Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom, in einem Bürogebäude
Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom, sieht beim GeDIG noch Nachbesserungsbedarf. Foto: Bitkom

Bitkom fordert Nachbesserungen am GeDIG für das Gesundheitswesen

Der Digitalverband Bitkom begrüßt zentrale Ziele des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Das GeDIG soll Gesundheitsdaten besser nutzbar machen, die elektronische Patientenakte weiterentwickeln und digitale Angebote stärker in die Versorgung integrieren. Nach Einschätzung des Verbands fehlen jedoch noch bessere Bedingungen für Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

GeDIG für das Gesundheitswesen stärkt die ePA

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des GeDIG am 15. Juli 2026 beschlossen. Das Gesetz soll die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen verbessern und die Voraussetzungen für die nationale Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums schaffen.

Bitkom bewertet insbesondere den geplanten Ausbau der elektronischen Patientenakte positiv. Die ePA soll künftig nicht nur medizinische Daten speichern. Vorgesehen sind auch Funktionen zur Terminvermittlung, Ersteinschätzung und Überweisung sowie digitale Impfübersichten und Hinweise auf geeignete klinische Studien.

„Der Gesetzesentwurf bringt die digitale Weiterentwicklung des Gesundheitswesens deutlich voran, für den großen Digitalisierungsschub braucht es aber noch Nachbesserungen“, sagt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom.

Versicherungsnachweis über die EUDI-Wallet

Der Entwurf sieht zudem vor, dass Versicherte ihren Krankenversicherungsnachweis künftig nicht mehr ausschließlich über die elektronische Gesundheitskarte erbringen. Als weitere Möglichkeit soll die europäische digitale Identitäts-Wallet, kurz EUDI-Wallet, dienen.

Damit könnte der Versicherungsnachweis in einer digitalen Brieftasche auf dem Smartphone hinterlegt werden. Bitkom begrüßt diese Erweiterung. Bei der Umsetzung europäischer Vorgaben fordert der Verband allerdings ein einheitliches Vorgehen und warnt vor zusätzlichen deutschen Sonderregelungen.

Bitkom fordert offene Reallabore

Für die Erprobung neuer Anwendungen und Formen der Datennutzung sollen sogenannte Reallabore eingerichtet werden. Diese geschützten Experimentierräume sind nach den bisherigen Plänen jedoch vor allem für Krankenkassen vorgesehen.

Bitkom fordert, auch Forschungseinrichtungen und Unternehmen einzubeziehen. Beide Gruppen seien wichtige Treiber der technischen Entwicklung im Gesundheitswesen. Innovationsfördernde Maßnahmen dürften deshalb nicht auf einzelne Akteure begrenzt werden.

Der Verband spricht sich außerdem dafür aus, die Gesundheitswirtschaft frühzeitig in die weitere Ausgestaltung einzubinden. Bestehende privatwirtschaftliche Lösungen sollten nicht durch zusätzliche regulatorische Anforderungen erschwert werden. Bitkom fordert zudem, Doppelstrukturen zu vermeiden und realistische Übergangsfristen für die Umsetzung festzulegen.

Unternehmenslink:
www.bitkom.org

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.