Berlin (dapd). Mit dem Jahreswechsel wird die Praxisgebühr abgeschafft. Dafür sprach sich am Freitag auch der Bundesrat aus. Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal wird bisher bei Arztbesuchen erhoben und bringt rund zwei Milliarden Euro im Jahr. Die Summe sollen die Krankenkassen nun aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Angedockt wurde das Vorhaben an ein Gesetz zum Assistenzpflegebedarf. Die Praxisgebühr wurde 2004 mit Zustimmung der Union von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Die Gebühr wird nicht nur beim Arzt, sondern auch beim Zahnarzt fällig. Wer innerhalb der drei Monate von einem Arzt zum anderen überwiesen wird, muss den Betrag nicht erneut zahlen. Ziel der Gebühr war, vor allem die Zahl unnötiger Arztbesuche zu verringern. Mehrere Studien haben jedoch gezeigt, dass dieser Lenkungseffekt nicht eingetreten ist. Zudem kritisieren Sozialverbände, dass durch die Gebühr vor allem bei armen Menschen die Hemmschwelle steigt, mit ernsthaften Erkrankungen einen Arzt aufzusuchen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte im Bundesrat, jetzt werde das größte Ärgernis der Patienten, die „Mautgebühr in der Praxis“, abgeschafft. Dies sei auch ein Beitrag zur Entlastung der Praxen von Bürokratie. Das jetzt von den Ländern gebilligte Gesetz regelt auch den Anspruch pflegebedürftiger behinderter Personen auf besondere pflegerische und persönliche Betreuung, Hilfe und Assistenz. Dieser Anspruch gilt künftig auch bei Aufenthalt in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen weiter. Bahr sagte, damit sei eine Versorgungslücke geschlossen worden. „Das Arbeitsverhältnis mit der vertrauten Pflegeperson muss also nicht unterbrochen werden.“ Auch werde der Missbrauch bei der Abrechnung von Pflegeleistungen eingedämmt. dapd (Politik/Politik)
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Bundesrat nimmt neuen Anlauf für ein NPD-Verbot
Berlin (dapd-lsa). Jetzt ist Karlsruhe am Zug: Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD zu beantragen. Bis auf Hessen stimmten alle 16 Länder am Freitag für einen zweiten Anlauf. Das erste Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei war im März 2003 in Karlsruhe gescheitert, weil im Beweismaterial auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert waren, die zugleich als Spitzel für den Verfassungsschutz arbeiteten. Ob wie Anfang der 2000er Jahre auch Bundestag und Bundesrat Verbotsanträge stellen, ist noch offen. Die Bundesregierung will darüber im ersten Quartal 2013 entscheiden. Unter anderen hatte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wegen der ungewissen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens skeptisch geäußert. Dem Antrag des Bundesrates liegt eine mehr als 1.000 Seiten umfassende Materialsammlung zugrunde. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier forderte in der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe) ein gemeinsames Vorgehen aller drei Verfassungsorgane. „Die NPD ist ohne Zweifel undemokratisch, fremdenfeindlich, rassistisch und in Teilen gewaltbereit. Und die Verbindungen zwischen NSU-Morden und NPD-Kadern sind doch offensichtlich“, sagte Steinmeier. „Das könne und dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben. Deshalb sollten nicht nur der Bundesrat, sondern auch Bundestag und Bundesregierung einen eigenen Verbotsantrag anstreben, sagte Steinmeier. Dabei sollten sich alle Bundestagsfaktionen auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende appellierte an Friedrich, „endlich dem Bundestag, wie angekündigt, das gesamte Material der Innenminister und Verfassungsschützer für ein mögliches Verbotsverfahren zur Verfügung stellen, damit der Innenausschuss arbeiten kann“. Konsequenzen aus Scheitern des ersten Anlaufs Im Bundesrat warben mehrere Ministerpräsidenten für das neue Verbotsverfahren. Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) betonte: „Wir sind davon überzeugt, die NPD ist verfassungswidrig.“ Aus dem Scheitern des ersten Verbots seien „Konsequenzen gezogen“ und nur öffentlich zugängliche Belege gesammelt worden. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) betonte, die Beweislage sei „erdrückend“. Die NPD wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik „beeinträchtigen und sogar beseitigen“. Ihre Politik sei von einer aktiv kämpferischen aggressiven Grundhaltung geprägt. Damit sprach Wowereit die Bedingungen an, die für ein Parteiverbot erfüllt sein müssen. Hessen warnt vor erneuter Schlappe Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) begründete die Enthaltung seines Landes im Bundesrat mit der Sorge vor einem Scheitern des Verbotsverfahrens. Eine erneute Schlappe in Karlsruhe würde zu einer Aufwertung der NPD führen, warnte Hahn. Zudem sei zu befürchten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein mögliches NPD-Verbot wieder kassiert. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) widersprach. Die Gefahr sei nicht das Scheitern vor Gericht, sondern „das Scheitern vor unserer Geschichte“. Ein Parteienverbot sei in der Tat ein „scharfes Schwert“, aber „wer angegriffen wird, muss sich wehren“. Die NPD wolle „unsere Demokratie am Ende abschaffen“. Albig fügte hinzu, es sei „eine Zumutung, dass eine Demokratie ihre eigenen Feinde mit Steuergeldern aufpäppelt“. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sagte: „Jeder neue Schritt braucht Mut.“ Die NPD knüpfe „nahtlos an nationalsozialistisches Gedankengut“ an. Sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), betonte, ein Verbot der NPD sei „kein Allheilmittel“, sei aber wichtig, damit diese nicht mehr unter dem Schutz des Parteiengesetzes Räume anmieten und Steuergelder erhalten könne. Der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier (CDU), äußerte die Erwartung, ein NPD-Verbot werde auch vor europäischen Gerichten Bestand haben. Skeptisch zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren äußerte sich auch der Berliner Rechtsextremismus-Experte Bernd Wagner. Ein erneutes Scheitern wäre für Deutschland eine „Katastrophe“ und könnte das Renommee des Landes international beschädigen, sagte der Gründer der Aussteigerinitiative „Exit“ der Nachrichtenagentur dapd. Er warnte deshalb davor, auf „kurzfristige Effekte“ zu schielen. Das könnte „verheerende Folgen“ haben. An diesem Freitag will der Bundesrat den Antrag für ein neues NPD-Verbot beschließen. dapd (Politik/Politik)
NSU-Ausschuss: Schäuble weist Vorwürfe zurück
Berlin (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat das Zusammenlegen der Abteilung Rechts- und Linksextremismus im Verfassungsschutz vor dem NSU-Untersuchungsausschusses verteidigt. Er habe seinerzeit als Bundesinnenminister die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen und „halte die Entscheidung auch im Nachhinein noch für richtig“, sagte Schäuble vor dem Bundestagsgremium am Freitag. Aus damaliger Sicht sei es vor allem entscheidend gewesen, eine neue Abteilung für den Bereich Islamismus zu schaffen, sagte er. Auch den Vorwurf, eine Übernahme der NSU-Ermittlungen an das Bundeskriminalamt (BKA) verhindert zu haben, wies Schäuble zurück. Diese Entscheidung sei nie an ihn herangetragen worden, sagte er und fügte hinzu: „Und ich hätte das auch abgelehnt“. Eine Übernahme der Ermittlung gegen den Willen der Länder hätte seinem Verständnis von guter Zusammenarbeit widersprochen. Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll zwischen 1998 und 2011 zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle im gesamten Bundesgebiet begangen haben. Schäuble war von 1989 bis 1991 und von 2005 bis 2009 Bundesinnenminister. dapd (Politik/Politik)
Betreuungsgeld kommt zum 1. August 2013
Berlin (dapd). Das umstrittene Betreuungsgeld kann ab August an Eltern gezahlt werden, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen. Auch der Bundesrat billigte am Freitag das Vorhaben der schwarz-gelben Koalition, dem bereits der Bundestag zugestimmt hatte. Keine Mehrheit in der Länderkammer fand ein Antrag, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, um es dort aufzuheben. Der Antrag bekam nur 30 Stimmen, erforderlich wären mindestens 36 Stimmen gewesen. Das auf Druck der CSU vom Bundestag beschlossene Betreuungsgeld soll zum 1. August 2013 eingeführt werden. Eltern, die ihre ein bis zwei Jahre alten Kinder zu Hause betreuen, sollen zunächst 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro monatlich bekommen. Der Betrag wird auf Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. dapd (Politik/Politik)
Breite Unterstützung im Bundestag für neues Wahlrecht
Berlin (dapd). Nach jahrelangem Tauziehen um ein neues Wahlrecht will der Bundestag nun zeitnah für eine verfassungskonforme Lösung sorgen. Vertreter von Koalition, SPD und Grünen äußerten sich am Freitag im Bundestag zufrieden mit den Reformplänen, auf die sich die vier Fraktionen gemeinsam verständigt hatten. „Ich glaube fest, dass wir eine verfassungsgemäße Lösung gefunden haben“, sagte Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU). Nur die Linke lehnte den Kompromiss ab. Der Vorschlag, über den der Bundestag am Freitag erstmals beriet, sieht vor, dass sogenannte Überhangmandate durch Ausgleichssitze neutralisiert werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach 2008 war dies bereits das zweite Mal, dass das Verfassungsgericht das deutsche Wahlrecht kassiert hatte. Die neuen Regelungen sollen bereits bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr gelten. Koalition verteidigt Vergrößerung des Parlaments Grosse-Brömer räumte ein, dass mit dem neuen Vorschlag eine Vergrößerung des Parlaments nicht auszuschließen sei und bezeichnete dies als Wermutstropfen. Dies sei aber auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geschuldet. Ohnehin habe Deutschland im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl immer noch eines der kleinsten Parlamente in Europa. Er äußerte die Erwartung, dass das neue Wahlrecht nicht nur vor dem Verfassungsgericht, sondern auch in der Bevölkerung auf Akzeptanz stoßen werde. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, äußerte sich erleichtert, dass es „nach den Irrungen und Wirrungen der Koalition beim Wahlrecht“ jetzt einen gemeinsamen Entwurf gebe. „Das ist ein großer Schritt nach vorn“, betonte er. Mit Blick auf das vom Verfassungsgericht gekippte ursprüngliche Gesetz mahnte Oppermann, dass das Wahlrecht nicht dazu da sei, „nach den Machterhaltungsbedürfnissen der Mehrheit gestaltet zu werden“. Für die FDP räumte Geschäftsführer Jörg van Essen ein, dass der Entwurf schwer verständlich sei. Ebenso wie Grosse-Brömer verteidigte er aber die mögliche Vergrößerung des Parlaments mit Verweis darauf, dass der Bundestag im Vergleich mit anderen europäischen Staaten immer noch eines der kleinsten Parlamente sei. Demokratie koste zudem Geld. „Alle Erfahrung in der Geschichte zeigt, dass Nicht-Demokratie für den Bürger am teuersten kommt.“ Linke lehnt Vorschlag als zu kompliziert ab Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, räumte ein, dass es sich bei dem gemeinsamen Vorschlag um einen Kompromiss handle. Es gehe aber darum, dass der Wählerwille unverfälscht im Parlament repräsentiert werde. Dies sei gewährleistet. Zudem sei das Ziel ein breit getragenen Ansatz gewesen. Die Linke kritisierte den Vorschlag dagegen als zu kompliziert und zudem ungeeignet, die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Das Modell führe zu einer Vergrößerung des Parlaments und werde auch der Anforderung nach einem Regionalproporz nicht ausreichend gerecht, sagte die Linke-Abgeordnete Halina Wawzyniak. Sie werde ihrer Fraktion allerdings nicht empfehlen, erneut gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die Hälfte der 598 Abgeordneten des Bundestags wird per Direktmandat gewählt, die andere Hälfte zieht über die Landeslisten in das Parlament ein. Dazu kommen dann die Überhangmandate. Aktuell sind es nach dem Ausscheiden von Julia Klöckner (CDU) und Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) aus dem Parlament noch 22 solcher Mandate. Nach dem Modell der Ausgleichsmandate sollen nun die anderen Parteien im Verhältnis ihrer Stimmanteile ebenfalls zusätzliche Sitze erhalten. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat bringt NPD-Verbotsverfahren auf den Weg
Berlin (dapd). Die Länder unternehmen einen neuen Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD. Im Bundesrat stimmten alle Länder bis auf Hessen am Freitag dafür, das Verbot der Partei beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Auf diesen Schritt hatten sich Anfang Dezember bereits die Ministerpräsidenten verständigt. Ob sich auch der Bundestag und die Bundesregierung dem Antrag der Länder anschließen, ist noch offen. Die Bundesregierung will darüber im ersten Quartal 2013 entscheiden. Unter anderen hatte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wegen der ungewissen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens skeptisch geäußert. Das erste Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei war im März 2003 in Karlsruhe gescheitert, weil im Beweismaterial auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert waren, die zugleich als Spitzel für den Verfassungsschutz arbeiteten. Im Bundesrat warben mehrere Ministerpräsidenten für das neue Verbotsverfahren. Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) betonte: „Wir sind davon überzeugt, die NPD ist verfassungswidrig.“ Aus dem Scheitern des ersten Verbots seien „Konsequenzen gezogen“ und nur öffentlich zugängliche Belege gesammelt worden. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) sagte, die Gefahr sei nicht das Scheitern vor Gericht, sondern „das Scheitern vor unserer Geschichte“. Ein Parteienverbot sei in der Tat ein „scharfes Schwert“, aber „wer angegriffen wird, muss sich wehren“. Die NPD wolle „unsere Demokratie am Ende abschaffen“. Albig fügte hinzu, es sei „eine Zumutung, dass eine Demokratie ihre eigenen Feinde mit Steuergeldern aufpäppelt“. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) warnte hingegen, ein erneut gescheitertes Verbotsverfahren würde zu einer Aufwertung der NPD führen. Zudem sei zu befürchten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein mögliches NPD-Verbot wieder kassiert. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat verabschiedet Kurt Beck mit Beifall
Berlin (dapd). Der Bundesrat hat den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) mit Beifall verabschiedet. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte am Freitag als Sitzungspräsident, Beck habe sich bundesweit als „Verfechter unserer föderativen Ordnung“ engagiert und „mit Herzblut für die Länder und die Wahrung ihrer Rechte gestritten“. Der Ministerpräsident gehört dem Bundesrat seit 1994 an und hat in dieser Zeit rund 200 Initiativen in die Länderkammer eingebracht. „Sie haben sich weit über Rheinland-Pfalz hinaus große Sympathie und Wertschätzung erworben“, sagte Seehofer. Für den neuen Lebensabschnitt wünschte er Beck alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen. Beck, mit mehr als 18 Jahren dienstältester Ministerpräsident in Deutschland, will sich Anfang kommenden Jahres aus der Politik zurückziehen. Der SPD-Politiker bedankte sich für die Anerkennung und sagte: „Es waren viele spannende Sitzungen, die wir miteinander hatten.“ Beck sagte, der „Geist des Föderalismus“ sei auch in Zukunft unverzichtbar. Den Mitgliedern des Bundesrats wünschte er ein „gedeihliches Miteinander“. Beck verabschiedete sich mit den Worten: „Es waren für mich reiche Jahre – dafür danke ich.“ dapd (Politik/Politik)
Kommunen verringern Defizit deutlich
Wiesbaden (dapd). Die kommunalen Haushalte haben ihr Defizit in den ersten drei Quartalen dieses Jahres um fast vier Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verringert. Das strukturelle Finanzierungsdefizit der Kern- und Extrahaushalte lag damit jedoch noch immer bei rund 1,4 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Die Einnahmen erhöhten sich um 3,2 Prozent auf 139,1 Milliarden Euro. Zugleich stiegen von Januar bis Ende September auch die Ausgaben, allerdings lediglich um 0,3 Prozent auf 140,4 Milliarden Euro. Die Gemeinden profitierten insbesondere von den höheren Steuereinnahmen, die in den ersten drei Quartalen 2012 um 6,9 Prozent auf 50,2 Milliarden Euro stiegen. dapd (Politik/Politik)
Grosse-Brömer wirbt im Bundestag für neues Wahlrecht
Berlin (dapd). Der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Michael Grosse-Brömer (CDU), hat im Bundestag für das neue Wahlrecht geworben. Damit befolge der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, betonte er am Freitag. Er räumte aber ein, dass mit dem Vorschlag, der von Union, FDP, SPD und Grünen getragen wird, eine Vergrößerung des Parlaments nicht auszuschließen ist. Dies sei aber auch der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts geschuldet. Ohnehin habe Deutschland im Verhältnis zur Einwohnerzahl immer noch eines der kleinsten Parlamente in Europa. Der Vorschlag, über den der Bundestag am Freitag erstmals beriet, sieht vor, dass sogenannte Überhangmandate durch Ausgleichssitze neutralisiert werden, was zu einer Vergrößerung des Bundestag führen könnte. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das neue Wahlrecht soll bereits bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr gelten. Grosse-Brömer äußerte die Erwartung, dass das neue Wahlrecht nicht nur Akzeptanz bei der Bevölkerung findet, sondern auch vor dem Bundesverfassungsgericht. dapd (Politik/Politik)
Trittin: Regierung Merkel blockiert jeden Fortschritt in Europa
Köln (dapd). Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin hält der Bundesregierung vor, eine vertiefte europäische Einigung auszubremsen. „Die Regierung Merkel blockiert jeden Fortschritt in Europa“, sagte der Grünen-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl am Freitag im Deutschlandfunk. Er fügte mit Blick auf die Ergebnisse des ersten Verhandlungstages beim EU-Gipfel in Brüssel hinzu, „dass unendlich vertagt wird, liegt nicht an irgendwelchen anderen“. Trittin betonte, das „größte Hindernis“ zur Erreichung einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik in Europa sei „zurzeit die deutsche Bundesregierung, die sich gegen wirklich durchgreifende Schritte zur Überwindung der Bankenkrise bisher gewehrt“ habe. Die angestrebte europäische Bankenunion werde nur dann Wirklichkeit, wenn es neben einer europäischen Bankenaufsicht unter anderem auch eine strikte Gläubigerhaftung gibt. Diese werde von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) blockiert. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hatten sich in der Nacht grundsätzlich auf Reformen für die Vertiefung der Währungsunion geeinigt. Dazu zählen ein Solidaritätsfonds für sparwillige Euro-Staaten, Reformverträge mit den Regierungen und weitere Schritte hin zur einer echten Bankenunion. Die konkreten Etappen blieben jedoch offen. EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy soll den Staats- und Regierungschefs im Juni 2013 einen Plan vorlegen. © 2012 AP. All rights reserved (Politik/Politik)