Sozialhilfeausgaben im Jahr 2011 um 4,5 Prozent gestiegen

Sozialhilfeausgaben im Jahr 2011 um 4,5 Prozent gestiegen Wiesbaden (dapd). Pro Kopf sind im Jahr 2011 für die Sozialhilfe rechnerisch 278 Euro netto aufgewendet worden. Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) waren die Pro-Kopf-Ausgaben mit 288 Euro deutlich höher als in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 238 Euro, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Insgesamt wurden 2011 in Deutschland 22,7 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen ausgegeben. Das entsprach einer Steigerung um 4,5 Prozent im Vergleich zu 2010. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten den Angaben zufolge im Jahr 2011 die drei Stadtstaaten: In Bremen lagen sie bei 462 Euro, in Hamburg bei 437 Euro und in Berlin bei 418 Euro. Von den westdeutschen Flächenländern gab laut Destatis Baden-Württemberg mit 204 Euro je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus, Nordrhein-Westfalen mit 327 Euro am meisten. In den ostdeutschen Flächenländern waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen mit 143 Euro am niedrigsten und in Mecklenburg-Vorpommern mit 233 Euro am höchsten. Die Statistiker schrieben weiter, mit 57 Prozent sei der überwiegende Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die sogenannte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entfallen. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung seien 19 Prozent der Ausgaben verwendet worden, 14 Prozent für die Hilfe zur Pflege und je 5 Prozent für die Hilfe zum Lebensunterhalt und für sonstige Ausgaben wie die Hilfen zur Gesundheit. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Ausgabenanteile nicht verändert. dapd (Politik/Politik)

Zeitung: SPD plant fünf Millionen Hausbesuche im Bundestagswahlkampf

Zeitung: SPD plant fünf Millionen Hausbesuche im Bundestagswahlkampf Berlin (dapd). Die SPD will den Bürgern im Bundestagswahlkampf 2013 bis zu fünf Millionen Hausbesuche abstatten. Das berichtet die „Bild“-Zeitung (Mittwochausgabe) unter Berufung auf ein internes Wahlkampfpapier aus dem Willy-Brandt-Haus. In dem Papier, das der Zeitung vorliegt, heißt es: „Am Ende der Kampagne können wir 5 Millionen Türen erreichen.“ Nach BILD-Informationen soll auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück bei den Wählern zu Hause klingeln. Vorbild sind dem Papier zufolge die erfolgreichen Wahlkämpfe von US-Präsident Barack Obama und Frankreichs Staatspräsident Francois Hollande. dapd (Politik/Politik)

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Nahles kritisiert Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Koblenz/Mainz (dapd). SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat die Sanktionen der Arbeitsverwaltung gegen Hartz-IV-Empfänger kritisiert. Wenn die Bundesregierung auf der einen Seite die Mittel für die aktive Förderung deutlich zusammenstreiche und auf der anderen Seite die Sanktionen zunähmen, gerate etwas in Schieflage, sagte die SPD-Politikerin der „Rhein-Zeitung“ (Mittwochausgabe).

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Linkspartei und Union kritisieren Steinbrücks Ost-Renten-Vorstoß

Berlin (dapd). Der Vorstoß des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück für eine Angleichung der Ost-Renten an das West-Niveau bis 2020 stößt bei Linkspartei und Union auf Kritik. Ein Aufschub im nächsten Jahrzehnt sei für sie nicht akzeptabel, sagte die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, der „Berliner Zeitung“ (Mittwochausgabe).

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SPD wirft Bundestagspräsidenten Geschichtsvergessenheit vor

Frankfurt/Main (dapd). Die SPD-Bundestagsfraktion wirft Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) einen Mangel an historischer Sensibilität gegenüber Frankreich vor. In dessen Entwurf für eine gemeinsame Resolution des Bundestags und der französischen Nationalversammlung zum 50. Jubiläum des Elysée-Vertrags fehle nach Ansicht von SPD-Politikern jeglicher Hinweis auf die besondere Verantwortung Deutschlands für die Verbrechen des Zweiten Weltkriegs, berichtet die „Frankfurter Rundschau“ (Mittwochausgabe).

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DGB-Studie: 38 Prozent rechnen nicht mit einer ausreichenden Rente

DGB-Studie: 38 Prozent rechnen nicht mit einer ausreichenden Rente Berlin (dapd). Vier von zehn Arbeitnehmern in Deutschland (38 Prozent) rechnen nicht damit, dass ihre gesetzliche Rente zum Leben reicht. Das berichtet die „Bild“-Zeitung (Mittwochausgabe) unter Berufung auf die bundesweiten Umfrage „DGB-Index Gute Arbeit 2012“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Demnach glaubt bei den 25- bis 35-Jährigen sogar jeder zweite Beschäftigte (51 Prozent) nicht daran, von seiner Rente leben zu können. Nicht mehr nur Geringverdiener (bis 1.500 Euro brutto pro Monat) haben laut Umfrage Angst vor Altersarmut (54 Prozent). Selbst bei einem monatlichen Einkommen von 2.000 bis 3.000 Euro glauben 34 Prozent nicht an ein gutes Auskommen im Alter. Und auch bei denen, die mehr als 3.000 Euro verdienen, liegt der Anteil immer noch bei 19 Prozent. Der DGB fordert, den Verfall der Renten zu stoppen und das Rentenniveau zumindest auf dem heutigen Stand von knapp 50 Prozent zu sichern. Dies sei selbst dann finanzierbar, wenn man den Rentenbeitrag bis zum Jahr 2030 auf 22 Prozent begrenzen möchte. Mit dem Aufbau einer Demografie-Reserve könne die Rente langfristig gesichert werden. dapd (Politik/Politik)

Seehofer rügt EU-Kommission wegen Frauenquote

Seehofer rügt EU-Kommission wegen Frauenquote Düsseldorf (dapd). Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) lehnt die 40-Prozent-Quote für Frauen in Aufsichtsräten ab, die die Europäische Kommission vor kurzem beschlossen hat. „Die Kommission soll sich nicht in Dinge einmischen, die sie nichts angehen“, sagte der CSU-Vorsitzende der Zeitung „Rheinische Post“ (Mittwochausgabe). Europa habe im Moment andere Aufgaben als sich mit einer Frauenquote für Aufsichtsräte zu beschäftigen, sagte Seehofer. „Für dieses Thema sind die Kommission und Europa nicht zuständig. Die Bundesregierung muss dies ablehnen.“ Im Übrigen sei die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern wichtiger. dapd (Politik/Politik)

Urteil stärkt Einfluss der Gewerkschaften in der Kirche

Urteil stärkt Einfluss der Gewerkschaften in der Kirche Erfurt (dapd-nrd). Das Bundesarbeitsgericht hat den Einfluss der Gewerkschaften im Streit über Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Die Richter entschieden am Dienstag in Erfurt, dass ein Streikverbot im Konfliktfalle nur dann gelten darf, wenn die Gewerkschaften in die Verhandlungen „organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist“. Damit bestätigten die Erfurter Richter in höchster arbeitsgerichtlicher Instanz ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm und wiesen eine Revision der evangelischen Kirche zurück. Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt sagte zur Begründung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirche nicht zu einem rechtsfreien Raum führe, sondern mit den Belangen der Gewerkschaften abzuwägen sei. Die 1,3 Millionen betroffenen Beschäftigten seien keine Randgruppe. Ein Gerichtssprecher sprach von einem Ausgleich des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen und dem Koalitionsrecht der Gewerkschaften. Das Urteil habe die Möglichkeiten der Gewerkschaften für Tarifverhandlungen im Kirchensektor geebnet. Der Präsident der Diakonie Deutschland, Johannes Stockmeier, zeigte sich erfreut, dass das Gericht in diesem Umfang den sogenannten Dritten Weg bestätigt habe. „Das Gericht hat noch Dinge angesprochen, die wir weiterentwickeln werden.“ Es sei kein Fenster zum Streik aufgemacht worden. Dies sei in Kirche und Diakonie weiter ausgeschlossen. Momentan sehe er keine Veranlassung für einen Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Zugleich bot er ver.di eine Zusammenarbeit an. Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Es ist ein guter Tag für die 1,3 Millionen Arbeitnehmer“, sagte er. Er wertete das Urteil als „Aufruf zur Zusammenarbeit“. Man brauche einen gemeinsamen Tarifvertrag für die Branche. Es sei ein klares Signal an die Diakonie, ihre Weigerungshaltung gegenüber Tarifverhandlungen aufzugeben. Seiner Meinung nach sind die Ergebnisse des Dritten Weges „nicht verbindlich“. Es seien lediglich Empfehlungen. Damit sei die Situation gegeben, dass „wir Tarifverhandlungen einfordern werden, und wenn es möglich ist, auch einen Arbeitskampf durchführen“. Weiter sagte er, dass ver.di Verhandlungen mit der gesamten Wohlfahrtsbranche anstrebe. Der Dritter Weg sieht eine Lösung von Konflikten im Arbeitsrecht durch Konsens vor. Parteien begrüßen Urteil Vertreter verschiedener Parteien begrüßten das Urteil. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sagte: „Das Urteil des Arbeitsgerichts ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Das Streikrecht dürfe nicht pauschal in kirchlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden. Nur so ließen sich Verhandlungen um Löhne und Arbeitsbedingungen auf Augenhöhe führen. Der Linke-Vorsitzende Bernd Riexinger twitterte: „Endlich! Streikverbot für kirchliche Arbeitnehmer fällt. Streiken ist ein Grundrecht. Jetzt muss auch das Streikverbot für Beamte fallen.“ Die Laizisten in der SPD halten das Urteil für einen Schritt in die richtige Richtung, kritisierten allerdings, dass das Gericht „auf halbem Wege stecken“ geblieben sei. „Es wäre besser gewesen, hier eine klare Grenze zu ziehen und die kirchlichen Betriebe anderen gemeinnützigen Betrieben auch im Arbeitsrecht vollumfänglich gleichzustellen“, sagte deren Sprecher Michael Bauer auf dapd-Anfrage. Der Politische Geschäftsführer der Piratenpartei, Johannes Ponader, forderte eine gesetzliche Regelung, „damit nicht länger Arbeitsgerichte über gesellschaftliche Werteskalen abwägen müssen“. Es könne nicht sein, dass Kirchen ihren Angestellten weniger Rechte einräumten als anderswo in der Gesellschaft, sagte Ponader auf dapd-Anfrage. Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits waren Warnstreiks, die ver.di und der Marburger Bund in den Jahren 2009 und 2010 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg organisierten. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm und den Arbeitsgericht Hamburg waren Anfang 2011 die Klagen der evangelischen Kirche abgewiesen worden. dapd (Politik/Politik)

Klaus Kandt wird neuer Polizeipräsident in Berlin

Klaus Kandt wird neuer Polizeipräsident in Berlin Berlin (dapd). Nach einem beispiellosen Rechtsstreit ist bei der Neubesetzung des Berliner Polizeipräsidentenamtes eine Entscheidung gefallen. So soll der Präsident der Bundespolizei Berlin, Klaus Kandt, den seit anderthalb Jahren vakanten Posten übernehmen. Das teilte Innensenator Frank Henkel (CDU) am Dienstag mit. Die rot-schwarze Landesregierung stimmte dem Personalvorschlag einstimmig zu. „Damit geht hoffentlich ein unrühmliches Kapitel in Berlin bald zu Ende“, sagte der Unionspolitiker. Mit Kandt bekomme die Hauptstadt einen „hervorragenden“ Polizeipräsidenten. Kritik am Auswahlverfahren wies er zurück. Kandt übernimmt den neuen Posten von Dieter Glietsch, der sich bereits im Juni 2011 in den Ruhestand verabschiedet hatte. Seitdem wurde das vakante Amt eineinhalb Jahre kommissarisch von Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers geführt, die sich ebenfalls um die Führungsposition beworben hatte. Nach mehreren juristischen Auseinandersetzungen hatte Henkel ein altes Auswahlverfahren gestoppt und die Stelle Ende April neu ausgeschrieben. Kandt soll seinen Dienst ab Dezember antreten. Er habe durchaus „Respekt“ vor der Aufgabe, sagte er. „In Berlin weht der Wind rau.“ Im Team wolle er aber zusammen mit seinen Mitarbeitern die zahlreichen Probleme in der Stadt angehen. Er versicherte, er wolle das Amt überparteilich führen. „Ich finde es schade, dass das Auswahlverfahren vor allem emotional diskutiert und öffentlich auf die Frage nach einem Parteibuch reduziert wurde“, sagte er. Nach eigenen Angaben ist er seit 15 Jahren „stilles Mitglied“ bei der CDU. Die Opposition hatte deshalb vor der Nominierung Bedenken gegen den Personalvorschlag geäußert. Der 52-jährige Kandt stammt aus Baden-Württemberg und ist seit 1979 im Polizeidienst aktiv. Unter anderem leitete er in Brandenburg bereits die Spezialeinheit der GSG 9 und das Polizeipräsidium in Frankfurt (Oder). Henkel zufolge verfügt der neue Polizeipräsident über „große Führungsqualitäten und soziale Kompetenz“. Er habe Kandt als besonnenen Menschen kennengelernt, der im entscheidenden Moment aber auch entschlossen handeln könne, sagte der Senator. Henkel will Koppers als Vize halten Politiker der Grünen, der SPD und von der Piratenpartei wünschten Kandt für dessen Arbeit alles Gute. Zugleich drückten sie aber auch ihr Bedauern aus, dass der vakante Führungsposten nicht mit einer Frau besetzt worden sei. Bereits in den vergangenen Monaten hatten sich viele Landespolitiker für einen Verbleib von Koppers stark gemacht. Sie habe in vielfacher Weise unter Beweis gestellt, dass sie für das Amt in „hohem Maße“ qualifiziert sei, sagte SPD-Innenexperte Thomas Kleineidam. „Ich bedaure es deshalb, dass die Chance verpasst wurde, mit Frau Koppers die erste Frau an die Spitze der größten deutschen Polizeibehörde zu berufen.“ Und auch der Innenexperte der Grünen, Benedikt Lux, nannte es „erklärungsbedürftig“, dass Koppers nicht berücksichtigt worden sei. Henkel wies die Kritik zurück. Das Verfahren sei „fair und transparent“ geführt worden. Demnach wurden alle Bewerber einem 90-minütigen Test in einem sogenannten Assessment-Center unterzogen und dabei von vier Beobachtern in einem Punktesystem bewertet. Laut dem Leiter der Auswahlkommission, Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU), habe es zum Schluss ein „eindeutiges Ergebnis“ für Kandt gegeben. Insofern sei das Landesgleichstellungsgesetz, wonach bei gleicher Qualifikation von zwei Kandidaten die Frau zu bevorzugen sei, am Ende nicht mehr ausschlaggebend gewesen. Henkel bedankte sich aber ausdrücklich bei Koppers für die geleistete Arbeit. Sie habe die Berliner Polizei in den vergangenen Monaten auf „bemerkenswerte Weise“ geführt. Zugleich betonte er, dass er nicht auf sie verzichten wolle. „Ich wünsche mir, dass sie Vizepräsidentin bleibt“, sagte der Senator. Er werde in den kommenden Tagen deshalb mit ihr das Gespräch suchen. Kandt unterstützte dieses Vorhaben. Er könne sich eine Zusammenarbeit „im Team“ gut vorstellen. Koppers selbst wollte sich am Dienstag auf Anfrage nicht zu der Personaldebatte äußern. Insgesamt standen in dem Verfahren mehr als ein Dutzend Bewerber zur Auswahl. Den Angaben zufolge haben die unterlegenen Kandidaten noch zwei Wochen lang die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Laut Medienberichten behält sich Mitbewerber Klaus Keese eine Klage vor. Bereits in dem früheren Auswahlverfahren hatte er rechtliche Schritte gegen die Bevorzugung eines anderen Kandidaten eingelegt. dapd (Politik/Politik)

DGB: Ausweitung von Minijobs im Bundesrat stoppen

DGB: Ausweitung von Minijobs im Bundesrat stoppen Hannover (dapd-nrd). Die niedersächsische Landesregierung soll sich nach dem Willen des DGB der Initiative von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein anschließen, um im Bundesrat die Ausweitung von Minijobs zu stoppen. Wegen der niedrigen Löhne und der mangelnden sozialen Absicherung seien Minijobber schon jetzt akut armutsgefährdet, sagte DGB-Landesvorsitzender Hartmut Tölle am Dienstag in Hannover. „Die Ausweitung der Minijobs führt dazu, dass prekäre Beschäftigung weiter zunehmen wird.“ Der Bundestag hat die Anhebung der Einkommensgrenze für Minijobs auf 450 Euro ab 1. Januar 2013 bereits beschlossen. Sollte der Bundesrat am kommenden Freitag Einspruch erheben, muss das Gesetz erneut im Bundestag abgestimmt werden. dapd (Politik/Politik)