmaßlich auf das Konto arabischer Jugendlicher gingen, sei es wichtig, den Dialog mit den Muslimen in der Stadt nicht abreißen zu lassen. Joffe aber habe das getan. Im Gegensatz zu seiner engagierten Vorgängerin Lala Süsskind. „Herr Joffe aber spricht mit niemandem.“ Mehr noch: Joffe habe kurz nach Amtsantritt den ehrenamtlich agierenden Antisemitismus-Beauftragten Levi Salomon „raus gesetzt“. dapd (Politik/Politik)
Seehofer besucht nächste Woche Gedenkstätte Jad Vaschem
München (dapd-bay). Der bayerische Regierungschef Horst Seehofer (CSU) besucht bei seiner Israel-Reise in der nächsten Woche in seiner Funktion als Bundesratspräsident auch die Holocaust-Gedenkstätte Jad Vaschem in Jerusalem. Vorgesehen ist am Dienstag (11. September) zudem ein Treffen mit Überlebenden des Konzentrationslagers Dachau, wie die Staatskanzlei in München mitteilte. Am Mittwoch folgt in Tel Aviv eine Rede bei der dortigen Gedenkfeier zum Attentat auf die israelische Olympiamannschaft 1972 in München. Seehofer betonte: „Es gibt eine echte, tiefe Verbindung der Menschen in Bayern und Deutschland zu Israel.“ Mit seiner Reise wolle er „einen persönlichen Beitrag dazu leisten und die gute Zusammenarbeit mit dem Staat Israel weiter vertiefen“. Der bayerische Ministerpräsident fügte hinzu: „Gerade in Zeiten des Umbruchs in der arabischen Welt ist es mir wichtig zu zeigen: Deutschland steht zu seiner Verantwortung für Israel und zu seiner Solidarität zu Israel. Ich reise aber auch in die Palästinensischen Gebiete, um den Menschen dort meine Achtung und Unterstützung auf ihrem Weg zu einer gerechten und tragfähigen Friedensordnung zu verdeutlichen.“ Gespräche mit Peres und Netanjahu Die Reise beginnt am Montag und dauert bis Donnerstag. Dabei wird Seehofer auch den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Staatspräsident Schimon Peres treffen. Geplant ist außerdem ein politischer Meinungsaustausch mit dem palästinensischen Premierminister Salam Fayyad. Begleitet wird Seehofer unter anderem vom Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde in Bayern und Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Dabei sind zudem die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, und der Holocaust-Überlebende Max Mannheimer. dapd (Politik/Politik)
