Ministerpräsident Beck steht vor dem Rückzug

Ministerpräsident Beck steht vor dem Rückzug Mainz (dapd). Der dienstälteste Ministerpräsident der Bundesrepublik, Kurt Beck (SPD), steht offenbar kurz vor seinem Rückzug. Der rheinland-pfälzische SPD-Regierungschef will dem Vernehmen nach noch am Freitag seinen Rücktritt ankündigen. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dapd am Morgen aus Regierungskreisen. Ein genauer Zeitpunkt für den Rückzug ist noch nicht bekannt. Nach Informationen des SWR will Beck sowohl sein Amt als Regierungschef als auch als Vorsitzender der Landespartei abgeben. Beide Ämter könnten künftig getrennt werden. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, dass dabei in Zukunft Sozial- und Gesundheitsministerin Malu Dreyer eine wichtigere Rolle spielen dürfte. Das wurde der Nachrichtenagentur dapd aus verschiedenen Quellen bestätigt. Außerdem wird Innenminister Roger Lewentz als einer der Nachfolger gehandelt. Gemeinsame Sitzung SPD-Parteispitze und Fraktion am Abend SPD-Generalsekretär Alexander Schweitzer wollte sich zu den Personalspekulationen nicht offiziell äußern. Er bestätigte aber, dass um 17.00 Uhr zunächst das Parteipräsidium zu einer Sitzung im Landtag zusammentreffen werde. Um 18.00 Uhr sollen dann auch der Parteivorstand sowie die gesamte Landtagsfraktion hinzukommen. Landtagspräsident Joachim Mertes (SPD) sagte auf dapd-Anfrage, es sei Becks „persönliche Entscheidung, ob und wie er die Zukunft gestalten will“. Man wolle Probleme lösen und dafür sei es manchmal nötig, „personell zu rochieren“, fügte Mertes hinzu. Ein möglicher Termin für eine solche personelle Rochade wäre, zumindest was den Parteivorsitz angeht, der 10. November. Dann trifft sich die SPD zu einem Landesparteitag. Ministerpräsident seit 26. Oktober 1994 Der 63-jährige Beck regiert Rheinland-Pfalz seit fast genau 18 Jahren, am 26. Oktober 1994 war er als Nachfolger von Rudolph Scharping (SPD) erstmals zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Vor der Landtagswahl im März 2011, bei der er zum vierten Mal wiedergewählt wurde, hatte er angekündigt, dass er die gesamte Legislaturperiode bis 2016 im Amt bleiben wolle. Allerdings hatte Beck diese regelmäßig wiederholte Ankündigung immer auch mit dem Zusatz versehen, soweit seine Gesundheit ihm dies erlaube. Dass Beck nun offenbar doch vorzeitig gehen will, kommt zumindest insofern überraschend, als er gerade erst vor vier Wochen im Landtag ein von der CDU beantragtes Misstrauensvotum wegen der Nürburgring-Affäre erfolgreich überstanden hat. Rückzugsgerüchte gab es allerdings schon länger. Bereits im Mai Gespräche über Nachfolge geführt Im Mai dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Beck hinter den Kulissen Gespräche mit seinen möglichen Nachfolgern führte. Als Teilnehmer dieser Gespräche wurden neben Innenminister Lewentz noch SPD-Fraktionschef Hendrik Hering und Bildungsministerin Doris Ahnen genannt. Sozialministerin Dreyer wurde damals noch nicht gehandelt, wenn es um die Runde der sogenannten Kronprinzen ging. Zwar zählte auch sie schon vor Jahren zur Riege der potenziellen Nachfolger, die Beck hinter sich aufgebaut hat. Wegen ihrer Erkrankung an Multipler Sklerose, die sie 2006 selbst öffentlich gemacht hatte, war sie aber bei den Spekulationen in den Hintergrund gerückt. Erst nach der zunächst wieder unterdrückten Nachfolgedebatte im Mai war innerhalb der SPD der Ruf nach Dreyer, die in der Partei sehr viele Sympathien genießt, wieder lauter geworden. Dass sie trotz Rollstuhls, den sie gelegentlich benutzt, auch körperlich anstrengenden Herausforderungen gewachsen, demonstrierte die Ministerin unlängst auf einer Pressereise – der ersten seit Jahren. dapd (Politik/Politik)

Bundestag macht Vorgaben für die europäische Bankenaufsicht

Bundestag macht Vorgaben für die europäische Bankenaufsicht Berlin (dapd). Der Bundestag hat die Regierung aufgefordert, bei den Vorbereitungen für die europäische Bankenaufsicht das Prinzip „Qualität vor Schnelligkeit“ durchzusetzen. „Klares Ziel eines jeden Aufsichtsmechanismus muss die spürbare Verbesserung der Effektivität europäischer Aufsicht sein“, heißt es in einem Antrag, der am Donnerstag mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet wurde. Zudem müsse die geldpolitische Unabhängigkeit der europäischen Zentralbank (EZB) „in vollem Umfang“ gewahrt bleiben. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine europäische Bankenaufsicht sieht vor, diese bei der EZB einzurichten. Die neue Aufsicht soll sämtliche 6.000 Geldinstitute der Eurozone überwachen. Der Bundestag forderte allerdings die Regierung auf, in diesem Punkte Grenzen zu setzen. Die neue Instanz solle sich „auf große systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Banken“ konzentrieren. Zudem müsse „die bereits vorhandene nationale Aufsichtsexpertise so weit wie möglich einbezogen werden“. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen den Antrag. dapd (Politik/Politik)

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Vorstandsvorsitzender von Rhön Klinikum tritt ab

Vorstandsvorsitzender von Rhön Klinikum tritt ab Bad Neustadt/Saale (dapd). Die fränkische Klinikkette Rhön Klinikum trennt sich von ihrem Vorstandsvorsitzenden: Wolfgang Pföhler verlässt das MDAX-notierte Unternehmen zum Jahresende, wie der private Klinikbetreiber am Donnerstag bekanntgab. Auch Finanzvorstand Erik Hamann nimmt demnach Ende September seinen Hut. Die Ablösung geschehe „auf eigenen Wunsch und in bestem freundschaftlichen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat“, teilte das Unternehmen mit, ohne näher auf die Gründe oder mögliche Nachfolger einzugehen. Die Entscheidung sei „vor dem Hintergrund der künftigen strategischen Neuausrichtung“ gefallen, hieß es lediglich. Zuletzt hatte der Klinikbetreiber im Zusammenhang mit der gescheiterten Übernahme durch den Gesundheitskonzern Fresenius für Schlagzeilen gesorgt. Der DAX-Konzern wollte die Aktienmehrheit bei Rhön erwerben. Der Versuch war jedoch gescheitert, weil Konkurrenten wie Asklepios ihre Anteile aufstockten und so den Deal blockierten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Berliner Parlament beschließt Flughafen-Untersuchungsausschuss

Berliner Parlament beschließt Flughafen-Untersuchungsausschuss Berlin (dapd-bln). Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die Einsetzung desAuch die Koalitionsparteien stimmten zu Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Debakels um den künftigen Hauptstadtflughafen beschlossen. Der Antrag der Opposition wurde am Donnerstagabend auch mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Der neunköpfige Ausschuss soll analysieren, wie es zur mehrfachen Verschiebung des Eröffnungstermins kam, wer für Fehler und Versäumnisse verantwortlich ist und welche Mehrkosten auf die Steuerzahler zukommen. Zum Vorsitzenden wurde der Piraten-Abgeordnete Martin Delius gewählt. Der Fraktion stand das Vorschlagsrecht für diesen Posten zu. Die Inbetriebnahme des Flughafens war unter anderem wegen Problemen mit der Brandschutzanlage mehrfach vertagt worden. Aktueller Termin ist der 27. Oktober 2013. Außerdem kostet der Flughafen 1,2 Milliarden Euro mehr als zuletzt geplant. dapd (Politik/Politik)

Deutsche Ärzte bekräftigen Ablehnung der Sterbehilfe

Deutsche Ärzte bekräftigen Ablehnung der Sterbehilfe Berlin (dapd). Die deutschen Ärzte lehnen eine Lockerung des Sterbehilfeverbots weiter ab. Mit dem Entwurf der Bundesregierung, der eine Straffreiheit für Angehörige oder nahestehende Personen bei der Sterbehilfe vorsieht, werde ein falsches Signal gesetzt, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, am Donnerstag in einer Anhörung des Ethikrates in Berlin. Die Schwelle zum Suizid dürfe nicht herabgesetzt werden. Montgomery befürchtet zudem eine Zerstörung des Arztbildes, wenn die ärztliche Assistenz zum Suizid erlaubt würde. Dem widersprach das Vorstandsmitglied der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit, Marion Schafroth. Die Bundesregierung will den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch schaffen, um die „gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ zu verbieten, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Gemeint sind damit Vereine, bei denen Menschen, die sterben wollen, gegen Geld Unterstützung dazu bekommen. Enge Angehörige oder Freunde – auch wenn sie Ärzte sind – sollen hingegen nicht dafür belangt werden können, wenn sie den Betroffenen dabei unterstützen. Ärzte befürchten „Gesinnungsgerichtshöfe“ Während das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe von den Ärzten begrüßt wird, lehnt Montgomery den ergänzenden Passus ab. Der Begriff der nahestehenden Person, wie er im Gesetzentwurf auftaucht, könne auch auf langjährige Hausärzte und Pfleger ausgedehnt werden. Eine solche Beziehung sei jedoch schwer zu überprüfen. „Wir wollen bei den Ärztekammern keine Gefühls- und Gesinnungsgerichtshöfe einrichten“, sagte Montgomery. Eine ärztlich assistierte Beihilfe zum Suizid sei generell abzulehnen. Dies gelte auch für jede Art der organisierten Sterbehilfe. Auch nach Ansicht der Sterbehilfeorganisation Exit ist die Suizidhilfe keine ärztliche Aufgabe, sondern fällt in persönliche Verantwortung und Entscheidung der Ärzte. Schafroth wies jedoch Befürchtungen Montgomerys zurück, wonach die Bereitschaft zur Sterbehilfe das ärztliche Berufsethos zerstören würde. „Sterbehilfe kann der letzte, von Leiden erlösende und manchmal beste Dienst für einen Mitmenschen sein. Ein Akt von größter Humanität“, sagte Schafroth, die selbst Medizinerin ist. Ähnlich äußerte sich die Medizinethikerin Brigitte Tag von der Universität Zürich. Es gebe in keiner Weise Anhaltspunkte, dass Ärzte durch das Verabreichen tödlicher Medikamente in ihrem Berufsethos „verbogen“ würden. Bei Unklarheiten würden diese regelmäßig Rückfrage bei den verschiedenen Ethikkommissionen halten. Exit verweist auf strenge Kriterien Schafroth verwies darauf, dass Exit strenge Kriterien festgelegt habe, unter denen der Verein Sterbehilfe leiste. Zunächst würden ärztliche Zeugnisse eingeholt und intensive Gespräche mit den Patienten geführt, in denen auch Alternativen zum Selbstmord aufgezeigt würde. Die Urteils- und Handlungsfähigkeit des Patienten, der unter einer unheilbaren Erkrankung oder unzumutbaren Behinderung leide, müsse sichergestellt sein. Jeder Todesfall werde von den Behörden untersucht. In den rund 3.000 Fällen, in denen Exit seit seiner Gründung vor 30 Jahren Sterbehilfe geleistet habe, sei es nie zu einer Verurteilung des Begleiters oder der Organisation gekommen. Bislang ist Sterbehilfe in der Schweiz straffrei, wenn sie nicht aus „selbstsüchtigen“ Motiven angeboten wird. Eine Präzisierung des entsprechenden Artikels 115 des Strafgesetzbuches wurde im vergangenen Jahr vom Bundesrat abgelehnt, weil sich kein Konsens darüber erzielen ließ. Ethikrat kritisiert Gesetzentwurf Der Ethikrat begrüßte nach Abschluss der Anhörung die Pläne der Bundesregierung, die organisierte Suizidbeihilfe gesetzlich zu regeln. Er sei allerdings mehrheitlich der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf mehr Probleme als Lösungen schaffe. Es bestehe die Gefahr, dass durch die Beschränkung auf die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe größere Anreize für andere Formen der organisierten Suizidbeihilfe geschaffen würden. Der Ethikrat plädierte dafür, „jede Form der organisierten Suizidbeihilfe zu regulieren“. Bei der Anhörung seien jedoch „die enorme Komplexität des Themas und die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung unterschiedlicher Fallkonstellationen der Suizidbeihilfe erneut deutlich geworden“. (Der Gesetzenwurf der Bundesregierung: http://url.dapd.de/dYBPJK ; Homepage von Exit: http://www.exit.ch/ ; Die Debattenbeiträge der Anhörung: http://url.dapd.de/OXaGyg ) dapd (Politik/Politik)

Binninger sieht weiter offene Fragen nach NSU-Pannen in Köln

Binninger sieht weiter offene Fragen nach NSU-Pannen in Köln Berlin (dapd). Der CDU-Sicherheitsexperte Clemens Binninger dringt auf weitere Aufklärung der Ermittlungspannen nach den NSU-Anschlägen in Köln 2001 und 2004. „Wir müssen uns mit Blick auf Nordrhein-Westfalen die Frage nach der politischen Verantwortung für die gravierenden Versäumnisse stellen“, sagte der Obmann der Union im Untersuchungsausschuss zum Rechtsterror am Donnerstag in Berlin. Spätestens im November sollte daher der ehemalige NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) vor den Ausschuss geladen werden, forderte Binninger nach der Vernehmung des früheren Abteilungsleiters für Verfassungsschutz in Behrens Ministerium, Hartwig Möller. Möller habe vor dem Ausschuss Versäumnisse der nordrhein-westfälischen Behörden eingestanden, sagte Binninger. Besonders bemerkenswert sei der Hinweis, dass der Verfassungsschutz nach dem ersten Anschlag 2001 in keiner Weise an der Ermittlungsarbeit beteiligt gewesen sei. Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) soll 2001 ein Bombenanschlag auf ein deutsch-iranisches Lebensmittelgeschäft in Köln und 2004 ein Anschlag in der Kölner Keupstraße verübt haben. Mehrere Menschen erlitten bei den Vorfällen zum Teil schwere Verletzungen. Insgesamt werden dem NSU zehn Morde zur Last gelegt. dapd (Politik/Politik)

Hohe Spritpreise lassen dem Bundeskartellamt keine Ruhe

Hohe Spritpreise lassen dem Bundeskartellamt keine Ruhe Bonn (dapd). Die anhaltend hohen Spritpreise in Deutschland lassen das Bundeskartellamt erneut aktiv werden. Mit einer großangelegten Untersuchung der ganzen Mineralölbranche will die Wettbewerbsbehörde nun klären, „in welcher Form Preisbewegungen bei Rohöl und Mineralölprodukten an die Autofahrer weitergegeben werden“. Das kündigte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag in Bonn an. Die Preisgestaltung der Konzerne ist den Wettbewerbshütern schon lange ein Dorn im Auge. Bereits vor eineinhalb Jahren hatte Mundt nach einer ersten Branchenuntersuchung ein Oligopol auf dem Tankstellenmarkt beklagt. Es fehle an Wettbewerb. Angesichts der Marktstrukturen seien nicht einmal Absprachen zwischen den „fünf Großen“ – BP/Aral, Jet, Esso, Shell und Total – zwingend nötig. „Die Unternehmen verstehen sich ohne Worte. Das führt zu überhöhten Preisen“, klagte Mundt damals. In der neuen Untersuchung will die Kartellbehörde nach dem Tankstellenbereich nun auch den Raffinerie- und Großhandelsmarkt unter die Lupe nehmen und Licht in die Zusammenhänge zwischen Rohölpreisen, Großhandelspreisen und Tankstellenpreisen bringen. Die Untersuchung soll Aufschluss über die Wettbewerbsintensität und etwaige Wettbewerbsprobleme geben. Dazu sollen unter anderem gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen den Mineralölunternehmen bei Raffinerien, Transport und Tanklagern und die vertragliche Ausgestaltung von Großhandelsgeschäften untersucht werden. Das Bundeskartellamt kann derartige Branchenuntersuchungen einleiten, wenn es vermutet das der Wettbewerb dort eingeschränkt ist. Mineralölindustrie zeigt sich unbeeindruckt Die Mineralölindustrie zeigte sich allerdings zunächst unbeeindruckt von der Ankündigung der Kartellwächter. „Wir sehen der Untersuchung gelassen entgegen. Die Raffinerien in Deutschland stehen sowohl untereinander als auch international in einem harten Wettbewerb“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), Klaus Picard. Der durch den Nachfragerückgang ausgelöste Wettbewerb sei so stark, dass es in Europa bereits zu Raffinerieschließungen gekommen sei. Der ADAC begrüßte die Untersuchung des Kartellamts. „Der Höhenflug der Kraftstoffpreise seit Mitte August hat uns auf drastische Weise vor Augen geführt, wie dringend eine Stärkung des Wettbewerbs auf dem Kraftstoffmarkt geboten ist“, hieß es in einer Erklärung des Automobilclubs. Das Bundeskartellamt hat außerdem bereits im Frühjahr gegen die „fünf Großen“ ein Verfahren wegen des Verdachts der Behinderung freier Tankstellen eingeleitet. Die freien Tankstellen, die ein Drittel des Marktes in Deutschland ausmachen, sind auf die Belieferung aus den Raffinerien der großen Fünf angewiesen. Doch liegen der Wettbewerbsbehörde eine Reihe von Beschwerden vor. Danach sollen Aral, Shell und Co in mehreren Fällen von den kleinen Konkurrenten höhere Preise gefordert haben, als von ihren eigenen Endkunden an der Tankstelle. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Fiat-Chef heizt Streit mit Volkswagen weiter an

Fiat-Chef heizt Streit mit Volkswagen weiter an Paris (dapd). Der Chef des Autokonzerns Fiat, Sergio Marchionne, hat den Streit mit dem Rivalen Volkswagen weiter angeheizt: Er nannte es „unverschämt“, dass VW-Topmanager seinen Rücktritt als Präsident des europäischen Autoherstellerverbandes ACEA gefordert hatten. Solche Äußerungen seien ein „Verstoß gegen die guten Sitten“, sagte er am Donnerstag am Rand der Automesse in Paris. Marchionne und VW liegen seit Jahren im Streit: Zuletzt hatte der Fiat-Vorstandsvorsitzende VW vorgeworfen, die europäische Konkurrenz mit aggressiven Preissenkungen anzugreifen. „Es ist ein Blutbad bei den Preisen und ein Blutbad bei den Margen“, sagte Marchionne im Juli in einem Interview. VW-Kommunikationschef Stephan Grühsem sagte daraufhin, Marchionne sei „als Präsident des europäischen Herstellerverbandes untragbar und soll gehen.“ Marchionne sagte jetzt, jeder Hersteller werde im ACEA durch den Vorstandsvorsitzenden repräsentiert. Falls VW-Chef Martin Winterkorn seinen Rücktritt wünsche, möge Winterkorn das dem ACEA-Vorstand vortragen, dann werde der Vorstand entscheiden. Ein weiterer wunder Punkt bei Fiat sind die Sticheleien von VW über die Fiat-Tochter Alfa Romeo. VW hatte sich öfters interessiert an der sportlichen Marke gezeigt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Honorarstreit nimmt kein Ende

Honorarstreit nimmt kein Ende Berlin (dapd). Der Honorarstreit zwischen Medizinern und Krankenkassen geht in eine neue Runde. Die freien Ärzteverbände planen wieder Praxisschließungen. „Wir haben Hinweise darauf, dass ein für die Ärzte positives Ergebnis bei den anstehenden Verhandlungen unwahrscheinlich wird“, sagte der Sprecher der Allianz deutscher Ärzteverbände, Dirk Heinrich, am Donnerstag in Berlin an. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verlangte von den Medizinern, „ihren Kampf um noch höhere Honorare nicht auf dem Rücken der Patienten auszutragen“. GKV-Spitzenverband und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ringen seit Wochen um die Honorarsteigerungen fürs kommende Jahr. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte per Schlichterspruch entschieden, die Zuweisungen um 270 Millionen Euro zu erhöhen. Die Ärzte verlangen ein Plus von 3,5 Milliarden Euro. Inzwischen hat die KBV auch ein auf 900 Millionen Euro aufgestocktes Angebot abgelehnt. Am 4. Oktober sollen die Verhandlungen im Bewertungsausschuss fortgesetzt werden. Auftakt für weitere Protestaktionen Ungeachtet dessen planen die freien Ärzteverbände bereits jetzt für den 10. Oktober einen „flächendeckenden Aktionstag“. „Eine ganze Reihe von Ärzten hat auch angekündigt, ihre Praxen ganz zu schließen“, hieß es in einer Mitteilung. Zudem seien Demonstrationen vor den Zweigstellen von gesetzlichen Krankenkassen geplant. Dies sei nur der Auftakt für weitere Protestaktionen, drohte Heinrich. Das Bündnis repräsentiere mehr als 100.000 Ärzte in Deutschland. Die Krankenkassen verwiesen darauf, dass in den Verhandlungen derzeit ein Honorarplus von rund einer Milliarde Euro im Gespräch sei. „Gerade vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es angemessen ist, jetzt schon wieder Praxisschließungen anzukündigen“, sagte ein GKV-Sprecher der Nachrichtenagentur dapd. dapd (Politik/Politik)

Deutsche Ärzte bekräftigen Ablehnung der Sterbehilfe

Deutsche Ärzte bekräftigen Ablehnung der Sterbehilfe Berlin (dapd). Die deutschen Ärzte lehnen eine Lockerung des Sterbehilfeverbots weiter ab. Mit dem Entwurf der Bundesregierung, der eine Straffreiheit für Angehörige oder nahestehende Personen bei der Sterbehilfe vorsieht, werde ein falsches Signal gesetzt, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, am Donnerstag in einer Anhörung des Ethikrates in Berlin. Die Schwelle zum Suizid dürfe nicht herabgesetzt werden. Montgomery befürchtet zudem eine Zerstörung des Arztbildes, wenn die ärztliche Assistenz zum Suizid erlaubt würde. Dem widersprach das Vorstandsmitglied der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit, Marion Schafroth. Die Bundesregierung will den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch schaffen, um die „gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ zu verbieten, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Gemeint sind damit Vereine, bei denen Menschen, die sterben wollen, gegen Geld Unterstützung dazu bekommen. Enge Angehörige oder Freunde – auch wenn sie Ärzte sind – sollen hingegen nicht dafür belangt werden können, wenn sie den Betroffenen dabei unterstützen. Ärzte befürchten „Gesinnungsgerichtshöfe“ Während das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe von den Ärzten begrüßt wird, lehnt Montgomery den ergänzenden Passus ab. Der Begriff der nahestehenden Person, wie er im Gesetzentwurf auftaucht, könne auch auf langjährige Hausärzte und Pfleger ausgedehnt werden. Eine solche Beziehung sei jedoch schwer zu überprüfen. „Wir wollen bei den Ärztekammern keine Gefühls- und Gesinnungsgerichtshöfe einrichten“, sagte Montgomery. Eine ärztlich assistierte Beihilfe zum Suizid sei generell abzulehnen. Dies gelte auch für jede Art der organisierten Sterbehilfe. Auch nach Ansicht der Sterbehilfeorganisation Exit ist die Suizidhilfe keine ärztliche Aufgabe, sondern fällt in persönliche Verantwortung und Entscheidung der Ärzte. Schafroth wies jedoch Befürchtungen Montgomerys zurück, wonach die Bereitschaft zur Sterbehilfe das ärztliche Berufsethos zerstören würde. „Sterbehilfe kann der letzte, von Leiden erlösende und manchmal beste Dienst für einen Mitmenschen sein. Ein Akt von größter Humanität“, sagte Schafroth, die selbst Medizinerin ist. Ähnlich äußerte sich die Medizinethikerin Brigitte Tag von der Universität Zürich. Es gebe in keiner Weise Anhaltspunkte, dass Ärzte durch das Verabreichen tödlicher Medikamente in ihrem Berufsethos „verbogen“ würden. Bei Unklarheiten würden diese regelmäßig Rückfrage bei den verschiedenen Ethikkommissionen halten. Exit verweist auf strenge Kriterien Schafroth verwies darauf, dass Exit strenge Kriterien festgelegt habe, unter denen der Verein Sterbehilfe leiste. Zunächst würden ärztliche Zeugnisse eingeholt und intensive Gespräche mit den Patienten geführt, in denen auch Alternativen zum Selbstmord aufgezeigt würde. Die Urteils- und Handlungsfähigkeit des Patienten, der unter einer unheilbaren Erkrankung oder unzumutbaren Behinderung leide, müsse sichergestellt sein. Jeder Todesfall werde von den Behörden untersucht. In den rund 3.000 Fällen, in denen Exit seit seiner Gründung vor 30 Jahren Sterbehilfe geleistet habe, sei es nie zu einer Verurteilung des Begleiters oder der Organisation gekommen. Bislang ist Sterbehilfe in der Schweiz straffrei, wenn sie nicht aus „selbstsüchtigen“ Motiven angeboten wird. Eine Präzisierung des entsprechenden Artikels 115 des Strafgesetzbuches wurde im vergangenen Jahr vom Bundesrat abgelehnt, weil sich kein Konsens darüber erzielen ließ. (Der Gesetzenwurf der Bundesregierung: http://url.dapd.de/dYBPJK ; Homepage von Exit: http://www.exit.ch/ ) dapd (Politik/Politik)