Bundesarbeitsgericht lockert Streikverbot in der Kirche

Bundesarbeitsgericht lockert Streikverbot in der Kirche Erfurt (dapd). Auch Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen haben unter bestimmten Umständen ein Recht auf Streik. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Die Richter wiesen damit eine Klage der evangelischen Kirche ab, die den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund verbieten wollte, in Betrieben der Diakonie zu Streiks aufzurufen. Allerdings lehnte das Gericht das von den Kirchen vertretene Modell zur Lösung von Arbeitskonflikten nicht grundsätzlich ab. Dieser sogenannte Dritte Weg schließt Streiks und Aussperrungen im Streit über Arbeitsbedingungen aus. Ein Streikverbot sei jedoch nur dann legitim, wenn die in den Verhandlungen getroffenen Vereinbarungen verbindlich seien und die Gewerkschaften daran beteiligt würden, urteilte das Gericht. Sonst dürfe zu Streiks aufgerufen werden. Die Gewerkschaft ver.di begrüßte das Urteil. „Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Erfurt. Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und ver.di könnten sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend sei. Vertreter beider Seiten hatten zuvor angekündigt, im Falle einer Niederlage in Erfurt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Während Bsirske einen solchen Schritt ausschloss, will die Diakonie zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits waren Warnstreiks, die ver.di und der Marburger Bund in den Jahren 2009 und 2010 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg organisierten. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm und den Arbeitsgericht Hamburg waren Anfang 2011 die Klagen der evangelischen Kirche abgewiesen worden. Nach Ansicht der Hammer Richter „rechtfertigt das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen jedenfalls keinen vollständigen Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich kirchlicher Einrichtungen“. Auch sei der „Dritte Weg“ nicht geeignet, „der Arbeitnehmerseite vergleichbare Chancen zur Durchsetzung ihrer Forderungen zu vermitteln“, wie sie außerhalb der Kirche mit Tarifvertrag und Arbeitskampf zur Verfügung stünden. dapd (Politik/Politik)

Ökonom Flassbeck empfiehlt Deutschland kräftige Lohnerhöhungen

Ökonom Flassbeck empfiehlt Deutschland kräftige Lohnerhöhungen Frankfurt/Main (dapd). Deutschland ist nach Ansicht des Ökonomen Heiner Flassbeck schuld an der Eurokrise. Die Löhne in der Bundesrepublik müssten stark steigen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu verschlechtern und so den Euro-Krisenländern Luft zu verschaffen, forderte der Chefvolkswirt der UN-Organisation für Welthandel und Entwicklung (UNCTAD) am Dienstag in Frankfurt am Main. Eine Erholung könne in der Währungsunion nur einsetzen, wenn der Konsum steige. Dazu müssten die deutschen Privathaushalte mehr Geld zur Verfügung haben. „Der Elefant im Porzellanladen ist Deutschland“, sagte Flassbeck in einer Diskussionsrunde auf der Euro Finance Week. „Solange wir den Elefanten nicht aus dem Laden rauskriegen, können wir Tassen flicken, soviel wir wollen, zum Beispiel in Griechenland.“ Lohnsteigerungen in Deutschland würden den Wettbewerbsvorteil Deutschlands reduzieren, argumentierte der Ökonom. Andernfalls drohe Deflation, also sinkende Verbraucherpreise. Bislang verdanke Deutschland sein Wachstum fast ausschließlich dem Export. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Vorsichtiger Optimismus bei Endlager-Suche

Vorsichtiger Optimismus bei Endlager-Suche Berlin (dapd). Vorsichtige Annäherung in den festgefahrenen Verhandlungen über die weiteren Schritte bei der Suche nach einem atomaren Endlager: Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) äußerte sich am Dienstag optimistisch, dass eine parteiübergreifende Einigung beim Endlagersuchgesetz möglich sei. Und auch der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel erwartet Bewegung in den Verhandlungen über eine neue Endlagersuche. Regierung und Opposition ringen seit Monaten um ein Gesetz zur Suche nach einem Atomendlager. Bisher überschattet vor allem die ungeklärte Zukunft des niedersächsischen Salzstocks Gorleben die Gespräche. Die Grünen, die seit Jahren gegen ein Atommüll-Endlager in Gorleben kämpfen, hatten bei ihrem Parteitag in Hannover beschlossen, einen Verzicht auf den Standort nicht zur Bedingung für ihre Zustimmung zu einem Suchgesetz zu machen. McAllister zeigte sich vorsichtig zuversichtlich. „Bei gutem Willen aller Beteiligten sollte es doch möglich sein, in dieser so wichtigen Frage parteipolitische Taktierereien zu lassen und Gräben zu überwinden“, sagte McAllister im Interview mit der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. „Ich würde den Beschluss nicht überhöhen, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Was dieser „wert“ sei, werde man aber erst in den Ausschusssitzungen des Bundestages sehen. Auch Gabriel äußerte sich optimistisch. „Ich glaube, dass der Parteitagsbeschluss der Grünen eine Einigung eher erleichtert“, sagte Gabriel der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Jetzt sei die Bundesregierung am Zug. „Sie muss, wie schon im Frühjahr versprochen, endlich einen konsensfähigen Verfahrensvorschlag auf den Tisch legen.“ Mitte Oktober hatte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) den Fraktionen und den Bundesländern einen „Arbeitsentwurf“ für ein Atommüll-Gesetz zugeschickt und angeboten, über verbliebene Streitpunkte „in jedem gewünschten Format“ zu verhandeln. Teil des Vorschlags ist, dass Gorleben als möglicher Endlagerstandort nicht von vornherein ausgeschlossen wird, die Erkundungsarbeiten an dem Salzstock zunächst aber ruhen sollen. Auch enthält der Gesetzentwurf eine Vorgabe für die künftige Behördenstruktur. Gabriel und Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin lehnten Verhandlungen darüber allerdings bislang ab. dapd (Politik/Politik)

Türkei und NATO über Verlegung von Patriot -Raketen offenbar einig

Türkei und NATO über Verlegung von Patriot -Raketen offenbar einig Berlin/Ankara/Brüssel (dapd). Der Stationierung von „Patriot“-Raketen an der türkischen Grenze zu Syrien steht offenbar nichts mehr im Weg. Der offizielle Antrag war bis Dienstagnachmittag zwar noch nicht bei der NATO eingetroffen. Die Gespräche mit den Verbündeten hätten aber die letzte Phase erreicht und würden nicht mehr viel Zeit in Anspruch nehmen, sagte am Dienstag der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu. Die NATO hatte bereits am Montag zugesagt, einen Antrag zügig zu prüfen. Der Streit um eine deutsche Beteiligung an dem Einsatz hat sich unter dem Eindruck der offenbar erzielten Einigung zwischen Türkei und NATO verschärft. Die Opposition äußerte die Befürchtung, in den syrischen Bürgerkrieg verwickelt zu werden. SPD und Grüne monierten, die Flugabwehrraketen seien nicht geeignet, Mörserbeschuss abzuwehren. Das eigentliche Ziel sei offenbar die Errichtung einer Flugverbotszone über Syrien. Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) wies dies zurück. Der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Rainer Stinner, bezeichnete die Vorwürfe als „absurd“. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gernot Erler, verwies im SWR darauf, dass Ankara in der Vergangenheit bereits für eine Flugverbotszone über syrischem Bürgerkriegsgebiet plädiert habe, sodass zumindest Anlass zur Sorge bestehe, dass die Systeme zur Sicherung einer solchen Zone eingesetzt werden könnten. Er verlangte von der Türkei eine Klarstellung, dass sie „Patriot“-Abwehrsysteme nur zum Schutz des eigenen Landes braucht. Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, stellte in Frage, ob die Flugabwehrraketen überhaupt dem Schutz der Türkei dienen könnten. Die Türkei werde derzeit aus Syrien mit Mörsergranaten beschossen „und die ‚Patriots‘ helfen nichts dagegen“, sagte er im ARD-„Morgenmagazin“. Es sei „durchaus möglich“, mit „Patriot“-Raketen eine Flugverbotszone einzurichten. De Mazière nennt Spekulationen über Flugverbotszone abwegig Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Paul Schäfer, sprach angesichts der Absprache zwischen NATO und Türkei von einem „unverantwortlichen Schritt in die Eskalation“. Fundamentalkritik äußerte die Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen. Die Türkei biete bewaffneten syrischen Oppositionsgruppen ein Rückzugsgebiet und sei im Konflikt mit Syrien „eher Aggressor als Ziel des Angriffs“. NATO und Bundesregierung würden die Türkei mit einer Zusage zur Unterstützung der Luftabwehr in ihrem „Eskalationskurs“ bestärken. Verteidigungsminister de Maizière und sein Parlamentarischer Staatssekretär Christian Schmidt (CSU) wiesen die Spekulationen über das Errichten einer Flugverbotszone zurück. Überlegungen, dass eine Stationierung von „Patriot“-Raketen eine Vorstufe dazu seien oder eine Einmischung in den syrischen Bürgerkrieg, seien „vollständig abwegig“, sagte der Minister am Dienstag im rbb-Inforadio. Der FDP-Außenexperte Stinner verwies darauf, dass das einzige Ziel „die Sicherung des Territoriums unseres NATO-Partners Türkei“ sei. „Eine Beteiligung am syrischen Bürgerkrieg ist damit ausdrücklich ausgeschlossen“, sagte er und bezeichnete die Vorwürfe der Opposition als „absurd“. Diskussion um ein Mandat des Bundestags Für Diskussionen sorgt weiterhin die Frage, ob der Bundestag einer deutschen Beteiligung zustimmen muss. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, kritisierte, dass Minister de Maizière das Parlament bislang nicht informiert habe. Auch FDP, Grüne und Linke forderten, die Zustimmung des Bundestags einzuholen. Die Grünen hatten für Donnerstag Sondersitzungen der Bundestagsausschüsse für Auswärtiges und Verteidigung beantragt. Auch Unionspolitiker mahnten eine Befassung des Parlaments an. „Mit mir wird es keinen Einsatz ohne Mandat des Deutschen Bundestages geben“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Ernst Reinhard Beck, „Handelsblatt Online“. Der CDU-Politiker schloss sich auch der Warnung an, die Flugabwehrraketen für eine Flugverbotszone zu instrumentalisieren. „Wenn deutsche Patriot-Raketen an der türkisch-syrischen Grenze eingesetzt werden, dann zum Schutz türkischen Hoheitsgebietes und damit der NATO-Südgrenze“, sagte Beck. Der Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) sagte, die Abgeordneten gingen davon aus, „dass wir jedenfalls beteiligt werden“. Minister de Maizière versicherte, dass eine Notwendigkeit eines Bundestagsmandats weiter geprüft werde. Er vermute, dass dies der Fall sein werde. „Der Bundestag kann sich darauf verlassen, dass wir ihn in der einen oder anderen Weise in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen“, sagte er. Für eine Mandatierung eines Einsatzes durch das Parlament warb auch der Vorsitzende des Bundeswehrverbands, Ulrich Kirsch. Die Bundeswehr sei darauf angewiesen, „einen breiten Rückhalt in der Gesellschaft zu haben“, sagte Kirsch am Dienstag im Deutschlandfunk. „Das Ringen um den richtigen Weg muss doch im Parlament stattfinden“, betonte er. Dort säßen die Vertreter des Volkes. dapd (Politik/Politik)

Friedrich will Abwehrkraft des Staates gegen Terrorismus stärken

Friedrich will Abwehrkraft des Staates gegen Terrorismus stärken Berlin (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will die deutsche Sicherheitsarchitektur schlagkräftiger machen. Die Modernisierung und Effizienzsteigerung der Sicherheitsbehörden ziehe sich „wie ein roter Faden“ durch den Haushaltsentwurf für sein Ressort, sagte Friedrich am Dienstag im Bundestag. Der Minister hob etwa die Einrichtung des Abwehrzentrums gegen Extremismus und Terrorismus in Köln, die Neonazi-Verbunddatei und das Nationale Waffenregister hervor. Zudem verwies Friedrich auf die zusätzlichen 15 Millionen Euro, die die Bundespolizei 2013 erhalten soll. Nach dem Regierungsentwurf umfasst Friedrichs Haushalt im kommenden Jahr ein Ausgabevolumen von gut 5,84 Milliarden Euro und damit fast 355 Millionen Euro mehr als in 2012. SPD kritisiert fehlende Entschlossenheit Die SPD wirft Friedrich beim Umbau der Sicherheitsarchitektur Orientierungslosigkeit vor. So sei sein Agieren nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU „alles andere als glücklich“ gewesen, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann. Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zog knapp 14 Jahre unerkannt von Polizei und Verfassungsschutz durch die Bundesrepublik und wird für zehn Morde verantwortlich gemacht. Besonders kritisierte Hartmann die Einrichtung des Abwehrzentrums gegen Extremismus und Terrorismus, indem die unterschiedlichsten Bedrohungsbereiche „zusammen gerührt“ würden. Zudem warf er Friedrich vor, nach dem Auffliegen des NSU keinen Aktenvernichtungsstopp verordnet zu haben. Nur dadurch habe es zu der Schredder-Affäre im Bundesamt für Verfassungsschutz kommen können. Auch die Zusammenarbeit mit den Ländern funktioniere bei Friedrich nicht, monierte Hartmann. „Die Innenpolitik in Deutschland ist bei Ihnen in keinen guten Händen“, bilanzierte der SPD-Politiker an den Ressortchef gewandt. dapd (Politik/Politik)

Gewerkschaften fordern Streikrecht statt kollektives Betteln

Gewerkschaften fordern Streikrecht statt kollektives Betteln Erfurt (dapd-nrw). Die Vertreter der Gewerkschaften haben vor dem Bundesarbeitsgericht ihre Forderung nach einem Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bekräftigt. Es gehe schließlich nicht um die Verkürzung der Morgenandacht, sondern um die arbeitsvertragliche Gerechtigkeit, sagte ver.di-Anwalt Henner Wolter in der Verhandlung am Dienstag in Erfurt. Das Streikrecht für Mitarbeiter von Diakonie und Caritas sei notwendiges und zwingendes Mittel der Koalitionsfreiheit, weil sonst nichts anderes als „kollektives Betteln“ übrigbleibe. Die Beeinträchtigung der im Grundgesetz gewährleisteten Koalitionsfreiheit sei bei einem Streikverbot „wesentlich höher“ als die Nachteile, die die Kirche hinnehmen müsse, wenn gestreikt werde, sagte der ver.di-Anwalt. Die Kirche plädierte in dem Prozess hingegen weiter für ihr Modell der einvernehmlichen Konfliktlösung ohne Streik und Aussperrung, den sogenannten Dritten Weg. Es müsse ein Ausgleich gefunden werden, bei denen beide Positionen möglichst wenig eingeschränkt würden, sagte Kirchen-Anwalt Christian von Tiling. Er schlug vor, Tarifkonflikte mit einer verbindlichen Schlichtung durch einen neutralen und objektiven Schlichter zu lösen. Dem Arbeitnehmer entstünde dadurch auch kein Schaden, weil als Schlichtungsperson jemand ausgesucht werde, der keine Verbindung zur Kirche habe. Endgültige Entscheidung erst in Straßburg? Die Gewerkschaften wiesen ebenfalls die Möglichkeit zurück, sie in Tarifverhandlungen ohne Streikrecht einzubeziehen. Dies sei nicht ausreichend. Anwalt Wolter verwies darauf, dass ein Streik nicht religionsfeindlich sei und den Verkündungsauftrag der Kirche nicht berühre. Zudem sei das Streikrecht gesetzlich und vertraglich zum Beispiel durch die Friedenspflicht oder auch Notdienstvereinbarungen geregelt. Außerdem stelle es auch nur die Ultima Ratio dar. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist auch nach dem Urteil, das für den Nachmittag erwartet wurde, noch lange nicht das letzte Wort in dem Streit gesprochen. „Möglicherweise endet die Wegstrecke nicht in Erfurt oder Karlsruhe, sondern in Straßburg“, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt. Das Urteil werde zumindest eine „richtungsweisende Zwischenetappe“ sein. Vertreter beider Seiten haben bereits angekündigt, bei einer Niederlage in Erfurt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Danach wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg der nächste Schritt. Denn beim EGMR können auch nicht-staatliche Organisationen mit einer Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland – beziehungsweise gegen deren höchste Gerichte – vorgehen. Gerichte gaben Gewerkschaften recht Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits sind Warnstreiks, die ver.di und der Marburger Bund in den Jahren 2009 und 2010 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg organisierten. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm und dem Arbeitsgericht Hamburg wurde Anfang 2011 die Klagen der evangelischen Kirche abgewiesen. Nach Ansicht der Hammer Richter „rechtfertigt das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen jedenfalls keinen vollständigen Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich kirchlicher Einrichtungen“. Auch sei der Dritte Weg nicht geeignet, „der Arbeitnehmerseite vergleichbare Chancen zur Durchsetzung ihrer Forderungen zu vermitteln“, wie sie außerhalb der Kirche mit Tarifvertrag und Arbeitskampf zur Verfügung stünden. dapd (Politik/Politik)

Papst kämpft um den Zauber der Weihnachtsgeschichte

Papst kämpft um den Zauber der Weihnachtsgeschichte Rom/Würzburg (dapd). Kein Stall in Bethlehem und keine Krippe, keine Weisen aus dem Morgenland und auch kein heller Stern – viele Bibelwissenschaftler sprechen der neutestamentlichen Weihnachtsgeschichte ihren historischen Wahrheitsgehalt ab. Pünktlich zum Start der Vorweihnachtszeit verteidigt nun das Oberhaupt der katholischen Kirche die Erzählungen der Evangelisten Matthäus und Lukas über Jesu Geburt und Kindheit gegen Einwände von Theologen. Papst Benedikt XVI. kämpft im abschließenden Band seiner „Jesus“-Trilogie um den Zauber der biblischen Weihnachtsgeschichte. Am Mittwoch kommt sein Buch „Jesus von Nazareth – Die Kindheitsgeschichten“ in den Handel. Wie schon in den ersten beiden Bänden geht es dem Papst darum, den durch die Forschung der vergangenen Jahrhunderte herbeigeführten „Riss“ zwischen dem historischen Jesus und dem Christus des Glaubens zu kitten. Für Benedikt sind die biblischen Erzählungen über Jesu Kindheit keine theologischen Mythen, sondern „historisch glaubhaft“. „Matthäus und Lukas wollen in ihrer je eigenen Art nicht ‚Geschichten‘ erzählen, sondern Geschichte schreiben, wirkliche, geschehene Geschichte, freilich gedeutete und vom Wort Gottes her verstandene Geschichte“, betont der Papst. Beide Evangelisten hätten dabei aus Familientraditionen geschöpft, bei Lukas habe sogar Jesu Mutter Maria zu den Quellen gehört. „In Bethlehem geboren“ Die in der Bibel aufgeführten historischen Fakten zum christlichen Religionsstifter herauszustellen, ist eines der zentralen Anliegen des Buchs: „Jesus ist nicht im Irgendwann des Mythos geboren und aufgetreten. Er gehört einer genau datierbaren Zeit und einem genau bezeichneten geographischen Raum zu: Das Universale und das Konkrete berühren einander“, argumentiert der Papst. Entschieden wendet er sich gegen die These bedeutender Vertreter der modernen Bibelauslegung, wonach die Evangelisten die Geburt Jesu aus theologischen Gründen von Nazareth nach Bethlehem verlegt haben. „Ich sehe nicht, wie man diese Theorie wirklich quellengemäß begründen könnte.“ Denn über die Geburt Jesu gebe es nun einmal keine andere Quelle als das Neue Testament. „Wenn wir uns an die Quellen halten, bleibt klar, dass Jesus in Bethlehem geboren und in Nazareth aufgewachsen ist.“ Benedikt hält „ohne Einschränkung“ auch am Glauben an die jungfräuliche Geburt Jesu fest. Wie die Auferstehung Jesu aus dem Grab sei auch die Jungfrauengeburt wahr und ein Prüfstein des Glaubens. „Wenn Gott nicht Macht über die Materie hat, dann ist er eben nicht Gott.“ Aber Gott habe diese Macht. „Deswegen ist die Empfängnis und Geburt Jesu aus der Jungfrau Maria ein grundlegendes Element unseres Glaubens und ein Leuchtzeichen der Hoffnung.“ Brücke in die Gegenwart Egal ob die vom Kaiser angeordnete „Volkszählung“, die Hirten von Bethlehem, die Weisen aus dem Morgenland oder der helle Stern: Benedikt arbeitet die wesentlichen Elemente der Weihnachtsgeschichte ab, führt Argumente für ihre historische Glaubwürdigkeit an, analysiert sie aber auch theologisch. Er erläutert ferner, wie Ochs und Esel in die Weihnachtskrippen kamen, obwohl sie in den Evangelien nicht erwähnt werden, und wie aus den biblischen Magiern in der Überlieferung die heiligen drei Könige wurden. Der Papst belässt es aber nicht bei der historischen Rückschau, sondern schlägt von den Evangelien ausgehend immer wieder auch die Brücke in die Gegenwart. Denn zur rechten Auslegung der Bibel gehöre auch, sich zu fragen: „Geht es mich an? Und wenn, wie?“ Zwar ist Benedikts neues Buch ein theologisches Werk, dank der verständlichen Sprache und des umfangreichen Glossars des Verlags wendet es sich aber auch an ein breites Publikum. Der gelehrte Theologieprofessor Joseph Ratzinger wirbt dabei um einen einfachen Glauben. Er verweist auf die Grenzen der historisch-kritischen Bibelforschung und hebt stattdessen das Göttliche, das Geheimnisvolle im christlichen Glauben hervor. Der Papst lädt seine Leser ein, mit ihm die neutestamentliche Weihnachtsgeschichte in ihrer schlichten Schönheit wörtlich zu nehmen. Dabei gilt freilich auch für den dritten Band der Bestseller-Trilogie, was Benedikt XVI. im Vorwort zum ersten Teil betont hatte: Das Buch sei in keiner Weise ein lehramtlicher Akt, „sondern einzig Ausdruck meines persönlichen Suchens nach dem Angesicht des Herrn“. Das heißt: Hier spricht nicht in erster Linie der Papst, sondern der Theologe und Mensch Joseph Ratzinger. „Es steht daher jedermann frei, mir zu widersprechen.“ (Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.: „Jesus von Nazareth – Prolog: Die Kindheitsgeschichten“, Verlag Herder, 2012, 176 Seiten, 20 Euro, ISBN: 978-3-451-34999-7) dapd (Politik/Politik)

Brüssel genehmigt Alno-Übernahme durch US-Konzern Whirlpool

Brüssel genehmigt Alno-Übernahme durch US-Konzern Whirlpool Brüssel/Pfullendorf (dapd). Der US-Küchengerätehersteller Whirlpool darf den angeschlagenen deutschen Küchenhersteller Alno übernehmen. Die Europäische Kommission gab dafür am Dienstag nach einer kartellrechtlichen Überprüfung grünes Licht. Gegen die Transaktion gebe es keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, erklärte die Kommission. Alno mit Sitz im schwäbischen Pfullendorf war in den vergangenen Jahren wirtschaftlich in schweres Fahrwasser geraten, befindet sich aber nach einer Restrukturierung wieder auf Erholungskurs. Das operative Ergebnis stieg in den ersten neun Monaten 2012 auf minus 0,7 Millionen nach minus 23,7 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Die börsennotierte Alno AG zählt nach eigenen Angaben zu den führenden Küchenherstellern Deutschlands. Das Unternehmen beschäftigt weltweit mehr als 1.800 Mitarbeiter. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Lufthansa ändert wegen Nahostkonflikt Flugplan nach Tel Aviv

Lufthansa ändert wegen Nahostkonflikt Flugplan nach Tel Aviv Frankfurt/Main (dapd). Die Deutsche Lufthansa hat angesichts des Nahostkonflikts den Plan für Flüge in die israelische Stadt Tel Aviv leicht abgeändert. Zwar fliege Deutschlands größte Fluggesellschaft weiter den dortigen Ben Gurion Airport an. Doch lege der Flug LH 690, der gegen 22 Uhr von Frankfurt aus startet, diesmal einen Zwischenstopp in Athen ein, sagte eine Lufthansa-Sprecherin am Dienstag in Frankfurt am Main der Nachrichtenagentur dapd. In der griechischen Hauptstadt werde die Crew gewechselt, die dann nach einem kurzen Aufenthalt in Tel Aviv wieder den Rückflug antreten könne. So müssten die Lufthansa-Mitarbeiter nicht in Israel übernachten, sagte die Sprecherin. Die Fluggäste müssten sich wegen der Vorsichtsmaßnahme auf dem ansonsten direkten Flug nach Tel Aviv auf eine Verzögerung einstellen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Wahlkampftöne in Haushaltsdebatte

Wahlkampftöne in Haushaltsdebatte Berlin (dapd). Nach gut neun Minuten seiner Rede wurde Wolfgang Schäuble (CDU) laut. SPD und Grüne sollten doch aufhören, irgendeine Kritik in der Steuerpolitik zu erheben, erregte sich der Bundesfinanzminister am Dienstag bei den Schlussberatungen zum Bundeshaushalt 2013. „Völlig inakzeptabel“ sei die Weigerung der Bundestagsopposition im Bundesrat, dem Abbau der sogenannten kalten Progression zuzustimmen, schimpfte der CDU-Politiker. Den Steuerpflichtigen werde doch dadurch kein Geld zurückgegeben. Die kalte Progression kann dazu führen, dass Arbeitnehmern von Lohnerhöhungen durch den Steuertarif nichts übrig bleibt. Das will die Koalition ändern und Arbeitnehmer so entlasten. Die Opposition, die im Bundesrat eine Mehrheit hat, lehnt dies mit Blick auf die Sanierung der öffentlichen Haushalte ab. Vor seiner Rede hatte Schäuble sich harte Kritik anhören müssen. Zum Auftakt fuhr der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider schweres Geschütz gegen den in der Öffentlichkeit angesehenen Minister auf. Schäuble hätte längst einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen müssen, befand Schneider und betonte: „Sie haben das nicht geschafft. Das ist Ihr Versagen.“ Schäuble habe in der Finanzpolitik die Hände in den Schoß gelegt. Im steuerlichen Bereich habe diese Regierung außer der Senkung der Steuern für Hoteliers nichts erreicht. Zugleich habe sie es versäumt, Subventionen abzubauen. Grüne und Linke schlugen in dieselbe Kerbe. Linke-Fraktionsvize Dietmar Bartsch warf der Koalition Umverteilung von unten nach oben vor, bemängelte eine mangelnde Vorsorge angesichts der konjunkturellen Risiken und forderte eine Vermögensbesteuerung. In Sachen Haushaltsdisziplin sei Deutschland kein Vorbild, sagte Bartsch. Der Schuldenstand habe 82 Prozent des BIP erreicht, erlaubt seien 60 Prozent. Die Grünen-Abgeordnete Priska Hinz beklagte zudem, dass die Energiewende nicht ausfinanziert sei. Koalition setzt auf „wachstumsgerechte Konsolidierung“ Schäuble wies die Vorwürfe zurück. Die Koalition habe die Defizite maßvoll zurückgeführt, aber zugleich Wachstum ermöglicht. Mit diesem Kurs sei Deutschland Stabilitätsanker und Wachstumslokomotive in Europa. Ohne Deutschland befände sich die Eurozone und die EU in der Rezession, sagte Schäuble. Die deutsche Schuldenbremse sei Vorbild für andere und könne damit „nicht so dumm sein“. Die Regierung halte bei steigenden Steuereinnahmen und steigendem Inlandsprodukt die Ausgaben stabil und konsolidiere so den Haushalt. „Das sichert unsere Zukunft“, sagte der Minister. Der Unions-Haushälter Norbert Barthle nannte das „wachstumsgerechte Konsolidierung“. Schäuble kritisierte auch scharf die Weigerung der SPD, dem Steuerabkommen mit der Schweiz zuzustimmen. Das sei allein parteipolitisch begründet. Wenn das Abkommen nicht zustande komme, würden ab 1. Januar Vermögensanlagen in der Schweiz auch nicht so erfasst wie in Deutschland. Milliardeneinnahmen gingen dann dauerhaft verloren. Der Bundestag wird am Freitag über den Haushalt 2013 entscheiden. Der Etat sieht Ausgaben von 302 Milliarden Euro vor, die Nettokreditaufnahme soll 17,1 Milliarden Euro betragen. Das strukturelle Defizit soll mit 8,8 Milliarden Euro nur bei 0,34 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen. Damit werde die für 2016 vorgeschriebenen Schuldenbremse bereits drei Jahre früher eingehalten, unterstrich Schäuble. Auch europäische Schuldenbremse gilt nun Neben der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse gilt nun die europäische Schuldenregel. Der Bundestag stimmte einem Begleitgesetz zum europäischen Fiskalpakt zu, wonach sich der Gesamtstaat, also Bund, Länder und Gemeinden, nur noch bis zu 0,5 Prozent des BIP verschulden darf. Sollte Deutschland die Quote überschreiten, trägt bis einschließlich 2019 der Bund die Strafzahlungen, auch die Bundesländer für die Verletzung des Paktes verantwortlich sind. Neben der Koalition votierten auch die Grünen für das Begleitgesetz, SPD und Linke waren dagegen. Der Bundestag verabschiedete zugleich einen zweiten Nachtragshaushalt für das laufende Jahr. Dieser sieht 580,5 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Kleinkindbetreuung sowie 1,62 Milliarden Euro für die Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank (EIB) vor. Der erste Nachtragshaushalt 2012 war nötig geworden, um die vorgezogene deutsche Einzahlung in den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu ermöglichen. Ebenfalls am Dienstag beschlossen wurde ein Haushaltsbegleitgesetz 2013. Damit entfällt die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung. Zudem wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds 2013 einmalig um 2,5 Milliarden Euro auf 11,5 Milliarden Euro verringert. Zugleich wird der allgemeine Bundeszuschuss an die Rentenkasse bis 2016 gesenkt: 2013 um eine Milliarde Euro und 2014 bis 2016 um jeweils 1,25 Milliarden Euro jährlich. dapd (Politik/Politik)