Berlin (dapd). Das neue Afghanistan-Mandat der Bundeswehr hat am Donnerstagabend im Bundestag zu heftigen Auseinandersetzungen geführt. Während Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) für einen „sensiblen“ Abzug warb und Außenminister Guido Westerwelle (FDP) erste Erfolge lobte, sprach die Linke vor einer Beteiligung an terroristischen Aktivitäten und warnte vor einer „Heldenverehrung“. Dafür erntete sie harschen Widerspruch aller anderen Fraktionen. Das neue Mandat soll die Weichen auf einen umfangreichen Abzug deutscher Soldaten stellen. Bereits zum Mandatsstart Anfang kommenden Jahres ist vorgesehen, die personelle Obergrenze auf 4.400 Soldaten zu senken. Bis zum Ende des Mandats am 28. Februar 2014 sollen weitere 1.100 Mann vom Hindukusch abgezogen werden. Zu Spitzenzeiten hatten sich bis zu 5.350 Bundeswehrsoldaten an der Internationalen Schutztruppe ISAF beteiligt. Linke sprechen von „Afghanistan-Lüge“ Scharfe Angriffe kamen von den Linken. Deutschland sei „in den Krieg hineingelogen worden“, sagte Linken-Außenexperte Wolfgang Gehrcke. Und was die US-Regierung unter dem damaligen Präsidenten George W. Bush gemacht habe, sei Terrorismus. Die für Militärs geltenden Listen mit auszuschaltenden Aufständischen sowie die Drohnenagriffe zerstörten zudem den Rechtsstaat. Das sich Deutschland nicht dagegen stelle, zeige eine „Unmoral der Bundesregierung“. Direkt an Verteidigungsminister de Maizière gewandt fügte er hinzu: „Sie dürfen Mehrheiten im Saal nicht mit Mehrheiten im Leben verwechseln.“ Der Verteidigungsminister reagierte empört. Die Linksfraktion habe den Auslandseinsatz in die Nähe von terroristischen Aktivitäten gerückt. „Ich finde das unerhört“, sagte de Maizière. Er erinnerte daran, dass zum Afghanistan-Abzug auch die Schließung des Feldlagers Kundus gehöre, wo deutsche Soldaten im Kampf gefallen seien. Der außenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder (CDU), hielt Gehrcke und dessen Fraktionskollegen Uneinsichtigkeit vor: „Das spaltet unsere Gesellschaft.“ Opposition will rechtzeitige Debatte über nächsten Mandat SPD und Grüne wiesen die Kritik der Linken ebenfalls zurück, mahnten zugleich aber mehr Ehrlichkeit der Regierung beim Militäreinsatz in Afghanistan an. Anders als in Deutschland dargestellt, kämen die USA etwa zu dem Schluss, dass die Taliban „an der Peripherie wieder an Einfluss gewinnen“, sagte Grünen-Verteidigungsexperte Omid Nouripour. Nur eine innerafghanische Aussöhnung könne der Schlüssel für einen dauerhaften Frieden sein. „Was passiert aber, wenn dieser Prozess nicht zustande kommt“, fragte der Grünen-Politiker. SPD-Fraktionsvize Gernot Erler kündigte eine breite Zustimmung der Sozialdemokraten an und forderte zugleich eine rechtzeitige Debatte über den weiteren Einsatz. Die Regierung müsse das Parlament frühzeitig über ein Anschlussmandat ab 2015 informieren und Auskunft zu genauen Aufgaben, den deutschen Anteil und den Kosten geben. De Maizière entgegnete, es werde „kein Folgemandat, sondern ein neues Mandat“ mit Fokus auf Beratung und Ausbildung geben. Das von der Regierung eingebrachte ISAF-Mandat wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Im Januar soll es beschlossen werden. dapd (Politik/Politik)
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SPD steht im Bundestag allein mit Vorstoß zu neuem Ehrensold
Berlin (dapd). Die SPD will die Ruhebezüge von Bundespräsidenten neu regeln. Dazu brachten die Sozialdemokraten am Donnerstag einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der eine nach Amtsdauer gestaffelte Altersversorgung vorsieht. Hintergrund ist der Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff, der im Februar nach nur 20 Monaten sein Amt aufgab und nun einen lebenslangen Ehrensold von aktuell 199.000 Euro pro Jahr erhält. SPD-Innenexperte Michael Hartmann erinnerte daran, dass auf den Tag genau vor einem Jahr erstmals Vorwürfe gegen den damaligen Bundespräsidenten veröffentlicht wurden, die zu einem „unrühmlichen Rücktritt“ Wulffs geführt hätten. Daher müsse das Versorgungsgesetz aus den 1950er Jahren geändert werden, das eine hundertprozentige Versorgung von Anfang an unabhängig von der Amtsdauer vorsieht. Nach Vorstellung der SPD soll das volle Altersgeld erst nach zwei vollständigen Amtszeiten zu 100 Prozent gezahlt werden. Die Koalition lehnte das Ansinnen ebenso ab wie Linke und Grüne. Die Vorlage sei unausgegoren und nur dem kommenden Wahlkampf in Niedersachsen geschuldet, sagte der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt. Auch die FDP forderte eine „gebotene Ernsthaftigkeit“ bei möglichen Änderungen und rügte den Vorstoß der SPD, der ohne Abstimmung mit den anderen Fraktionen erfolgt sei. Überraschend wandte sich die Linke ebenfalls gegen die Vorlage, warnte vor einer „parteipolitische Instrumentalisierung“ und vor einer möglichen „Lex Wulff“. Die Grünen mahnten eine „faire Pensionsregelung“ an, die weit über den Einzelfall hinausgehen muss. Der Gesetzesvorschlag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. dapd (Politik/Politik)
Bundestag verlängert Bundeswehreinsatz im Mittelmeer bis Ende 2013
Berlin (dapd). Die Bundeswehr kann sich ein weiteres Jahr an dem 2001 gestarteten Anti-Terror-Einsatz „Active Endeavour“ im Mittelmeer beteiligen. Eine Mandatsverlängerung bis zum 31. Dezember 2013 beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin. In namentlicher Abstimmung billigten 311 Abgeordnete das Mandat, 255 lehnten es ab. Es gab eine Enthaltungen. Das entspricht einer Zustimmung von 54,9 Prozent der abgegebenen Stimmen. Die personelle Obergrenze bleibt wie bisher bei 700 Mann. Die einsatzbedingten Zusatzkosten für die zwölfmonatige Verlängerung werden auf 6,7 Millionen Euro geschätzt. Derzeit sind nach Unionsangaben fünf deutsche Soldaten an der Operation beteiligt und zwar über eine Mitarbeit an der AWACS-Luftraumüberwachung. Der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter bedauerte die geschlossene Ablehnung des Mandats durch die Opposition. Der internationale Terrorismus sei weiter eine Gefahr, das habe auch die UNO jüngst wieder festgestellt, sagte er. Die FDP verwies auf die veränderte Lage im Nahen Osten und in Nordafrika. Da sei die Sammlung eigener Informationen sinnvoll, betonte der FDP-Wehrexperte Rainer Stinner. Die SPD bekräftigte indes ihre Zweifel an einer völkerrechtlichen Grundlage des Einsatzes. Die Bündnisfall der NATO könne seit einigen Jahren nicht mehr als Begründung herhalten, sagte SPD-Abgeordnete Wolfgang Hellmich. Ähnlich äußerte sich der Grünen-Verteidigungsexperte Omid Nouripour, der ebenfalls die Mandatsgrundlage „schlicht nicht mehr gegeben“ sah. Der Linken-Außenexperte Jan van Aken begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit der Nutzlosigkeit eines „Krieges gegen den Terror“. dapd (Politik/Politik)
Bayerns Doppelhaushalt für 2013 und 2014 beschlossen
München (dapd-bay). Der bayerische Doppelhaushalt für die nächsten beiden Jahre ist beschlossene Sache. Der Landtag stimmte dem Etat am Donnerstagabend in München mit der schwarz-gelben Mehrheit zu. Dagegen votierten erwartungsgemäß SPD, Grüne und Freie Wähler. Somit steigt der Haushalt 2013 auf 46,8 Milliarden Euro. Für das Jahr 2014 gibt es sogar 48,2 Milliarden Euro. Ferner ist eine Schuldentilgung in Höhe von 520 Millionen Euro im Jahr 2013 und von 540 Millionen Euro im Jahr 2014 vorgesehen. Die Investitionsquote soll im nächsten Jahr bei 12,2 Prozent liegen. Insgesamt sind im Doppelhaushalt mehr als elf Milliarden Euro für Investitionsausgaben vorgesehen. Finanzminister Markus Söder (CSU) bezeichnete den Etat als ein „Signal der Stabilität“. Es gehe sogar „weit über die Grenzen Europas hinaus“. Die geplante Schuldentilgung sei „die beste Voraussetzung, um sich gegen internationale Spekulanten zu wehren“. Attacken der Opposition Scharfe Kritik kam erneut von der Opposition. Der SPD-Politiker Volkmar Halbleib sprach von einem „Wahlkampfhaushalt“. Der Etat enthalte viele Versprechen für die Zukunft. Dagegen gebe es keine „echte“ Schuldentilgung. Der SPD-Abgeordnete Paul Wengert sagte, der Haushalt entspreche nicht den Prinzipien der „Klarheit und Wahrheit“. Für die Freien Wähler lehnte der Abgeordnete Manfred Pointner den Etat ab. Auch die Grünen-Haushaltsexpertin Claudia Stamm bezweifelte den Wahrheitsgehalt der schwarz-gelben Versprechungen etwa zur Schuldenfreiheit bis zum Jahr 2030. Sie betonte: „Ihr Märchen wird nicht gut ausgehen!“ Der CSU-Haushaltsexperte Georg Winter verteidigte dagegen den Etat. Es handele sich um einen guten Haushalt für Bayern. Auch der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein wies die Kritik der Opposition zurück. Das Vorgehen der Koalition bei der Haushaltskonsolidierung sei „beispiellos in Deutschland und Europa“. dapd (Politik/Politik)
Prozess gegen Michael Billen wird neu aufgerollt
Karlsruhe (dapd-rps). Der rheinland-pfälzische CDU-Politiker Michael Billen muss demnächst wieder auf die Anklagebank: Der Prozess gegen ihn wegen Geheimnisverrats wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag den Freispruch des Landgerichts Landau (Pfalz) im Prozess um die sogenannten Polizeidatenaffäre auf. Der Fall wurde an das Landgericht Frankenthal zurückverwiesen. Damit hatte die Revision der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang Erfolg. Auch Billens Tochter, eine Polizisten, muss sich erneut wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen verantworten. Der 4. Strafsenat des BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das freisprechende Urteil des Landgerichts Landau zahlreiche Widersprüche in der Beweiswürdigung enthalte. Tochter besorgte interne Polizeinformationen ntergrund des Strafverfahrens gegen den Oppositionspolitiker ist, dass die Tochter Billens in ihrer Dienststelle am 16. November 2009 Abfragen im polizeiinternen Informationssystem zu Geschäftspartnern der Nürburgring GmbH veranlasste. Vier Tage später soll sie Ausdrucke mit polizeiinternen ID-Nummern an ihren Vater weitergegeben haben. Der CDU-Landtagsabgeordnete gehörte wiederum dem Untersuchungsausschuss zum Nürburgring an. Billen räumte später ein, dass er die Unterlagen an sich genommen habe. Allerdings habe er sie nicht an die Presse weitergegeben, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. Am 23. November, drei Tage nach der Weitergabe der personenbezogenen Daten an Michael Billen, waren in zwei Zeitungen Berichte über eine frühere Insolvenzverschleppung der Geschäftspartner der Nürburgring GmbH mit den ID-Nummern der Polizeieintragungen erschienen. Die Staatsanwaltschaft klagte Billen und seine Tochter wegen Verletzung von Privatgeheimnissen beziehungsweise Dienstgeheimnissen an. Das Landgericht wollte das Verfahren zunächst nicht eröffnen, wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken aber zur Verhandlung verpflichtet. Zusätzlich verfügte Zweibrücken die Prüfung der Anstiftung durch Billen. Der Prozess endete im September 2011 mit dem Freispruch des Landtagsabgeordneten. Bei der Tochter wurde eine Geldstrafe vorbehalten. Die Staatsanwaltschaft legte Revision vor dem BGH ein. Billen sagte, er sehe sich als Opfer in einem politischen Prozess. Am Donnerstagmorgen war der Landespolitiker zur Verhandlung in Karlsruhe erschienen, der Urteilsverkündung am Nachmittag blieb er allerdings fern. BGH sieht zahlreiche Widersprüche im Landauer Urteil Der 4. Strafsenat listete in seiner Entscheidung zahlreiche Widersprüche im Urteil des Landgerichts Landau auf. So seien die Richter davon ausgegangen, die Polizistin habe ihre Kollegen um die Abfrage zu Daten der Geschäftsleute gebeten, weil sie selbst gerade keinen Zugang zu ihrem eigenen Computer gehabt habe. Tatsächlich habe sie selbst im selben Zeitraum Daten abgerufen, diese aber nicht ausgedruckt. Die nahe liegende Vermutung, dass die Angeklagte Kollegen um den Ausdruck bat, um die Herkunft zu verschleiern, sei aber nicht erörtert worden. Auch ihre anfängliche Einlassung bei der Polizei, sie habe aus politischer Neugier nach Eintragungen über die Geschäftsleute gesucht, passten nicht zu ihrer Angabe, sie habe die Ausdrucke für ihren Vater gefertigt. Auch für die Annahme des Landgerichts, andere könnten die polizeilichen Eingaben abgefragt und weitergegeben haben, fehle es im Urteil an Anhaltspunkten. Anders als üblich, wies der BGH den Fall nicht an eine andere Strafkammer des Landgerichts Landau zurück, sondern an einen anderen Gerichtsort, nämlich Frankenthal (Pfalz). Auch das hatte die Bundesanwaltschaft beantragt, die die Revision der Staatsanwaltschaft Landau in vollem Umfang stützte. Es empfehle sich, „die Sache an ein unbelastetes Gericht zurückzuverweisen“, hatte Bundesanwalt Wolfgang Schädler seinen außergewöhnlichen Antrag vor dem BGH begründet. Billens Anwalt sagte, er sei zuversichtlich, was das nun anstehende Verfahren in Frankenthal angehe. Das Urteil des BGH sei kein Präjudiz. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 4 StR 33/12) dapd (Politik/Politik)
Landeshaushalt für zwei Jahre unter Dach und Fach
Wiesbaden (dapd-hes). Am Donnerstagabend war es endlich geschafft: Kurz vor dem Ende der letzten Plenarsitzung des Jahres 2012 verabschiedete der Landtag in Wiesbaden den Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014. Hessen hat damit ein Finanzwerk, das über die Landtagswahl Ende 2013 oder Anfang 2014 hinausreicht. Der Haushalt sei denn auch ganz klar „ein Wahlkampfhaushalt“, der Wohltaten an die Wählerzielgruppen verteile, kritisierte die Opposition. Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) betonte dagegen, Hessen halte „weiter klaren Kurs auf einen schuldenfreien Landeshaushalt und die Zielmarke Null im Jahr 2019“. Das Land gibt in den kommenden zwei Jahren insgesamt fast 47 Milliarden Euro aus und macht rund 2,3 Milliarden Euro neue Schulden. Dank Steuermehreinnahmen habe man die Kreditaufnahme aber um 77 Millionen Euro absenken können, im Vergleich zum ursprünglichen Finanzplan liege man sogar 500 Millionen Euro niedriger, hob der Minister hervor. Trotzdem setze die Landesregierung wieder Akzente in den Bereichen Bildung, Hochschulen, Familien, innere Sicherheit und Infrastruktur. Der „Wahlkampfhaushalt“ zeichne sich gerade nicht durch notwendige Einsparungen aus, kritisierte SPD-Finanzexperte Norbert Schmitt. Die Absenkung der Neuverschuldung erreiche die Regierung nur dadurch, dass sie rund 660 Millionen Euro an Rücklagen jetzt „noch mal schnell“ ausgebe. Von den Wohltaten sollten Landesbeamte, Lehrer und Polizisten profitieren, „man hat die Ausgabenschleusen weit geöffnet“, betonte der Oppopsitionspolitiker. Grüne: CDU machte dreimal so viel Schulden wie die SPD Die „Schwarzen“ hätten in ihrer Regierungszeit dreimal so viel Schulden gemacht wie die „Roten“, sagte Grünen-Finanzexperte Frank Kaufmann. Beim Doppelhaushalt sei ein Konsolidierungspfad nicht zu erkennen, Hessen leiste sich stattdessen die zweithöchste Kreditfinanzierungsquote. Gleichzeitig verspiele Schwarz-Gelb aber auch die Zukunftschancen des Landes, weil sie Mobilität und Energiewende weiter vernachlässige. „Das Geheimnis des Sparens ist der Verzicht – insbesondere auf rot-grüne Projekte und Finanzpolitik“, konterte FDP-Haushaltsexperte Alexander Noll. Die Koalition erinnere an ein „havariertes Regierungsschiff, auf dem der Duft des Moders schon durch die Decks“ wehe, sagte der Grüne Kaufmann. Die Melodie des Doppelhaushalts stamme offenbar „von der Tanzkappelle der Titanic“. Der Moderduft liege doch nur daran, dass Kaufmann „zum vierten oder fünften Mal hintereinander dasselbe Manuskript gewählt“ habe, konterte Minister Schäfer, was der Grünen-Abgeordnete natürlich zurückwies: „Meine Reden sind immer ganz frisch!“ Die Ausgaben im Doppelhaushalt lägen fast sieben Prozent über denen des Jahres 2012, kritisierte Linken-Fraktionschef Willi van Ooyen. Dass die Regierung den Haushalt konsolidiere, sei „ein Märchen“, der neue Verschuldungsrekord werde mit Rechentricks verschleiert. Die Zeche hätten dafür die Wähler zu zahlen, wenn die Kommunen Gebühren anheben müssten. „Die Drecksarbeit der Kürzungen im Sozialbereich überlassen Sie den Kommunen“, kritisierte er. Ernst gemeinten Dank gab es dagegen von und für den CDU-Finanzexperten Gottfried Milde, der zur landeseigenen WI-Bank wechselt. „Für mich stand in der Politik in den 15 Jahren immer der Mensch im Vordergrund, keine Ideologie und keine Partei“, bilanzierte Milde, das wolle er auch in Zukunft so halten: „Der Mensch kommt zuerst.“ dapd (Politik/Politik)
Bundestag beschließt Änderungen im Mietrecht
Berlin (dapd). Mietbetrügern kann künftig leichter gekündigt werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin und schuf mit dem Mietrechtsänderungsgesetz zugleich die Basis, Mietminderungen bei energetischer Sanierung für die ersten drei Monate nicht mehr zuzulassen. Die Opposition kritisierte die mit Stimmen von Union und FDP durchgesetzte Entscheidung als Beschneidung der Rechte von Mietern. So werde es keinen neuen Schub für die energetische Gebäudesanierung geben, höchstens eine Verdrängung sozialschwacher Mieter, hieß es. Die Koalition wies die Vorwürfe eines eigentümerfreundlichen Mietrechts zurück. Räumungen müssten bei sogenannten Mietnomaden angesichts der hohen Schäden auch schon über eine einstweilige Verfügung durchgesetzt werden können, sagte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae. Bislang war vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung notwendig. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak ergänzte mit Blick auf die befristeten Verhinderung von Mietminderung, damit sollen gerade die privaten Kleinvermieter einen Anreiz für eine energetische Sanierung bekommen. Der eigentliche Grund für die Mietpreissteigerung sei die derzeitige Wohnungsknappheit. Die Opposition lehnte das Gesetzesvorhaben geschlossen ab und monierte eine Klientelpolitik von Schwarz-Gelb. So sei etwa keine Begrenzung bei Neuvermietung vorgesehen, sagte der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff. Die Linke-Parlamentarierin Heidrun Blum fügte hinzu, unter dem Vorwand der energetischen Sanierung würden alle Lasten auf die Mieter verschoben. Die Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner bemängelte, die Gesetzesnovelle gebe keine Antwort auf drängende Probleme wie fehlenden Wohnraum für Studenten. dapd (Politik/Politik)
Gabriel will Mittelstandes durch Mindestlohn stärken
Berlin (dapd). Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel will die Mittelschicht in Deutschland durch einen gesetzlichen Mindestlohn schützen. Dieser müsse die Konsequenz aus der am Donnerstag veröffentlichen Studie der Bertelsmann Stiftung sein, derzufolge die Mittelschicht in Deutschland immer kleiner wird, sagte Gabriel in Berlin. Laut der Studie schützt eine gute Ausbildung immer weniger vor ökonomischen Risiken und ist kein Garant für sozialen Aufstieg. Jeder vierte Angehörige der Mittelschicht macht sich große materielle Sorgen. Gabriel forderte die Politik zum Handeln auf. Nötig sei ein neues soziales Gleichgewicht. „Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn“, sagte er. „Wir müssen befristete Jobs und Leiharbeitsverhältnisse zurückdrängen, damit die Arbeitnehmer wieder Sicherheit haben. Und wir brauchen eine gerechte Steuerpolitik, bei der starke Schultern mehr tragen.“ dapd (Politik/Politik)
Kampfansage an den Pflegekräftemangel
Berlin (dapd). Die Zielvorgabe ist ambitioniert: Die Bundesregierung will die Ausbildungszahlen in der Pflege jährlich um zehn Prozent steigern. Dazu soll die dreijährige Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit wieder eingeführt und die Ausbildungszeit bei Vorkenntnissen auf zwei Jahre verkürzt werden, wie Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Donnerstag in Berlin sagte. Zudem sollen 4.000 Pflegehelfer zu Altenpflegefachkräften ausgebildet werden. Die Herausforderungen, vor denen das deutsche Pflegesystem steht, sind gewaltig: Bereits heute müssen rund 2,4 Millionen Menschen betreut werden. Aufgrund des Alterns der Gesellschaft wird die Zahl in den kommenden Jahrzehnten Schätzungen des Gesundheitsministeriums zufolge auf mehr als vier Millionen Menschen steigen. Gleichzeitig wird die Bevölkerungszahl insgesamt sinken, sodass den Pflegebedürftigen potenziell immer weniger Betreuungspersonal gegenübersteht. Pflege als Jobmotor Um diesem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken, haben nun 30 Partner aus Bund, Ländern und Verbänden einen Ausbildungspakt abgeschlossen. So sollen ein „ausgewogener Personalmix“ und eine „leistungsgerechte Vergütung“ die Attraktivität des Berufsfeldes steigern. Geplant sei auch, die Gesundheitsförderung für Pflegekräfte zu verbessern, hob Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hervor. Die Pflege könnte so nun zu einem „Jobmotor“ werden, sagte er. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte, dass gute Pflege ohne gut ausgebildetes und motiviertes Personal nicht möglich sei. Sie ist zuversichtlich, dass der Mangel an Pflegekräften durch die Vereinbarung reduziert werden kann. dapd (Politik/Politik)
Polizist im Jalloh-Prozess zu 10.800 Euro Strafe verurteilt
Magdeburg (dapd). Knapp acht Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam ist ein damals für den Dienst verantwortlicher Polizist schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den Mann nach fast zwei Jahren Prozessdauer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle an einem Hitzeschock gestorben. Der betrunkene Jalloh war auf einer Matratze in der Zelle gefesselt. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau war der Polizist freigesprochen worden. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof im Januar 2010 wieder aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg befasste sich seit Januar 2011 mit dem Fall. Das Gericht ging mit seinem Urteil am Donnerstag über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 6.300 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert hatte. Die Nebenklage hielt den Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung für schuldig. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass Jallohs Leben auch nicht zu retten gewesen sei, wenn der Angeklagte vorschriftsmäßig auf das Signal des Feuermelders, das er zunächst für einen Fehlalarm hielt, reagiert hätte. Dies wurde zugunsten des Angeklagten gewertet. Für die Theorie, dass Jalloh durch Dritte angezündet worden sei, gebe es kein einziges Beweismittel, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling. Das Feuerzeug könnte bei einer Durchsuchung übersehen oder bei einer Kontrolle verloren worden sein. Der Kammer sei bewusst, dass es Ermittlungsfehler gegeben habe, sagte Methling. Es sei aber nicht festgestellt worden, dass Beweismittel gezielt vernichtet wurden. Zudem habe der Angeklagte den Richtervorbehalt bei der Gewahrsamsnahme nicht gekannt. Zugunsten des Angeklagten wurden auch gewertet, dass er nicht vorbestraft sei, die baulichen Gegebenheiten in Dessau mit sehr langen Wegen im Gebäude sowie die lange Verfahrensdauer von fast acht Jahren. Der Angeklagte sei massivem öffentlichen Druck und Anfeindungen ausgesetzt gewesen. Methling verwies aber auch auf die hohe Verantwortung, die er in seinem Beruf gehabt habe. Verteidigung und Nebenklage prüfen Revision Die Verteidigung des Polizisten bezeichnete das Urteil als unangemessen und verwies darauf, dass es über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehe. Es sei jetzt eine Woche Zeit, über eine Revision zu entscheiden. Es müsse beraten werden, ob der inzwischen schwer erkrankte Mandant die Kraft aufbringe, gegen das Urteil vorzugehen, sagte Verteidiger Atilla Teuchtler. Die Nebenklage, die den Bruder von Jalloh vertritt, will ebenfalls innerhalb der nächsten Woche über eine Revision entscheiden. Rechtsanwältin Gabriele Heinecke sagte, dass der Polizist den Richtervorbehalt nicht gekannt haben soll, sei eine „Kapitulation der Polizei vor dem Rechtsstaat“. Jeder Polizist müsse sich über diese Vorschriften klar sein. Zudem betonte sie noch einmal, dass Oury Jalloh das Feuer nicht selbst gelegt haben könne. Vor dem Landgericht hatte eine Initiative mit Plakaten und weißen Kreuzen an den Tod von Oury Jalloh erinnert. Aus ihrer Sicht steht hinter dem Geschehen in der Gewahrsamszelle ein Mord. Sie kritisierten das Urteil und das Vorgehen der Justiz. dapd (Politik/Politik)