Hannover (dapd). Die gesetzliche Krankenkasse KKH-Allianz mit 1,8 Millionen Versicherten will die Praxisgebühr unter bestimmten Voraussetzungen an ihre Mitglieder zurückzahlen. Wie die „Bild“-Zeitung (Donnerstagausgabe) berichtet, bekommen Versicherte und kostenlos Mitversicherte ab 1. Januar 2013 die Gebühr für Besuche bei Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten bis zu 40 Euro im Jahr bei Einreichen der Quittungen erstattet. Bedingung sei allerdings ein Nachweis des jeweiligen Mitglieds über vier gesundheitsbewusste Maßnahmen pro Jahr wie Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten. Die Praxisgebühr belaste einseitig kranke Versicherte und habe keinerlei Steuerungswirkung. Das sei nicht gerecht, sagte der Vorstandschef der Kasse, Ingo Kailuweit. „Wir wollen unsere Versicherten nicht warten lassen, bis auch der Gesetzgeber zu dieser Einsicht kommt und die Gebühr endlich abschafft“, fügte er hinzu. dapd (Politik/Politik)
Parteibasis redet mit Bundeskanzlerin Merkel Tacheles
Fulda (dapd-hes). Eigentlich hätte Angela Merkel leichtes Spiel haben sollen bei der Regionalkonferenz der CDU-Landesverbände Hessen und Thüringen in Fulda. Die Bundeskanzlerin hält im voll besetzten Kongresszentrum am Mittwochabend eine für ihre Klientel gefällige Rede, benutzt basistaugliche Gemeinplätze zur Eurokrise, zur Integration und dem Wert der Familie. Sie erntet dafür viel Beifall. Aber bei der anschließenden Fragerunde reden jedoch einige Mitglieder mit ihrer Parteivorsitzenden Klartext: Sie vermissen die Werte bei der Union. Merkel benennt in ihrer Rede zu Beginn die für sie wichtigsten Zukunftsthemen. Sie spricht viel über Europa und über die Vorteile der sozialen Marktwirtschaft. Sie gefällt sich in der Rolle als Euroretterin – einige Mitglieder danken ihr später bei der Regionalkonferenz ausdrücklich „für ihr Engagement“ in dieser Sache. Merkel sieht Hessen bei Integration vorn Die Eurokrise sei das Produkt „einer Art des Wirtschaftens im Finanzbereich gewesen, das genau nicht den Prinzipien von sozialer Marktwirtschaft entsprochen hat“, betont Merkel und fordert die soziale Marktwirtschaft weltweit zu verankern. Nur so könne der nächsten Finanzkrise vorgebeugt werden. „Wenn nur Europa, und wenn bei Europa manchmal noch nicht einmal der Finanzplatz London folgt, dann reicht das natürlich nicht“, betonte sie. Die Kanzlerin schwenkt über zur Integration – auch das sei eines der künftigen Kernthemen. Hier sieht sie Hessen als Vorreiter, da das Land als erstes Sprachtests eingeführt habe. Die CDU-Vorsitzende benennt die Herausforderungen des demografischen Wandels und die Anrechnung von Kindererziehung auf die Rente. Das „muss berücksichtigt werden“, sagt sie und gibt sich selbst das Stichwort für den nächsten Punkt: „In einer Familie werden Werte gelebt, die kein Staat befehlen kann“, sagt sie. Und deshalb tue die Bundesrepublik gut daran, die Ehe und die Familie auch zu schützen – diese Sicht sei „ein Riesen Unterschied zwischen den Christ- und den Sozialdemokraten“. „Klimakanzlerin“ kritisch bei Solaranlagen Ein Thema nach dem anderen hakt Merkel in 25 Minuten ab. Eines spart sie jedoch aus: die Energiewende. Als hätte sie nur darauf gewartet, greift sie eine Frage hierzu bereitwillig auf. Die einstige „Klimakanzlerin“ referiert lange über den Energieverbrauch und wie viel – beziehungsweise wie wenig – Gigawatt derzeit aus Windkraft- und Solaranlagen gewonnen werde. „Ich bin sehr für den Ausbau erneuerbarer Energien“, betont Merkel, aber es gebe viele die beim Betrieb von Photovoltaikanlagen Eigeninteressen verfolgten. „Es spricht die Vernunft dafür, dass wir das Begrenzen“, schließlich scheine die Sonne nicht den ganzen Tag. „Gestatten Sie mir eine Bemerkung“, sagt ein älterer Mann an Merkel gewandt. „Dass Ihr Generalsekretär Sie in der Öffentlichkeit duzt, entspricht nicht meinem Stil“, moniert er. Viele Mitglieder in Fulda lachen bei dieser Kritik. Indes bemängeln viele den dahinterstehenden Grundsatz – ein Mittzwanziger formuliert das Problem geschickter: Die Partei verliere seit 2005 kontinuierlich bei Wahlen, „Grund dafür ist hauptsächlich das Wegfallen konservativer Werte in der CDU“. Als „neo-konservativer Anti-Kommunist“ sehe er sich immer weniger vertreten. Ein anderer will, dass die Kanzlerin zum Islam Stellung bezieht. Die Sache mit den Werten und die Partei mit dem „C“ Merkel stellt sich. Mit diplomatischem Geschick geht sie auf die Fragen ein. Mit den konservativen Werten sei das immer so eine Sache, sagt sie. „Den Kommunismus haben wir ja jetzt weitestgehend besiegt“, scherzt sie. Aber beim Thema Frauenquote und Familie divergierten beispielsweise die Ansichten. Sie halte die „Flexi-Quote“ von Familienministerin Christina Schröder (CDU) für einen „sehr interessanten Ansatz“ – eine starre Quote nicht. Aber gerade bei den großen Betrieben sei es wünschenswert, dass „ab und zu mal“ eine Frau den Weg an die Spitze schaffe, sagt sie. Der Islam als Religion gehöre „in gewisser Weise zu Deutschland“, aber maßgeblich geprägt habe dieser das Land nicht, betont Merkel. „Wir sollten als die Partei, die das ‚C‘ im Namen trägt, uns eher damit beschäftigen, was uns als Christen unverwechselbar macht“, fordert Merkel – im katholischen Fulda kommt das gut an, der Applaus ist laut und langanhaltend. „Sie hat mir richtig von der Seele geredet“, sagt Besucherin Giesela Feuerstein hinterher. Die Kanzlerin habe die berührenden Themen richtig angesprochen. Purer Konservativismus „das geht in der heutigen, bunten Welt nicht mehr“, und das habe die Parteivorsitzende deutlich gemacht. dapd (Politik/Politik)
Altmaier will den Ausbau erneuerbarer Energien stärker regulieren
Saarbrücken (dapd-rps). Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) will den Ausbau erneuerbarer Energie stärker regulieren und dadurch verstetigen. Der weitere Ausbau müsse „berechenbar und gleichmäßig“ erfolgen, sagte der Minister auf einem Energiekongress der Saar-CDU am Mittwochabend in Saarbrücken. Dazu werde er eine entsprechende gesetzliche Regelung vorlegen. Altmaier verwies darauf, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in den vergangenen beiden Jahren dreimal so schnell vonstattengegangen sei als ursprünglich angenommen. Der Zuwachs sei zu gering eingeschätzt worden, und dafür „müssen wir jetzt die Zeche zahlen“. Die Folge seien steigende Preise aufgrund der garantierten Einspeisevergütungen. Altmaier verteidigt Ausnahmeregelungen Zugleich verteidigte der Minister die Befreiung energieintensiver Unternehmen von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Deutschland sei es in den vergangenen Jahren als einzigem Industrieland in Europa gelungen, seine industrielle Basis zu erhalten und sogar auszubauen. „Wir möchten, dass die hier bleiben und die Menschen hier Arbeit haben“, betonte der Minister. Die Umsetzung der Energiewende bezeichnete Altmaier als eine „Operation am offenen Herzen während eines Marathonlaufs“. Noch nie habe ein Industrieland versucht, seine komplette Energieinfrastruktur „in ein bis zwei Generationen“ umzubauen. Mit das größte Problem dabei sei, dass „an 100.000 Stellen jeder mit großer Begeisterung“ daran arbeite, aber niemand die Frage stelle, „wie passt das am Ende zusammen“. Kramp-Karrenbauer kritisiert Eigeninteressen der Länder Zuvor hatte bereits die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) mit Blick auf die Diskussion unter den Bundesländern gemahnt, man könne nicht einerseits sagen, dass die Energiewende im nationalen Interesse liege, wenn gleichzeitig die Bereitschaft, für das große Ganze eigene Interessen zurückzustellen, eher gedämpft sei. Der saarländische CDU-Fraktionschef Klaus Meiser bezeichnete de Frage der Akzeptanz in der Bevölkerung als entscheidend für das Gelingen der Energiewende. In der Folge der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima habe zunächst die „Reihenfolge nicht gestimmt“, kritisierte Meiser. Zuerst habe man die Energiewende beschlossen und erst danach überlegt, wie dies gelingen könne. Dennoch sei er zuversichtlich, dass dies zu meistern sei. Voraussetzung sei allerdings, auch die Menschen mitzunehmen in einer Frage, die „entscheidend für Wirtschaft, Arbeitsplätze und Wohlstand“ sei. dapd (Politik/Politik)
Hubertus Knabe entsetzt über Urteil gegen Pussy Riot
Berlin (dapd-bln). Der Direktor der Gedenkstätte im ehemaligen Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, kritisiert die Entscheidung des Moskauer Berufungsgerichtes, die Haftstrafe für zwei der drei Sängerinnen der russischen Punkband „Pussy Riot“ nicht aufzuheben. „Ich bin entsetzt über die Moskauer Entscheidung“, sagte Knabe am Mittwoch. Wieder würden Menschen in Russland ins Arbeitslager geschickt, weil sie ihre Regierung kritisieren. Das erinnere ihn an „alte Sowjetzeiten“, unterstrich Knabe. Zugleich forderte er die Bundesregierung auf, gegen das Urteil zu protestieren und sich öffentlich für eine Freilassung der beiden jungen Frauen einzusetzen. Die jungen Frauen wurden wegen eines spektakulären Protests in einer Kirche gegen den damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Wladimir Putin zu zwei Jahren Haft verurteilt, wobei die Haftstrafe gegen eine von ihnen am Mittwoch wieder erlassen wurde. dapd (Politik/Politik)
Gutachter rügen das Brandschutzkonzept für Stuttgart 21
Stuttgart (dapd). Das Brandschutzkonzept des umstrittenen Bahnhofsprojekts „Stuttgart 21“ weist angeblich eklatante Mängel auf. Die „Stuttgarter Zeitung“ berichtete vorab, ein von der Deutschen Bahn in Auftrag gegebenes Gutachten kritisiere, dass die Evakuierung des Tiefbahnhofs im Katastrophenfall viel zu lange dauere. Auch die Fluchtwege seien zu lang und zu schmal. Die Gutachter kämen zum Schluss, „dass derzeit kein genehmigungsfähiges Konzept für Brandschutz, Sicherheit und Entrauchung vorliegt“. Stuttgarts scheidender Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) sagte, der Brandschutz habe für die Stadt oberste Priorität. Hier gebe es keinen Spielraum, sagte Schuster den „Stuttgarter Nachrichten“ laut Vorabbericht. „Stuttgart 21“-Projektsprecher Wolfgang Dietrich sagte, man wolle ein einheitliches, tragfähiges und regelkonformes Brandschutzkonzept aufstellen. „Unser Ziel ist es, dass der Tiefbahnhof alle Sicherheitsstandards erfüllt“, sagte Dietrich dem Blatt. dapd (Politik/Politik)
Dresdner Bäcker wollen über drei Millionen Stollen verkaufen
Dresden (dapd-lsc). Die Dresdner Stollenbäcker peilen in der bevorstehenden Saison einen Rekord bei den Verkaufszahlen an. „Wir haben letztes Jahr die drei Millionen geknackt und hoffen, dass wir die Zahl toppen können“, sagte der Geschäftsführer des Schutzverbands Stollen, René Groh, am Mittwoch in Dresden. Der Absatz der regionalen Spezialität habe in den letzten Jahren durchschnittlich um jeweils fünf Prozent zugelegt. 1990 waren es noch eine Million verkaufte Stollen. Um die Verkaufszahlen weiterhin steigern zu können, soll der Dresdner Christstollen auch überregional stärker vermarktet werden. „Dazu wollen wir auch transparent machen, was wir für den Markenschutz tun“, sagte Bäckermeister Henry Mueller, der Vorsitzende des Schutzverbands. Der Verband vergibt ein Qualitätssiegel als Echtheitszertifikat mit einer Kontrollnummer, über die sich die herstellende Bäckerei zurückverfolgen lässt. Das Traditionsgebäck wurde erstmals 1474 urkundlich erwähnt. In der Saison 2012 sind 134 Dresdner Stollenbäcker und Konditoren an der Produktion beteiligt. Nach Schätzungen von Mueller werden bis zu 15 Prozent der Stollen nach Übersee verschickt und etwa 20 Prozent in das europäische Ausland. Mit einem überarbeiteten Internetauftritt soll der Online-Versand weiter ausgebaut werden. EU-Zertifikat schützt Dresdner Stollen Zudem ist der Dresdener Christstollen 2010 in das europäische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen aufgenommen worden. „Mehr Sicherheit kriegen wir nicht“, sagte der den Verband vertretende Rechtsanwalt Sebastian Wündisch. Der plumpe Markendiebstahl in EU-Ländern sowie der Import von Plagiaten in den europäischen Markt könne damit verhindern werden. Auch der Zusatz „nach Dresdener Art“ sei laut Wündisch mit der EU-Zertifizierung verboten worden. Weiterhin ein großes Problem seien „Verwässerungen durch die Trittbrettfahrer“. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn durch eine Abbildung der Frauenkirche die Dresdner Herkunft suggeriert werde, erklärt der Rechtsanwalt. Neben seiner Herkunft aus dem Großraum Dresden zeichne sich der Dresdner Christstollen auch durch seine traditionelle Rezeptur aus. Zu den festgeschriebenen Bestandteilen zählen festgelegte Mindestanteile von Mehl, Rosinen, Mandeln, Zitronat und Frischbutter. Nicht enthalten sein dürfen Margarine, Zusatzstoffe und Aromen. ( http://dresdnerstollen.com ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
BGH stärkt Mieterrechte bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die rechtliche Position von Mietern bei einer ordentlichen Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs gestärkt. Wenn der Rückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Dauer des Zahlungsverzugs „weniger als einen Monat“ beträgt, sei dies noch keine erhebliche Verletzung der Zahlungspflicht, die den Vermieter zu einer ordentlichen Kündigung berechtigen würde, entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Dagegen ist zwar eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs laut Gesetz nicht vor Ablauf einer Sperrfrist von zwei Monaten erlaubt, wenn der Mieter zuvor rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete verurteilt wurde. Diese Vorschrift könne aber nicht auf ordentliche Kündigungen angewendet werden, entschied der BGH jetzt erstmals. Denn mit dieser Regelung solle in bestimmten Fällen vermieden werden, dass ein Mieter infolge einer fristlosen Kündigung obdachlos werde. Diese Gefahr bestehe bei einer ordentlichen Kündigung wegen der dabei einzuhaltenden Kündigungsfrist nicht in gleichem Maße, betonte der 8. Zivilsenat des BGH. Anlass war die Räumungsklage eines Vermieters gegen einen Hartz-IV-Empfänger in Berlin. Der Mann war seit 1972 – also seit 40 Jahren – Mieter einer Wohnung in Berlin, deren Eigentümerin die klagende Vermieterin 2003 wurde. Sie modernisierte die Wohnung, die vorher nach Angaben ihres Anwalts „nicht einmal ein Bad hatte“. Nach dem Anschluss der Wohnung an die Fernwärme verlangte sie ab März 2008 neben der Grundmiete von 252,81 Euro Heizkostenvorschüsse in Höhe von monatlich 70 Euro. Der Mieter bekam zu diesem Zeitpunkt vom Jobcenter Leistungen für Heizung und Unterkunft in Höhe von 302, 81 Euro bewilligt, wobei das Jobcenter monatlich 252,81 Euro direkt an die Vermieterin und 50 Euro auf ein vom Bruder des Hartz-IV-Empfängers geführtes Treuhandkonto überwies. Der Mieter zahlte dann aber die Heizkostenvorschüsse von März 2008 bis April 2009 nicht. Deshalb wurde er ein erstes Mal von der Vermieterin im Oktober 2009 ordentlich gekündigt. Nachdem er in einem Zahlungsprozess zur Begleichung dieses Rückstands verurteilt wurde und die fehlende Summe dann beglichen hatte, sprach die Vermieterin im November 2010 erneut eine ordentliche Kündigung aus. Denn der Mieter hatte die Miete für den laufenden Monat nicht wie vorgeschrieben spätestens am dritten Werktag entrichtet, sondern erst mit neuntägiger Verspätung. Diese zweite Kündigung vom November 2010 war zwar nach Ansicht des BGH wegen des geringen zeitlichen Zahlungsverzugs „unwirksam“. Die Räumungsklage der Vermieterin hatte im Ergebnis dennoch Erfolg, weil bereits die erste Kündigung vom Oktober 2009 „das Mietverhältnis wirksam beendet habe“. (AZ: BGH VIII ZR 107/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Fusion von EADS und BAE geplatzt
München/London (dapd). Die angestrebte Fusion des europäischen Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS und des britischen Rüstungsherstellers BAE kommt nicht zustande. Schuld sind nach Darstellung der beiden Unternehmen die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Länder Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Frankreich und Deutschland sprachen indes von einer reinen Unternehmensentscheidung. An der Börse sorgte das Platzen der Fusionspläne für gute Stimmung. Die im MDAX notierte EADS-Aktie legte bis zum Abend fünf Prozent auf 27,38 Euro zu. „Wir sind natürlich enttäuscht, dass es nicht möglich war, ein annehmbares Abkommen mit unseren verschiedenen Regierungen“ zu erreichen, sagte BAE-Chef Ian King. EADS-Chef Tom Enders bedauerte das Scheitern der Fusion ebenfalls, signalisierte aber Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit BAE: „Ich bin mir sicher, dass es andere Herausforderungen gibt, die wir in Zukunft gemeinsam angehen können.“ EADS erklärte am Nachmittag, der Konzern „weist niemandem die Schuld zu. Wir stellen lediglich fest, dass es leider nicht gelungen ist, die unterschiedlichen Interessen der jeweiligen Regierungen so in Einklang zu bringen, um den von den Unternehmen gewollten Zusammenschluss zwischen EADS und BAE vollziehen zu können.“ Ein Unternehmenssprecher hatte zuvor der Nachrichtenagentur dapd gesagt: „Es war in erster Linie die deutsche Regierung, die das hat scheitern lassen.“ Die Bundesregierung hatte dies sofort zurückgewiesen. „Ich habe diese Meinung zur Kenntnis genommen, teile sie aber nicht“, sagte Verteidigungsminister Thomas De Maizière (CDU) am Mittwoch in Brüssel. Vielmehr handele es sich um „eine unternehmerische Entscheidung“, zu der es viele Gespräche gegeben habe und die für ihn „nicht total überraschend“ gekommen sei. Hollande: Deutschland hatte andere Interessen Auch der französische Präsident François Hollande bezeichnete das Scheitern als reine Unternehmensentscheidung. Frankreich und Deutschland hätten ihre Forderungen vorgetragen, „und die Unternehmen haben die Konsequenzen gezogen“, sagte Hollande am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit dem spanischen Regierungschef Mariano Rajoy in Paris. Allerdings räumte Hollande ein, es sei Frankreich um die EADS-Niederlassungen und Verteidigungsinteressen gegangen. Deutschland, das nur indirekt an EADS beteiligt ist, habe andere Interessen gehabt. Die Bundesregierung unterstütze die bereits heute vorhandene Zusammenarbeit beider Unternehmen, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert in einer Mitteilung. Zugleich legte er die industriepolitischen Interessen der Bundesregierung offen. „Für die Bundesregierung steht nunmehr im Vordergrund, dass sich die EADS in allen Geschäftsfeldern weiter positiv entwickeln kann“, erklärte Seibert. „Dafür wird die Bundesregierung unter anderem auch die Verhandlungen zur Übernahme von Anteilen von Daimler durch die KfW fortsetzen.“ Deutschland erwägt seit längerem, über die staatliche KfW-Bank EADS-Anteile zu kaufen, um zu gewährleisten, dass der deutsche Anteil an EADS nicht hinter dem Frankreichs zurücksteht. Die britische Regierung dagegen hatte zuletzt klar gemacht, dass die Staatsquote von sowohl Deutschland wie auch Frankreich in einem fusionierten Unternehmen neun Prozent nicht übersteigen sollte. Derzeit hat Daimler einen Anteil von 14,85 Prozent an EADS, während ein Konsortium aus privaten und öffentlichen Investoren aus Deutschland weitere 7,5 Prozent hält. Die französische Staatsholding Sogepa und die Firma Lagardère halten zusammen 22,35 Prozent an EADS. Durch das Zusammengehen wäre der weltweit größte Luftfahrt- und Rüstungskonzern entstanden mit über 220.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 70 Milliarden Euro. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bundesfinanzhof rügt Erbschaftssteuerrecht
München/Karlsruhe/Berlin (dapd). Paukenschlag des obersten deutschen Finanzgerichts: Die steuerliche Verschonung bei der Erbschaft von Betriebsvermögen verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) gegen das Grundgesetz. Die seit Januar 2009 geltende Regelung im Erbschaftssteuergesetz stelle eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“ dar, heißt es in dem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss. Damit werde das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verletzt. Der BFH legte die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor, das nun endgültig über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung entscheiden muss. Das Bundesfinanzministerium hält die Erbschaftssteuer allerdings trotz der gegenteiligen Einschätzung des Bundesfinanzhofs für grundgesetzkonform. „Wir sind der Auffassung, dass die Regelungen zur Erbschaftssteuer, wo bestimmte Teile des Unternehmensvermögens verschont werden, verfassungsgemäß sind“, sagte die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, Marianne Kothé, am Mittwoch in Berlin. Dies habe das Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt. Sie sei zuversichtlich, „dass die geltende Rechtslage Bestand haben wird“. SPD und Grüne forderten hingegen die Bundesregierung zu einer sofortigen Reform der Erbschaftssteuer auf. Der BFH entschied, dass die weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung des Erwerbs von Betriebsvermögen, von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Bevorzugung darstelle, die durch Gründe des Gemeinwohls nicht ausreichend gerechtfertigt sei. Es könne nicht unterstellt werden, dass die Erbschaftsteuer „typischerweise die Betriebsfortführung gefährde“, betonten die Finanzrichter. Es gehe weit über das verfassungsrechtlich Zulässige hinaus, Betriebsvermögen ohne Rücksicht auf den Wert des Erwerbs und die Leistungsfähigkeit des Erwerbers freizustellen. Die angenommenen Verfassungsverstöße führen aus Sicht des BFH zu einer „durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung“. Dadurch würden diejenigen Steuerpflichtigen, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen könnten, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige, der Leistungsfähigkeit entsprechende Besteuerung verletzt. Schlupflöcher schließen Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, forderte die Bundesregierung auf, die Erbschaftsteuer „wieder verfassungskonform zu machen“. Er verlangte von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) „einen umgehenden Vorschlag“ für eine Novellierung des Erbschaftsteuerrechts. Auch NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte: „Jetzt muss sich auch die Bundesregierung bewegen und Schlupflöcher schließen – etwa wenn Reiche ihr Privatvermögen in einer Firma verstecken und sich damit ungerechte Steuervorteile verschaffen.“ Die Obfrau der Grünen im Finanzausschuss des Bundestages, Lisa Paus, betonte, es könne nicht sein, dass durch legale Steuertricks gerade die sehr hohen Vermögen völlig von der Steuer befreit würden. Die aktuellen Regelungen begünstigten nicht nur Familienbetriebe. „Wir fordern eine gerechte Erbschaftssteuer, die auch millionenhohe Erbschaften und Schenkungen umfasst, unabhängig von der Rechtsform, in der das Vermögen steckt“, sagte Paus. Die Schlupflöcher seien „so groß, dass dem jährlich vererbten Vermögen von über 230 Milliarden Euro weniger als fünf Milliarden Euro Steuereinnahmen entgegen stehen“. Das müsse sich ändern. Nach Ansicht von FDP-Fraktionsvize Volker Wissing zeigt das BFH-Urteil, dass auch eine Vermögenssteuer verfassungswidrig wäre. Der Beschluss des Bundesfinanzhofs sei nicht nur „eine Ohrfeige“ für den ehemaligen SPD-Finanzminister und derzeitigen Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück, der das Gesetz mit zu verantworten habe. Es sei auch „eine kalte Dusche für die Anhänger der Vermögenssteuer bei SPD und Grünen“. Deren Behauptung, man könne Betriebsvermögen ganz einfach schonen, sei wieder einmal widerlegt worden. (AZ: BFH II R 9/11) dapd (Politik/Politik)
Verfassungsschutz besorgt wegen Thüringer Aktentransport
Berlin (dapd). Der Verfassungsschutz sieht die Weitergabe von ungeschwärzten Geheimdienstakten aus Thüringen an den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages als ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Durch die Aktion der Thüringer Landesregierung könnten zahlreiche wichtige Informanten und Verfassungsschutzmitarbeiter enttarnt werden, hieß es aus Verfassungsschutzkreisen am Mittwoch in Berlin. Unterdessen wurde bekannt, dass das Thüringer Innenministerium dazu gedrängt werden sollte, den umstrittenen Aktentransport während der Fahrt zum Umkehren zu bringen. Die Thüringer Landesregierung hatte den kompletten Aktenbestand zum „Phänomenbereich Rechtsextremismus“ von 1991 bis 2002 an den Berliner Untersuchungsausschuss geschickt. Es handelt sich dabei um 778 ungeschwärzte Akten. Der Ausschuss soll Pannen bei der Ermittlung der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) aufdecken, der bundesweit zehn Morde zur Last gelegt werden. Lkw mit geheimen Akten sollte gestoppt werden Offenbar versuchten Vertreter mehrerer Länder, den Transport der ersten Tranche Akten am 28. September im letzten Moment noch zu stoppen. Während einer Telefonkonferenz hätten sie sich erkundigt, ob das Thüringer Ministerium noch Kontakt zu den Lkws habe, der die geheime Fracht transportiere, und sie möglicherweise zur Umkehr bewegen könne, sagte ein Ministeriumssprecher der Nachrichtenagentur dapd in Erfurt und bestätigte damit einen Bericht des MDR. Der Thüringer Konferenzteilnehmer habe die Frage jedoch verneint. Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist nun vor allem wichtig, dass der Kreis der Personen, der Einsicht in die Akten bekommt, möglichst klein gehalten wird. Die Enttarnung weiterer Informanten würde das Vertrauen in den von den Sicherheitsbehörden garantierten Geheimschutz weiter schwächen, wodurch es unmöglich würde, neue V-Leute zu gewinnen, hieß es. Die Informanten seien jedoch ein unerlässliches Mittel, um über akute Gefahren rechtzeitig informiert zu werden. In hochrangigen Sicherheitskreisen wurde das Verhalten der Thüringer Behörden als „äußerst unprofessionell“ und „riesengroßer Skandal“ bezeichnet. Es stelle sich ernsthaft die Frage, ob das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz noch als Nachrichtendienst oder eher als Nachrichtenagentur zu verstehen sei. Thüringens Regierungssprecher Peter Zimmermann nannte die Vorwürfe „in der Sache bedauerlich“. Einzelne Verantwortliche hätten die Dimension der notwendigen Aufklärungsarbeit bis heute nicht verstanden, sagte Zimmermann der Nachrichtenagentur dapd. “ Die Thüringer Landesregierung weise die Anschuldigungen scharf zurück. Berge von Akten Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), begrüßte das Vorgehen Thüringens. Durch die Weitergabe aller Akten stellten die Thüringischen Behörden nun „vollständige Transparenz“ her, sagte er. Offenkundig habe man in Erfurt jetzt einfach den Keller leer geräumt und 1.500 Aktenordner an den Ausschuss geschickt. Für ihn und die anderen Abgeordneten sei diese Aktenmenge jedoch allein nicht zu mehr bewältigen, sagte der SPD-Politiker. „Wir brauchen da wahrscheinlich einen weiteren Ermittlungsbeauftragten, der das mit seinem Team im Auftrag des Ausschusses macht“. dapd (Politik/Politik)
