Bundesregierung glättet offenbar Armutsbericht

Bundesregierung glättet offenbar Armutsbericht Berlin (dapd). Die Bundesregierung hat ihren Armuts- und Reichtumsbericht in einigen entscheidenden Passagen offenbar deutlich geglättet. Entscheidende Passagen seien verändert worden, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“. So sei die Aussage „Die Privatvermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt“ in der Einleitung des Dokuments nicht mehr zu finden. Den Bericht soll das Kabinett möglichst noch dieses Jahr billigen. Eine frühere Fassung des Berichts aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte im September für erhebliche Unruhe gesorgt. In einer Stellungnahme hatte das Wirtschaftsministerium klar gemacht, dass der aktuelle Berichtsentwurf „nicht ressortabgestimmt“ sei und daher „auch nicht der Meinung der Bundesregierung“ entspreche. Vor allem „Forderungen nach höheren Steuern für die, die den Sozialstaat finanzieren“, lehne das Ministerium ab. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) distanzierte sich von der Analyse. In der neueren Fassung vom 21. November fehlen laut dem Bericht nun einige kritische Passagen. So hieß es in der ersten Variante noch: „Während die Lohnentwicklung im oberen Bereich positiv steigend war, sind die unteren Löhne in den vergangenen zehn Jahren preisbereinigt gesunken. Die Einkommensspreizung hat zugenommen.“ Diese verletze „das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung“ und könne „den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden“. Stattdessen wird nun angeführt, dass sinkende Reallöhne „Ausdruck struktureller Verbesserungen“ am Arbeitsmarkt seien. Denn zwischen 2007 und 2011 seien im unteren Lohnbereich viele neue Vollzeitjobs entstanden und hätten Erwerbslose so eine Arbeit bekommen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach warf der Bundesregierung in der „Süddeutschen Zeitung“ vor, sie wolle „entscheidende Aussagen des Berichts verwässern, verschleiern und beschönigen“. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums erwiderte, es habe Veränderungswünsche gegeben. Dies sei innerhalb einer Ressortabstimmung in einer Koalition „ein ganz normaler Vorgang“. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil warf der Bundesregierung Ignoranz vor. „Das ändert aber nichts an der Situation. Die ungerechte Einkommens- und Vermögensverteilung, die Zunahme von unsicherer Arbeit und fehlende Aufstiegsperspektiven sind Realität in Deutschland“, sagte er am Mittwoch. Von der FDP sei nichts anderes zu erwarten, als dass sie die Realität ignoriere. „Aber dass Frau von der Leyen und Frau Merkel dieses schäbige Spiel mitmachen zeigt, dass auch die CDU jede soziale Bodenhaftung verloren hat“, fügte er hinzu. dapd (Politik/Politik)

Streit zwischen Hessen und Bahá’i-Gemeinde vor Gericht

Streit zwischen Hessen und Bahá'i-Gemeinde vor Gericht Leipzig (dapd). Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich seit Mittwoch mit dem Streit zwischen dem Land Hessen und der Bahá’i-Gemeinde um deren Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte dem Antrag der Religionsgemeinschaft stattgegeben, wogegen das zuständige Kultusministerium in Revision ging. Nach Ansicht des Ministeriums reicht die Zahl von rund 5.000 Mitgliedern nicht aus, um den Bahá’i den Körperschaftsstatus zu verleihen. Die Bahái-Gemeinde hatte dies in Hessen beantragt, weil hier ihr Nationaler Geistiger Rat ansässig ist. dapd (Politik/Politik)

Hyundai fährt Rekordabsatz in Deutschland ein

Hyundai fährt Rekordabsatz in Deutschland ein München (dapd). Der koreanische Autohersteller Hyundai hat trotz Absatzkrise seine Verkaufszahlen in Deutschland weiter gesteigert. Bis zum Jahresende will Hyundai rund 98.000 Fahrzeuge ausgeliefert haben und damit eine neue Bestmarke erreichen, wie der Deutschland-Chef Markus Schrick am Dienstagabend in München mitteilte. Die Vorjahresmarke von 86.700 Autos hatte das koreanische Unternehmen schon im Laufe des Novembers übertroffen. Hyundai ist damit die erfolgreichste asiatische Automarke in Deutschland und der drittgrößte Importeur. Im kommenden Jahr wird der Gesamtmarkt laut Schrick stagnieren. Dennoch will Hyundai erstmals mehr als 100.000 Fahrzeuge in Deutschland verkaufen. Allerdings stellt sich Schrick auf einen harten Wettbewerb mit Rabatten ein. Nachdem Hyundai in den vergangenen Monaten und Jahren viele neue Modelle auf den Markt gebracht hat, will das Unternehmen künftig verstärkt an der Qualität arbeiten. Dass Hyundai bisher nur im Mittelfeld der ADAC-Pannenstatistik steht, soll sich laut Schrick ändern. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Thomas Cook weitet Verluste aus

Thomas Cook weitet Verluste aus London/Oberursel (dapd). Der taumelnde deutsch-britische Reisekonzern Thomas Cook hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatz verloren und deutlich höhere Verluste eingefahren. Der Umsatz fiel zum Geschäftsjahresende am 30. September um drei Prozent auf umgerechnet 11,8 Milliarden Euro. Der Nettoverlust stieg um mehr als zehn Prozent auf 731 Millionen Euro, wie der Konkurrent des deutschen TUI-Konzerns am Mittwoch in London mitteilte. Das Unternehmen, zu dessen deutscher Tochter in Oberursel nahe Eschborn auch die Marken Neckermann Reisen und Öger Tours gehören, steckt schon länger in der Krise und machte in der Not unter anderem Hotels und Flugzeuge zu Geld. Auch das Indien-Geschäft wurde verkauft, Reisebüros wurden geschlossen. Die neue Firmenchefin Harriet Green sieht aber erste Erfolge ihres Sanierungskurses. Im Sommerquartal seien die Verluste des Vorjahres praktisch wieder ausgeglichen worden. Thomas Cook konnte im Sommer Preiserhöhungen bis zu acht Prozent durchsetzen. Das kommende Jahr ist laut Green der Anfang einer Erholungsphase. „Da wir das erste Jahr unseres Geschäftsumbaus beschreiten, blicken wir zuversichtlich in die Zukunft und freuen uns“, heißt es in einer Mitteilung von Thomas Cook. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Scandlines kündigt Bauauftrag für Ostseefähren

Stralsund/Lübeck (dapd). Die Reederei Scandlines hat knapp vier Wochen nach der Insolvenz der P+S Werften bei der Volkswerft Stralsund den Vertrag zum Bau von zwei Ostseefähren aufgelöst. Die beiden Schiffe entsprächen nicht den vertraglichen Vereinbarungen, erklärte die Reederei am Dienstag in Lübeck. Der Insolvenzverwalter der P+S Werften, Berthold Brinkmann, erklärte, dass er mit der Kündigung gerechnet habe. Ein neues Angebot von Scandlines wies er zurück.

Weiterlesen …

Bundesamt: Risiko der Adventskalender-Schokolade nur sehr gering

Berlin (dapd). Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) sieht die Warnung vor Mineralölrückständen in Adventskalender-Schokolade gelassen. Selbst bei dem laut Stiftung Warentest am stärksten betroffenen Kalender schätzt das Amt die Belastung als „nur sehr gering“ ein. „Dafür müsste man nicht Alarm schlagen“, sagte BfR-Sprecherin Miriam Ewald der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

Weiterlesen …

Messegelände in Hannover soll viel kleiner werden

Messegelände in Hannover soll viel kleiner werden Hannover (dapd). Das gigantische Messegelände in Hannover steht offenbar vor drastischen Einschnitten. Nach einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ könnte die Fläche von heute 500.000 Quadratmeter auf nur noch 350.000 Quadratmeter schrumpfen. Das gehe aus einem „marktorientierten Entwicklungsplan“ hervor, den der Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegt habe. Ein Sprecher der Messe AG erklärte am Dienstag, der Vorstand habe den Kontrolleuren mehrere Szenarien vorgelegt. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Der Sprecher bestätigte, dass ein Grundstücksteil im Osten des Geländes an eine Logistikfirma verkauft werden soll. Auf dem Gelände im Süden Hannovers finden große Messen wie die Cebit und die Hannovermesse statt, aber auch viele kleinere Veranstaltungen. Viele der Hallen sind alt und unpraktisch, etwa wegen vieler Tragpfeiler für Dächer oder zu schwacher Hallenböden. Betreiber des Geländes ist die staatseigene Messe AG, die tiefrote Zahlen schreibt. Nach Angaben der Zeitung wandelt sich außerdem das Interesse der Kunden: Sie verlangten immer öfter kleinere Messen. Das sei aber in Hannover auf dem Messegelände schwer zu machen. Die Besucher würden sich auf dem riesigen Grundstück neben den vielen leeren Hallen verloren fühlen. Außerdem ist die Messe in Hannover anders als in Hamburg, Berlin oder Frankfurt sehr abgelegen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Mittelständler sollten sich vor Verbrechern im eigenen Haus fürchten

Mittelständler sollten sich vor Verbrechern im eigenen Haus fürchten Frankfurt/Main (dapd). Unterschlagung, Diebstahl, Kartellrechtsverstöße: Mittelständler unterschätzen das Risiko von Wirtschaftskriminalität. Das geht aus einer Studie der Beratungsgesellschaft KPMG hervor, die am Dienstag in Frankfurt am Main vorgestellt wurde. Vier von fünf Firmen halten demnach den eigenen Schutz für ausreichend. Dabei glauben zugleich zwei Drittel der Befragten, dass das generelle Risiko, Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden, hoch sei. „Das heißt, Wirtschaftskriminalität trifft immer nur die anderen“, sagte Frank Weller von KPMG über den offensichtlichen Widerspruch in der Wahrnehmung. Jedes vierte Unternehmen sei in den vergangenen zwei Jahren zum Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Jedes Jahr gebe es 675.000 Fälle und einen Schaden von 300.000 Euro für die betroffenen Firmen, heißt es in der Studie. Jeder zweite Täter kommt demnach aus dem Unternehmen selbst. „Der Feind sitzt im eigenen Haus“, sagte Frank Hülsberg von KPMG. Oft handele es sich um hochrangige Manager oder andere Führungspersonen, die an den richtigen Hebeln sitzen, die sie für sich missbrauchen können. Die Firmen überschätzten laut der Untersuchung die Verluste durch Datendiebstahl. Die Schäden von Untreue, Unterschlagung und Kartellrechtsverstößen würden dagegen unterschätzt. Besonders gefährdet seien Mittelständler, weil dort die Beziehungen der Verantwortlichen enger seien. „Man kennt sich und man vertraut sich“, erklärte Weller. Mitarbeiter könnten aber dennoch in Versuchung geraten, den Pfad des Gesetzes zu verlassen. „Dann ist Vertrauen gut, ein Mindestmaß an Kontrolle ist aber besser.“ Das Netz aus Vorsorge und Aufdeckung sei in großen Unternehmen besser. Schaden auf 20 Milliarden Euro geschätzt Dem Bundeskriminalamt zufolge entstand allein 2011 durch Wirtschaftskriminalität ein Schaden von mehr als 4 Milliarden Euro in Deutschland. Darin fließen aber nur die Fälle ein, in denen es zu einer Verurteilung kommt, wie KPMG erklärte. Deshalb fassen die Berater die Definition weiter und gehen von einem Schaden in Höhe von 20 Milliarden Euro aus. Die Kosten für die interne Aufklärung seien darin aber noch nicht enthalten. Nach wie vor wird der Studie zufolge jeder zweite Fall von Wirtschaftskriminalität nur durch Zufall entdeckt. Oft fehle das Unrechtsbewusstsein. So seien Fälle bekannt, in denen Lebensmittellieferanten ganz selbstverständlich die Preise für einzelne Geschäfte absprächen, erklärten die KPMG-Experten. Dabei sei das klar verboten. Manch ein Unternehmer sage auch von sich: „Ich besteche nicht, ich mache nur Geschenke.“ Korrupte Manager kommen den Experten zufolge nur selten für ihre Taten ins Gefängnis, weil das deutsche Strafrecht sehr hohe Hürden für eine Verurteilung aufgestellt habe. Häufiger komme es zu Geldstrafen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Experten warnen, dass Wirtschaftskriminalität bisweilen die Existenz eines Unternehmens gefährden könne. Sie nannten als Beispiel einen Mittelständler, der in Südamerika unter Bestechungsverdacht geraten sei. Während der laufenden Ermittlungen bekomme die Firma keine Ausfuhrgenehmigung mehr und leide an massiven Umsatzeinbrüchen. „Dieses Unternehmen guckt mit offenen Augen in den Abgrund“, sagte Hülsberg. Härteres Vorgehen gegen Korruption greift offenbar Eine gute Nachricht lässt sich aus der Studie allerdings ablesen: Die Korruption geht zurück. Alle zwei Jahre legt KPMG die Studie zur Wirtschaftskriminalität neu auf. Während vor sechs Jahren noch 33 Prozent der von Wirtschaftskriminalität betroffenen Firmen angegeben hätten, zum Opfer von Korruption geworden zu sein, sei dieser Wert schrittweise auf 6 Prozent gesunken. Gründe seien wahrscheinlich höhere Wachsamkeit, die große Präsenz des Themas in der öffentlichen Debatte und die veränderten Rechtsvorschriften. Für die Studie hat das Umfrageinstitut TSN Emnid im Auftrag der KPMG 332 nach Branchen und Größenklassen repräsentativ ausgewählte Unternehmen nach ihrer Erfahrung mit Wirtschaftskriminalität, ihrer Risikoeinschätzung und Prävention befragt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Kliniken sollen zu Auskunft über Hygienestatus verpflichtet werden

Kliniken sollen zu Auskunft über Hygienestatus verpflichtet werden Mainz (dapd-rps). Krankenhäuser in Deutschland sollen Patienten im Internet künftig über ihren Hygienestatus informieren. Die Datenschutz- und Informationsbeauftragten von Bund und Ländern forderten bei einer gemeinsamen Konferenz am Dienstag in Mainz, eine standardisierte Melde- und Veröffentlichungspflicht für Hygienedaten einzuführen. Patienten sollten online etwa über Hygienevorgaben der Kliniken, die Zahl der Infektionsfälle und den Verbrauch von Desinfektionsmitteln aufgeklärt werden, erläuterte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Dazu gehört laut Schaar auch eine Erweiterung der Qualitätsberichte. Ziel sei, dass Patienten Krankenhäuser künftig besser miteinander vergleichen könnten. „Transparenz führt ziemlich direkt zu verbesserter Krankenhaushygiene, das ist unsere Vorstellung dabei“, argumentierte der Datenschutzexperte. Zugleich werde das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem gestärkt. Nach dem Tod eines Säuglings durch eine Darmkeiminfektion in einer Berliner Klinik Ende Oktober war eine öffentliche Debatte über Qualitätsstandards in deutschen Krankenhäusern entbrannt. Der Landesbeauftragte in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, berichtete, dass jährlich bundesweit 500.000 bis 600.000 Patienten in Praxen und Kliniken an Infektionen erkrankten. 15.000 der Patienten stürben sogar deswegen. Die mangelnde Hygiene in deutschen Kliniken sei daher ein „gewichtiges Problem“, dem mit mehr Transparenz begegnet werden müsse. dapd (Politik/Politik)

BGH: Stammzellen sind keine Embryonen

BGH: Stammzellen sind keine Embryonen Karlsruhe (dapd-nrw). Menschliche embryonale Stammzellen sind rechtlich keine Embryonen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe erstmals entschieden. „Stammzellen weisen nicht die Fähigkeit auf, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen“, betonte der 10. Zivilsenat am Dienstag in Karlsruhe. Dass sie unter Umständen durch Kombination mit bestimmten anderen Zellen in einen Zustand versetzt werden können, in dem sie über diese Fähigkeit verfügen, reiche nicht aus, „um sie schon vor einer solchen Behandlung als Embryonen ansehen zu können“. Embryonale Stammzellen müssten aber durch andere Methoden als durch die Zerstörung von Embryonen gewonnen werden, betonte der BGH. Anlass für die Grundsatzentscheidung war der Fall des Bonner Forscher Oliver Brüstle, der nun im jahrelangen Rechtsstreit um sein umstrittenes Stammzellen-Patent einen Teilerfolg vor dem BGH errang. Der Bundesgerichtshof erklärte das 1999 erteilte Patent zwar für „nichtig“, soweit es Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen umfasst, bei deren Gewinnung Embryonen zerstört worden seien. Der Patentschutz bleibe jedoch bestehen, soweit menschliche embryonale Stammzellen durch andere Methoden ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen würden. Die Berufung Brüstles gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts, welches das Patent vorbehaltlos für nichtig erklärt hatte, war somit teilweise erfolgreich. Gegen das Patent „DE 19756864“ hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace geklagt. BGH entschied unter den Vorgaben des EuGH Das Bundespatentgericht hatte 2006 entschieden, der Gebrauch von Brüstles Erfindung verstoße gegen die öffentliche Ordnung. Denn hierzu müssten in einer vorgelagerten Stufe menschliche Embryonen „verbraucht“ – und damit zerstört – werden. Patente für die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken seien jedoch ausgeschlossen. Der BGH hatte bereits 2009 über die Berufung des Neurobiologen verhandelt, dann aber die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hatte dann im Oktober 2011 entschieden, dass aus menschlichen Embryonen gewonnene Stammzellen nicht patentiert werden dürften. Die Menschenwürde verbiete den rechtlichen Schutz einer Erfindung, wenn diese die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordere. Mit Blick auf die EuGH-Entscheidung betonte der BGH nun, das Patent Brüstles habe in der 1999 erteilten Fassung deshalb keinen Bestand, weil sonst der Eindruck vermittelt würde, die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen aus der zerstörenden Verwendung von Embryonen werde vom Staat gebilligt. Allerdings sei eine „eingeschränkte Fassung“ des Patents, die Brüstles Anwälte mit einem neuen Hilfsantrag verteidigt hatten, nicht von der Patentierung ausgeschlossen. Der BGH ließ es dafür ausreichen, „dass es Methoden gibt, mit der menschliche embryonale Stammzellen ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen werden können“, so der BGH. Brüstle sagte nach dem Urteil in Karlsruhe, der BGH habe nun die notwendige Rechtsklarheit geschaffen. Er selbst habe mit seiner Klage „eine Mittelposition erreicht“. Embryonale Stammzellen dürften weiter verwendet werden. Der BGH habe die Verwendung aber auf Zelllinien eingeschränkt, die ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen würden. Hier gebe es mittlerweile „eine ganze Reihe von Alternativen“, sagte der Forscher. Er hoffe nun, weiter Zelltherapeutika entwickeln zu können. (Aktenzeichen: X ZR 58/07) dapd (Politik/Politik)