Berlin. Von Januar bis Juni beantragten 40.321 Personen eine Verbraucherinsolvenz. Das ist ein Rückgang um 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt heute meldet.
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NRW: Weniger Insolvenzen bei Unternehmen und Verbrauchern im ersten Halbjahr 2015

Düsseldorf (IT.NRW). Im ersten Halbjahr 2015 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 15 783 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 4,4 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 16 515 Fälle).
IHK: Deutlich weniger Unternehmensinsolvenzen in der Region
Im ersten Halbjahr 2015 sind die Unternehmensinsolvenzen im IHK-Bezirk Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. 126 Unternehmen haben Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht. Das sind 18 % weniger als im ersten Halbjahr 2014. In Niedersachsen gingen die Unternehmensinsolvenzen ebenfalls um 18 % zurück. Das ergibt eine aktuelle Auswertung der amtlichen Statistik durch die IHK.
Sicherungsmöglichkeiten vor der Insolvenz
Immer wieder stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, Vermögen vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu sichern. Dazu sei gesagt, dass das Insolvenzrecht dem Insolvenzverwalter diverse Möglichkeiten bietet, in den Anfechtungszeiträumen 3 Monate, 2 Jahre und 10 Jahre gem. der §§ 130 – 133 InsO Rechtsgeschäfte anzufechten.
Creditreform Zahlungsindikator Deutschland

In Deutschland ist es zu einer Verbesserung bei der Zahlungsweise gekommen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Überfälligkeitstage über alle Branchen hinweg von 13,50 Tagen im Durchschnitt auf 13,07 Tage reduziert. Nicht alle Branchen jedoch haben diese positive Entwicklung im 1. Halbjahr 2015 gegenüber dem Vergleichszeitraum nachvollziehen können: So hat das Baugewerbe – der „Spitzenreiter“, wenn es um den Zahlungsverzug geht – noch einmal von 15,10 auf 15,23 Tage zugelegt.
Insolvenzen in Deutschland, 1. Halbjahr 2015

Neuss. Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland entwickelt sich weiter rückläufig. Im 1. Halbjahr 2015 wurden 11.100 Unternehmensinsolvenzen (1. Halbjahr 2014: 12.060) und 40.200 Verbraucherinsolvenzen (1. Halbjahr 2014: 43.870) registriert. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen verringerte sich somit um 8,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nahm um 8,4 Prozent ab.
NRW: 5,1 Prozent weniger Insolvenzen im ersten Quartal 2015
Düsseldorf (IT.NRW). Im ersten Quartal des Jahres 2015 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 7 954 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5,1 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 8 382 Fälle).
Metallgießerei Schmidt erwirtschaftet Löhne und Gehälter wieder selbst
Osnabrück. Gute Nachrichten für die 58 Mitarbeiter des Osnabrücker Traditionsunternehmens Metallgießerei Schmidt: Sie erhalten mit der zum 1. Juni erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens wieder reguläre Lohn- und Gehaltszahlungen und bleiben in vollem Umfang weiter beschäftigt.
Deutliche Entspannung in Westeuropa – Osteuropa im Schatten der Ukraine-Krise
Erstmals seit dem Ausbruch der Finanzkrise ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa deutlich gesunken. In den EU-15-Ländern zuzüglich Norwegen und der Schweiz wurden im Jahr 2014 insgesamt 179.662 Unternehmensinsolvenzen registriert. Im Vergleich zum Vorjahr (189.855 Insolvenzen) verringerte sich die Zahl der Fälle um 10.193 Fälle bzw. um 5,4 Prozent. Auch in der Eurozone verringerten sich die Insolvenzzahlen (147.649 Fälle; minus 4,6 Prozent). Trotz dieser Positiventwicklung liegt die Zahl der jährlichen Insolvenzen in weiten Teilen Europas noch deutlich höher als vor Beginn der Wirtschaftskrise.
Gutachten zur Wertermittlung stiller Reserven
Durch die Einführung und Entfristung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in Verbindung mit der Insolvenzordnung gilt, dass bei einer Überschuldung eines Unternehmens in Verbindung mit einer positiven Fortführungsprognose keine Insolvenzantragspflicht besteht; dennoch stellt sich für die Beteiligten die Frage, was passiert, wenn die Fortführungsprognose nicht positiv ausfällt, weil vielleicht bestimmte Vermögenspositionen nicht sachgerecht oder gar falsch bewertet werden.