Frankfurt/Main (dapd). Unterschlagung, Diebstahl, Kartellrechtsverstöße: Mittelständler unterschätzen das Risiko von Wirtschaftskriminalität. Das geht aus einer Studie der Beratungsgesellschaft KPMG hervor, die am Dienstag in Frankfurt am Main vorgestellt wurde. Vier von fünf Firmen halten demnach den eigenen Schutz für ausreichend. Dabei glauben zugleich zwei Drittel der Befragten, dass das generelle Risiko, Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden, hoch sei. „Das heißt, Wirtschaftskriminalität trifft immer nur die anderen“, sagte Frank Weller von KPMG über den offensichtlichen Widerspruch in der Wahrnehmung. Jedes vierte Unternehmen sei in den vergangenen zwei Jahren zum Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Jedes Jahr gebe es 675.000 Fälle und einen Schaden von 300.000 Euro für die betroffenen Firmen, heißt es in der Studie. Jeder zweite Täter kommt demnach aus dem Unternehmen selbst. „Der Feind sitzt im eigenen Haus“, sagte Frank Hülsberg von KPMG. Oft handele es sich um hochrangige Manager oder andere Führungspersonen, die an den richtigen Hebeln sitzen, die sie für sich missbrauchen können. Die Firmen überschätzten laut der Untersuchung die Verluste durch Datendiebstahl. Die Schäden von Untreue, Unterschlagung und Kartellrechtsverstößen würden dagegen unterschätzt. Besonders gefährdet seien Mittelständler, weil dort die Beziehungen der Verantwortlichen enger seien. „Man kennt sich und man vertraut sich“, erklärte Weller. Mitarbeiter könnten aber dennoch in Versuchung geraten, den Pfad des Gesetzes zu verlassen. „Dann ist Vertrauen gut, ein Mindestmaß an Kontrolle ist aber besser.“ Das Netz aus Vorsorge und Aufdeckung sei in großen Unternehmen besser. Schaden auf 20 Milliarden Euro geschätzt Dem Bundeskriminalamt zufolge entstand allein 2011 durch Wirtschaftskriminalität ein Schaden von mehr als 4 Milliarden Euro in Deutschland. Darin fließen aber nur die Fälle ein, in denen es zu einer Verurteilung kommt, wie KPMG erklärte. Deshalb fassen die Berater die Definition weiter und gehen von einem Schaden in Höhe von 20 Milliarden Euro aus. Die Kosten für die interne Aufklärung seien darin aber noch nicht enthalten. Nach wie vor wird der Studie zufolge jeder zweite Fall von Wirtschaftskriminalität nur durch Zufall entdeckt. Oft fehle das Unrechtsbewusstsein. So seien Fälle bekannt, in denen Lebensmittellieferanten ganz selbstverständlich die Preise für einzelne Geschäfte absprächen, erklärten die KPMG-Experten. Dabei sei das klar verboten. Manch ein Unternehmer sage auch von sich: „Ich besteche nicht, ich mache nur Geschenke.“ Korrupte Manager kommen den Experten zufolge nur selten für ihre Taten ins Gefängnis, weil das deutsche Strafrecht sehr hohe Hürden für eine Verurteilung aufgestellt habe. Häufiger komme es zu Geldstrafen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Experten warnen, dass Wirtschaftskriminalität bisweilen die Existenz eines Unternehmens gefährden könne. Sie nannten als Beispiel einen Mittelständler, der in Südamerika unter Bestechungsverdacht geraten sei. Während der laufenden Ermittlungen bekomme die Firma keine Ausfuhrgenehmigung mehr und leide an massiven Umsatzeinbrüchen. „Dieses Unternehmen guckt mit offenen Augen in den Abgrund“, sagte Hülsberg. Härteres Vorgehen gegen Korruption greift offenbar Eine gute Nachricht lässt sich aus der Studie allerdings ablesen: Die Korruption geht zurück. Alle zwei Jahre legt KPMG die Studie zur Wirtschaftskriminalität neu auf. Während vor sechs Jahren noch 33 Prozent der von Wirtschaftskriminalität betroffenen Firmen angegeben hätten, zum Opfer von Korruption geworden zu sein, sei dieser Wert schrittweise auf 6 Prozent gesunken. Gründe seien wahrscheinlich höhere Wachsamkeit, die große Präsenz des Themas in der öffentlichen Debatte und die veränderten Rechtsvorschriften. Für die Studie hat das Umfrageinstitut TSN Emnid im Auftrag der KPMG 332 nach Branchen und Größenklassen repräsentativ ausgewählte Unternehmen nach ihrer Erfahrung mit Wirtschaftskriminalität, ihrer Risikoeinschätzung und Prävention befragt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Conti will mit Reifen weltweit expandieren
Düsseldorf (dapd-nrd). Der Autozulieferer Continental will mit seinen Reifen zu den global führenden Unternehmen der Branche aufschließen. Der DAX-Konzern habe konkrete Pläne, um dies bis 2025 zu erreichen, sagte Conti-Reifenvorstand Nikolai Setzer dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Conti dominiert zwar den europäischen Markt, ist aber bisher weltweit nur die Nummer vier. „Aktuell müssen wir klar feststellen, dass wir hinter den großen drei globalen Reifenherstellern Bridgestone, Michelin und Goodyear im Gesamtportfolio noch weit zurückliegen“, sagte Setzer. Ziel sei eine global ausbalancierte Ausrichtung der Produktion. „Bisher ist Conti zu sehr von den Schwankungen in Europa abhängig. Deshalb stellen wir die Reifendivision gleichmäßig auf, um von der Dynamik in anderen Regionen der Welt zu profitieren“, sagte Setzer. In den ersten neun Monaten 2012 steigerte das Unternehmen dem Bericht zufolge den Umsatz mit Reifen um fast 14 Prozent auf 7,2 Milliarden Euro, das entspricht 30 Prozent des Konzernumsatzes von 24,6 Milliarden Euro. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Kliniken sollen zu Auskunft über Hygienestatus verpflichtet werden
Mainz (dapd-rps). Krankenhäuser in Deutschland sollen Patienten im Internet künftig über ihren Hygienestatus informieren. Die Datenschutz- und Informationsbeauftragten von Bund und Ländern forderten bei einer gemeinsamen Konferenz am Dienstag in Mainz, eine standardisierte Melde- und Veröffentlichungspflicht für Hygienedaten einzuführen. Patienten sollten online etwa über Hygienevorgaben der Kliniken, die Zahl der Infektionsfälle und den Verbrauch von Desinfektionsmitteln aufgeklärt werden, erläuterte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Dazu gehört laut Schaar auch eine Erweiterung der Qualitätsberichte. Ziel sei, dass Patienten Krankenhäuser künftig besser miteinander vergleichen könnten. „Transparenz führt ziemlich direkt zu verbesserter Krankenhaushygiene, das ist unsere Vorstellung dabei“, argumentierte der Datenschutzexperte. Zugleich werde das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem gestärkt. Nach dem Tod eines Säuglings durch eine Darmkeiminfektion in einer Berliner Klinik Ende Oktober war eine öffentliche Debatte über Qualitätsstandards in deutschen Krankenhäusern entbrannt. Der Landesbeauftragte in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, berichtete, dass jährlich bundesweit 500.000 bis 600.000 Patienten in Praxen und Kliniken an Infektionen erkrankten. 15.000 der Patienten stürben sogar deswegen. Die mangelnde Hygiene in deutschen Kliniken sei daher ein „gewichtiges Problem“, dem mit mehr Transparenz begegnet werden müsse. dapd (Politik/Politik)
Datenschützer fordern mehr Transparenz von deutschen Parlamentariern
Mainz (dapd-rps). Die Datenschutz- und Informationsbeauftragten von Bund und Ländern empfehlen eine weitergehende Offenlegung der Nebeneinkünfte von deutschen Parlamentariern. „Wichtig ist, dass hier für mehr Transparenz gesorgt wird, als das bisher in vielen Parlamenten der Fall ist“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach einer gemeinsamen Konferenz am Dienstag in Mainz. Dies würde auch im Sinne der Abgeordneten unsachliche Diskussionen vermeiden und die Bedenken der Bürger zerstreuen, dass Partikularinteressen bestünden. Diese erhöhte Transparenz soll Schaar zufolge auch für finanzielle Aufwendungen der Parlamente etwa für Reisen der Abgeordneten oder für Sachausgaben gelten. Allerdings dürften die Abgeordneten nicht gläsern gemacht werden, betonte Schaar. Es gehe nicht darum, Parlamente mit einer Stadtverwaltung gleichzusetzen. So müssten etwa die Besonderheiten des Mandats und Berufsgeheimnisse berücksichtigt werden. „Es macht einfach einen Unterschied, ob jemand im Hauptberuf Abgeordneter ist oder Landwirt“, argumentierte der Datenschutzexperte. Zuletzt hatten die üppigen Nebeneinkünfte des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück die Diskussion über Nebeneinkünfte angeheizt. Zudem solle die Informationspolitik der Parlamente insgesamt verbessert werden, forderte Schaar. Hierzu zähle, dass diese ihre Tagesordnungen regelmäßig online bekannt machten und Sitzungen der Fachausschüsse in allen Parlamenten generell öffentlich sein müssten. Auch wissenschaftliche Gutachten, die von Parlamenten in Auftrag gegeben wurden, sollten nach Möglichkeit öffentlich gemacht werden. dapd (Politik/Politik)
BGH: Stammzellen sind keine Embryonen
Karlsruhe (dapd-nrw). Menschliche embryonale Stammzellen sind rechtlich keine Embryonen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe erstmals entschieden. „Stammzellen weisen nicht die Fähigkeit auf, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen“, betonte der 10. Zivilsenat am Dienstag in Karlsruhe. Dass sie unter Umständen durch Kombination mit bestimmten anderen Zellen in einen Zustand versetzt werden können, in dem sie über diese Fähigkeit verfügen, reiche nicht aus, „um sie schon vor einer solchen Behandlung als Embryonen ansehen zu können“. Embryonale Stammzellen müssten aber durch andere Methoden als durch die Zerstörung von Embryonen gewonnen werden, betonte der BGH. Anlass für die Grundsatzentscheidung war der Fall des Bonner Forscher Oliver Brüstle, der nun im jahrelangen Rechtsstreit um sein umstrittenes Stammzellen-Patent einen Teilerfolg vor dem BGH errang. Der Bundesgerichtshof erklärte das 1999 erteilte Patent zwar für „nichtig“, soweit es Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen umfasst, bei deren Gewinnung Embryonen zerstört worden seien. Der Patentschutz bleibe jedoch bestehen, soweit menschliche embryonale Stammzellen durch andere Methoden ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen würden. Die Berufung Brüstles gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts, welches das Patent vorbehaltlos für nichtig erklärt hatte, war somit teilweise erfolgreich. Gegen das Patent „DE 19756864“ hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace geklagt. BGH entschied unter den Vorgaben des EuGH Das Bundespatentgericht hatte 2006 entschieden, der Gebrauch von Brüstles Erfindung verstoße gegen die öffentliche Ordnung. Denn hierzu müssten in einer vorgelagerten Stufe menschliche Embryonen „verbraucht“ – und damit zerstört – werden. Patente für die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken seien jedoch ausgeschlossen. Der BGH hatte bereits 2009 über die Berufung des Neurobiologen verhandelt, dann aber die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hatte dann im Oktober 2011 entschieden, dass aus menschlichen Embryonen gewonnene Stammzellen nicht patentiert werden dürften. Die Menschenwürde verbiete den rechtlichen Schutz einer Erfindung, wenn diese die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordere. Mit Blick auf die EuGH-Entscheidung betonte der BGH nun, das Patent Brüstles habe in der 1999 erteilten Fassung deshalb keinen Bestand, weil sonst der Eindruck vermittelt würde, die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen aus der zerstörenden Verwendung von Embryonen werde vom Staat gebilligt. Allerdings sei eine „eingeschränkte Fassung“ des Patents, die Brüstles Anwälte mit einem neuen Hilfsantrag verteidigt hatten, nicht von der Patentierung ausgeschlossen. Der BGH ließ es dafür ausreichen, „dass es Methoden gibt, mit der menschliche embryonale Stammzellen ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen werden können“, so der BGH. Brüstle sagte nach dem Urteil in Karlsruhe, der BGH habe nun die notwendige Rechtsklarheit geschaffen. Er selbst habe mit seiner Klage „eine Mittelposition erreicht“. Embryonale Stammzellen dürften weiter verwendet werden. Der BGH habe die Verwendung aber auf Zelllinien eingeschränkt, die ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen würden. Hier gebe es mittlerweile „eine ganze Reihe von Alternativen“, sagte der Forscher. Er hoffe nun, weiter Zelltherapeutika entwickeln zu können. (Aktenzeichen: X ZR 58/07) dapd (Politik/Politik)
Justiz beugt sich öffentlichem Druck in der Affäre Gustl Mollath
München (dapd-bay). Bewegung im Fall Gustl Mollath: Die umstrittene Zwangsunterbringung des 56-jährigen Nürnbergers wird noch einmal gerichtlich überprüft. Nach massivem öffentlichen und politischen Druck stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bei der zuständigen Kammer einen entsprechenden Antrag. Mithilfe eines weiteren psychiatrischen Gutachtens solle untersucht werden, ob der Mann zu Recht in einer geschlossenen Anstalt einsitzt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Dienstag mit. Zuvor hatte sich Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in die Affäre eingeschaltet. Mollath, der Schwarzgeld-Geschäfte bei der Hypovereinsbank (HVB) angeprangert hatte, ist seit fast sieben Jahren in einer Psychiatrie untergebracht, weil er angeblich gemeingefährlich ist. Der Fall sorgt für Wirbel, weil die Schwarzgeld-Vorwürfe nach jüngsten Erkenntnissen zutreffend sind. Für das Landgericht Nürnberg waren sie aber Teil eines „paranoiden Gedankensystems“. „Aufgrund der zum Teil einseitigen Medienberichterstattung in der Sache Mollath droht das Vertrauen in die Justiz Schaden zu nehmen“, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Zugleich wies sie Vorwürfe gegen die Justiz zurück. Diese habe sich stets um optimale Aufklärung bemüht. Seehofer hatte zuvor der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt: „Ich möchte in diesem Fall, dass man sich auf die Frage konzentriert, ob alles in Ordnung ist.“ Er respektiere die Unabhängigkeit der Gerichte, jedoch sei die Justiz aus seiner Sicht „gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten“. Darüber habe er auch mit Justizministerin Beate Merk (CSU) gesprochen. Opposition rügt Merks Zögern Die Opposition begrüßte die neue Entwicklung. Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl erklärte, es müsse jetzt ein unbefangener Gutachter eingeschaltet werden, der bislang noch nicht mit diesem Fall befasst gewesen sei. „Wir hätten uns die Vernunft, die die Staatsanwaltschaft jetzt an den Tag legt, schon vor Monaten von Justizministerin Beate Merk gewünscht“, sagte sie. SPD-Fraktionsvize Inge Aures fügte an, wie üblich müsse zuerst der Ministerpräsident eingreifen, bevor die Justizministerin Farbe bekenne. Freie-Wähler-Rechtsexperte Florian Streibl sagte: Falls sich bestätige, dass Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie sitze, könne Merk nicht mehr im Amt verbleiben. Die bayerische Justiz und Ministerin Merk waren zuletzt immer mehr in Erklärungsnot geraten. In einem am Montag veröffentlichten Gutachten kam der renommierte Strafverteidiger Gerhard Strate zu dem Schluss, dass die Staatsanwaltschaft „rechts- und pflichtwidrig“ handelte, weil sie Mollaths Strafanzeige wegen Schwarzgeldgeschäften bei der HVB trotz konkreter Hinweise verworfen habe. Die damalige Einschätzung der Staatsanwaltschaft, Mollaths Strafanzeige sei ein Sammelsurium ohne Anhaltspunkte für Ermittlungen, sei „evident falsch“ gewesen, sagte Strate. dapd (Politik/Politik)
Hamburgs Turbo-Abiturenten bringen bessere Leistungen
Hamburg (dapd). Bessere Leistungen in weniger Zeit: Die Verkürzung der Schulzeit an Hamburgs Gymnasien von neun auf acht Jahre wirkt sich positiv auf das Können der Abiturienten aus. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „KESS 2012“, die am Dienstag von Schulsenator Ties Rabe (SPD) in der Hansestadt vorgestellt wurde. Demnach lagen die Leistungen des Abiturjahrgangs 2011 in Englisch und Naturwissenschaften auf gleichem oder besserem Niveau als die des Abiturjahrgangs 2005. Dieser hatte noch eine neunjährige Gymnasialzeit. Auch im Bereich der komplexeren Mathematik, zu der etwa Vektor- oder Integralrechnung gehören, schnitten die G8-Schüler besser ab. Allein bei der mathematischen Grundbildung, zu der etwa der Dreisatz zählt, erzielten sie schlechtere Ergebnisse als Gymnasiasten, die das Abitur in neun Jahren absolvierten. „Die Studie zeigt, dass man sich nicht vor höheren Leistungsanforderungen fürchten muss“, sagte Rabe. Es werde zudem mit dem Vorurteil aufgeräumt, dass ein Anstieg der Abiturientenzahlen mit einem Niveauverlust einhergehe. 2011 haben in Hamburg 4.575 Gymnasiasten ihr Abitur gemacht – sechs Jahre zuvor waren es nur 3.517 Gymnasiasten. Lehrerverband hält Studie für nicht aussagekräftig Von der verkürzten Schulzeit profitieren den Angaben zufolge besonders die guten Schüler. Demnach lagen die Leistungen der 500 besten Hamburger Abiturienten aus dem Jahr 2011 deutlich über denen der Spitzengruppe des Jahres 2005 – vor allem im Bereich der voruniversitären Mathematik und dem englischen Sprachverständnis. „G8 hat die Leistungen der Leistungsspitze in Hamburg eindeutig verbessert“, betonte Rabe. Der Deutsche Lehrerverband bewertet die Ergebnisse anders. Das verkürzte Abitur nach zwölf Jahren sei nicht der Grund für die besseren Leistungen der Schüler, sagte der Vorstandsvorsitzende Helge Pepperling der Nachrichtenagentur dapd. Gymnasien würden eher von potenziell leistungsstärkeren Jugendlichen besucht, die anderen wählten die Stadtteilschule, an der die Zeit zum Abitur 13 Jahre beträgt. Bessere Resultate auf das G8-Abitur zu schieben, halte er für einen Fehler, sagte der 56-Jährige. CDU beansprucht gute Ergebnisse für sich Neben der Verkürzung der Gymnasialzeit wurden in Hamburg in der Vergangenheit auch die Kernfächer gestärkt. Dadurch werden Abiturprüfungen häufiger als früher in Fächern wie Englisch, Mathematik und Deutsch abgelegt. Auch das spiele bei der Beurteilung der Studie eine Rolle, sagte Schulsenator Rabe. Beide Punkte, die Verkürzung der Schulzeit und die Betonung der Kernfächer, hätten einen „deutlichen Leistungsschub“ bewirkt. Auch die CDU zeigt sich über die Resultate der Studie erfreut und beansprucht diese für sich: „Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl die Einführung des G8 als auch die stärkere Leistungsorientierung der Gymnasien – etwa durch die zentralen Prüfungen – unter den CDU-Senaten richtig war“, sagte der schulpolitische Sprecher der Bürgerschaftsfraktion, Robert Heinemann. Die Linke betrachtet die Ergebnisse aus einer anderen Perspektive: „Viele Jugendliche klagen, sie hätten kaum noch Freizeit und Zeit, ihren Hobbys nachzugehen oder sich mit Gleichaltrigen zu treffen“, kritisierte die bildungspolitische Sprecherin Dora Heyenn. Dieser Aspekt sei in den Ausführungen des Senators viel zu kurz gekommen. dapd (Politik/Politik)
Väterorganisation protestiert gegen Bundestags-Anhörung
Berlin (dapd). Die Organisation „Väteraufbruch für Kinder“ hat gegen eine Bundestags-Anhörung zum Thema Sorgerecht für unverheiratete Väter protestiert. Interessenverbände von Vätern seien zu der Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch (28. November, 12.00 Uhr) nicht eingeladen worden, kritisierte der Vorsitzende Rainer Sonnenberger am Dienstag in Berlin. Offenbar sehe das Gremium Väter als „Eltern zweiter Klasse“ an. Gleichzeitig wolle der Ausschuss aber den Verein Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) anhören – „eine von Müttern dominierte Interessengruppe“. Als Protest wollen sich Väter um 11.30 Uhr vor dem Bundestagsgebäude „zum demonstrativen Seifenblasen“ treffen. Nach geltender Rechtslage steht nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zu, wenn sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben oder heiraten. Im Übrigen hat die Mutter die Sorge allein. Gegen den Willen der Mutter kann ein Vater bisher keine gemeinsame Sorge erlangen. Diese Regelung ist vielfach kritisiert worden. Die Bundesregierung will mit dem geplanten Gesetz nach eigenen Angaben den Zugang unverheirateter Väter zur gemeinsamen Sorge leicht erweitern. Wenn die Mutter schweigt oder keine für das Kindeswohl relevanten Gründe vorträgt und diese auch nicht ersichtlich sind, soll es eine gesetzliche Vermutung geben, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. dapd (Politik/Politik)
Pfleiderer-Sanierung rettet 3.600 Arbeitsplätze
Düsseldorf (dapd). Die Sanierung des Holzverarbeiters Pfleiderer ist nach Unternehmensangaben erfolgreich abgeschlossen worden. Alle 3.600 Arbeitsplätze seien dabei erhalten worden, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Das Unternehmen berichtete, nach der Rechtskraft des Insolvenzplans habe das Amtsgericht Düsseldorf am Dienstag die von der Gläubigerversammlung am 12. September beschlossenen Kapitalmaßnahmen in das Handelsregister eingetragen. Damit seien die alten Pfleiderer-Aktien wertlos geworden. Alleiniger Aktionär sei nun die Luxemburger Beteiligungsgesellschaft Atlantik. Im Zuge der im Insolvenzplan vereinbarten Maßnahmen würden die Schulden der Pfleiderer AG um annähernd 900 Millionen Euro reduziert worden. Außerdem werde das Unternehmen mit einem Eigenkapital in Höhe von rund 165 Millionen Euro ausgestattet, hieß es weiter. Pfleiderer hatte sich bei Investitionen im Ausland übernommen und bemüht sich bereits seit zwei Jahren um eine Restrukturierung. Dabei wurden das verlustträchtige Geschäft in den USA und Kanada sowie Geschäftsbereiche in Europa und Aktivitäten in Russland verkauft. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Pfleiderer AG werde für die nächsten Tage erwartet, erklärte das Unternehmen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Scandlines kündigt Bauauftrag für Ostseefähren
Stralsund/Lübeck (dapd). Knapp vier Wochen nach der Insolvenz der P+S Werften hat Scandlines bei der Volkswerft Stralsund den Vertrag zum Bau von zwei Ostseefähren aufgelöst. Die beiden Schiffe entsprächen vor allem in Bezug auf Gewicht und Stabilität nicht den vertraglichen Vereinbarungen, erklärte die Reederei am Dienstag in Lübeck. Scandlines-Chef Soren Poulsgaard Jensen sagte, Gründe für die Kündigung seien schwerwiegende technische Probleme, bauliche Verzögerungen und die Insolvenz der P+S Werften. Scandlines hatte die beiden Schiffe im März 2010 in der Volkswerft geordert. Sie sollten im Frühsommer 2012 in den Liniendienst gehen. Ihre Auslieferung hatte sich immer wieder verzögert, was schließlich maßgeblich zur Werften-Pleite führte. Die beiden im Rohbau fertigen Schiffe liegen seit Monaten am Ausrüstungskai der weitgehend stillgelegten Werft. Reederei erhebt Vorwürfe gegen Insolvenzverwalter Jensen sagte, die Scandlines Group habe sich während der Bauphase konstruktiv an der Suche nach Lösungen beteiligt. Auch nach Einleitung des Insolvenzverfahrens habe man Optionen geprüft. Dem Insolvenzverwalter seien Vorschläge unterbreitet worden, die unbeantwortet geblieben seien. Tatsache sei nun, dass die Fähren nicht zur Hauptsaison 2013 fertiggestellt sein könnten. Insgesamt wollte Scandlines rund 230 Millionen Euro in die beiden Neubauten und die Umgestaltung der Anleger und Kaianlagen in Rostock und Gedser investieren. Nach Reedereiangaben sind alle an die Werft geleisteten Vorauszahlungen durch Bankgarantien abgesichert. Allerdings seien Kosten durch Marketing und den ungeplanten Einsatz einer Zusatzfähre in diesem Sommer angefallen. „Wir prüfen nun andere Optionen, um so schnell wie möglich mit neuen Schiffen auf der Route verkehren zu können“, sagte Jensen. Vorerst würden aber auch 2013 die Fähren „Kronprins Frederik“ und „Prins Joachim“ zwischen Rostock und Gedser verkehren. Werft erwägt Verkauf der Rohbauschiffe an Dritte Der Insolvenzverwalter der P+S Werften, Berthold Brinkmann, hatte erst vor einer Woche die beiden nicht fertiggestellten und laut Bestellung zu schweren Fähren als besonders großes Problem bezeichnet. Im Kontakt mit dem Auftraggeber prüften derzeit externe Experten technische und finanzielle Möglichkeiten eines Umbaus der Schiffe. Zugleich würden Gespräche mit anderen Interessenten geführt, die diese Schiffe ohne größere Umbauten übernehmen und zum Beispiel außerhalb der Ostsee einsetzen könnten. Auch der Verkauf ohne Fertigstellung sei eine Option. Bereits im September war die dänische Reederei DFDS bei den P+S Werften von ihrem Auftrag zum Bau von zwei Ro-Ro-Schiffen zurückgetreten. Die unter anderem für weltweite Truppentransporte der dänischen und deutschen Streitkräfte vorgesehenen Spezialschiffe sollten ebenfalls Mitte 2012 ausgeliefert werden, befinden sich aber erst im Rohbaustadium. Gegenwärtig verhandelt die Werft wieder mit DFDS über den Weiterbau. Dafür ist ein Bürgschaftskredit in Höhe von 40 Millionen Euro erforderlich. Bei Bund und Land wurde inzwischen ein entsprechender Massekredit beantragt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)