Berlin (dapd). Die Bundesregierung hat ihren Armuts- und Reichtumsbericht in einigen entscheidenden Passagen offenbar deutlich geglättet. Entscheidende Passagen seien verändert worden, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“. So sei die Aussage „Die Privatvermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt“ in der Einleitung des Dokuments nicht mehr zu finden. Den Bericht soll das Kabinett möglichst noch dieses Jahr billigen. Eine frühere Fassung des Berichts aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte im September für erhebliche Unruhe gesorgt. In einer Stellungnahme hatte das Wirtschaftsministerium klar gemacht, dass der aktuelle Berichtsentwurf „nicht ressortabgestimmt“ sei und daher „auch nicht der Meinung der Bundesregierung“ entspreche. Vor allem „Forderungen nach höheren Steuern für die, die den Sozialstaat finanzieren“, lehne das Ministerium ab. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) distanzierte sich von der Analyse. In der neueren Fassung vom 21. November fehlen laut dem Bericht nun einige kritische Passagen. So hieß es in der ersten Variante noch: „Während die Lohnentwicklung im oberen Bereich positiv steigend war, sind die unteren Löhne in den vergangenen zehn Jahren preisbereinigt gesunken. Die Einkommensspreizung hat zugenommen.“ Diese verletze „das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung“ und könne „den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden“. Stattdessen wird nun angeführt, dass sinkende Reallöhne „Ausdruck struktureller Verbesserungen“ am Arbeitsmarkt seien. Denn zwischen 2007 und 2011 seien im unteren Lohnbereich viele neue Vollzeitjobs entstanden und hätten Erwerbslose so eine Arbeit bekommen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach warf der Bundesregierung in der „Süddeutschen Zeitung“ vor, sie wolle „entscheidende Aussagen des Berichts verwässern, verschleiern und beschönigen“. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums erwiderte, es habe Veränderungswünsche gegeben. Dies sei innerhalb einer Ressortabstimmung in einer Koalition „ein ganz normaler Vorgang“. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil warf der Bundesregierung Ignoranz vor. „Das ändert aber nichts an der Situation. Die ungerechte Einkommens- und Vermögensverteilung, die Zunahme von unsicherer Arbeit und fehlende Aufstiegsperspektiven sind Realität in Deutschland“, sagte er am Mittwoch. Von der FDP sei nichts anderes zu erwarten, als dass sie die Realität ignoriere. „Aber dass Frau von der Leyen und Frau Merkel dieses schäbige Spiel mitmachen zeigt, dass auch die CDU jede soziale Bodenhaftung verloren hat“, fügte er hinzu. dapd (Politik/Politik)
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Wowereit würdigt Heinz Galinski
Berlin (dapd-bln). Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat den früheren Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Heinz Galinski, gewürdigt. Der Ehrenbürger der Stadt habe zu den wichtigen Wegbereitern wiedererstehenden jüdischen Lebens in Deutschland nach der Shoah gehört, sagte Wowereit anlässlich des 100. Geburtstages von Galinski. Heinz Galinski, der den Holocaust überlebt hatte, war 1992 verstorben. Wowereit sagte, Galinski sei immer ein engagierter Befürworter von Demokratie, Freiheit und Toleranz gewesen. Er führte die Jüdische Gemeinde zu Berlin von 1949 bis 1992. Zudem war er Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutschland. Am Mittwochabend sollte traditionell der nach ihm benannte Preis im Jüdischen Gemeindehaus verliehen werden. Diesjährige Preisträgerin ist Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). dapd (Politik/Politik)
IT-Branche fürchtet juristische Zwickmühle durch Mobil-Boom
Berlin (dapd). Die Probleme im Datenschutz und bei den Urheberrechten könnten nach Befürchtungen des IT-Branchenverbands Bitkom schon bald noch viel drängender werden als bisher. Es sei absehbar, dass sich Smartphones und Tablet-Computer zum wichtigsten Zugangspunkt zum Internet entwickeln – und damit die Nutzung von internetbasierten Speicher- und Rechendiensten in der sogenannten Cloud weiter befeuern.
Mittelständler sollten sich vor Verbrechern im eigenen Haus fürchten
Frankfurt/Main (dapd). Unterschlagung, Diebstahl, Kartellrechtsverstöße: Mittelständler unterschätzen das Risiko von Wirtschaftskriminalität. Das geht aus einer Studie der Beratungsgesellschaft KPMG hervor, die am Dienstag in Frankfurt am Main vorgestellt wurde. Vier von fünf Firmen halten demnach den eigenen Schutz für ausreichend. Dabei glauben zugleich zwei Drittel der Befragten, dass das generelle Risiko, Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden, hoch sei. „Das heißt, Wirtschaftskriminalität trifft immer nur die anderen“, sagte Frank Weller von KPMG über den offensichtlichen Widerspruch in der Wahrnehmung. Jedes vierte Unternehmen sei in den vergangenen zwei Jahren zum Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Jedes Jahr gebe es 675.000 Fälle und einen Schaden von 300.000 Euro für die betroffenen Firmen, heißt es in der Studie. Jeder zweite Täter kommt demnach aus dem Unternehmen selbst. „Der Feind sitzt im eigenen Haus“, sagte Frank Hülsberg von KPMG. Oft handele es sich um hochrangige Manager oder andere Führungspersonen, die an den richtigen Hebeln sitzen, die sie für sich missbrauchen können. Die Firmen überschätzten laut der Untersuchung die Verluste durch Datendiebstahl. Die Schäden von Untreue, Unterschlagung und Kartellrechtsverstößen würden dagegen unterschätzt. Besonders gefährdet seien Mittelständler, weil dort die Beziehungen der Verantwortlichen enger seien. „Man kennt sich und man vertraut sich“, erklärte Weller. Mitarbeiter könnten aber dennoch in Versuchung geraten, den Pfad des Gesetzes zu verlassen. „Dann ist Vertrauen gut, ein Mindestmaß an Kontrolle ist aber besser.“ Das Netz aus Vorsorge und Aufdeckung sei in großen Unternehmen besser. Schaden auf 20 Milliarden Euro geschätzt Dem Bundeskriminalamt zufolge entstand allein 2011 durch Wirtschaftskriminalität ein Schaden von mehr als 4 Milliarden Euro in Deutschland. Darin fließen aber nur die Fälle ein, in denen es zu einer Verurteilung kommt, wie KPMG erklärte. Deshalb fassen die Berater die Definition weiter und gehen von einem Schaden in Höhe von 20 Milliarden Euro aus. Die Kosten für die interne Aufklärung seien darin aber noch nicht enthalten. Nach wie vor wird der Studie zufolge jeder zweite Fall von Wirtschaftskriminalität nur durch Zufall entdeckt. Oft fehle das Unrechtsbewusstsein. So seien Fälle bekannt, in denen Lebensmittellieferanten ganz selbstverständlich die Preise für einzelne Geschäfte absprächen, erklärten die KPMG-Experten. Dabei sei das klar verboten. Manch ein Unternehmer sage auch von sich: „Ich besteche nicht, ich mache nur Geschenke.“ Korrupte Manager kommen den Experten zufolge nur selten für ihre Taten ins Gefängnis, weil das deutsche Strafrecht sehr hohe Hürden für eine Verurteilung aufgestellt habe. Häufiger komme es zu Geldstrafen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Experten warnen, dass Wirtschaftskriminalität bisweilen die Existenz eines Unternehmens gefährden könne. Sie nannten als Beispiel einen Mittelständler, der in Südamerika unter Bestechungsverdacht geraten sei. Während der laufenden Ermittlungen bekomme die Firma keine Ausfuhrgenehmigung mehr und leide an massiven Umsatzeinbrüchen. „Dieses Unternehmen guckt mit offenen Augen in den Abgrund“, sagte Hülsberg. Härteres Vorgehen gegen Korruption greift offenbar Eine gute Nachricht lässt sich aus der Studie allerdings ablesen: Die Korruption geht zurück. Alle zwei Jahre legt KPMG die Studie zur Wirtschaftskriminalität neu auf. Während vor sechs Jahren noch 33 Prozent der von Wirtschaftskriminalität betroffenen Firmen angegeben hätten, zum Opfer von Korruption geworden zu sein, sei dieser Wert schrittweise auf 6 Prozent gesunken. Gründe seien wahrscheinlich höhere Wachsamkeit, die große Präsenz des Themas in der öffentlichen Debatte und die veränderten Rechtsvorschriften. Für die Studie hat das Umfrageinstitut TSN Emnid im Auftrag der KPMG 332 nach Branchen und Größenklassen repräsentativ ausgewählte Unternehmen nach ihrer Erfahrung mit Wirtschaftskriminalität, ihrer Risikoeinschätzung und Prävention befragt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
BGH: Stammzellen sind keine Embryonen
Karlsruhe (dapd-nrw). Menschliche embryonale Stammzellen sind rechtlich keine Embryonen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe erstmals entschieden. „Stammzellen weisen nicht die Fähigkeit auf, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen“, betonte der 10. Zivilsenat am Dienstag in Karlsruhe. Dass sie unter Umständen durch Kombination mit bestimmten anderen Zellen in einen Zustand versetzt werden können, in dem sie über diese Fähigkeit verfügen, reiche nicht aus, „um sie schon vor einer solchen Behandlung als Embryonen ansehen zu können“. Embryonale Stammzellen müssten aber durch andere Methoden als durch die Zerstörung von Embryonen gewonnen werden, betonte der BGH. Anlass für die Grundsatzentscheidung war der Fall des Bonner Forscher Oliver Brüstle, der nun im jahrelangen Rechtsstreit um sein umstrittenes Stammzellen-Patent einen Teilerfolg vor dem BGH errang. Der Bundesgerichtshof erklärte das 1999 erteilte Patent zwar für „nichtig“, soweit es Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen umfasst, bei deren Gewinnung Embryonen zerstört worden seien. Der Patentschutz bleibe jedoch bestehen, soweit menschliche embryonale Stammzellen durch andere Methoden ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen würden. Die Berufung Brüstles gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts, welches das Patent vorbehaltlos für nichtig erklärt hatte, war somit teilweise erfolgreich. Gegen das Patent „DE 19756864“ hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace geklagt. BGH entschied unter den Vorgaben des EuGH Das Bundespatentgericht hatte 2006 entschieden, der Gebrauch von Brüstles Erfindung verstoße gegen die öffentliche Ordnung. Denn hierzu müssten in einer vorgelagerten Stufe menschliche Embryonen „verbraucht“ – und damit zerstört – werden. Patente für die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken seien jedoch ausgeschlossen. Der BGH hatte bereits 2009 über die Berufung des Neurobiologen verhandelt, dann aber die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hatte dann im Oktober 2011 entschieden, dass aus menschlichen Embryonen gewonnene Stammzellen nicht patentiert werden dürften. Die Menschenwürde verbiete den rechtlichen Schutz einer Erfindung, wenn diese die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordere. Mit Blick auf die EuGH-Entscheidung betonte der BGH nun, das Patent Brüstles habe in der 1999 erteilten Fassung deshalb keinen Bestand, weil sonst der Eindruck vermittelt würde, die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen aus der zerstörenden Verwendung von Embryonen werde vom Staat gebilligt. Allerdings sei eine „eingeschränkte Fassung“ des Patents, die Brüstles Anwälte mit einem neuen Hilfsantrag verteidigt hatten, nicht von der Patentierung ausgeschlossen. Der BGH ließ es dafür ausreichen, „dass es Methoden gibt, mit der menschliche embryonale Stammzellen ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen werden können“, so der BGH. Brüstle sagte nach dem Urteil in Karlsruhe, der BGH habe nun die notwendige Rechtsklarheit geschaffen. Er selbst habe mit seiner Klage „eine Mittelposition erreicht“. Embryonale Stammzellen dürften weiter verwendet werden. Der BGH habe die Verwendung aber auf Zelllinien eingeschränkt, die ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen würden. Hier gebe es mittlerweile „eine ganze Reihe von Alternativen“, sagte der Forscher. Er hoffe nun, weiter Zelltherapeutika entwickeln zu können. (Aktenzeichen: X ZR 58/07) dapd (Politik/Politik)
Fast 40 Prozent der Verbraucher zahlen zu hohe Strompreise
Bonn (dapd). Fast 40 Prozent der deutschen Haushalte zahlen unnötig viel Geld für ihren Strom. Denn sie beziehen die Energie zu besonders teuren Tarifen von ihrem angestammten Regionalversorger. Das geht aus dem am Dienstag von der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt vorgelegten „Monitoringbericht 2012“ hervor. Danach verharren noch immer knapp 40 Prozent aller Haushaltskunden in der „klassischen“ Grundversorgung, obwohl dies „die teuerste Versorgungsart“ ist, wie der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Dienstag in Bonn betonte. Nach den Marktbeobachtungen der Aufsichtsbehörde reicht oft schon ein Tarifwechsel beim angestammten Anbieter, um deutlich günstigere Konditionen zu bekommen. Noch mehr Geld lässt sich demnach aber häufig mit einem Anbieterwechsel sparen. Der Präsident der Aufsichtsbehörde appellierte an die Verbraucher, angesichts der Welle von Strompreiserhöhungen zum Jahresende einen Wechsel ihres Versorgers in Erwägung zu ziehen. Alle Verbraucher sollten „prüfen, ob nicht günstigere Angebote verfügbar sind“. Auch der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, forderte die Verbraucher auf, von den Wechselmöglichkeiten mehr Gebrauch zu machen, „einerseits um Geld zu sparen, andererseits aber auch, um den Wettbewerbsdruck auf die Versorger zu erhöhen“. Nach einer Marktübersicht des Verbraucherportals Verivox werden zum Jahreswechsel 614 Stromversorger in Deutschland ihre Preise erhöhen – durchschnittlich um zwölf Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden bedeute dies eine zusätzliche Belastung von rund 120 Euro pro Jahr. Trotz Energiewende nur wenig Stromausfälle im Jahr 2011 Doch scheint die Leidensfähigkeit der Verbraucher angesichts explodierender Energiekosten allmählich ihre Grenzen zu erreichen. Im vergangenen Jahr wechselten dem Bericht zufolge 3,8 Millionen Endverbraucher den Stromlieferanten, 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Über 1,2 Millionen Kunden wechselten den Gaslieferanten, ein Plus von rund 40 Prozent. Auch nach der Stilllegung von acht alten Kernkraftwerken im Zuge der Energiewende erwies sich das deutsche Stromnetz 2011 dem „Monitoringbericht“ zufolge mit einer durchschnittlichen Unterbrechungsdauer von 15,3 Minuten pro Kunde im Jahr als sehr zuverlässig. Dieser Wert liegt nur geringfügig über dem Vorjahr und unter dem langjährigen Mittel. Doch stieg die Zahl der kritischen Netzsituationen deutlich, in denen zur Stabilisierung des Netzes Kraftwerke unplanmäßig abgeschaltet oder angeworfen werden mussten. Für Homann und Mundt ist dies ein Warnsignal. „Es besteht ein hoher Bedarf für den Ausbau des Stromleitungsnetzes, vor allem des Übertragungsnetzes. Gemessen an dem starken Zubau der erneuerbaren Energien schreitet der Netzausbau nur äußerst langsam voran, wichtige Netzausbauprojekte haben erheblichen Zeitverzug“, warnten sie im Vorwort des „Monitoringberichts“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zum Tod Demjanjuks ein
Traunstein (dapd). Die behördlichen Ermittlungen zum Tod des verurteilten NS-Kriegsverbrechers John Demjanjuk sind eingestellt worden. Die Vorwürfe der Hinterbliebenen in einer Strafanzeige, wonach Demjanjuk wegen einer Falschbehandlung in einem oberbayerischen Pflegeheim starb, seien haltlos, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, Bernd Magiera, am Dienstag der Nachrichtenagentur dapd. Ein von der Behörde in Auftrag gegebenes Gutachten habe jetzt ergeben, dass „keine Kausalität zwischen dem eingetretenen Tod und der ärztlichen Behandlung besteht“. Demjanjuk war Mitte März im Alter von 91 Jahren in einem Pflegeheim in Bad Feilnbach im Landkreis Rosenheim gestorben. Drei Monate später hatte die Familie Demjanjuks eine Strafanzeige wegen Totschlags gegen die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal gestellt. Ihnen wurde die unsachgemäße Verabreichung des Schmerzmittels Novalgin vorgeworfen. Demjanjuk war im Mai 2011 wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Menschen im Jahr 1943 im NS-Vernichtungslager Sobibór zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II ließ den gebürtigen Ukrainer anschließend frei, weil es keine Fluchtgefahr sah und das Urteil durch die Revision von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht rechtskräftig wurde. Angehörige kürzlich informiert Sprecher Magiera erklärte, da eine falsche Medikation ebenso wie Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden könne, sei Demjanjuk wohl eines natürlichen Todes gestorben. Über das Ergebnis des Gutachtens seien die Angehörigen vor wenigen Tagen informiert worden. Sie hätten noch die Gelegenheit, Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens einzulegen. Demjanjuk litt an einer chronischen Nierenerkrankung und Blutarmut. Der in den USA lebende Sohn John Demjanjuk junior hatte erklärt, sein Vater habe Novalgin regelmäßig erhalten, obwohl der Hersteller bei Nierenleiden von einer Einnahme abrate. Die dauerhafte Verabreichung von Novalgin sei angesichts des Zustands von Demjanjuk absolut falsch gewesen und könne zum Tod geführt haben. Das monatelange Verfahren gegen Demjanjuk vor dem Münchner Landgericht war womöglich nicht der letzte große Prozess gegen einen mutmaßlichen NS-Verbrecher. Die Staatsanwaltschaft Weiden ermittelt zurzeit gegen einen 87-Jährigen, der im Jahr 1944 an der Tötung von mindestens 344.000 ungarischen Juden im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau beteiligt gewesen sein soll. dapd (Politik/Politik)
Notfalls Hotelschiffe für Studenten als Wohnungen
Berlin (dapd). Die aktuelle studentische Wohnungsnot ist nach den Worten von Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) „nicht von einem Semester aufs andere“ zu lindern. Beim ersten Runden Tisch zum Thema am Dienstag in Berlin mit Vertretern von Behörden, Studentenwerken und Wohnungsanbietern seien vor allem Vorschläge gesammelt worden. Sie reichen Ramsauer zufolge von der Umwidmung von Kasernen über verstärkte Förderung durch die staatliche Förderbank KfW bis zur Nutzung von Hotelschiffen. Einigkeit habe darüber bestanden, dass die Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum für Studenten bereitzustellen, ein dauerhaftes Problem sei, sagte der Minister. Die Zahl der fehlenden Studentenwohnungen bezifferte er auf 70.000, davon 25.000 in Wohnheimen. Im Frühjahr soll eine weitere Runde stattfinden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Deutsche Lebkuchen im Ausland sehr beliebt
Wiesbaden (dapd). Deutsche Lebkuchen sind ein Verkaufsschlager im Ausland. Binnen eines Jahres von Oktober 2011 bis Ende September 2012 exportierten deutsche Hersteller 14.200 Tonnen der Weihnachtsleckerei im Wert von fast 45 Millionen Euro, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Mehr als ein Viertel der Lebkuchen ging dabei nach Österreich. Da die Statistik für den Zeitraum erstmalig erhoben wurde, war ein Vergleich zum Vorjahr nicht möglich. Von Januar bis September 2011 hatten deutsche Firmen 9.100 Tonnen Lebkuchen im Wert von 27,5 Millionen Euro ins Ausland verkauft. Die Weihnachtssaison war dabei aber nicht berücksichtigt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Hersteller schließen Gesundheitsgefährdung durch Adventskalender aus
Berlin (dapd). Nach dem Nachweis von Mineralölrückständen in Schokolade von Adventskalendern haben mehrere Süßwarenhersteller eine mögliche Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen. Mineralöl komme allgegenwärtig vor „und begegnet uns in unserem Leben überall in der Natur“, hieß es am Dienstag etwa in einer Stellungnahme der Bremer Firmen Hachez Chocolade und Feodora Chocolade. Deshalb habe der Gesetzgeber keine Grenzwerte in Produkten festgelegt. „Eine Gesundheitsgefährdung ist nicht ansatzweise nachgewiesen“, erklärte das Unternehmen. Die ebenfalls betroffene Confiserie Rausch teilte mit, dass die derzeit zur Verfügung stehenden Analysemethoden nicht geeignet seien, verlässliche oder aussagekräftige Informationen über Mineralölgehalte in Lebensmitteln zu liefern. Die Stiftung Warentest wies die Kritik an ihren Analysemethoden als gegenstandslos zurück. Die eigenen Kriterien seien valide, sagte Redakteurin Ina Bockholt von der Stiftung. Nach Bekanntwerden der Testergebnisse hatte die Süßwarenkette Arko ihren Adventskalender zurückgezogen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)