Pflege wird zur Kostenfalle im Alter

Pflege wird zur Kostenfalle im Alter Berlin (dapd). Pflegebedürftige müssen für ihre Versorgung immer mehr aus eigener Tasche zahlen. Während Betroffene mit Pflegestufe I vor zehn Jahren monatlich 163 Euro selbst finanzieren mussten, waren es im vergangenen Jahr mit 361 Euro mehr als doppelt soviel, wie aus dem am Dienstag in Berlin vorgestellten Barmer GEK Pflegereport hervorgeht. Bis 2015 wird ein Anstieg auf 407 Euro prognostiziert. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles gab Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eine Mitschuld an der Entwicklung. Durchschnittlich zahlt laut der Studie jeder Bürger im Laufe seines Lebens 31.100 Euro für stationäre Betreuung plus 6.000 Euro für ambulante Versorgung. Die Pflegeversicherung übernimmt darüber hinaus Kosten von rund 33.300 Euro pro Versicherten. Frauen werden wegen ihrer länger dauernden Heimpflege deutlich mehr belastet, hieß es weiter. Sie müssten zu ihren Pflegekosten privat durchschnittlich etwa 45.000 Euro beisteuern, während Männer rund 21.000 Euro Eigenanteile aufbringen müssen. In der Pflegestufe II stieg der monatlich privatfinanzierte Anteil laut Report in den vergangenen zehn Jahren von 303 Euro auf 543 Euro. Bis 2015 wird ein Anstieg auf 604 Euro monatlich erwartet. In Pflegestufe III gab es den Angaben zufolge zwischen 2001 und 2011 einen Anstieg von 545 Euro auf 768 Euro monatlich. Für 2015 werden monatlich 787 Euro Eigenanteilkosten errechnet. Nahles attackiert „Pflege-Bahr“ SPD-Generalsekretärin Nahles warf der Regierung vor, die Probleme der Pflege nicht anzupacken. „Die 5-Euro-Förderung des ‚Pflege-Bahr‘ im Monat sind reine Kosmetik und helfen gar nichts“, sagte sie in Berlin. Die Bundesregierung bezuschusst die private Pflegevorsorge ab kommendem Jahr mit fünf Euro im Monat. Nahles forderte jedoch „eine echte Reform, um die Pflegerisiken und die immensen Kosten der Pflege solidarisch und gerecht abzusichern“. Nötig sei „eine Bürgerversicherung in der Pflege“. Barmer-Vize Rolf-Ulrich Schlenker nannte den künftigen staatlichen Zuschuss viel zu gering und somit „sozial-politisch falsch“. Er warb dafür, neue Konzepte zu erarbeiten, wie die Kosten besser abgefedert werden können. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums wies die Vorwürfe zurück. Die private Pflegevorsorge werde vom Jahreswechsel an zum ersten Mal überhaupt staatlich gefördert, sagte er auf dapd-Anfrage. „Wir haben ein einfaches und unbürokratisches Verfahren gewählt. Durch den staatlichen Zuschuss wird auch für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen einen Anreiz geschaffen, privat vorzusorgen“, betonte der Sprecher. dapd (Politik/Politik)

Zeitung: Anklage gegen LBBW-Vorstandsmitglieder erhoben

Zeitung: Anklage gegen LBBW-Vorstandsmitglieder erhoben Stuttgart (dapd-bwb). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einem Zeitungsbericht zufolge Anklage gegen zwei amtierende und fünf ehemalige Vorstandsmitglieder der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) erhoben. Ihnen werde vorgeworfen, Bilanzen geschönt zu haben, berichteten die „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Justizkreise. Der Vorwurf der schweren Untreue sei allerdings fallengelassen worden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft wollte sich auf dapd-Anfrage nicht dazu äußern. Zu den Beschuldigten zählen dem Bericht zufolge unter anderen LBBW-Vorstandsvize Michael Horn, Finanzmarkt-Vorstand Hans-Joachim Strüder sowie der ehemalige LBBW-Vorstandschef Siegfried Jaschinski. Zudem sei gegen jene Wirtschaftsprüfer Anklage erhoben worden, die die Bilanzen damals gebilligt hätten. Dabei handele es sich um Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Messegelände in Hannover soll viel kleiner werden

Messegelände in Hannover soll viel kleiner werden Hannover (dapd). Das gigantische Messegelände in Hannover steht offenbar vor drastischen Einschnitten. Nach einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ könnte die Fläche von heute 500.000 Quadratmeter auf nur noch 350.000 Quadratmeter schrumpfen. Das gehe aus einem „marktorientierten Entwicklungsplan“ hervor, den der Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegt habe. Ein Sprecher der Messe AG erklärte am Dienstag, der Vorstand habe den Kontrolleuren mehrere Szenarien vorgelegt. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Der Sprecher bestätigte, dass ein Grundstücksteil im Osten des Geländes an eine Logistikfirma verkauft werden soll. Auf dem Gelände im Süden Hannovers finden große Messen wie die Cebit und die Hannovermesse statt, aber auch viele kleinere Veranstaltungen. Viele der Hallen sind alt und unpraktisch, etwa wegen vieler Tragpfeiler für Dächer oder zu schwacher Hallenböden. Betreiber des Geländes ist die staatseigene Messe AG, die tiefrote Zahlen schreibt. Nach Angaben der Zeitung wandelt sich außerdem das Interesse der Kunden: Sie verlangten immer öfter kleinere Messen. Das sei aber in Hannover auf dem Messegelände schwer zu machen. Die Besucher würden sich auf dem riesigen Grundstück neben den vielen leeren Hallen verloren fühlen. Außerdem ist die Messe in Hannover anders als in Hamburg, Berlin oder Frankfurt sehr abgelegen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Kapitalerhöhung bei Praktiker voraussichtlich noch diese Woche

Kapitalerhöhung bei Praktiker voraussichtlich noch diese Woche Hamburg/Kirkel (dapd). Die angeschlagene Baumarktkette Praktiker bringt eine rettende Kapitalerhöhung voraussichtlich noch diese Woche auf den Weg. Vorstand und Aufsichtsrat würden kurzfristig den Bezugspreis der neuen Aktien festsetzen, teilte die Gesellschaft am Dienstag mit. Erster Handelstag der neuen Praktiker-Aktien solle voraussichtlich der 19. Dezember sein. Mit der 60-Millionen-Euro-Kapitalmaßnahme will Praktiker die Firmensanierung bezahlen. Die Wiener Beteiligungsgesellschaft Donau Invest hatte sich bereits zum Kauf von Aktien im Wert von 35 Millionen Euro bereiterklärt. Außerdem will die Berenberg Bank zur Not für bis zu 25 Millionen Euro Aktien übernehmen. Zunächst aber werden die Altaktionäre gefragt, ob sie aufstocken wollen. Praktiker war wegen seiner jahrelangen Billigstrategie („20 Prozent auf alles“) und Missmanagements tief in die roten Zahlen gerutscht. 2011 machte das Unternehmen mehr als 500 Millionen Euro Verlust. Der Vorstand setzt nun auf Personalabbau, unter anderem durch einen Umzug der Firmenleitung nach Hamburg. Außerdem sollen viele Märkte der Marke Praktiker umgestellt werden auf die Schwestermarke Max Bahr, die höhere Gewinnspannen erzielt. Die 15.000 Mitarbeiter hatten bereits auf fünf Prozent ihres Gehalts verzichtet. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Mittelständler sollten sich vor Verbrechern im eigenen Haus fürchten

Mittelständler sollten sich vor Verbrechern im eigenen Haus fürchten Frankfurt/Main (dapd). Unterschlagung, Diebstahl, Kartellrechtsverstöße: Mittelständler unterschätzen das Risiko von Wirtschaftskriminalität. Das geht aus einer Studie der Beratungsgesellschaft KPMG hervor, die am Dienstag in Frankfurt am Main vorgestellt wurde. Vier von fünf Firmen halten demnach den eigenen Schutz für ausreichend. Dabei glauben zugleich zwei Drittel der Befragten, dass das generelle Risiko, Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden, hoch sei. „Das heißt, Wirtschaftskriminalität trifft immer nur die anderen“, sagte Frank Weller von KPMG über den offensichtlichen Widerspruch in der Wahrnehmung. Jedes vierte Unternehmen sei in den vergangenen zwei Jahren zum Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Jedes Jahr gebe es 675.000 Fälle und einen Schaden von 300.000 Euro für die betroffenen Firmen, heißt es in der Studie. Jeder zweite Täter kommt demnach aus dem Unternehmen selbst. „Der Feind sitzt im eigenen Haus“, sagte Frank Hülsberg von KPMG. Oft handele es sich um hochrangige Manager oder andere Führungspersonen, die an den richtigen Hebeln sitzen, die sie für sich missbrauchen können. Die Firmen überschätzten laut der Untersuchung die Verluste durch Datendiebstahl. Die Schäden von Untreue, Unterschlagung und Kartellrechtsverstößen würden dagegen unterschätzt. Besonders gefährdet seien Mittelständler, weil dort die Beziehungen der Verantwortlichen enger seien. „Man kennt sich und man vertraut sich“, erklärte Weller. Mitarbeiter könnten aber dennoch in Versuchung geraten, den Pfad des Gesetzes zu verlassen. „Dann ist Vertrauen gut, ein Mindestmaß an Kontrolle ist aber besser.“ Das Netz aus Vorsorge und Aufdeckung sei in großen Unternehmen besser. Schaden auf 20 Milliarden Euro geschätzt Dem Bundeskriminalamt zufolge entstand allein 2011 durch Wirtschaftskriminalität ein Schaden von mehr als 4 Milliarden Euro in Deutschland. Darin fließen aber nur die Fälle ein, in denen es zu einer Verurteilung kommt, wie KPMG erklärte. Deshalb fassen die Berater die Definition weiter und gehen von einem Schaden in Höhe von 20 Milliarden Euro aus. Die Kosten für die interne Aufklärung seien darin aber noch nicht enthalten. Nach wie vor wird der Studie zufolge jeder zweite Fall von Wirtschaftskriminalität nur durch Zufall entdeckt. Oft fehle das Unrechtsbewusstsein. So seien Fälle bekannt, in denen Lebensmittellieferanten ganz selbstverständlich die Preise für einzelne Geschäfte absprächen, erklärten die KPMG-Experten. Dabei sei das klar verboten. Manch ein Unternehmer sage auch von sich: „Ich besteche nicht, ich mache nur Geschenke.“ Korrupte Manager kommen den Experten zufolge nur selten für ihre Taten ins Gefängnis, weil das deutsche Strafrecht sehr hohe Hürden für eine Verurteilung aufgestellt habe. Häufiger komme es zu Geldstrafen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Experten warnen, dass Wirtschaftskriminalität bisweilen die Existenz eines Unternehmens gefährden könne. Sie nannten als Beispiel einen Mittelständler, der in Südamerika unter Bestechungsverdacht geraten sei. Während der laufenden Ermittlungen bekomme die Firma keine Ausfuhrgenehmigung mehr und leide an massiven Umsatzeinbrüchen. „Dieses Unternehmen guckt mit offenen Augen in den Abgrund“, sagte Hülsberg. Härteres Vorgehen gegen Korruption greift offenbar Eine gute Nachricht lässt sich aus der Studie allerdings ablesen: Die Korruption geht zurück. Alle zwei Jahre legt KPMG die Studie zur Wirtschaftskriminalität neu auf. Während vor sechs Jahren noch 33 Prozent der von Wirtschaftskriminalität betroffenen Firmen angegeben hätten, zum Opfer von Korruption geworden zu sein, sei dieser Wert schrittweise auf 6 Prozent gesunken. Gründe seien wahrscheinlich höhere Wachsamkeit, die große Präsenz des Themas in der öffentlichen Debatte und die veränderten Rechtsvorschriften. Für die Studie hat das Umfrageinstitut TSN Emnid im Auftrag der KPMG 332 nach Branchen und Größenklassen repräsentativ ausgewählte Unternehmen nach ihrer Erfahrung mit Wirtschaftskriminalität, ihrer Risikoeinschätzung und Prävention befragt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Baumarktkette Hornbach kassiert Umsatz- und Gewinnprognose

Baumarktkette Hornbach kassiert Umsatz- und Gewinnprognose Bornheim (dapd). Schwächeres Geschäft mit Heimwerkern: Die Baumarktkette Hornbach hat ihre Prognose für Ertrag und Erlös gesenkt. Im noch bis Ende Februar laufenden Geschäftsjahr 2012/13 werde der Umsatz nun auf dem Vorjahresniveau von 3,0 Milliarden Euro erwartet, teilte das Unternehmen am Dienstag im pfälzischen Bornheim mit. Zuvor war ein Plus im unteren einstelligen Prozentbereich als Ziel ausgegeben worden. Der Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) werde unter dem Vorjahreswert von 128 Millionen Euro liegen, hieß es weiter. Als Grund für die Absenkung der Prognose nannte Hornbach den schwächeren Konsum in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres. Weitere Details sollten mit der Vorlage der Quartalszahlen am 21. Dezember veröffentlicht werden. Die im SDAX notierte Hornbach-Aktie gab nach der Bekanntgabe der Zahlen nach und notierte gegen 16 Uhr mit einem Minus von 1,6 Prozent bei 24,90 Euro. Die Hornbach-Baumarkt-AG betreibt nach eigenen Angaben rund 130 Baumärkte in neun Ländern. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

BGH: Stammzellen sind keine Embryonen

BGH: Stammzellen sind keine Embryonen Karlsruhe (dapd-nrw). Menschliche embryonale Stammzellen sind rechtlich keine Embryonen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe erstmals entschieden. „Stammzellen weisen nicht die Fähigkeit auf, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen“, betonte der 10. Zivilsenat am Dienstag in Karlsruhe. Dass sie unter Umständen durch Kombination mit bestimmten anderen Zellen in einen Zustand versetzt werden können, in dem sie über diese Fähigkeit verfügen, reiche nicht aus, „um sie schon vor einer solchen Behandlung als Embryonen ansehen zu können“. Embryonale Stammzellen müssten aber durch andere Methoden als durch die Zerstörung von Embryonen gewonnen werden, betonte der BGH. Anlass für die Grundsatzentscheidung war der Fall des Bonner Forscher Oliver Brüstle, der nun im jahrelangen Rechtsstreit um sein umstrittenes Stammzellen-Patent einen Teilerfolg vor dem BGH errang. Der Bundesgerichtshof erklärte das 1999 erteilte Patent zwar für „nichtig“, soweit es Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen umfasst, bei deren Gewinnung Embryonen zerstört worden seien. Der Patentschutz bleibe jedoch bestehen, soweit menschliche embryonale Stammzellen durch andere Methoden ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen würden. Die Berufung Brüstles gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts, welches das Patent vorbehaltlos für nichtig erklärt hatte, war somit teilweise erfolgreich. Gegen das Patent „DE 19756864“ hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace geklagt. BGH entschied unter den Vorgaben des EuGH Das Bundespatentgericht hatte 2006 entschieden, der Gebrauch von Brüstles Erfindung verstoße gegen die öffentliche Ordnung. Denn hierzu müssten in einer vorgelagerten Stufe menschliche Embryonen „verbraucht“ – und damit zerstört – werden. Patente für die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken seien jedoch ausgeschlossen. Der BGH hatte bereits 2009 über die Berufung des Neurobiologen verhandelt, dann aber die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hatte dann im Oktober 2011 entschieden, dass aus menschlichen Embryonen gewonnene Stammzellen nicht patentiert werden dürften. Die Menschenwürde verbiete den rechtlichen Schutz einer Erfindung, wenn diese die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordere. Mit Blick auf die EuGH-Entscheidung betonte der BGH nun, das Patent Brüstles habe in der 1999 erteilten Fassung deshalb keinen Bestand, weil sonst der Eindruck vermittelt würde, die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen aus der zerstörenden Verwendung von Embryonen werde vom Staat gebilligt. Allerdings sei eine „eingeschränkte Fassung“ des Patents, die Brüstles Anwälte mit einem neuen Hilfsantrag verteidigt hatten, nicht von der Patentierung ausgeschlossen. Der BGH ließ es dafür ausreichen, „dass es Methoden gibt, mit der menschliche embryonale Stammzellen ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen werden können“, so der BGH. Brüstle sagte nach dem Urteil in Karlsruhe, der BGH habe nun die notwendige Rechtsklarheit geschaffen. Er selbst habe mit seiner Klage „eine Mittelposition erreicht“. Embryonale Stammzellen dürften weiter verwendet werden. Der BGH habe die Verwendung aber auf Zelllinien eingeschränkt, die ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen würden. Hier gebe es mittlerweile „eine ganze Reihe von Alternativen“, sagte der Forscher. Er hoffe nun, weiter Zelltherapeutika entwickeln zu können. (Aktenzeichen: X ZR 58/07) dapd (Politik/Politik)

Datenschützer fordern mehr Transparenz von deutschen Parlamentariern

Datenschützer fordern mehr Transparenz von deutschen Parlamentariern Mainz (dapd-rps). Die Datenschutz- und Informationsbeauftragten von Bund und Ländern empfehlen eine weitergehende Offenlegung der Nebeneinkünfte von deutschen Parlamentariern. „Wichtig ist, dass hier für mehr Transparenz gesorgt wird, als das bisher in vielen Parlamenten der Fall ist“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach einer gemeinsamen Konferenz am Dienstag in Mainz. Dies würde auch im Sinne der Abgeordneten unsachliche Diskussionen vermeiden und die Bedenken der Bürger zerstreuen, dass Partikularinteressen bestünden. Diese erhöhte Transparenz soll Schaar zufolge auch für finanzielle Aufwendungen der Parlamente etwa für Reisen der Abgeordneten oder für Sachausgaben gelten. Allerdings dürften die Abgeordneten nicht gläsern gemacht werden, betonte Schaar. Es gehe nicht darum, Parlamente mit einer Stadtverwaltung gleichzusetzen. So müssten etwa die Besonderheiten des Mandats und Berufsgeheimnisse berücksichtigt werden. „Es macht einfach einen Unterschied, ob jemand im Hauptberuf Abgeordneter ist oder Landwirt“, argumentierte der Datenschutzexperte. Zuletzt hatten die üppigen Nebeneinkünfte des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück die Diskussion über Nebeneinkünfte angeheizt. Zudem solle die Informationspolitik der Parlamente insgesamt verbessert werden, forderte Schaar. Hierzu zähle, dass diese ihre Tagesordnungen regelmäßig online bekannt machten und Sitzungen der Fachausschüsse in allen Parlamenten generell öffentlich sein müssten. Auch wissenschaftliche Gutachten, die von Parlamenten in Auftrag gegeben wurden, sollten nach Möglichkeit öffentlich gemacht werden. dapd (Politik/Politik)

Justiz beugt sich öffentlichem Druck in der Affäre Gustl Mollath

Justiz beugt sich öffentlichem Druck in der Affäre Gustl Mollath München (dapd-bay). Bewegung im Fall Gustl Mollath: Die umstrittene Zwangsunterbringung des 56-jährigen Nürnbergers wird noch einmal gerichtlich überprüft. Nach massivem öffentlichen und politischen Druck stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bei der zuständigen Kammer einen entsprechenden Antrag. Mithilfe eines weiteren psychiatrischen Gutachtens solle untersucht werden, ob der Mann zu Recht in einer geschlossenen Anstalt einsitzt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Dienstag mit. Zuvor hatte sich Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in die Affäre eingeschaltet. Mollath, der Schwarzgeld-Geschäfte bei der Hypovereinsbank (HVB) angeprangert hatte, ist seit fast sieben Jahren in einer Psychiatrie untergebracht, weil er angeblich gemeingefährlich ist. Der Fall sorgt für Wirbel, weil die Schwarzgeld-Vorwürfe nach jüngsten Erkenntnissen zutreffend sind. Für das Landgericht Nürnberg waren sie aber Teil eines „paranoiden Gedankensystems“. „Aufgrund der zum Teil einseitigen Medienberichterstattung in der Sache Mollath droht das Vertrauen in die Justiz Schaden zu nehmen“, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Zugleich wies sie Vorwürfe gegen die Justiz zurück. Diese habe sich stets um optimale Aufklärung bemüht. Seehofer hatte zuvor der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt: „Ich möchte in diesem Fall, dass man sich auf die Frage konzentriert, ob alles in Ordnung ist.“ Er respektiere die Unabhängigkeit der Gerichte, jedoch sei die Justiz aus seiner Sicht „gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten“. Darüber habe er auch mit Justizministerin Beate Merk (CSU) gesprochen. Opposition rügt Merks Zögern Die Opposition begrüßte die neue Entwicklung. Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl erklärte, es müsse jetzt ein unbefangener Gutachter eingeschaltet werden, der bislang noch nicht mit diesem Fall befasst gewesen sei. „Wir hätten uns die Vernunft, die die Staatsanwaltschaft jetzt an den Tag legt, schon vor Monaten von Justizministerin Beate Merk gewünscht“, sagte sie. SPD-Fraktionsvize Inge Aures fügte an, wie üblich müsse zuerst der Ministerpräsident eingreifen, bevor die Justizministerin Farbe bekenne. Freie-Wähler-Rechtsexperte Florian Streibl sagte: Falls sich bestätige, dass Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie sitze, könne Merk nicht mehr im Amt verbleiben. Die bayerische Justiz und Ministerin Merk waren zuletzt immer mehr in Erklärungsnot geraten. In einem am Montag veröffentlichten Gutachten kam der renommierte Strafverteidiger Gerhard Strate zu dem Schluss, dass die Staatsanwaltschaft „rechts- und pflichtwidrig“ handelte, weil sie Mollaths Strafanzeige wegen Schwarzgeldgeschäften bei der HVB trotz konkreter Hinweise verworfen habe. Die damalige Einschätzung der Staatsanwaltschaft, Mollaths Strafanzeige sei ein Sammelsurium ohne Anhaltspunkte für Ermittlungen, sei „evident falsch“ gewesen, sagte Strate. dapd (Politik/Politik)

Hamburgs Turbo-Abiturenten bringen bessere Leistungen

Hamburgs Turbo-Abiturenten bringen bessere Leistungen Hamburg (dapd). Bessere Leistungen in weniger Zeit: Die Verkürzung der Schulzeit an Hamburgs Gymnasien von neun auf acht Jahre wirkt sich positiv auf das Können der Abiturienten aus. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „KESS 2012“, die am Dienstag von Schulsenator Ties Rabe (SPD) in der Hansestadt vorgestellt wurde. Demnach lagen die Leistungen des Abiturjahrgangs 2011 in Englisch und Naturwissenschaften auf gleichem oder besserem Niveau als die des Abiturjahrgangs 2005. Dieser hatte noch eine neunjährige Gymnasialzeit. Auch im Bereich der komplexeren Mathematik, zu der etwa Vektor- oder Integralrechnung gehören, schnitten die G8-Schüler besser ab. Allein bei der mathematischen Grundbildung, zu der etwa der Dreisatz zählt, erzielten sie schlechtere Ergebnisse als Gymnasiasten, die das Abitur in neun Jahren absolvierten. „Die Studie zeigt, dass man sich nicht vor höheren Leistungsanforderungen fürchten muss“, sagte Rabe. Es werde zudem mit dem Vorurteil aufgeräumt, dass ein Anstieg der Abiturientenzahlen mit einem Niveauverlust einhergehe. 2011 haben in Hamburg 4.575 Gymnasiasten ihr Abitur gemacht – sechs Jahre zuvor waren es nur 3.517 Gymnasiasten. Lehrerverband hält Studie für nicht aussagekräftig Von der verkürzten Schulzeit profitieren den Angaben zufolge besonders die guten Schüler. Demnach lagen die Leistungen der 500 besten Hamburger Abiturienten aus dem Jahr 2011 deutlich über denen der Spitzengruppe des Jahres 2005 – vor allem im Bereich der voruniversitären Mathematik und dem englischen Sprachverständnis. „G8 hat die Leistungen der Leistungsspitze in Hamburg eindeutig verbessert“, betonte Rabe. Der Deutsche Lehrerverband bewertet die Ergebnisse anders. Das verkürzte Abitur nach zwölf Jahren sei nicht der Grund für die besseren Leistungen der Schüler, sagte der Vorstandsvorsitzende Helge Pepperling der Nachrichtenagentur dapd. Gymnasien würden eher von potenziell leistungsstärkeren Jugendlichen besucht, die anderen wählten die Stadtteilschule, an der die Zeit zum Abitur 13 Jahre beträgt. Bessere Resultate auf das G8-Abitur zu schieben, halte er für einen Fehler, sagte der 56-Jährige. CDU beansprucht gute Ergebnisse für sich Neben der Verkürzung der Gymnasialzeit wurden in Hamburg in der Vergangenheit auch die Kernfächer gestärkt. Dadurch werden Abiturprüfungen häufiger als früher in Fächern wie Englisch, Mathematik und Deutsch abgelegt. Auch das spiele bei der Beurteilung der Studie eine Rolle, sagte Schulsenator Rabe. Beide Punkte, die Verkürzung der Schulzeit und die Betonung der Kernfächer, hätten einen „deutlichen Leistungsschub“ bewirkt. Auch die CDU zeigt sich über die Resultate der Studie erfreut und beansprucht diese für sich: „Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl die Einführung des G8 als auch die stärkere Leistungsorientierung der Gymnasien – etwa durch die zentralen Prüfungen – unter den CDU-Senaten richtig war“, sagte der schulpolitische Sprecher der Bürgerschaftsfraktion, Robert Heinemann. Die Linke betrachtet die Ergebnisse aus einer anderen Perspektive: „Viele Jugendliche klagen, sie hätten kaum noch Freizeit und Zeit, ihren Hobbys nachzugehen oder sich mit Gleichaltrigen zu treffen“, kritisierte die bildungspolitische Sprecherin Dora Heyenn. Dieser Aspekt sei in den Ausführungen des Senators viel zu kurz gekommen. dapd (Politik/Politik)